Hallo Freunde,
hier ein Beitrag von mir für die Frage nach OPEN auf Plätzen mit AE / BE.
Ich hatte letzte Woche diesbezüglichen Kontakt mit der für uns zuständigen Behörde in Düsseldorf.
Hier die Quintessenz.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Neuregelung des Modellflugsports und der UAV Systeme durch die EU, stellt sich mir die Frage, wie die europäischen Regeln mit den bestehenden Aufstiegerlaubnissen harmonisieren.
Meine Frage lautet nun: Ist es rechtlich möglich, auf einem Gelände mit Aufstiegerlaubnis nach den Regelungen der OPEN Kategorie zu fliegen?
Die notwendigen Versicherungen, die Erlaubnis des Inhabers der Aufstiegerlaubnis, die Erlaubnis des Eigentümers des Geländes und den EU - Kompetenznachweis A1/A3, vorausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX“
In einem darauf folgenden Telefongespräch machte ich deutlich, dass es mir in erster Linie um die Möglichkeit des Nachtfluges nach OPEN geht.
Tagsüber nach OPEN zu fliegen, auf einem Platz mit AE / BE, ist sinnfrei.
Hier die Antwort aus Düsseldorf:
„Eine grundsätzliche Erlaubnis für den Betrieb bei Nacht ist für die offene Kategorie nicht mehr erforderlich. Wenn das Flugmodell oder die Drohne ausreichend beleuchtet und hierdurch auch ihre Ausrichtung erkennbar ist, gilt der Betrieb als VLOS, Artikel 2 Nr.7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Der ständige Sichtkontakt zu Ihrem Flugmodell ist, unter Einhaltung der allgemeinen weiteren Auflagen, zu gewährleisten. "
Bezirksregierung Düsseldorf / Dezernat 26 - Luftverkehr
Gruß
Helmut
hier ein Beitrag von mir für die Frage nach OPEN auf Plätzen mit AE / BE.
Ich hatte letzte Woche diesbezüglichen Kontakt mit der für uns zuständigen Behörde in Düsseldorf.
Hier die Quintessenz.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Neuregelung des Modellflugsports und der UAV Systeme durch die EU, stellt sich mir die Frage, wie die europäischen Regeln mit den bestehenden Aufstiegerlaubnissen harmonisieren.
Meine Frage lautet nun: Ist es rechtlich möglich, auf einem Gelände mit Aufstiegerlaubnis nach den Regelungen der OPEN Kategorie zu fliegen?
Die notwendigen Versicherungen, die Erlaubnis des Inhabers der Aufstiegerlaubnis, die Erlaubnis des Eigentümers des Geländes und den EU - Kompetenznachweis A1/A3, vorausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX“
In einem darauf folgenden Telefongespräch machte ich deutlich, dass es mir in erster Linie um die Möglichkeit des Nachtfluges nach OPEN geht.
Tagsüber nach OPEN zu fliegen, auf einem Platz mit AE / BE, ist sinnfrei.
Hier die Antwort aus Düsseldorf:
„Eine grundsätzliche Erlaubnis für den Betrieb bei Nacht ist für die offene Kategorie nicht mehr erforderlich. Wenn das Flugmodell oder die Drohne ausreichend beleuchtet und hierdurch auch ihre Ausrichtung erkennbar ist, gilt der Betrieb als VLOS, Artikel 2 Nr.7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Der ständige Sichtkontakt zu Ihrem Flugmodell ist, unter Einhaltung der allgemeinen weiteren Auflagen, zu gewährleisten. "
Bezirksregierung Düsseldorf / Dezernat 26 - Luftverkehr
Gruß
Helmut