Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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aue

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Beispiel Flugzeiten auf AE Gelände. Da ist m.M.n. nicht einfach außerhalb der Zeit Open anzuwenden.
Einschränkende Flugzeiten dürften nur für Verbrennerflug gelten, ich kenne jedenfalls keine Situation, wo Elektro- oder Segelflug zeitlich eingeschränkt wäre (außer Nachtflug natürlich). Diese Einschränkungen ergeben sich idR durch eine Ortsnähe, ggf auch beim Unterschreiten der 1,5km-Distanz. Auch Open hat in Bezug auf Lärmbelastungen seine Regelungen. Es kann durchaus möglich sein, dass es juristisch zulässig ist, auf einem AE-Flugplatz außerhalb der dortigen Motorflugzeiten mit Open Motorflug zu machen. Aber es wäre nicht schlau und gegen ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis.
 
Die Diskussion hier ist unnötig, denn es interessiert z.B. den Jäger nicht ob der in der Dämmerung geflogene Twinjet (Beispiel!) nun elektrisch oder Verbrenner ist.
Da in weiten Teilen der Modellflieger das "mir doch egal Gen" verbreitet ist, ist es m.M.n. töricht das auch noch mit solchen Argumenten zu befeuern. Bei mehr als 1,5km (was wahrscheinlich auf die überwiegende Anzahl auch von AE (bald BE) Geländen zutrifft wäre demnach auch Verbrenner außerhalb der gesetzten Zeiten möglich. Hier höre ich dann schon diejenigen Hurra rufen, die bereits jetzt gegen alle Regeln (ohne Rücksicht auf Verluste) sind.
Diese Winkeljuristerei führt letztlich nur zu Ärger ohne einen Nutzwert für die Allgemeinheit.
 

aue

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Diese Winkeljuristerei führt letztlich nur zu Ärger ohne einen Nutzwert für die Allgemeinheit.
Eine Sache sind die Regeln selbst und eine andere, ob man die Möglichkeiten, die diese bieten, auch ausschöpft. Man muss sich aber zunächst in der Sache klar sein, um dann darüber zur urteilen, wie man sich verhält.
Im Übrigen ist meine Erfahrung und meine Einschätzung zum Verhalten von Fliegerkollegen nicht so pessimistisch wie deine. Zudem haben wir auf unseren Plätzen ja Hausrecht, können also vieles selbst bestimmen.
 
Im Übrigen ist meine Erfahrung und meine Einschätzung zum Verhalten von Fliegerkollegen nicht so pessimistisch wie deine. Zudem haben wir auf unseren Plätzen ja Hausrecht, können also vieles selbst bestimmen.
Wenn du pessimistisch in meinem Fall bitte mit lediglich realistisch ersetzen würdest - danke!
Das Hausrecht ist schön und gut - nur ist ein Platz nach Betriebszeit nicht abgeschlossen/hochgeklappt.
Ist schon einige Jahre her, da wurde unser Platz, wenn niemand da war, von Fremden benutzt.
Das bemerkten wir nach einer Weile an den zurückgebliebenen Resten abgestürzter Modelle. Nicht schön.
Der interessanteste Fakt war, dass während der Mittagspause (während wir am Grillen waren) Fremde auf den Platz kamen, Modell aufgebaut hatten und mit laufendem Motor auf dem Weg zur Startbahn erst bemerkt wurden, weil wir uns wunderten dass jemand in der (festgeschriebenen) Mittagsruhe einen Verbrenner betreiben will...
Das Extrem hat sich zwar nicht wiederholt, aber in der Gesellschaft ist nun mal die "ich darf das Mentalität" seither eher größer geworden...
 

aue

User
Wenn du pessimistisch in meinem Fall bitte mit lediglich realistisch ersetzen würdest - danke!
Ich weiß, der Pessimist ist ja der erfahrene Optimist. 🙂
Vielleicht sind ja tatsächlich einfach die gemachten Erfahrungen der Grund für unsere unterschiedlichen Einschätzungen.

Aber trotzdem: Dieser Thread heißt "die ... Regeln", insofern sollten diese schon klar benannt sein.
 
Zudem haben wir auf unseren Plätzen ja Hausrecht, können also vieles selbst bestimmen.

Das stimmt so leider nicht. Die Flugordnung kann auch die Hausordnung sein und die Flugordnung ist (jedenfalls bei uns laut AE) auch Teil der AE! Somit muss jede Veränderung daran auch durch die Behörde genehmigt werden. So einfach ist das alles nicht wie es den anschein hat.

Aber das hatten wir alles schon einmal, wenn ich mich nicht irre auf den Seiten 192 bis 203. Ggf. dort nochmal nachlesen ;)
 
Richtig - aber Open auf AE Gelände ist nun mal eine Theorie, kein Fakt. Zumindest sehe ich den Fakt nicht?;)
Genau so wie die Theorie "grüne Wiese gilt überall", bzw. AE Gelände darf nicht schlechter gestellt sein.
Das ist schon im Ansatz fehlerhaft, denn ein AE Gelände kann u.U. nur deshalb bestehen weil eben Einschränkungen bestehen.
Alternative dazu - keine AE und kein "grüne Wiese", also gar nix. Ich finde, man macht es sich da zu einfach - pauschalisiert.

