Jungs, was regt ihr euch auf - jetzt dröseln wir mal die Erläuterungen auf, so lese ich das:
Article 15 provides the transitional provisions for recreational operations of UA in the frame of associations or clubs (‘model aircraft’ operations).
Also Artikel 15 definiert wie zukünftigt die Sache laufen wird.
It is proposed that they (RC Modellers flying model airplanes) can continue to operate as of today in accordance with National regulations or practices.
Es wird vorgeschlagen das bestehende nationale Regeln auch weiterhin gelten.
After 3 years after the entry into force of the regulation an authorisation shall be issued by the national authorities to associations or clubs taking into account their safety record and defining limitations and deviations to the subpart B.
Weiterhin wird vorgeschlagen das nach drei Jahren Übergangszeit die "Associations and Clubs" eine Allgemeinerlaubnis erhalten nach den bestehenden Regeln weiterzufliegen.
Associations = "Verband",d .h. DAEC, DMFV, AeroClub,...
Clubs = "Vereine", d.h. einzelne Vereine
D.h. auch wenn man Mitglied einer gemäß Subpart B anerkannten Association ist darf man nach den bestehenden Regeln weiterfliegen. Da steht nichts von Vereinsgelände oder AE nötig.
This also means that individual hobbyist should either comply with the rules or join an association or club.
Und das ist die Kernaussage:
ENTWEDER tritt man einer a) Association oder b) einem Verein bei, ist also Mitglied eines gemäß Subpart B Defintion anerkannten nationalen Vereinigung (ich denke damit sind DAEC, DMFV, AeroClub, etc. gemeint) oder (b) Mitglied eines gemäß Subpart B Defintion anerkannten Vereins und kann damit weiterfliegen wie bisher (bestehende nationale Regeln)
ODER
Man ist nichts davon und wird damit den neuen Regeln unterworfen.
Das ganze steht und fällt nun mit der Defintion in Subpart B, d.h. wer nun die Erlaubnis erhält. Aber das dürfte weiterer Klarifikation benötigen. Immerhin lässt diese Regelung - die mich übrigens ziemlich an die in den USA mit der AMA erinnert - Platz für die Ausübung unseres Hobbys. Sofern die Rahmenbedingungen klar und deutlich definiert werden. Man wird also bei weiteren Verhandlungen mit der Lupe auf die Details achten müssen.
Der DEAC oder DMFV (oder der einer entsprechende Ö, NL, F,... Landesassociations) Mitgliedsausweis könnte zuküftig also eine Art 'Lizenz' werden.