Die Jagd und der Modellflug (in Deutschland)

Gast_12327

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Hallo Leute

Habe diesen Thread so gut es ging NICHT gelesen, da es mich an meine eigene Geschichte erinnert. Wir waren auch einige Gleichgesinnte, haben eine Wiese gepachtet um dann dort etwas zu fliegen, damit das auch noch ansehnlich ist, haben wir an etlichen WE zu viert versucht einen schönen Rasen hinzubekommen.

Es kam wie es kommen musste, und wir waren (und sind noch immer) der lokalen Jägerschaft ein Dorn im Auge, mit abstrusen Argumenten wurde ich vom Platz "verwiesen", zuerst war es des Jägers Grund, danach "erinnerte" er sich das der Platz doch im "Eigentum" eines "Verwandten" war. usw usf

Zwei meiner Kollegen kämpfen immer noch mit der lokalen Jägerschaft, da sie selbst in dem Ort wohnen und fliegen mittlerweile sehr wenig (bis gar nicht). Alternative Hobbies gibt es dort auch nicht, denn Joggen, Nordic-Walken, Radfahren ... stört auch das Wild (kein Scherz).

Selbst fliege ich schon seid 4 Jahren im nächsten Verein, und bin glücklich damit, kein Streit mit Jägern, wir haben einige im Verein (und die wundern sich selbst über so manch "interessanten" Kollegen). Fliege sehr viel und mit einigen (vielen) Gleichgesinnten mach es auch viel mehr Spaß.

Ich meine mit der Geschichte nur, dass zwar Recht Recht bleiben sollte, aber wenn der Spaß dabei auf der Strecke bleibt, oder jedes Mal Fliegen gehen mit einer "Vorahnung" verbunden ist, was sich "die" nun wieder ausgedacht haben, da verliert man schnell die Lust auf das Hobby.

Vielleicht gibt es ja in der Umgebung "stressfreie" Alternativen schont die Nerven, und das Hobby macht wieder Spaß.

viele Grüsse

Ferdl

P.S.: Wenn Ihr "weiterkämpfen" wollt wünsch ich Euch viel Erfolg!

P.P.P.: Als Threadtitel würde ich vorschlagen:

Die Jagt AUF den Modellflug ...
 

udogigahertz

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EndOfDays schrieb:
Ich meine mit der Geschichte nur, dass zwar Recht Recht bleiben sollte, aber wenn der Spaß dabei auf der Strecke bleibt, oder jedes Mal Fliegen gehen mit einer "Vorahnung" verbunden ist, was sich "die" nun wieder ausgedacht haben, da verliert man schnell die Lust auf das Hobby.
viele Grüsse
Ferdl

(Hervorhebung durch mich)

Genau das ist auch meine Meinung, die ich hier seit meines ersten Postings versuche den Beteiligten nahezubringen. Was nützt alle Rechthaberei, wenn man immer mit einem schlechten Gefühl zum Fliegen geht? Da bleibt doch der ganze Spaß voll auf der Strecke.

Darum ja auch mein Vorschlag, bereits bei der "Erstkonfrontation" den guten Jägersmann (oder Umweltschützer, Weltverbesserer oder was sonst auch immer) in aller Seelenruhe abreagieren lassen, ohne ihm zu widersprechen. Dann, wenn er alle seine Munition verschossen hat, ihn in ein Gespräch über sein "schönes" Hobby verwickeln (Fragt man ihn z.B. nach den Wildarten, auf die er es hier abgesehen hat und bringt ein paar aufgeschnappte Begriffe aus der Jägersprache an, z. B. Damwild oder Schwarzwild, so kann er gar nicht anders, als darauf zu antworten. Das ist das gleiche, als wenn jemand uns fragt, ob wir bereits auf 2,4 GHz oder immer noch auf 35 MHz senden. Da muss man einfach antworten und sein Fachwissen anbringen, man kann gar nicht anders.

Einige Sätze weiter ist der Jäger bereits etwas ruhiger geworden und nunmehr etwas gesprächsbereiter. Dann immer noch nicht über sein eigentliches Anliegen zu sprechen kommen, sondern die Kommunikation mit ihm vertiefen. Je länger diese andauert, ohne sich gegenseitig anzuschreien, desto besser.

