Diskussion über ZDZ Motore und Verbrenner allgemein

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Ulrich Horn schrieb:
Ich habe aber etwas anderes gesehen. Der eine fragt, ob es eine Rechnung gegeben hat, der andere, ob eine Steuernummer darauf stand. Ein dritter wirft das Stichwort "eidesstattliche Versicherung" in die Runde.
Das alles wird von weiteren Beitragsschreibern aufgenommen und vertieft, und einige Beiträge später sind das schon alles Tatsachen. Worauf vielleicht niemand achtet: die beschriebenen Praktiken werden in diesem Zusammenhang auf einmal zu Straftaten.
Ein Moderator kann es aber nicht zulassen, dass einer namentlich benannten Person in seinem Forum öffentlich unterstellt wird, ein notorischer Straftäter zu sein. Das ist wirklich Rufmord!
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Hersteller und Händler lesen Threads, in denen sie oder ihre Produkte kritisiert werden, besonders sorgfältig. Und sie drohen gerne mit "rechtlichen Schritten", wie auch hier Herr Amelung auf Seite 4.
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Von jemandem wie Herrn Amelung, der selbst ein Geschäft leitet und Kundenbeziehungen pflegt, erwarte ich etwas mehr Übersicht. Wenn sich Endverbraucher über die Praktiken eines Lieferanten ereifern, ist es dann als Konkurrent wirklich geschickt, mitzumachen?
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Aber auch hier gilt: Wie man in den Wald ruft..
Wer austeilt, muß auch einstecken können.
Hallo Herr Horn,

So kann dies nicht stehen lassen. Sie sprechen von Vermutungen, die so einfach falsch sind.
Ich bin grundsätzlich auch gegen Beiträge hier im Forum, die zum Ziel haben einen Rufmord oder Rufschädigungen zu machen.

Dies muss dann hier auch für Beiträge hier im Forum gelten, mit denen ich Probleme habe/hatte!

Aber ist es wirklich Rufmord wenn ich schreibe:

„Ich habe einen Titel gegen den „Herren“, den ich jedes Jahr neu über einen Gerichtsvollzieher einzuziehen versuche. Der Gerichtsvollzieher schreibt mir regelmäßig, dass er begründeten Anhalt dafür hat, dass die Mobiliarvollstreckung erfolglos verlaufen wird, da die in letzter Zeit vorgenommen Vollstreckungen ohne greifbares Ergebnis blieben. Zur Vermeidung weiter Kosten habe ich von einem erneuten Vollstreckungsversuch abgesehen. Der Schuldner ist noch anderweitig sehr umfangreich verschuldet und hat die eidesstattliche Versicherung bereits mehrfach vor dem Amtsgericht in Horb geleistet. Eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses kann bei der Schuldnerkartei des Amtgerichtes beantragt werden.“ ?

Darf man einen „Betrüger“ nicht mehr als Betrüger bezeichnen, wenn dieser Tatbestand gerichtlich festgestellt wurde? Bitte erklären Sie mir, wie ich beweisfeste Bemerkungen hier im Forum darstellen bzw. reinstellen kann, damit ich Ihre Befürchtungen entkräften kann. Ist es besser, wenn man das Wort „Betrüger“ in „ehrenwerter Herr“ austauscht?

Sie sollten mir auch nicht unterstellen, das ich dieses Forum für eigene Zwecke ausnützen möchte, Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich diesen Thread über den Motorexperten nicht gestartet habe, (ich glaube, dass der Thread-Starter Probleme mit dem Experten und einem 3W-Motor hatte. Also, und darauf lege ich großen Wert, es ging „nicht um einen ZDZ-Motor“!) sondern nur nach dem andere ihre Probleme mit dem „Experten“ kundgetan haben, auch meine Probleme mit ihm veröffentlich habe.

Ob alle angeblich geschädigten Beitragschreiber wirklich Geschädigte sind, kann ich auch nicht mit letzter Sicherheit sagen, aber von Einigen weiß ich verbindlich, dass Sie betrogen worden sind und ich wurde ja auch von ihm betrogen! Ich habe mich gerichtlich gewehrt, aber außer Kosten habe ich nichts bekommen.

