Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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koenig

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Hallo Frank , Danke für die klare Aussage , dass der DAEC noch an der Ausarbeitung arbeitet. Bleibt die Frage noch nicht beantwortet ,was der DMFV gemacht hat. Gibt hier es dazu keine Wissende? Gruß Günter
 

S_a_S

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laut Gesetz das BMVI
das aber die Option hat, eine andere Bundesbehörde (z.B. naheliegend das LBA) damit zu beauftragen.

Da aber möglicherweise Ministerwechsel ansteht - und die Personaldebatte noch gar nicht eröffnet ist, könnte man das ja auch an das UBA oder BfN delegieren, damit auch 21h (5) korrekt gewürdigt wird. Oder ein neues Amt gründen, damit noch nicht versorgte Parteigranden ruhig gestellt werden können.

Solange diese Beauftragung nicht erfolgt ist, reicht es, den Brief an die Invalidenstraße 44, 10115 Berlin zu adressieren.

Grüße Stefan

PS: weil aber Frank durchaus schon zu erkennen gab, dass Detaillösungen mit den Genehmigern abgeklärt werden müssen, sollte da schon ein Fachmann und nicht nur ein Briefkasten gegenüber sitzen.

PPS: insofern war das Vorgehen des DMFV nicht falsch, aber zum damaligen Zeitpunkt ohne Rechtsgrundlage.
 
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koenig

User
laut Gesetz das BMVI
das aber die Option hat, eine andere Bundesbehörde (z.B. naheliegend das LBA) damit zu beauftragen.

Da aber möglicherweise Ministerwechsel ansteht - und die Personaldebatte noch gar nicht eröffnet ist, könnte man das ja auch an das UBA oder BfN delegieren, damit auch 21h (5) korrekt gewürdigt wird. Oder ein neues Amt gründen, damit noch nicht versorgte Parteigranden ruhig gestellt werden können.

Solange diese Beauftragung nicht erfolgt ist, reicht es, den Brief an die Invalidenstraße 44, 10115 Berlin zu adressieren.

Grüße Stefan

PS: weil aber Frank durchaus schon zu erkennen gab, dass Detaillösungen mit den Genehmigern abgeklärt werden müssen, sollte da schon ein Fachmann und nicht nur ein Briefkasten gegenüber sitzen.

PPS: insofern war das Vorgehen des DMFV nicht falsch, aber zum damaligen Zeitpunkt ohne Rechtsgrundlage.

Danke der DMFV hat also am 12.09.2019 beim BMVI eingereicht. Gruß Günter
 

Baloo

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Auf der Internetseite des DAeC habe ich Folgendes gefunden:

VORSTAND MODELLFLUG IM DAEC TRIFFT SICH
28.10.2021 - Auszug
"Ganz ohne die aktuelle rechtliche Situation um die EU-Verordnungen ging es auch diesmal nicht. Christian Walther, Ausschussvorsitzender Recht, berichtete über den aktuellen Stand und stellt ein Referat vor, welches während der Messe in Friedrichshafen vorgetragen wird."

Leider ist dieses Referat beim DAeC auf der Homepage nicht abrufbar. Vielleicht hat jemand entsprechende Kontakte und kann sich um die Veröffentlichung bemühen.

Gruß Bernhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Auf der Internetseite des DAeC habe ich Folgendes gefunden:

VORSTAND MODELLFLUG IM DAEC TRIFFT SICH
28.10.2021 - Auszug
"Ganz ohne die aktuelle rechtliche Situation um die EU-Verordnungen ging es auch diesmal nicht. Christian Walther, Ausschussvorsitzender Recht, berichtete über den aktuellen Stand und stellt ein Referat vor, welches während der Messe in Friedrichshafen vorgetragen wird."

Leider ist dieses Referat beim DAeC auf der Homepage nicht abrufbar. Vielleicht hat jemand entsprechende Kontakte und kann sich um die Veröffentlichung bemühen.