Sodann bringt man ihm ganz schonend und höflich die momentane Rechtslage dar, lenkt aber direkt ein und fragt ihn, wann man denn auf gar keinen Fall fliegen sollte und wann es weniger störend wäre. Auf diese Weise kann man mit ihm einen Kompromiss aushandeln, der dem Jäger das Gefühl gibt, gewonnen zu haben, in Wirklichkeit ist es aber genau andersherum, denn so eine Minigruppe fliegt doch sowieso nicht täglich von morgens bis abends.

Auf diese Weise kann man immer mit nahezu jedem irgendeinen Kompromiss zustandebringen.

Wenn man natürlich gleich bei der ersten Konfontration sich auf das gleiche Niveau herabsinken lässt und ebenfalls anfängt wild zu gestikulieren und direkt mit der rechtlichen Lage ankommt, dann hat man verloren.

Selbst, wenn man im letztlich im Recht ist und bleibt, so hat man ständig einen Feind vor Ort, der einem die Freude an der Ausübung des Hobbies gründlich verleiden wird, so dass er letztlich, (die rechtliche Situation hin oder her) doch gewonnen hat.

Grüße
Udo
 

udogigahertz

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Satansbraten01 schrieb:
Ich denke, daß man mir da eh eine Absage der AE erteilen wird, aber dann hab ich etwas schriftliches und die Jäger und Querulanten wissen das ja nicht. Deshalb brauche ich sicherheitshalber etwas Schriftliches...
Verstehe ich nicht: Denkst Du wirklich, mit so einer Absage etwas rechtfertigen zu können? Sowas ist völlig wertlos!

Grüße
Udo
 
Das kann nur passieren, wenn die Begründung mit drin steht (Erlaubnisfrei o.ä.)

Udo, was Du oben beschreibst ist die Win-Win Situation ;)
 
Hallo,
eine Absage erfolgt mit der Begründung, dass es sich um Erlaubnisfreien Modellflug handelt für den keine Erlaubnis erforderlich ist.

Damit wird amtlich bestätigt, dass es erlaubnisfreier Modellflug ist und der erlaubnisfrei betrieben werden darf.

Genau das ist es doch wo sich Jäger oder Gemeinden gerne "regelnd" einmischen möchten.

Die tatsächliche Rechtslage, wird dadurch "im Felde" bei dieser Kliente unstrittig.

Im übrigen halte ich die oben beschriebnene Deeskalationstheorie für die wichtigste Maßnahme gleich am Anfang.

Nur gehören dazu immer zwei, es gelingt also nicht immer.



Zu dem hier möchte ich noch etwas wichtiges los werden.

Übrigens, Satansbraten01, Elektroflieger bleibt Elektroflieger, egal, wie laut das Teil ist. Die einschlägigen Regularien verlangen nur von mit Verbrennungsmotor angetriebenen Modellen, die innerhalb der berühmten 1,5 km-Luftlinie-Grenze von durchgehend zu reinen Wohnzwecken bebauten Grundstücken (Mischgebiete und 2 Einzelhäuser zählen nicht) betrieben werden sollen, eine AE in der dann auch der maximal zulässige Lärmpegel festgeschrieben wird.

Generell gillt: auch Mischgebiete und Gewerbegebiete zählen, teilweise gibt es sogar (abstruße)Urteile, die Einzelhäuser im Außenbereich berücksichtigen.

Die 1,5 km Grenze gillt bei Behördlichen Aufstiegserlaubnissen so gut wie nicht mehr.
Die Gemeinsamen Richtlinien für AEs nach NFL I- 76/08
formulieren ja die alseits bekannten Abstandstabellen nach denen die AEs zu halten sind.
Danach sind je nach Umständen sehr viel kleinere Abstände und sogar größere Abstände möglich.

Die 1,5 km Vorschrift wird dadurch zu Gunsten einer genaueren Betrachtungsweise die den Immisionsschutz qualifiziert berücksichtigt ausgehebelt.

Lediglich beim Verbrennerflug unter 5 kg ist es noch eine Faustregel für den Gebrauch im Felde um eine unkomplizierte Orientierung zu ermöglichen.

Die Formulierung im § 16 LuftVO
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

Betrifft aber jegliche Art einer Siedlung, egal ob Mischgebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet oder Krankenhaus. Selbst Gewerbegebiete fallen darunter, auch da gibt es schutzwürdigen Wohnraum.