Muss es auch anderen erst so ergehen?

Gruß
Ulrich Amelung
 

Steffen

User
Wenn es mit anderen Behauptungen einhergeht, schon.

Am Rande: Du magst den Alleinherrschaftsbereich ZDZ besitzen, aber Deine Wortbeiträge sind nicht die einzigen auf dieser Welt.

Merkst Du eigentlich, dass Du hier mit personenabhängig unterschiedlichen Maßen misst?
 

klausk

User gesperrt
Hallo zusammen.

Solange auf einem Motor die Bezeichnung "1234" draufsteht, werde ich diesen Motor doch wohl mit "1234" bezeichnen und es wird mich hoffentlich niemand daran hindern können, dass ich zu dem Motor nicht "1234" sagen darf.

Denn ich bin in der Eigenschaft als Verbraucher - und zwar als Endverbraucher - nicht dafür verantwortlich, WARUM auf diesem Motor "1234" draufsteht (dafür muss der Rechte-Inhaber sorgen).

Ich kann mir gut vorstellen, wie schwer es für Herrn Amelung ist und noch sein wird, sein Markenrecht an dem erworbenen Namen durchzusetzen.

Mal so angemerkt:
Ich bin der Meinung, dass Threads in Foren, die sich über das Pro und das Contra eines bestimmten Produkts auslassen, keine messbaren Ergebnisse für den Umsatz ausmachen würden. Tatsächlich ist es doch so, dass z.B. bei Großmodellen die Motoren A und B, sowie die C und D so und soweit verbreitet sind und wenn ich mir heute einen Motor kaufe, dann kann ich über den A, über den B, über den C und auch über den D was schlechtes lesen und weiß am Ende wieder nicht, was ich mir nun kaufen soll.

Es ist doch bei den Autos nicht anders, in den Foren zereissen sich die Leute den Mund über Audi, BMW und Mercedes und trotzdem kaufen sie die Teile. Warum? Weil man mit den restlichen Herstellern genauso Probleme haben kann. Es kochen alle nur mit Wasser.

Warum sollte es also bei den Modellmotoren anders sein?

Ich habe mir im Herbst bei Herrn A. einen Motor gekauft, nachdem ich mich vier (!) Monate lang zwischen A, B, C und D nicht entscheiden konnte, da über alle was negatives zu lesen war, wenn man danach suchte. Der erste schreibt "ja, ein super Motor, kannste kaufen", der nächste schreibt "nie wieder" - letztendlich habe ich nach meinen Vorstellungen entschieden und sollte ich mal Probleme mit dem Teil haben, dann hätte es mir genausogut bei den anderen auch so ergehen können.

So, das war jetzt vielleicht ein bischen weit ausgeholt, aber so schauts doch aus, oder?

Gruß und schönes Wochenende
Klaus Klement
 

Volker Cseke

Moderator
Teammitglied
Hallo Klaus,

eigentlich ein gutes Schlußwort.

Sicher ist es schwer, nun festzulegen, was zu diesem Thema

Diskussion über ZDZ Motore und Verbrenner allgemein

passt. Doch vielleicht können wir mal versuchen darauf zurückzukommen oder es bleibt als allgemeines Tal des Jammers stehen. Dann aber bitte nicht meckern, wenn ich darin rumrühre :D .


Viele Grüße

Volker
 

Yeti

User
Ulrich Amelung schrieb:
Darf man einen „Betrüger“ nicht mehr als Betrüger bezeichnen, wenn dieser Tatbestand gerichtlich festgestellt wurde? Bitte erklären Sie mir, wie ich beweisfeste Bemerkungen hier im Forum darstellen bzw. reinstellen kann, damit ich Ihre Befürchtungen entkräften kann. Ist es besser, wenn man das Wort „Betrüger“ in „ehrenwerter Herr“ austauscht?

Hallo Ulrich!

Du darfst eine Person XY "Betrüger" nennen, wenn er/sie rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde. Wenn du das öffentlich behauptest, musst du in der Lage sein, diese Behauptung zu beweisen. Andernfalls begehst du selbst den Straftatbestand der Verleumdung.

