ab dem 25. Mai gelten neue Datenschutz Gesetze

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
( Da ich mir nicht sicher war, wo dieser Beitrag mehr Sinn macht,
bzw. wo er am ehesten gelesen wird habe ich ihn mal hier positioniert.
Er könnte aber auch bei Foto & Film oder Rechtsfragen passen.
= Bei Bedarf bitte verschieben, Danke ! )



*******************************



Also ,.. ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung,
dh.: man darf auf öffentlichen Plätzen, Veranstaltungen Events,
keine Personen ohne deren Zustimmung fotografieren.


Da wird es sehr schwer werden von Flugtagen, Messen,
oder sonstigen Treffen mit Foto und Video zu berichten,
wenn man die Stimmung und das Umfeld mit rüber bringen mag.




https://freelens.com/politik-medien...inungs-und-informationsfreiheit-verschwindet/




Da fällt mir nichts mehr zu ein !


Außer....
https://www.openpetition.de/petitio...er-fotografen-agenturen-kunst-presse?seite=20
Aber ob das was erreichen kann ? :(



Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Andi,
wenn Du beim Arzt nicht mehr mit dem Namen aus dem Wartezimmer aufgerufen werden darfst ("Öffentliche Bekanntgabe geschützter personenbezogener Daten", bußgeldbewehrt), ist das mit den Fotos zwar schade, aber in der Auswirkung doch eher ...
 

Ost

User
Dann steht halt überall:
" Mit dem Betreten der Veranstaltung erklären sie sich damit einverstanden, dass......"
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Andreas,

das was Freelens und noch ein paar andere schreiben ist
  • nur auf Fotografen bezogen, die mit den Fotos eine wirtschaftliche Tätigkeit verbinden; rein private Aufnahmen ohne Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind von der DSVGO ausgenommen (siehe hier unter Artikel 2 Erwägungsgrund 18); Das kommt in vielen Artikeln nicht klar zum Ausdruck.
  • das Recht am eigenen Bild galt schon bisher, da kam nichts neues hinzu.
  • die entsprechende EU-Verordnung ist zwar in Deutschland schlecht umgesetzt, weil viele Fragen offen bleiben während das andere Länder klarer geregelt haben und daher für "beruflich tätige Fotografen" (in Hochkomata, weil das weit zu fassen ist) eine echtes Ärgernis oder sogar mehr als das, aber die DSVGO zielt in erster Linie auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in "Textform" und nicht von digitalen Bildern ab. Dem scheint geschuldet zu sein, dass die Verordnungsmacher in Deutschland die Fotografen etwas übersehen haben.

So sehr ich die Aufregung der Berufsfotografen verstehe und auch die Petition unterstütze, der reine Hobbyknipser hat nach meiner Meinung und auch der vieler anderer, die sich beruflich mit ihr auseinandergesetzt haben, von der DSVGO nichts zu befürchten.

Auf der anderen Seite darf man nicht übersehen, dass vor allem auf einen zum Teil fahrlässigen Umgang mit Daten reagiert wurde. In einem anderen Forum wurde der Fall geschildert, dass es jetzt so kompliziert wird weil eine Physiotherapeutenpraxis ihre Terminplanung incl. Patientennamen und deren Telefonnummern nicht mehr mit Whatsapp austauschen darf. Ich erlebe in meinem Alltag oft einen so sorglosen Umgang mit Daten. Das sollte mit der Verordnung für alle die beruflich Daten speichern verbessert werden.

Hans
 

hholgi

User
geht nu nix mehr?

geht nu nix mehr?

Mmmm ... mal ne Frage:

Am letzten WE habe ich erfahren das unser Verein ne Facebookseite hat. Schon rund ein Jahr. Da bin ich sogar auf einem Foto drauf ... wusste ich nicht.

In diesem Falle ist das ok....
... aber mal prinzipiell: wie kann man in Zukunft Internet- und Facebookseiten da rechtssicher machen?
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo hholgi,

Tipp: das Bayrische Landesamt für Datenschutz und andere Ländesämter haben ganz gute Unterlagen für Vereine herausgegeben Click und Click

Ich würde als Vorstand jedes Mitglied bitten, eine Einwilligungserklärung wie sie hier in der Broschüre am Ende als Muster angehängt ist auszufüllen und zu unterzeichnen.