Nur in einer Behördlichen Aufsstiegserlaubnis wird nach den Richtlinien qualifiziert. Der § 16 selbst, qualifiziert NICHT.



Handelt es sich um elektrisch angetriebene Modellflugzeuge unter 5 kg Gesamtmasse, so spielt der davon erzeugte Lärm keine Rolle.

Doch, er spielt eine Rolle, auch da sind nach der LVL 90 Db(A) die Lärmobergrenze.

Ansonsten würde ich dringend dazu raten, den gesunden Menschenverstand einzusetzen und beim Lärm die gute Nachbarschaft zu pflegen.

Wird es nämlich übertrieben kann das zuständige Luftamt ohne weiteres den § 29 LuftVG (Gefahrenabwehr) bemühen und den Modellflug untersagen weil zB zu dicht an Siedlungen, Gefährdung liegt vor, Öffentliche Sicherheit u Ordnung ist nicht mehr gewährleistet.

Streng nach dem

§ 29 [Luftaufsich t ]
(1) Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) ist Aufgabe der
Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle. Sie können in Ausübung
der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, erheblichen
Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Fluglärm oder durch Luftverunreinigung

durch Luftfahrzeuge in der Umgebung von Flugplätzen dürfen nur im Benehmen mit den für
den Immissionsschutz zuständigen Landesbehörden getroffen werden.


Insofern haben wir absolut KEINE Regelungslücke zu gunsten des erlaubnisfreien Modellfluges.

Nur die Umsetzung dauert beim Segel oder E-Flug so lange, bis es qualifizierte Beschwerden gegen unsere obigen Freidenker gibt.

Gruß
Eberhard
 
Hallo,
eine Absage erfolgt mit der Begründung, dass es sich um Erlaubnisfreien Modellflug handelt für den keine Erlaubnis erforderlich ist.

Damit wird amtlich bestätigt, dass es erlaubnisfreier Modellflug ist und der erlaubnisfrei betrieben werden darf.

Genau das ist es doch wo sich Jäger oder Gemeinden gerne "regelnd" einmischen möchten.

Die tatsächliche Rechtslage, wird dadurch "im Felde" unstrittig.

Im übrigen halte ich die oben beschriebnene Deeskalationstheorie für die wichtigste Maßnahme gleich am Anfang.

Nur gehören dazu immer zwei, es gelingt also nicht immer.



Zu dem hier möchte ich noch etwas wichtiges los werden.

Übrigens, Satansbraten01, Elektroflieger bleibt Elektroflieger, egal, wie laut das Teil ist. Die einschlägigen Regularien verlangen nur von mit Verbrennungsmotor angetriebenen Modellen, die innerhalb der berühmten 1,5 km-Luftlinie-Grenze von durchgehend zu reinen Wohnzwecken bebauten Grundstücken (Mischgebiete und 2 Einzelhäuser zählen nicht) betrieben werden sollen, eine AE in der dann auch der maximal zulässige Lärmpegel festgeschrieben wird.

Generell gillt: auch Mischgebiete und Gewerbegebiete zählen, teilweise gibt es sogar (abstruße)Urteile, die Einzelhäuser im Außenbereich berücksichtigen.

Die 1,5 km Grenze gillt bei Behördlichen Aufstiegserlaubnissen so gut wie nicht mehr.
Die Gemeinsamen Richtlinien für AEs nach NFL I- 76/08
formulieren ja die alseits bekannten Abstandstabellen nach denen die AEs zu halten sind.
Danach sind je nach Umständen sehr viel kleinere Abstände und sogar größere Abstände möglich.

Die 1,5 km Vorschrift wird dadurch zu Gunsten einer genaueren Betrachtungsweise die den Immisionsschutz qualifiziert berücksichtigt ausgehebelt.

Lediglich beim Verbrennerflug unter 5 kg ist es noch eine Faustregel um eine unkomplizierte Orientierung zu ermöglichen.

Die Formulierung im § 16 LuftVO
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

Betrifft aber jegliche Art einer Siedlung, egal ob Mischgebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet oder Krankenhaus. Selbst Gewerbegebiete fallen darunter, auch da gibt es schutzwürdigen Wohnraum.