Die allermeisten wollen ganz einfache Formeln - aber darüber sind wir schon weit hinaus und ein Zurück wohl nicht möglich.
Darauf folgt Resignation und im Anschluss Ignoranz - woraus dann letztlich neue Beschränkungen folgen...
 

aue

User
Die Flugordnung kann auch die Hausordnung sein und die Flugordnung ist (jedenfalls bei uns laut AE) auch Teil der AE!
Dein Veto geht daneben. Sicher, auch bei uns ist die Platzordnung Teil der AE. Aber es ging doch nicht um erweiternde eigene Regeln, sondern um weiter einschränkende. Beispiel: Du gestattest Vereinsfremden Zutritt zu deinem Platz oder eben nicht. Das widerspricht der AE doch nicht.

Das ist schon im Ansatz fehlerhaft, denn ein AE Gelände kann u.U. nur deshalb bestehen weil eben Einschränkungen bestehen.
Diese Einschränkungen ergeben sich durch die Lage, z.B. Ortsnähe, Flugplatznähe usw. Natürlich gelten diese Einschränkungen dann gleichermaßen für die "grüne Wiese". Dein angenommener Widerspruch ist keiner.
 
Diese Einschränkungen ergeben sich durch die Lage, z.B. Ortsnähe, Flugplatznähe usw. Natürlich gelten diese Einschränkungen dann gleichermaßen für die "grüne Wiese". Dein angenommener Widerspruch ist keiner.
Nein, das ist kein Widerspruch, lediglich die getätigte pauschale Aussage "grüne Wiese gilt immer" ist somit belegt falsch.
Und das war deine Aussage, zum einen ist es Theorie und noch nicht Fakt, zum Anderen eben nicht immer zutreffend.
Gerade dadurch dass du "immer" schreibst entstehen so Missverständnisse die sich in den Köpfen festsetzen und schwer zu revidieren sind.
 

UweH

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Auf der grünen Wiese gibt es keinen Flugraum mit Flugverbotsbereich außerhalb davon, kein Flugbuch, keinen Flugleiter, keine platzspezifische Flugordnung, keine Gastflugregelung, keine Gastfluggebühren usw. usw.

Nach meiner Ansicht sollte man AE-Plätze bezüglich der geltenden Regeln nicht mit Open auf der grünen Wiese oder erlaubnisfreiem Modellflug vergleichen, das ist weitestgehend sinnfrei.

Gruß,

Uwe.
 

aue

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Nach meiner Ansicht sollte man AE-Plätze bezüglich der geltenden Regeln nicht mit Open auf der grünen Wiese oder erlaubnisfreiem Modellflug vergleichen, das ist weitestgehend sinnfrei.
Vielleicht hast du ja nicht alle Beiträge gelesen, auf die hier Bezug genommen wird. Ausgangspunkt war die Frage, ob Nachtflug im Rahmen von Open auf einem AE-Platz möglich ist. Vielleicht ist das für dich sinnfrei, wohl aber nicht für den Fragesteller.
Nachtrag: Ob das jetzt zulässig ist, wurde von der Behörde in ihrer Antwort nicht eindeutig genannt, aber zumindest auch nicht bestritten.
 
Dein Veto geht daneben.

Fakt ist das wir unsere Flugordnung anpassen müssen weil dort drin steht "Flugbetrieb bis Sonnenuntergang". Beim Versuch dort den Nachtflug nach OPEN zu integrieren wurde von der Luftfahrtbehörde mit Hinweis auf §21f verweigert. Daran gibts erstmal nichts zu rütteln außer das meiner Meinung nach OPEN nichts mit §21f zu tun hat. Deshalb ist das ganze weiterhin bei der Behörde in Prüfung und aktuell wird die geänderte Flugordnung nicht genehmigt und somit kein Nachtflug nach OPEN (jedenfalls nicht auf dem Vereinsgelände).

Nachtrag: ich kenne die Antwort aus Düsseldorf, unser Platz ist leider nicht in NRW daher andere Behörde .... Allerdings gleiche Anfrage im April gestellt und bis jetzt nicht endgültig geklärt.

Und selbst wenn man anderer Meinung ist, spätestens im Versicherungsfall wird die Versicherung Nachforschungen anstellen und wenn dann die Behörde sagt das Sie das nicht erlaubt hat und der Pilot / Verein davon Kenntnis hatte wirds sehr sehr sehr schwierig aus der Nummer wieder raus zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

UweH

User
Was auf einem Platz gilt bestimmt die Normenhierarchie. Wenn für den Flugbetrieb eine AE nach der deutschen LuftVO erforderlich ist und erteilt wurde kann man sich nicht einfach aussuchen nach welcher Norm man den Flugbetrieb dort ausübt. In dem Fall sticht das deutsche Recht das europäische Recht und auf dem AE-Platz gilt die Nomenklatur der AE, während auf der grünen Wiese daneben die Regeln für die grüne Wiese gelten. Enthält z.B. standortbedingt die Platz-AE stärkere Einschränkungen als die grüne Wiese daneben, dann ist der AE-Platz scheinbar schlechter gestellt.
 
