DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Also lieber eine unzureichende Regelung als es so bestehen zu lassen wenn man nichts damit verbessert?
Aber du bist mir noch immer ausgewichen - du nennst diesen Kenntnisnachweis sinnvoll? Warum? Einfach "darum!"?
Das ist doch keine Argumentation.

Wenn ich was neu regle soll was besser werden und die Erklärung was damit besser wird (was noch nicht ist) kommt einfach nicht.

Das ist mir hier etwas zu dünn, da hätt ich gerne mehr Substanz!
 

rubberduck

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Also lieber eine unzureichende Regelung als es so bestehen zu lassen wenn man nichts damit verbessert?
Aber du bist mir noch immer ausgewichen - du nennst diesen Kenntnisnachweis sinnvoll? Warum? Einfach "darum!"?
Das ist doch keine Argumentation.

Wenn ich was neu regle soll was besser werden und die Erklärung was damit besser wird (was noch nicht ist) kommt einfach nicht.

Das ist mir hier etwas zu dünn, da hätt ich gerne mehr Substanz!

Weil aus meiner Sicht der "Kenntnisnachweis" denen, die uns Modellflieger angreifen und gefährliche Unkenntnis vorwerfen, die Argumentation entkräftet.

Dann kann niemand mehr behaupten wir oder einige von uns würden die Regeln nicht kennen und deswegen Unsinn treiben.
 
Doch, das könnte sie behaupten, mit den gleichen Argumenten, die du beim Führerschein vorbringst. Ein Nachweis um des Nachweises willen ist Schwachsinn! Basta.
Du musst schon mal etwas Substanz anbieten.

Gruß Mirko
 
Ich kenne die Fliegerbehörde von meinen anderen fliegerischen Tätigkeiten sehr gut und mit dem Angebot des Sachkenntniss Nachweis rennt man natürlich offene Türen ein und irgendwas muß man bei Verhandlungen anbieten, das passt schon, sonst kommt es noch dicker.
 
Du musst schon mal etwas Substanz anbieten.

Gruß Mirko

Hallo Mirko,

ich gehe ja eher selten konform mit dem was die Ente quakt, aber in dem Punkt muss ich ihm Recht geben.

Deutschland ist nun mal das Land der Scheine und Befähigungsnachweise und den Verantwortlichen geht es sicher besser, wenn sie das Gefühl haben, dass alle wissen was sie tun. Natürlich haben alle Recht, die sagen, so ein Zettel hindert nicht daran, Unfug zu treiben, aber das ist ein anderes Thema.

Ausserdem ist es so, wie limabravo schon festgestellt hat. Bei Verhandlungen muss man auch was anbieten, nur fordern führt nicht zum Ziel.

Gruß Ralph
 

rubberduck

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Wenn 99,99 Prozent der Autofahrer mit KFZ-Führerschein unterwegs sind und eine Handvoll Idioten ohne Führerschein Unsinn anstellt, dazu nicht versichert ist usw., dann kann man nicht die 99,99 Prozent in Mithaftung nehmen.

Idioten und Ignoranten wird es immer geben.
Was soll man also tun?

Die Idioten vom "Rest der Welt" trennen!

Selbst wenn es nur auf dem Papier ist.


Jürgen

Irgendeinen Anfang müssen wir machen, egal wie unser eigenes Empfinden dazu ist.
Auch wenn ich mich wiederhole, die Sportangler hatten das gleiche Problem und haben es mit Hilfe der "Sportanglerprüfung" gelöst.
 
Wenn 99,99 Prozent der Autofahrer mit KFZ-Führerschein unterwegs sind und eine Handvoll Idioten ohne Führerschein Unsinn anstellt, dazu nicht versichert ist usw., dann kann man nicht die 99,99 Prozent in Mithaftung nehmen.

Darum ist die gesamte Neuregelung auch Mist! Wegen ein paar Pappnasen werden wir Alle ja in Mitleidenschaft gezogen. Und so ein Schein, wo man nur Bestätigt das man die Regeln gelesen hat, ist auch nicht so viel "wert". Da geht es wohl eher um Daten der Leute, die größere Modelle und/oder über 100m fliegen.

