Thomas Platte
User
Hallo zusammen,
wir haben eine Auflage, das nur mit Flugleiter geflogen werden darf, somit darf also niemand alleine auf dem Gelände fliegen, oder?
Dürfte er etwa 5m neben dem Flugplatz alleine fliegen, sprich ist man beim "wild fliegen" besser gestellt als auf einem genehmigten Platz?
Darf ggf. auch ein eingewiesenes Nichtmitglied also z.B. Ehefrau als Flugleiter fungieren?
In der Zulassung ist dies nicht ausgeschlossen.
Würde mich über viele Info´s freuen.
wir haben eine Auflage, das nur mit Flugleiter geflogen werden darf, somit darf also niemand alleine auf dem Gelände fliegen, oder?
Dürfte er etwa 5m neben dem Flugplatz alleine fliegen, sprich ist man beim "wild fliegen" besser gestellt als auf einem genehmigten Platz?
Darf ggf. auch ein eingewiesenes Nichtmitglied also z.B. Ehefrau als Flugleiter fungieren?
In der Zulassung ist dies nicht ausgeschlossen.
Würde mich über viele Info´s freuen.