Nur in einer Behördlichen Aufsstiegserlaubnis wird nach den Richtlinien qualifiziert. Der § 16 selbst, qualifiziert NICHT.



Handelt es sich um elektrisch angetriebene Modellflugzeuge unter 5 kg Gesamtmasse, so spielt der davon erzeugte Lärm keine Rolle.

Doch, er spielt eine Rolle, auch da sind nach der LVL 90 Db(A) die Lärmobergrenze.

Ansonsten würde ich dringend dazu raten, den gesunden Menschenverstand einzusetzen und beim Lärm die gute Nachbarschaft zu pflegen.

Wird es nämlich übertrieben kann das zuständige Luftamt ohne weiteres den § 29 LuftVG (Gefahrenabwehr) bemühen und den Modellflug untersagen weil zB zu dicht an Siedlungen, Gefährdung liegt vor, Öffentliche Sicherheit u Ordnung ist nicht mehr gewährleistet.

Streng nach dem

§ 29 [Luftaufsich t ]
(1) Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) ist Aufgabe der
Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle. Sie können in Ausübung
der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, erheblichen
Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Fluglärm oder durch Luftverunreinigung

durch Luftfahrzeuge in der Umgebung von Flugplätzen dürfen nur im Benehmen mit den für
den Immissionsschutz zuständigen Landesbehörden getroffen werden.


Insofern haben wir absolut KEINE Regelungslücke zu gunsten des erlaubnisfreien Modellfluges.

Nur die Umsetzung dauert so lange, bis es qualifizierte Beschwerden gegen unsere obigen Freidenker gibt. Insofern ist auch da Deeskalation das oberste Gebot, sonst macht der Modellflug an DER Stelle auf Dauer garantiert keinen Spaß mehr.

Gruß
Eberhard
 

udogigahertz

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Eberhard Mauk schrieb:
Doch, er spielt eine Rolle, auch da sind nach der LVL 90 Db(A) die Lärmobergrenze.
Gruß
Eberhard
Diese 90 db (A)-Grenze ist mir aber bislang unbekannt. Jedenfalls ist gemäß unserer AE eine Lärmmessung nur und ausschließlich für durch Verbrennungsmotoren und Strahltriebwerken angetriebene Modellflugzeuge erforderlich, nicht für durch Elektromotoren angetriebene. Damit gibt es bei uns am Platz absolut keine Lärmobergrenze für Elektroantriebe. Jedenfalls nicht gemäß unserer AE.

Sehr merkürdig das Ganze.

Grüße
Udo
 
Hallo Udo,
schon im Nachbarschaftsrecht findet das ganze Grenzen, auch da darfst du in Sachen Krach nicht machen was du willst, gleiches gillt nach den Immisionsschutzbestimmungen von der TA-Lärm Bundesimmisionschutzverordnungen wie der
18.Bim, Ruhezeitenregelungen usw.

Die Luftämter und deine AE gehen einfach davon aus, dass Sie da nichts regeln müssen, einmal weil es im Luftrecht nicht vorgeschrieben ist und ihr euch wie jeder Verkehrsteilnehmer (Straße und Luft) über geltendes Recht informiert und euch dran haltet.

Also nutz den Freiraum den euch das Luftrecht da noch gibt mit Verstand, nur die Notwendigkeit dazu wollte ich euch verständlich machen. Ein berufen auf eine "erlaubnisfreiheit" beim Lärm, führt hier ganz schnell in eine Sackgasse. Bedenke, sobald ein Luftamt da mal das GANZE bestehende Rechtsgefüge REGELND beachten und ANWENDEN muss, verschärft sich das "Betriebsklima" bundesweit, denn die Ämter tauschen ihre Erfahrungen zum klein halten ungeliebter Luftsportarten sehr gerne und umfassend untereinander aus. Der Lernprozess ist dann ultimativ und Alle betreffend.
Ein Aus oder Überreizen durch einen Extremisten, tritt hier nur zu leicht eine Lawine los.

Gruß
Eberhard
 
Hallo Udo,
zur LVL noch ergänzend, diese gillt im engeren Sinne tatsächlich nur für Flugmodelle über 25 kg bzw mit Muster oder Verkehrszulassung.

Aber sowohl die Luftämter wie die Rechtsprechung orientiert sich an der 90 Db(A) Grenze. ist auch eine Frage der Gleichbehandlung innerhalb des Modellsports und des Umfeldes.