Gruß

Felix
 
Hi!

Aktuell wird nicht kontrolliert ob Versicherungsschutz besteht.
Das wäre piepeinfach.

Nun glaubt wirklich jemand dass die Kenntnisnachweise einer kontrolliert?
Lächerlich! So dumm ist niemand das zu glauben.

Von da her wirkungslos - und damit schon im Versuch untauglich.
Das würde nur wieder die nächste "Regulierung" nach sich ziehen.

Übrigens dass ein Österreicher hier mit mischt, der ja ein 150m Limit zu beachten hätte (ich bin öfters in Ö, das juckt dort aber nur wenn einem die Nase eines Fluggastes nicht passt:eek:), wundert mich doch etwas.;)
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Sind wir jetzt bei " Cafeniveau " angelangt ?

Also irgendwie schweifen diese Diskussionen jedes mal bis in die letzte Ecke ab,
obwohl noch nichts spezifisches bekannt ist.

- wartet doch einfach mal ein paar Tage in Ruhe ab,
informiert und sortiert Euch in aller Ruhe.




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Wenn der TO geschrieben hätte:
Suche noch 9999 Mitstreiter um H. Dobrindt Zwangsentmündigen zu lassen, da man 10.000 Anträge benötigt,
wären wir jetzt auch nicht weiter nur daß das doppelte an Seiten voll geschrieben wäre. :D :rolleyes: :D



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Daher denke ich sollte man sich an ZDF halten,
denn alles andere ist Glaskugel-Leserei.


ZDF = Zahlen, Daten, Fakten




Gruß
Andreas
 

rubberduck

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Das Problem hier im Forum ist, das einige jeden Versuch eines vernünftigen Vorschlags im Ansatz zerreissen.

Nach dem Motto "Brauchen wir nicht, hatten wir noch nie, wollen wir nicht."

So kann keine Diskussion zu eine Thema stattfinden.

Das ist pure Ignoranz.


Jürgen
 
Das Problem hier im Forum ist, das einige jeden Versuch eines vernünftigen Vorschlags im Ansatz zerreissen.

Nach dem Motto "Brauchen wir nicht, hatten wir noch nie, wollen wir nicht."

So kann keine Diskussion zu eine Thema stattfinden.

Das ist pure Ignoranz.


Jürgen

Das ist das Problem - deine Meinung ist nicht von Fakten sondern nur von Annahmen ( bzw. Wunschdenken) gestützt.
Du wirst akzeptieren müssen dass eine Lösung die keine ist keine Unterstützung bekommt.

Allerdings hab ich es nun langsam aufgegeben, die Hoffnung meine ich, dass von dir noch mal eine echte Antwort kommt.
Direkt auf die Frage, nicht mir Beispielen aus dem KFZ Bereich die nicht mal im Ansatz taugen.

Nochmal - wir brauchen eine Lösung, nicht noch mehr "Wischiwaschi".
Insofern ist deine Anmerkung "Motto:..." schon etwas zu polemisch, oder hast du die Beiträge nicht richtig gelesen?
Habe eh den Eindruck dass du nur das siehst was du sehen willst?
 

rubberduck

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Ist der vom BMVI geforderte Kenntnisnachweis denn keine Lösung?

Wenn das BMVI sich damit zufriedengibt, löst er doch erst einmal das dringenste Problem, das wir in vielen Fällen ohne nicht höher als 100m fliegen dürfen.

Jürgen
 
Ist der vom BMVI geforderte Kenntnisnachweis denn keine Lösung? (Imho nicht BMVI sondern ihm angetragen!)

Wenn das BMVI sich damit zufriedengibt, löst er doch erst einmal das dringenste Problem, das wir in vielen Fällen ohne nicht höher als 100m fliegen dürfen.