Fakt ist das wir unsere Flugordnung anpassen müssen weil dort drin steht "Flugbetrieb bis Sonnenuntergang". Beim Versuch dort den Nachtflug nach OPEN zu integrieren wurde von der Luftfahrtbehörde mit Hinweis auf §21f verweigert. Daran gibts erstmal nichts zu rütteln außer das meiner Meinung nach OPEN nichts mit §21f zu tun hat. Deshalb ist das ganze weiterhin bei der Behörde in Prüfung und aktuell wird die geänderte Flugordnung nicht genehmigt und somit kein Nachtflug nach OPEN (jedenfalls nicht auf dem Vereinsgelände).

Nachtrag: ich kenne die Antwort aus Düsseldorf, unser Platz ist leider nicht in NRW daher andere Behörde .... Allerdings gleiche Anfrage im April gestellt und bis jetzt nicht endgültig geklärt.

Und selbst wenn man anderer Meinung ist, spätestens im Versicherungsfall wird die Versicherung Nachforschungen anstellen und wenn dann die Behörde sagt das Sie das nicht erlaubt hat und der Pilot / Verein davon Kenntnis hatte wirds sehr sehr sehr schwierig aus der Nummer wieder raus zu kommen.

Hallo!
Richtig, das hat mit Open null zu tun. Das Problem mit der AE nach Art. 21 löst sich nach 2022 (Ende Übergangsfrist) sowieso von selbst. In der anschließend geltenden BE nach europäischen Regeln solltet ihr versuchen, den Punkt anzupassen und genehmigt zu bekommen.
 
Fakt ist das wir unsere Flugordnung anpassen müssen weil dort drin steht "Flugbetrieb bis Sonnenuntergang". Beim Versuch dort den Nachtflug nach OPEN zu integrieren wurde von der Luftfahrtbehörde mit Hinweis auf §21f verweigert. Daran gibts erstmal nichts zu rütteln außer das meiner Meinung nach OPEN nichts mit §21f zu tun hat.

In D auf einem Modellflugplatz mit AE, später dann mit BE, wird im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geflogen. Das hat nichts mit der OPEN Kategorie zu tun. Man kann sich nicht aus 2 verschiedenen Verordnungswelten einfach jeweils das beste herauspicken.

Gruss
Micha
 
In D auf einem Modellflugplatz mit AE, später dann mit BE, wird im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geflogen. Das hat nichts mit der OPEN Kategorie zu tun. Man kann sich nicht aus 2 verschiedenen Verordnungswelten einfach jeweils das beste herauspicken.

Gruss
Micha
Naja, selbst das LBA hat mir dazu etwas anderes geschrieben, aber ich will das nicht vertiefen, das wird hier sonst wieder falsch verstanden. Man muss solche Äußerungen dann schon mit etwas mehr Vorsicht anwenden und das LBA hat dazu auch geäußert das dies mit der Behörde in einklang zu bringen wäre, was mir bisher noch nicht gelungen ist weil die Behörde das LBA bisher ignoriert hat (das LBA ist an dieser Stelle nicht zuständig). Mehr werde ich dazu nicht schreiben.
 
Hallo!
Richtig, das hat mit Open null zu tun. Das Problem mit der AE nach Art. 21 löst sich nach 2022 (Ende Übergangsfrist) sowieso von selbst. In der anschließend geltenden BE nach europäischen Regeln solltet ihr versuchen, den Punkt anzupassen und genehmigt zu bekommen.
Hallo,

das macht nur Sinn, wenn in dieser Regelung mehr geht, als nach OPEN. Vor allem die Aufhebung der 120 m. Dann sind wir aber wieder bei der LuftVO. Nachtflug ist genehmigungspflichtig.

Gruß
Helmut
 
Diese ganze Diskussion um OPEN macht für den Großteil der Modellflieger überhaupt keinen sinn, das betrifft nur einen ganz kleinen Bruchteil der Modellflieger, und doch gibt es Sie. Diese haben bis Oktober 2017 in einer rechtlichen Grauzone Nachtflug betrieben und die letzten 4 Jahre schwer damit zun tun gehabt hier weiter Nachtflug zu betreiben und z.B. in Niedersachsen wurde dem ganzen so gut wie ein Ende gesetzt.

Und um es nochmal zu sagen: hier gehts auch nicht um 12h nonstop Dauerbetrieb sondern das man sich auf Veranstaltungen vor bereiten kann, so wie man es für Wettbewerbe auch macht. Daher ist das ganze nicht uninteressant nur weil die Meisten diese Betirebsart nicht machen. Aber Zuschauern gefällt es trotzdem was Sie zu sehen bekommen ;).
 
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