DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

DD8ED

Vereinsmitglied
Nein, das ist keine Lösung, denn damit gibt sich der Gesetzgeber scheinbar nicht zufrieden:
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Da ist doch noch viel mehr drin als "nur" ein Kenntnisnachweis! Zu viele Rechtsunsicherheiten und viele neue Fragen....
Bestand der AE s?, Vereine können doch so gar keine pauschale AE beantragen usw....

es ist furchtbar und stimmt mich nur noch traurig....

Stefano
Hallo,
ich kann deine Trauer lindern. Du bist im falschen Part des §21.

Das hier trifft für den Modellflug zu:

§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichenderKenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt zehn Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.“


Was den Gewerblichen aufs Auge gedrückt wird, kann uns relativ egal sein.
Der Punkt (2) bedarf allerdings noch einer Korrektur.
 
Hallo,
ich kann deine Trauer lindern. Du bist im falschen Part des §21.

Das hier trifft für den Modellflug zu:

§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichenderKenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
......
Was den Gewerblichen aufs Auge gedrückt wird, kann uns relativ egal sein.
Der Punkt (2) bedarf allerdings noch einer Korrektur.


Moin Frank,

ich liebe deine (zu 99,99%) ruhige Art und bewundere deinen Langmut den zigsten Aufguss von Schwachsinn ganz ruhig gerade zu richten.

Meine Fresse, der wievielte aufgeblasene Aufreger ist das hier? Und immer wieder erst Puls und dann Birne.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin Frank,

ich liebe deine (zu 99,99%) ruhige Art und bewundere deinen Langmut den zigsten Aufguss von Schwachsinn ganz ruhig gerade zu richten.

Meine Fresse, der wievielte aufgeblasene Aufreger ist das hier? Und immer wieder erst Puls und dann Birne.

Ich habe mal ein T-Shirt gesehen da stand drauf:

Mich regt nichts auf. Ich habe Kinder.

:cool::cool::cool:

Wobei sich das mit den Kindern nicht unbedingt auf meinen eigenen Nachwuchs bezieht. Die sind eigentlich handhabbar.:p
 
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.“

Heißt das, dass Kinder unter 14 Jahren keinen Befähigungsnachweis bekommen können?
Aber mal unabhängig davon halte ich diese Kiste für ein riesiges bürokratisches Monster, welches gar nichts zu mehr Sicherheit beitragen wird.

Gruß Mirko
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann stelle ich die Frage mal anders: Hieße das, dass Kinder unter 14 Jahren keinen Befähigungsnachweis bekommen können?

Gruß Mirko

Im Moment steht das da so.
Das ist aber von der Tapete bis an die Wand gedacht und bedarf der Korrektur.
Es bleibt abzuwarten, ob dieser in der Kommentierung der Verbände deutlichst! reklamierte Fehler korrigiert wird.

Die vorliegende Version der Verordnung beinhaltet noch keine aus der Anhörung resultierenden Korrekturen.
 

rubberduck

User gesperrt
Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
Was soll es bringen, diese alleine (ohne Aufsicht) fliegen zu lassen?
Es geht doch bei der Neuregelung gerade um die "Strafverfolgung" def den Luftverkehr gefährdenen Aktionen. Heisst also, man muss denjenigen der eine Gefährdung begangen hat, bestrafen können. Aber 14-jährige kann man nicht bestrafen.
Also muss ein Erwachsener dabei sein, den man im Gefährdungsfall als Aufsichtsperson haftbar machen kann.


Jürgen
 
Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
...
Also muss ein Erwachsener dabei sein, den man im Gefährdungsfall als Aufsichtsperson haftbar machen kann.

Moin Jürgen,

demnach sind außerhalb des modellfliegerischen Lebens demnächst also dann alle unter 14 Jahren an die Aufsichtspersonen anzuleinen?
Mit dem Modellflug hat man jetzt nur angefangen, weil man ja im Gefährdungsfall...:rolleyes:

Tschuldigung, aber erst Hirn und dann Tastatur benutzen. Geht die letzte Zeit zu oft in umgekehrter Reihenfolge.
 

otaku42

User
Was soll es bringen, diese alleine (ohne Aufsicht) fliegen zu lassen?
Es geht doch bei der Neuregelung gerade um die "Strafverfolgung" def den Luftverkehr gefährdenen Aktionen.
Ich glaube, Du wirfst da was durcheinander:

14 Jahre soll die Altersuntergrenze für den Erwerb des Kenntnisnachweises sein, mit dem man dann höher als 100m fliegen darf. Das ist keine Grenze für das Modellfliegen allgemein, und hat auch mit der Aufsichtsfrage nichts zu tun. Auch ohne Neuregelung ist es schon so, dass im Zweifelsfall die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, wenn der strafunmündige Nachwuchs etwas verbockt.

Im übrigen wird folgendes gerne immer wieder ausgeblendet: der ganze Zauber kann und wird nicht verhindern, dass jemand diese Regeln ignoriert und ohne Erlaubnis etwas macht, das den Luftverkehr gefährdet - insbesondere dann, wenn es mit Vorsatz geschieht. Der Kenntnisnachweis wird meiner Meinung nach unter dem Strich 0 zusätzliche Sicherheit für den Luftverkehr bringen, weil die Leute, die heute schon den gesunden Menschenverstand vermissen lassen, sich auch zukünftig nicht ändern werden. Die neuen Vorschriften werden auch nicht zur besseren Verfolgbarkeit von Straftaten beitragen, die schon heute welche sind. In meinen Augen ist das ganze Gedöns die x-te Ausprägung der in unserer Politik leider verbreiteten Marotte "wir müssen hier dringend etwas tun, damit man uns hinterher nicht vorwerfen kann, wir wären untätig gewesen - ob es sinnvoll ist, spielt keine Rolle".