Was wird denn damit erreicht was nicht schon geregelt ist?
Weil der BMVI damit zufrieden ist ist es dann gut?
Was ist denn wenn der BMVI morgen sagt es müssen 50 Meter sein?
Klar, dann gibt es den Sehtest on Top, damit er wieder zufrieden ist...:D

Eine Lösung muss Sinn machen, sonst taugt sie nicht.
Was du willst ist eine kurzsichtige, wie schon geschrieben, Wischiwaschi-Lösung. (darfst es auch Placebo nennen.)
 
Ist der vom BMVI geforderte Kenntnisnachweis denn keine Lösung?

Wenn das BMVI sich damit zufriedengibt, löst er doch erst einmal das dringenste Problem, das wir in vielen Fällen ohne nicht höher als 100m fliegen dürfen.

Jürgen

Nein, das ist keine Lösung, denn damit gibt sich der Gesetzgeber scheinbar nicht zufrieden:
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Auszug (Quelle) aus dem letzten bekannten Entwurf (UAV Dach):

Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flug-modellen


§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb
von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen be-darf der Erlaubnis:

1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Start-masse,
2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
4. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen dar-über hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung.

(2) Keiner Erlaubnis bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch
1. Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist;
2. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Einsätzen anlässlich von Unglücksfäl-len und Katastrophen.

(3) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
1. der beabsichtigte Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach Absatz 1 und die Nutzung des Luftraums nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zu einer Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz, führen und
2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist.

§ 20 Absatz 5 gilt entsprechend.

(4) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss Folgendes enthalten:
1. eine Beschreibung des Zwecks, der Art sowie des räumlichen und zeitlichen Um-fangs des beabsichtigten Betriebs, insbesondere die Angabe, ob dieser ausschließ-lich innerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt,
2. Angaben zur Befähigung des Steuerers,

3. eine Beschreibung der technischen Spezifikation des unbemannten Fluggeräts, der Bodenstation und des Funksystems sowie der Lichterführung und
4. eine Darstellung der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und der anzuwenden-den Notfallverfahren, insbesondere der eingebauten Notfallsysteme für den Fall eines Verlusts der Funkverbindung.


(5) Für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach Absatz 1 mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm ist ab dem 1. Mai 2017 vom Steuerer zusätzlich ein Nach-weis seiner persönlichen Qualifikation zu erbringen. Dabei hat der Steuerer nachzu-weisen, dass er in den Betrieb dieser Fluggeräte umfassend eingewiesen worden ist, über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Navigation, über die dafür einschlä-gigen luftrechtlichen Grundlagen, über die örtliche Luftraumordnung sowie über all-gemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des Fluggeräts verfügt. Der Nachweis wird erbracht durch Vorlage
1. einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder einer beglaubigten Kopie die-ser,
2. einer Bescheinigung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
3. einer Bescheinigung eines beauftragten Luftsportvereins nach § 21e, soweit die Er-laubnis zum Betrieb eines Flugmodells beantragt wird.

(6) Die zuständige Behörde bestimmt, welche weiteren Unterlagen dem Antrag auf Er-teilung einer Erlaubnis beigefügt werden müssen. Sie kann insbesondere noch verlan-gen:
1. den Nachweis, dass der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Auf-stieg zugestimmt hat,

2. das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des be-troffenen Luftraums für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen oder Flugmodellen,

3. eine naturschutzfachliche Bewertung oder

4. ein Lärmschutzgutachten.

(7) Schutzvorschriften insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, Rechtsvorschrif-ten, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, sowie das Na-turschutzrecht der Länder sowie die Pflicht zur Flugvorbereitung gemäß Anhang SE-RA.2010 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 bleiben unbe-rührt.

Da ist doch noch viel mehr drin als "nur" ein Kenntnisnachweis! Zu viele Rechtsunsicherheiten und viele neue Fragen....
Bestand der AE s?, Vereine können doch so gar keine pauschale AE beantragen usw....

es ist furchtbar und stimmt mich nur noch traurig....

Stefano
 
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