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Vereinsmitglied
Hallo,Nein, das ist keine Lösung, denn damit gibt sich der Gesetzgeber scheinbar nicht zufrieden:
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Da ist doch noch viel mehr drin als "nur" ein Kenntnisnachweis! Zu viele Rechtsunsicherheiten und viele neue Fragen....
Bestand der AE s?, Vereine können doch so gar keine pauschale AE beantragen usw....
es ist furchtbar und stimmt mich nur noch traurig....
Stefano
ich kann deine Trauer lindern. Du bist im falschen Part des §21.
Das hier trifft für den Modellflug zu:
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichenderKenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt zehn Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.“
Was den Gewerblichen aufs Auge gedrückt wird, kann uns relativ egal sein.
Der Punkt (2) bedarf allerdings noch einer Korrektur.