Im übrigen wurde die LVL auch auf Flugmodelle unter 25 kg in den Richtlinien für Aufstiegserlaubnisse die Ausfürungsrichtliniencharakter hat übernommen.

In der praktischen Anwendung gillt diese darum für jede Flugmodellanwendung. Im übrigen gillt das gesamte übrige Rechtsgefüge wie im vorhergehenden Beitrag beschrieben.

Deinen Frust, kann ich durchaus verstehen, ist schwweeeere Kost. Zudem darf man derartige Betrachtungen nicht auf das Luftrecht alleine beschränken. Unser sonstiges Rechtsgefüge sorgt dafür, dass der Freiraum des einzelnen da endet wo die berechtigten Intressen des anderen gefährdet werden. Das Luftrecht und dessen Anwendung muss sich in diesen Grenzen bewegen.

Gruß
Eberhard
 
udogigahertz schrieb:
(Hervorhebung durch mich)

Genau das ist auch meine Meinung, die ich hier seit meines ersten Postings versuche den Beteiligten nahezubringen. Was nützt alle Rechthaberei, wenn man immer mit einem schlechten Gefühl zum Fliegen geht? Da bleibt doch der ganze Spaß voll auf der Strecke.

Darum ja auch mein Vorschlag, bereits bei der "Erstkonfrontation" den guten Jägersmann (oder Umweltschützer, Weltverbesserer oder was sonst auch immer) in aller Seelenruhe abreagieren lassen, ohne ihm zu widersprechen. Dann, wenn er alle seine Munition verschossen hat, ihn in ein Gespräch über sein "schönes" Hobby verwickeln (Fragt man ihn z.B. nach den Wildarten, auf die er es hier abgesehen hat und bringt ein paar aufgeschnappte Begriffe aus der Jägersprache an, z. B. Damwild oder Schwarzwild, so kann er gar nicht anders, als darauf zu antworten. Das ist das gleiche, als wenn jemand uns fragt, ob wir bereits auf 2,4 GHz oder immer noch auf 35 MHz senden. Da muss man einfach antworten und sein Fachwissen anbringen, man kann gar nicht anders.

Einige Sätze weiter ist der Jäger bereits etwas ruhiger geworden und nunmehr etwas gesprächsbereiter. Dann immer noch nicht über sein eigentliches Anliegen zu sprechen kommen, sondern die Kommunikation mit ihm vertiefen. Je länger diese andauert, ohne sich gegenseitig anzuschreien, desto besser.

Sodann bringt man ihm ganz schonend und höflich die momentane Rechtslage dar, lenkt aber direkt ein und fragt ihn, wann man denn auf gar keinen Fall fliegen sollte und wann es weniger störend wäre. Auf diese Weise kann man mit ihm einen Kompromiss aushandeln, der dem Jäger das Gefühl gibt, gewonnen zu haben, in Wirklichkeit ist es aber genau andersherum, denn so eine Minigruppe fliegt doch sowieso nicht täglich von morgens bis abends.

Auf diese Weise kann man immer mit nahezu jedem irgendeinen Kompromiss zustandebringen.

Wenn man natürlich gleich bei der ersten Konfontration sich auf das gleiche Niveau herabsinken lässt und ebenfalls anfängt wild zu gestikulieren und direkt mit der rechtlichen Lage ankommt, dann hat man verloren.

Selbst, wenn man im letztlich im Recht ist und bleibt, so hat man ständig einen Feind vor Ort, der einem die Freude an der Ausübung des Hobbies gründlich verleiden wird, so dass er letztlich, (die rechtliche Situation hin oder her) doch gewonnen hat.

Grüße
Udo

Warum sollten wir mit einem unguten Gefühl fliegen? Wir haben unseren Spaß und es kommt ja nicht mehr häufig vor, daß "Störer" auftauchen. Außerdem amüsiere ich mich auch immer wenn die da sind - klar wird das Fliegen dann Nebensache aber lustig ists trotzdem. Es gibt immer irgendwelche Passanten, die das RC-Fliegen faszinierend finden und teilweise ne STunde lang zusehen und mit uns reden...

