Sehr geehrter Herr ,
anlässlich unseres positiven Telefongespräches habe ich weiter über die von Hammond im RC-Network-Forum geäußerten Bedenken bezüglich der Mehrarbeit für Vorstände und Ihrer Verwaltung nachgedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mein unter #40 in dem Forum aufgezeichnete Weg sinnvoller wäre und ich mein Ziel so auch erreichen könnte.
https://www.rc-network.de/threads/dmfv-jahreshauptversammlung-2021.11834267/page-2
Der nachvollziehbare Hinweis von Hammond zur Mehrarbeit und zur Lösung des Problems war:
3. Wenn ein Verein ein Mitglied abmeldet, weil es ausscheidet (und das ist wohl die größte Anzahl der Abmeldungen!!!), dann sollte der Verein das Mitglied darauf hinweisen, dass es am Jahresende auch aus dem DMFV ausscheidet. Will derjenige das nicht und stattdessen weiter versichert sein, so genügt ein Anruf/kurzes Schreiben in der Geschäftsstelle.
Wenn der DMFV den Vorschlag von Hammond aufnimmt und auf der JHV die Vereine auffordert, z. B. bei den Kündigungsbestätigungen den Vereinsmitgliedern diese oder eine ähnliche Mitteilung macht und das zusätzlich für alle Mitglieder in der nächsten Verbandszeitschrift bekannt gibt, würde mir das ausreichen und der TOP 20 würde zurück genommen.
Hier ein Beispiel für eine Erklärung, die natürlich von euch auch sinngemäß angepasst werden kann:
Bedauerlicher Weise ist es im Vorjahr zu einem Streit mit einem Mitglied gekommen. Wir hatten einen Fehler gemacht, der aber inzwischen zur Zufriedenheit des Mitgliedes erledigt ist.
Gleichzeitig ist aber ein Problem erkannt worden, dass aber eigentlich nur mit einer Satzungsänderung zu klären wäre. Dazu hat das Mitglied die unter TOP 20 benannte Satzungsänderung beantragt. Das würde aber ein neues Problem für eure Vorstände und unseren DMFV durch viel Mehrarbeit bedeuten.
Da der Antragsteller nach dem Hinweis eines anderen Mitglieds das nicht will, hat er einen anderen Vorschlag gemacht. Hierzu geben wir die folgende von ihm gewünschte Erklärung ab:
Wir bitten die Vorstände der Vereine, im Kündigungsfall das Vereinsmitglied z. B. in der Kündigungsbestätigung darauf hinzuweisen, dass es am Jahresende auch aus dem DMFV ausscheidet. Will derjenige das nicht und stattdessen weiter versichert sein, so genügt ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle, über die dann die Änderung zum Einzelmitglied eingeleitet wird.
Bevor einem solchen Vereinsmitglied die gewünschte Einzelmitgliedschaft verweigert wird, muss vorher zwingend ein klärendes Gespräch mit diesem Mitglied geführt werden. Somit ist ausgeschlossen, dass sich unser Fehler zum Nachteil unseres Mitglieds zukünftig noch mal wiederholt.
Diese Erklärung wird auch für alle abwesenden Mitglieder in der Verbandszeitung „Modellflieger" zu lesen sein.
Mit dieser abgesprochenen Erklärung zieht der Antragsteller den TOP 20 zurück.
Ende der Erklärung
Ich würde mich freuen, wenn der oben beschriebene Weg gegangen würde.
Eine weitere Frage beschäftigt mich.
Der MFC hatte gar nicht so viel Geld, um Gerichts- und Anwaltskosten für 3 Unterlassungserklärungen, 3 Abmahnungen, mehrere Gerichtsverhandlungen und den umfangreichen mindestens zweistündigen Auftritt des Anwaltes auf der Jahreshauptversammlung 2019 zu bezahlen. Ebenso nicht gratis dürfte der Auftritt einer Datenschutzexpertin/Juristin in der gleichen JHV nicht gewesen sein.
Und mir stellt sich nun die Frage:
Hat möglicherweise ein „MFC-Lobbyist“ dafür gesorgt, dass im Rahmen von Versicherungsleistungen oder ähnlichen Möglichkeiten unser DMFV hilfreich dem MFC unter die Arme gegriffen hat ? Kann man das mit ruhigem Gewissen ausschließen ? ? ?
Es wäre gut, wenn der Schatzmeister in seinem Bericht hierzu eine Aussage macht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sarwaitz