Ist doch gar nicht so schwer, oder?

Gruß Yeti
 
Christian Ückert schrieb:
Hallo Ulrich!

Du darfst eine Person XY "Betrüger" nennen, wenn er/sie rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde. Wenn du das öffentlich behauptest, musst du in der Lage sein, diese Behauptung zu beweisen. Andernfalls begehst du selbst den Straftatbestand der Verleumdung.

Ist doch gar nicht so schwer, oder?

Gruß Yeti
Hallo Christian,
OK, Du hast recht und ich hoffe dass sich jeder daran hält!

Aber dies war doch nicht meine Frage!

Die Frage war, wie man diesen Fakt im Forum veröffentlichen kann ohne anzustoßen und ohne das unsere Moderatoren Schwierigkeiten bekommen!

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Amelung
 

Yeti

User
Ich finde, das hat Ulrich (Horn) hinreichend erläutert: http://www.rc-network.de/forum/showpost.php?p=370029&postcount=97 Wenn man sich nach Lesen dieses Beitrags nochmal in Ruhe die Forenregeln durchliest, dürften eigentlich keine Fragen mehr offen sein. In diesem Zusammenhang insbesondere die Regeln 1.1, 1.2, 1.3, 1.5, 1.8, 1.10, 1.11 (und 1.12 :D )

Ich persönlich finde es übrigens ziehmlich nervend, wenn User das Forum als "virtuelle Bildzeitung" missbrauchen, indem sie bei Problemen mit Händlern oder Herstellern öffentlichen Druck aufzubauen versuchen. Die Motivation, "andere User zu warnen" steht meines Erachtens in solchen Fällen weniger im Vordergrund, als die Möglichkeit, vor großem Publikum mal seinen Frust rauszulassen. Denn wenn es wirklich lediglich darum ginge, seine negativen Erfahrungen weiterzugeben, damit anderen Usern ähnliche Erfahrungen erspart bleiben, kann man sich Begriffe wie "Betrüger" o.ä. einfach sparen.

Gruß Christian
 

Volker Cseke

Moderator
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PW

User gesperrt
Hallo,

mal eine ganz dumme Frage an den Moderator:

Herr Amelung hat die Mitteilung vom Gerichtsvollzieher erhalten, dass ein Herr X/Y die "Finger hoch gehoben" hat; also zivilrechltich Herr Amelung bei Herrn X/Y sein Geld nicht bekommt.

Daneben haben sich etliche andere User hier gemeldet, die ihr Geld und ihre Ware nicht von Herrn X/Y zurücherhalten haben.

Dürfte Herr Amelung dieses Schreiben des Gerichtsvollziehers über Herrn X/Y hier in den Thread stellen?

Sind doch dann gerichtliche Fakten, oder?? Da braucht ein Moderator absolut nichts prüfen, was rechtlich Sache ist.

Was hat das mit "Rufmord" zu tun, wenn ein Herr X/Y nachweislich (!!) die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat ??

OK: Jetzt kommen wieder die Datenschützer; aber was hat das mit Datenschutz zu tun, wenn ich gerichtliche Nachweise habe. Da ist nichts mehr zu schützen, mit Ausnahmer zukünftiger Endverbraucher, die auf die person X/Y reinfallen und wieder Geld verlieren.

Aber ohne detaillierte Nachweise kann hier ein User behaupten, mein Motor der Marke X/Y läuft nicht, springt nicht an oder der Bausatz der Firma X/Y ist von schlechter Qualität usw. Hier gilt dann natürlich kein Datenschutz, der Hersteller ist hier schutzlos irgendwelchen Behauptungen ausgesetzt, gegen die er sich kaum wehren kann. So kann im Netz Stimmung gegen ein Produkt oder eine Firma erzeugt werden.

Wenn diese, nicht nachweisbaren Behauptungen über Produkte/Hersteller so einfach hier behauptet werden können, dann müßte aus meiner Sicht erst recht zugelassen werden, Dinge zu behaupten (eidesstattliche Versicherung), die nachweislich wahr sind.