Wie naiv bist Du eigentlich? Glaubst Du wirklich, daß so ein Geschwafel einen Bauern oder Jäger besämftigt? Wenn ich so aufgebracht wäre, würde es mich nur rasender machen, wenn jemand so rumhäuchelt.
Natürlich haben wir es anfangs ganz freundlich und sachlich versucht, aber die wollten ja nicht... *schultern zuck* Selbst schuld kann ich da nur sagen...

Den Spaß verleiden? Naja, das schaffen die nicht - sonst hätten wir uns doch schon ein anderes Fleckchen gesucht...
 
Ich gehe absolut konform mit Eberhards Äußerungen! Allerdings verstehe ich nicht, daß Leute wie Udo uns da nicht folgen können.

Eberhard, ich würde sagen: Wir werden mißverstanden!
 
udogigahertz schrieb:
Diese 90 db (A)-Grenze ist mir aber bislang unbekannt. Jedenfalls ist gemäß unserer AE eine Lärmmessung nur und ausschließlich für durch Verbrennungsmotoren und Strahltriebwerken angetriebene Modellflugzeuge erforderlich, nicht für durch Elektromotoren angetriebene. Damit gibt es bei uns am Platz absolut keine Lärmobergrenze für Elektroantriebe. Jedenfalls nicht gemäß unserer AE.

Sehr merkürdig das Ganze.

Grüße
Udo

Wenn Ihr einen Verein mit Fluggelände habt, gelten schon Lärmschutzvorgaben: Die fallen meines Wissens merkwürdigerweise irgendwie unter "Sportgaststätten" (auch ohne Gaststätte). Also sind auch dort Elekrtoflieger automatisch limitiert, was den Lärm anbelangt...
 

Michael Brakhage

Vereinsmitglied
hallo

lass mal das "gast" aus deiner formulierung raus. ist eine normale "sportstätte" ! dies aber meines wissens nur, wenn der modellflugplatz im landschaftsplan eingetragen ist. und das ist ein ganzes stück arbeit.

unser platz hat dieses "privileg" leider nicht und ist noch nach alter "norm" zugelassen. dort gelten auch weiterhin die uns auferlegten 84dba für verbrenner-modelle. ausdrücklich nicht für segler und elektro ! :-) obwohl ich glaube, das ich mit meinen elektrischen speedmodellen deutlich lauter bin als die "stinker" :-)
 
Hallo,
es fällt unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung, das ist die 18. Bim (Bundesimmisionschutzverordnung)
Die NFL-Tabellen stellen sicher, dass diese 18. Bim, die TA-Lärm und die LVL eingehalten werden.

Uns gibt es die Sicherheit, dass die AEs die geltenden Bestimmungen sauber einhalten. Also rechtlich nicht mit Erfolg angreifbar sind und das max zulässige im Einzelfall ohne große Lärmgutachten ermittelt werden kann.

Die Modellfluggelände werden Immisionschutzrechtlich als Sportstätte betrachtet und daher nach der 18. Bim beurteilt.

Gruß
Eberhard
 
Hallo Michael,
ich vermute mal du meinst den Flächennutzungsplan, der ist aber so wichtig nicht.

Dein altes Gelände hat insofern je nach Baurecht des jeweiligen Bundeslandes uU schon Bestandsschutz im Baurechtlichen Sinne, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist dann meistenteils gar nicht nötig. Zudem ist der Flächennutzungsplan so verbindlich gar nicht.

Beispiel, steht eine Baulichkeit (was auch immer) eine bestimmte Zeit, wird auch ein Schwarzbau legal. Was es bei euch ja gar nicht ist.

Wie lang habt ihr die AE bereits?

Betreffs Umstellung auf die neuen Richtlinien, muss man die Umfeldverhältnisse im Einzelfall betrachten, dann kann man beurteilen, was geht, vernünftig ist oder man besser alles belässt wie es ist.
nach bisheriger Erfahrung, ist eine Umstellung meistenteils positiv. Zudem kommt die Umstellung irgend wann durch das Luftamt. Das ist meist der ungünstigste Fall, der ist dann zeitlich oft mit Frist belegt und zwingt euch unter Druck zu handeln.

