DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

rubberduck

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Ich versuche seit drei Tagen, mich durch das Dokument zu kämpfen, einfach mal interessehalber.
Die 624 Seiten haben es in sich.
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http://www.faa.gov/uas/media/RIN_2120-AJ60_Clean_Signed.pdf
Das Regelwerk umfasst immerhin 624 Seiten und bezieht sich auf kleine unbemannte Flugsysteme (Small Unmanned Aerial System, SUAS). Bisher musste für deren kommerzielle Nutzung eine Sondergenehmigung beantragt werden. Die Regeln sollen im August in Kraft treten.



Jürgen
 

Alwin

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Für mich ist das wichtigste, auch die "Kommerziellen" müssen nach SICHTFLUG fliegen.
Bekommen also keinen extra Luftraum reserviert


Alwin
 

rubberduck

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Der Begriff "Sichtflug" wurde als Argument hierzulande noch gar nicht so richtig eingebracht.

Wenn man aber etwas darüber nachdenkt, kommt man zu der Erkenntniss, das er gar nicht so schlecht ist.

Dann kann der 6m Segler höher fliegen als der Kopter und alle sind zufrieden.
 
§ 15a Absatz 3 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung

2016-06-25_LuftVO.png

§ 15a LuftVO?

Wo ist der zu finden? Quelle? (bitte Link)!
Ich möchte mich informieren!
 

BOcnc

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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Sorry, darf mal schnell den Oberlehrer spielen. :rolleyes:
Sichtflug und Sichtweite sind zwei verschiedene "Zustände".
Wir fliegen auf Sichtweite. Sitzt man drin betreibt man Sichtflug. Da gibt es dann schöne Definitionen wann man Sichtflug betreiben darf und wann nicht. Das würde uns nicht gefallen. ;)

Wie gesagt ist etwas oberlehrerhaft, weil wir ja wissen was wir meinen. Nur zur Definition.

Zur FAA-Regelung. Das nenne ich mutig. Stellt sich die mächtige FAA gegen die ebenfalls mächtige Versandindustrie. Letztendlich ist das eine Regelung der Vernunft. Damit bleibt der Luftverkehr unter "menschlicher Kontrolle und direkter Eingriffsmöglichkeit". Im Prinzip gibt es damit im zivilen Luftraum der USA keine autonom fliegenden Fluggeräte.
Interessant wird es, welche Auswirkungen die FAA-Verordnungen auf die SERA Verhandlungen der EASA haben.
 

rubberduck

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(3) 1Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

1.
er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder

....usw

dort, wo der Betrieb stattfinden soll, ein Gebiet mit Flugbeschränkungen nach § 17 eingerichtet wurde
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Und wenn in einer Zone Flugbeschränkungen eingerichtet werden, damit dort Paketdrohnen fliegen dürfen, was dann ?

So wie momentan für die DHL Testflüge.


Ich schätze mal, das BMVI kann immer noch eine Hintertür öffnen, aber immerhin ist es kein flächendeckender Luftraum mehr.
 
Genau dieser Informationsfunktion kommt der DMFV, kommt die Initiative Pro Modellflug doch mit den zitierten Informationen nach. Ohne dabei die schon wiederholt erwähnte Vertraulichkeit zu verletzen. Sobald möglich und im Sinne des gemeinsamen Ziels auch machbar wird der DMFV auch weitere Details öffentlich kommunizieren.

Als Ergebnis dieser Aktivitäten hat der DMFV inzwischen einen ersten Kompromissvorschlag vom BMVI unterbreitet bekommen. Dieser weist erkennbare Ansatzpunkte für eine Auflockerung der 100-Meter-Flugobergrenze und ein erstes Entgegenkommen des Ministeriums gegenüber dem DMFV und den Modellfliegern in Deutschland auf. Nach fachlicher Bewertung wurde dieses Angebot dennoch vom DMFV als unzureichend abgelehnt, kommt es in erheblichen Teilen den Modellflugsportlern nicht in ausreichendem Maße entgegen. Der Kompromissvorschlag des BMVI wird sich im Referentenentwurf des Verkehrsministeriums wiederfinden und den Bundesländern sowie den Verbänden zur Anhörung übermittelt.

Das sind leere Worthülsen, wenn man nichts rauslassen will, kann man sich solche Andeutungen auch schenken. Hier gehts nicht um Werbung, sondern um ein ernstes Thema. 6, setzen.
 
Das sind leere Worthülsen, wenn man nichts rauslassen will, kann man sich solche Andeutungen auch schenken.

Einspruch. Es geht hier nicht in erster Linie darum, was man will. Sondern darum, was im Sinne erfolgreicher Verhandlungen das Beste ist. Denn was ist am Ende wichtiger: ein optimales Ergebnis für den Modellflug oder ein "Live-Ticker" über als vertraulich eingestufte Gespräche und Verhandlungsdetails?
 

jowe

User
Für die hier immer gleichen Diskutanten ist natürlich der "Liveticker" das Beste!!!!
 
Einspruch. Es geht hier nicht in erster Linie darum, was man will. Sondern darum, was im Sinne erfolgreicher Verhandlungen das Beste ist. Denn was ist am Ende wichtiger: ein optimales Ergebnis für den Modellflug oder ein "Live-Ticker" über als vertraulich eingestufte Gespräche und Verhandlungsdetails?

Einspruch abgelehnt...;)
Will / kann / darf ich nichts sagen: Finger von den Tasten lassen und nicht grosse geheimnisvolle Andeutungen machen.
 

rubberduck

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Worauf ich immer noch keine Antwort bekommen habe, ist die
"Definition einer Drohne nach dem Luftverkehrsgesetz oder der LVO".

Hat das schon jemand rausbekommen?
 
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