Es dürfte doch für Herrn Amelung kein Problem sein, seine Behauptung, Herr X/Y habe die eidesstattliche Versicherung abgegeben, hier in den Chat zu stellen.

Nach meiner Meinung müßte so was ehr zulässig sein, als nicht nachprüfbare Behauptungen hier zu äussern.

So wüßte jeder - und zwar nachweislich - dass man Geschäfte mit der Persob X/Y sein lassen sollte.


Also Volker:

Dürfte Herr Amelung dieses einscannen und hier in das Forum stellen ?? Mehr als Beweise kann Herr Amelung doch nun wirklich nicht vorlegen.

Gruss

PW
 

Steffen

User
Was hat das mit "Rufmord" zu tun, wenn ein Herr X/Y nachweislich (!!) die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat ??
Was hat eine Eidesstattliche Versicherung damit zu tun, ob man jemand als Betrüger bezeichnen darf?

Das möchte ich von Dir als Anwalt gerne mal hören und warum §§186 und 187 nicht betroffen sind.

Das Forum und die Moderatoren werden Dir da sicher dankbar sein.

Und noch dazu an Dich und Ulrich mal die Frage, warum jemand einen ZDZ nicht unter dem Namen ZDZ verkaufen darf? Es ist doch ein Schutz, dass man keinen anderen Motor unter dem Namen ZDZ verkaufen darf.
Aber es ist doch ein ZDZ.

Ciao, Steffen
 

Rolf Germes

User gesperrt
Es dürfte doch für Herrn Amelung kein Problem sein, seine Behauptung, Herr X/Y habe die eidesstattliche Versicherung abgegeben, hier in den Chat zu stellen.

Nach meiner Meinung müßte so was ehr zulässig sein, als nicht nachprüfbare Behauptungen hier zu äussern.

Es sollte eigentlich ausreichen , wenn dem Moderator eine Kopie vorgelegt wird , es muß nicht veröffentlich werden !
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Warte mal Volker.. bevor Du jetzt fegst..

ist natürlich langsam wirklich offtopic, und vielleicht sollten wir das nochmal unter "Rechtsfragen" oder im Café weiter diskutieren.
Aber die Frage von PW ist natürlich schon interessant. Wobei ich dachte, Peter ist Jurist.. und sollte es daher noch am ehesten wissen?

Darf ein Gerichtsurteil oder ein gerichtliches Dokument wie ein Titel gegen einen Dritten einfach so öffentlich gemacht werden? Ich hätte äußerste Bauchschmerzen dabei.
Ich werde gerne mal recherchieren und sehen, ob sich die Frage beantworten läßt. Bis dahin bitte ich, von solchen Dingen abzusehen ;)

Grüße, Ulrich
 

Volker Cseke

Moderator
Teammitglied
OK Jungs, ihr seit still und zwar alle. Alles was nicht zum Thema und genau zum Thema kommt wird gefegt. Uli geht sich schlau machen und meldet sich hier wieder. Dann sehen wir weiter.

Wenn ihr alle artig seid, lasse ich das Ding auf.

Viele Grüße

Volker
 

Gast_102

User gesperrt
mallibu121 schrieb:
Hallo liebe "Motorenfreaks" und Nutzer von Verbrennern in eueren Modellen.

xx schnipp schnapp xx

Einige unserer "Fachleute" hier sollten mal Fachliteratur über Strömungstechnische Kraftmaschinen, hier speziell Zweitakter, lesen damit klar wird mit was und wie sich Steuerzeiten bei Zweitaktern ändern bezugweise eingestellt werden.
schnipp schnapp

An welche Literatur hattest Du dabei genau gedacht ? Ich wäre dankbar für einen Hinweis, den ich dann im Modellbau verwenden kann dankbar.
 

Volker Cseke

Moderator
Teammitglied
Hallo Peter,

für den Bereich der Modellmotoren fallen mir zwei Standardwerke ein:

Berhnhard Krause - Modellmotorentechnik - aus dem Neckarverlag

Prof.Dr.-Ing. Peter Demuth - Viertakt-Modell-Motoren - ebenfalls aus dem Neckarverlag

Viele Grüße

Volker
 
Status
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