Gruß
Hans
 

hholgi

User
.... Ich würde als Vorstand jedes Mitglied bitten, eine Einwilligungserklärung wie sie hier in der Broschüre am Ende als Muster angehängt ist auszufüllen und zu unterzeichnen. ....
Vielen Dank Hans;)

Richtig, eine (alte) Einwilligungserklärung haben wir unterschrieben. Die gilt aber nur für unsere Email Adresse im Zusammenhang mit der Vereinskommumikation....
Ich schau mir das mal an und werd das eventuell vorschlagen....
 

Unka

User gesperrt
War gestern bei uns im Dorfladen. Der verkauft Biolebensmittel,Bücher und alles Mögliche über Yoga Matten bis zum Duftöl.
Da kann man auch umsonst einen Teektrinken,aber Gestern hatte der Ladeninhaber richtig schlechte Laune.Der muß im prinzip seine ganze Kundenkartei löschen und jetzt jeden fragen, ob er ihn per E mail benachritigten kann.
Die großen Internetfirmen haben es da einfacher, die sagen einfach ,es hat sich was verändert ,sind sie damit einverstanden.
Ich bin zwar wirklich für Datenschutz, aber das was hier läuft ist mal wieder der übliche EU Wahnsinn.Lobbypolitik für die Großen und die Kleinen versucht man mehr oder weniger direkt kaput zu machen.

Ich finde das ätzend.

~Unka
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
War gestern bei uns im Dorfladen. ...Der muß im prinzip seine ganze Kundenkartei löschen und jetzt jeden fragen, ob er ihn per E mail benachritigten kann.
Die großen Internetfirmen haben es da einfacher, die sagen einfach ,es hat sich was verändert ,sind sie damit einverstanden.

~Unka

Kundenkartei muss er nicht löschen, da hat er was falsch verstanden. Gerade für Kleinfirmen, bei denn weniger als 10 Personen Zugang zu den Daten haben, bringt die DSVGO wenig Änderungen. Die Einwilligung für Newsletter etc. hätte er z.B. bisher schon einholen müssen.

Richtig ist, dass große Firmen sich eher Personal leisten können, die sich mit Vorschriften beschäftigen , aber einfacher haben sie es auch nicht.

Hans
 

Unka

User gesperrt
Hallo Hans,

das werde ich ihm ausrichten.

Gruß~Unka
 
Hallo Hans,
aber wenn die Kleinfirma eine Arztpraxis ist die mit Patientendaten arbeitet wird das schon zu kleineren Aufwand. Obwohl Ärzte eigentlich eh verschwiegen sind müssen halt alle möglichen Daten zur Abrechnung ,zu den KZVen und den Versicherungen gesendet werden . Dann noch die Hard- und software Leute die zwecks Wartung und Betriebsfunktion auch an die Daten heran müssen. Alles muss Aufgeklärt sein.

Happy Amps Christian
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Hans,
aber wenn die Kleinfirma eine Arztpraxis ist die mit Patientendaten arbeitet wird das schon zu kleineren Aufwand. Obwohl Ärzte eigentlich eh verschwiegen sind müssen halt alle möglichen Daten zur Abrechnung ,zu den KZVen und den Versicherungen gesendet werden . Dann noch die Hard- und software Leute die zwecks Wartung und Betriebsfunktion auch an die Daten heran müssen. Alles muss Aufgeklärt sein.

Happy Amps Christian

Hallo Christian,

ich gehöre auch zu einer Berufsgruppe, die der Verschwiegenheit verpflichtet ist. Und daher weiß ich, dass das mühsam, aber machbar ist. So muss jede Putzfrau eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, wenn sie zu unseren Betriebszeiten putzt, weil dann Unterlagen rumliegen oder jemand am Telefon vertrauliche Daten nennt. Gilt für jeden der meine EDV anfasst genauso, der "Formularsatz" dazu liegt schon seit jeher griffbereit. Unser Bürotür hat keinen Griff, wer rein will muss klingeln, keiner läuft ohne Aufsicht bei uns rum, ohne dass er das unterzeichnet hat. Trotzdem sind meine Mitarbeiterinnen angewiesen, wenn betriebsfremde Personen anwesend sind keine Telefonate mit vertraulichen Inhalten zu führen sonder wenn möglich zu verschieben und Unterlagen abzudecken. Die Zeiten an denen geputzt wird sind fix, Abweichungen werden bekanntgegeben und wer davor seinen Schreibtisch nicht aufräumt bekommt Ärger. War schon bisher so. Da kommt durch die DSVGO kein Stückchen dazu, außer dass bei Verstößen Geldbußen leichter verhängt werden können.