Gruß Bernhard
Kommt noch.
Wir sind gerade alle erst aus Friedrichshafen zurück und für das Internet müssen die Präsentationen noch etwas umgebaut werden.
 
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie die aktuellen Regeln zum Modellflug auf Sportflugplätzen sind bzw. wo ich diese nachlesen kann?
Ich habe die letzten Seiten des Threads gelesen, verstehe jedoch nur Bahnhof, da ich die aktuellen Gesetzesänderung nicht wirklich verfolgt habe. Falls die Antwort hier schon irgendwo steht, gebt mir bitte einen kurzen Hinweis wo. Danke :-)

Viele Grüße
Jonas
 
kann mir jemand sagen, wie die aktuellen Regeln zum Modellflug auf Sportflugplätzen sind bzw. wo ich diese nachlesen kann?
Also dazu wirst du hier im Thread nicht viel finden.
Ich verstehe deine Frage so dass du auf einem Sportflugplatz, also ein Fluggelände für manntragende Flugzeuge, Modellflug betreiben möchtest. Dort ist es mittlerweile so dass das nicht mehr gestattet ist, es sei denn der Platz hat eine AE für Modellflug. Das haben aber nicht alle Sportflugplätze.
Falls doch gelten die Regeln der jeweiligen AE, was du vor Ort in Erfahrung bringen musst - denn das kann man hier nicht pauschal beantworten.
 
Hallo Martin,

genau so war die Frage gemeint. :-)
Ich habe gestern mit einem Sportflugplatz telefoniert, auf dem ich schon häufiger geflogen bin. Der Eigentümer sagte mir, dass er selbst auch weiterhin nichts dagegen hätte. Vor einiger Zeit gab es wohl eine Gesetzesänderung, die dies verhindert hätte. Ihm wurde jedoch von anderer Stelle berichtet, dass es nun nach aktuellem Recht wieder möglich sein sollte, dass Modelle bei ihm fliegen. Nun versuche ich den Nachweis zu erbringen, dass dies wirklich so ist. Hast Du noch einen Tipp, wo ich nachlesen könnte?

Vielen Dank und viele Grüße
Jonas
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
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Hallo Jonas,
irgendwie muss es möglich sein, auf Sportflugplätzen zu fliegen. In Friedrichshafen (Messe Faszination Modellbau) haben die sogar auf einem Flugplatz mit internationalem Passagierverkehr in Abstimmung mit dem Tower Modellflug betrieben. (Ausnahmegenehmigung?).
Ich denke DD8ED (Frank) könnte dir am ehesten mit einem Vorschriftentext helfen.
LG
 
Früher konnte man auf Flugplätzen einfach so, nach Absprache, Modellflug betreiben.
Vor einigen Jahren wurde es notwendig dass ein Sportflugplatz bei Modellflugbetrieb eine AE für Modellflug benötigt.
Anderenfalls ist das nicht mehr zulässig. Daran hat sich meines Wissens nichts geändert.
Interessant wäre zu wissen, welche "andere Stelle ihm was berichtet habe"...das kann auch schnell mal irgendein nicht faktengestütztes Blabla sein, kommt leider oft vor.

Open Category ist leider in dem Zusammenhang völliger Unsinn, das sollte bei Regelkenntnis jedem klar sein. ;)
Oder glaubst du dass in FN alles unter 120m geflogen wurde?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich denke DD8ED (Frank) könnte dir am ehesten mit einem Vorschriftentext helfen.
Zitate aus der LuftVo:

"§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für:
.
.
.
5. Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen,"


und:

"§ 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, die
keine Flughäfen sind, wenn der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet oder die Zustimmung der
Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz eingeholt worden ist,"


Zu gut deutsch: Tower fragen
 

Fliegerass1

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Hallo Martin,
ich schreibe immer über meine Kommentare OC drüber. Dann wird klar, daß ich von dem Verbandsregelungen keinen Plan habe.
LG
 
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