Gruß
Eberhard
 

udogigahertz

User gesperrt
Eberhard Mauk schrieb:
Hallo,
es fällt unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung, das ist die 18. Bim (Bundesimmisionschutzverordnung)
Die NFL-Tabellen stellen sicher, dass diese 18. Bim, die TA-Lärm und die LVL eingehalten werden.
Uns gibt es die Sicherheit, dass die AEs die geltenden Bestimmungen sauber einhalten. Also rechtlich nicht mit Erfolg angreifbar sind und das max zulässige im Einzelfall ohne große Lärmgutachten ermittelt werden kann.
Die Modellfluggelände werden Immisionschutzrechtlich als Sportstätte betrachtet und daher nach der 18. Bim beurteilt.
Gruß
Eberhard
Also, irgendwie macht das alles keinen Sinn: Wenn in der AE für Verbrenner ein Lärmhöchstpegel von z. B. 84 db(A) genehmigt wird, darf der dort gar nicht erwähnte Elektroflieger 90 db (A) haben? Das wäre immerhin eine Erhöhung der Lautstärke um nahezu das Dreifache!

Ein Modellflugvereinsplatz ist also eine Sportstätte und darf maximal einen Lärmpegel von 90 db (A) nicht überschreiten? Gut.

Was ist aber mit den Modellflugzeugen, wenn sie in der Luft sind? Dann betreiben wir doch ein Luftfahrzeug, das nach eigenen Gesetzen und Regeln behandelt wird und nichts mehr mit dem Begriff "Sportstätte" zu tun hat, sondern eben ein Luftfahrzeug im Sinne der Gesetzgebung ist.
Da kann ich ja auch nichts für, dass der Gesetzgeber diese Einstufung so wollte. Aber er wollte es ja so. Seitdem müssen ja sämtliche Modellflugzeuge, die ferngesteuert werden, haftpflichtversichert sein, was vorher ja nicht der Fall war.

Also, für ein in der Luft befindliches Flugzeug gelten ganz sicher nicht die Bestimmungen der "Sportstättenverordnung"!
Insofern ist Dein Hinweis auf die "Sportstättenverordnung" im Hinblick auf die Lärmentwicklung von Flugzeugen gegenstandslos, Eberhard.


Grüße
Udo
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Achtung!

Achtung!

elektroniktommi schrieb:
...was ist denn nun mit den Jägern?

Das ist das Stichwort! Zurück zum Thema. Die Diskussion bzgl. Lärm gehört in einen neuen Thread. Damit will ich sagen: Macht einen Neuen auf, da ich andernfalls hier fegen werde!
 
Hallo,

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Die Jäger gehen einem Hobby nach, genauso wie wir auch. Der Jäger hat auch keine Weisungsbefugnis. Wenn alle Freundlichkeit nichts nützt, muss man eben seinen Standpunkt beibehalten.

Dem Modi glaubt man nicht, bis er tätig wird! ;)
 

Steffen

User
Die Lärmfrage hat durchaus auch mit den Jägern zu tun, denn das ist der Hebel, an dem sie die ganze Sache kippen könnten, erlaubnisfreier Modellflug oder nicht. XXXXXXXXXXXXXXX FR 1.12

Es gibt eigentlich zwei Dinge, die übergeordnet sind gegenüber der eigentlichen Erlaubnisfreiheit:
-Lärm allgemein (s §29 LuftVG)
-Umweltschutzbereiche, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks etc. pp.

und die beiden Punkte sollten gegenüber Jägern (oder anderen Modellflugverbietenwollern) abgesichert sein.

udogigahertz schrieb:
Also, für ein in der Luft befindliches Flugzeug gelten ganz sicher nicht die Bestimmungen der "Sportstättenverordnung"!
Insofern ist Dein Hinweis auf die "Sportstättenverordnung" im Hinblick auf die Lärmentwicklung von Flugzeugen gegenstandslos, Eberhard.
Ein stationär betriebenes Flugzeug (Kunstflug in einer festen Box, Platzrundenbetrieb, Fallschirmabsetzbetrieb und auch Modellflug) ist nicht einfach "ein Flugzeug in der Luft" Dazu müsste man schon die 2000ft GND dauerhaft einhalten, was den Modellflugspaß doch deutlich minimiert ;)
Wo der Übergang von Sportstättenverordnung zu LuftVG 29 sein mag, sollen sich Juristen fragen. Aber gegenstandslos ist das ganz sicher nicht.

Den Jägern gibt man damit sicherlich eine mächtige Waffe in die Hand.

Gruß, Steffen
 
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