Wenn die Datenverarbeitung für die Auftragserfüllung notwendig ist, darf sie nach der DSGVO auch erfolgen, man braucht keine Einwilligung der betroffenen Person. Schwierig wird es für mich, wenn meine Verpflichtung aus der Auftrag durch Fristablauf endet, erstens weil die Fristen mitunter schwierig zu berechnen sind und zweitens weil es manchmal später wichtig werden kann die Daten trotzdem zu haben. Bei einem Arzt kann das ein altes Röntgenbild sein, bei mir waren es schon mal Bilanzen und Steuererklärungen aus den 60er Jahren, weil wir damit nachweisen konnten das die Kapitaleinlage und damit die Anschaffungskosten einer Firmenbeteiligung ein paar Millionen-DM höher waren als vom Finanzamt zunächst anerkannt, Das Finanzamt löscht nämlich solche Daten schon jetzt nach Ablauf von 10 Jahren. Hat dem Mandanten einen größeren Betrag an Steuern gespart, weil aus der Veräußerungsgewinn ein Veräußerungsverlust wurde. Da werde ich in Zukunft die Einwilligung einholen müssen, die Daten auch nach Ablauf von 10 Jahren aufbewahren zu dürfen, wenn ich die nicht bekomme, muss ich halt löschen.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:

BZFrank

User
Hallo Hans,

es ist eine Sache deratige Dinge von Berufsgruppen zu fordern, welche mit hochsensiblen Daten umgehen müssen. Aber dasselbe muss im Prinzip nun jeder Kleinverein oder Handwerker/Händler leisten, selbst solche deren gesamter Datensatz sich im wesentlichen aus Informationen welche im Telefonbuch stehen (Listen von Name + Anschrift auf Rechnungen) und sollte dabei ein Fehler unterlaufen so sind die Straf/Sanktionsmöglichkeiten im Prinzip im Bereich einer wirtschaftlichen Neutronenbombe angesiedelt.

Vor der Unmöglichkeit nunmehr legal Aufnahmen von Sportevents im Vereinsbereich zu erstellen mal ganz abgesehen. (Ja, ich weiss man braucht "Nur" die Einverständniserklärung aller abgebildeten Personen, aber da diese jederzeit widerrufen werden kann braucht es im VZ auch noch einen dokumentierten Verfahrensweg wie bereits veröffentliche Aufnahmen ab dem Widerruf gelöscht werden können, eine zuständige Stelle dafür und Dokumentationspflicht über die Löschung - was für einen Aufriss in unserem kleinen Vereinsumfeld!)

Ich sehe hier absolut nicht mehr die Verhältnismässigkeit gewahrt. Da ist einiges bei der deutschen Umsetzung der DSGVO kaputt.

Österreich war nicht so blöd und hat vor der Sanktion nun erstmal die Warnung gesetzt. Auch ist dort das mit den Bildern anders geregelt. Finde ich vernünftig, auch gerade weil das alles so dermassen wachsweich und tiefreichend daherkommt und die Politik selbst sagte das "die Gerichte die Details klären sollten". Na, toll - wenn man am falschen Ende der Klage steht.
 
Morgen ist D-Day...

Mit dem Shop ist alles im Lot.
Datenschutzerklärung, AGB und sonstige Sachen werden automatisch von einem Rechtsanwalt immer auf den neusten Stand gebracht.
Bei allen Funktionen, wo der Kunde was eingeben kann (Registrierung, Produktanfrage und haste nicht gesehen) muss der Kunde per Checkbox anklicken, dass er es erlaubt, dass die Daten gespeichert werden.
Das Anklicken der Checkbox wird natürlich auch gespeichert, natürlich nicht ohne den Kunden vorher darüber zu informieren, dass auch das anklicken der Checkbox protokolliert wird ;)
(diesen Satz sollte man vielleicht 2 x lesen, um diesen Wahnsinn in vollem Umfang zu verstehen)

Verarbeitungsverzeichnis haben wir auch. Alles ist verschlüsselt, Altdaten werden nach einem gewissen Zeitraum automatisch gelöscht, den Kunden wird es sicher freuen, dass er sich dann erneut anmelden darf.

Alles ist so sicher, dass man kaum damit mehr arbeiten kann..dann schauen wir doch mal, ob Facebook sich auch komplett diesem Schwachsinn unterwirft.
Ich liebe die EU, die sorgt endlich mal für Kurzweil, wenn ich nachts nicht schlafen kann.
 
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