In diesem Sinne bin ich sehr dankbar für das hohe Engagement der Vertreter unserer Zunft, die ihr möglichstes tun, um den Schaden, den die Politik damit anrichtet, für unser Hobby so gering wie möglich zu halten.
 

rubberduck

User gesperrt
Quelle Wikipedia:

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also „Kinder“ im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.
 
Was hat das bitte schön mit der Ausübung eines Hobbys/Sports zu tun? Überlege doch bitte nur ein einziges Mal, einmal würde echt reichen. Nach deiner geistigen Verirrung dürften Kinder fast keinen Sport ausüben, da sie eventuell strafwürdige Dinge tun könnten.
Das ist der größte Blödsinn, den ich seit langem gelesen habe.
Natürlich gibt es eine Aufsichtspflicht durch dien Eltern, die hat aber nichts mit der Strafmündigkeit zu tun. Bitte beschäftige sich mal mit den Dingen, auch den pädagogischen Aspekten.

Gruß Mirko
 

rubberduck

User gesperrt
Was hat das bitte schön mit der Ausübung eines Hobbys/Sports zu tun? Überlege doch bitte nur ein einziges Mal, einmal würde echt reichen. Nach deiner geistigen Verirrung dürften Kinder fast keinen Sport ausüben, da sie eventuell strafwürdige Dinge tun könnten.
Das ist der größte Blödsinn, den ich seit langem gelesen habe.
Natürlich gibt es eine Aufsichtspflicht durch dien Eltern, die hat aber nichts mit der Strafmündigkeit zu tun. Bitte beschäftige sich mal mit den Dingen, auch den pädagogischen Aspekten.

Gruß Mirko

Im höheren Luftraum bestehen erheblich mehr Möglichkeiten einen schweren Schaden anzurichten, zb. ein Zusammenstoß mit einem mantragendem Luftfahrzeug, als beispielsweise beim Fussballspielen.

Das ist wohl der Sinn dahinter.

Also, dürfen Jugendliche unter 14 Jahren nur höher 100m fliegen, wenn ein Erwachsener mit Kenntnisnachweis dabei ist.

Wo ist denn das Problem? Auf fast jedem Vereinsplatz findet sich jemand dafür als Flugleiter.



Wenn ein Erwachsener sich der Ausichtpflicht über sein Kind durch Ignoranz entziehen will, muss man wohl dem BMVI mit diesem Vorschlag Recht geben.


Jürgen
 
Was hat das bitte schön mit der Ausübung eines Hobbys/Sports zu tun? Überlege doch bitte nur ein einziges Mal, einmal würde echt reichen. Nach deiner geistigen Verirrung dürften Kinder fast keinen Sport ausüben, da sie eventuell strafwürdige Dinge tun könnten.
Das ist der größte Blödsinn, den ich seit langem gelesen habe.
Natürlich gibt es eine Aufsichtspflicht durch dien Eltern, die hat aber nichts mit der Strafmündigkeit zu tun. Bitte beschäftige sich mal mit den Dingen, auch den pädagogischen Aspekten.

Gruß Mirko
Kom mal runter. Jürgen zitiert eine Stelle, wo man recht unmissverständlich darstellt, daß Kenntnisnachweis unter 14 Jahren juristisch eine Sackgasse ist. Das heißt im Umkehrschluss nicht, daß es keine alternativen Lösungen geben kann.
 
Wo ist den das Problem? Auf fast jedem Vereinsplatz findet sich jemand dafür als Flugleiter.

Ach so, in deiner Denke ist der Flugleiter für den Jugendlichen verantwortlich (und für dessen Verhalten Strafbar?).
Nur mal so - der Flugleiter ist nicht der Depp vom Dienst sondern der Flugleiter.

H.-Christian Effelsberg
gelöscht,
hat bei einigen keinen Sinn

So langsam glaub ich das auch...
 
Ich bin ganz unten, kann aber noch nachdenken. Und der Quatsch aus den # 107 und #112 ist schon kritikwürdig. @ mtbmatt: Lies dir doch mal genau durch, was Jürgen da geschrieben hat. Weil man 13-jährige nicht bestrafen kann, sollen sie nicht höher als 100 Meter fliegen dürfen. Und wenn sich jemand findet, der die Haftung übernimmt, dann können sie es tun...
Nun mag es einigen Erwachsenen vielleicht egal sein, ob auch Kinder das Hobby ausüben dürfen. Aber diesen Leuten werde ich widersprechen, weil das eine ziemlich übele Haltung ist.

Gruß Mirko
 
Moin auch,

abgesehen von den schon genannten Gründen ist ohne das WISSEN, warum die Altersgrenze da rein gekommen ist,
die Lamentiererei und die bisherigen Ableitungen etwas ..... ---..Hmmm... mental kurzsichtig.
Sehr vorsichtig und sehr höflich ausgedrückt.
Unsere low ager dürfen demnach ja schon aus Vorsicht der verantwortlichen Erziehungsberechtigten gar nicht mehr
im öffentlichen Raum unterwegs sein, oder was?
Gefährdungshaftungen und allgemeine Gefährdungen sind ja in verschiedenen Bereichen zu beachten.

Zum Flugleiter: der ist zwar nicht der Depp vom Dienst, aber der verantwortliche für die grundsätzliche Einhaltung
der Vorgaben, auch der örtlichen speziellen Vorgaben.
Von daher wird er ab Gültigkeit der allgemeinen Vorgabe dieses unfeine Detail schon im Auge behalten müssen.
 
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