DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Flyer zum ausdrucken zur Info an die Bevölkerung, Politik, etc...

Flyer zum ausdrucken zur Info an die Bevölkerung, Politik, etc...

habe ich eben mal gestrickt, Verbesserungen gerne...

Verbot des erlaubnisfreien Modellflugs ???

Mehr als Zweidrittel von uns konnten bisher Ihren Sport, den klassischen Modellflug durch die Beschränkung auf Geräte unter 5 kg auf jeder gemähten Wiese, oder an den zahlreichen Hügel und Hängen unseres Landes ausüben.
Dies natürlich immer unter Berücksichtigung der lokalen Luftraumstruktur, aber oft bis auf ca. 762m über Grund.

Dies soll jetzt auf 100 m !!! beschränkt werden, auch wenn daneben ein 200m hohes Windrad setht...!?

Ein Antrag auf eine Aufstiegserlaubnis mit den dazu erforderlichen Gutachten ist langwierig (Verfahren dauern bis zu 5 Jahre), kostspielig (bis zu 5000.-€) und im Ausgang ungewiss, dass heisst, der ganze Aufwand kann umsonst sein, bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einem Flugverbot führen.
Gemeint ist hier der klassischen, lautlosen Modellsegelflug ohne, oder mit Elektro Antrieb.
Unser Sport war in den letzten 60 Jahren völlig unauffällig, wir sind extra versichert und haben uns stets an die Auflagen gehalten. Weder die zivile, manntragende Fliegerei, noch die verschiedenen Luftwaffen, die Tiefflüge durchführten (was es seit der Wende nur noch in Ausnahmen, bei Übungen gibt), hatten mit dem klassischen Modellflug Probleme.
Oftmals nutzen wir denselben Luftraum, zum Beispiel in Baden Württemberg an der Teck, bei Kirchheim u.T.

Wir fliegen mit direkter Sicht auf unser Gerät und können somit stets anderen Teilnehmern im Luftraum rechtzeitig ausweichen.

Auf eine Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch, die Erteilung ist ungewiss, sie kann auch jederzeit widerrufen werden.
100m Höhe sind der Einstieg in die Thermik, startet man an einem 100 m hohen Hang, ist diese Höhe über Talgrund bereits erreicht, man darf nicht mehr steigen, müsste es aber, da man sonst den Ausgangspunkt nicht mehr erreicht.
Ein Ausweichen auf genehmigte Gelände ist zum einen nicht möglich, da es davon zu wenige gibt, sie wären überfüllt, ausserdem bedeutet das mehr oder weniger lange Anfahrtswege mit den damit verbundenen Umweltbelastungen.

Nach de neuen Verordnung würde es nicht mehr möglich sein unseren Sport auf einer einfachen, gemähten Wiese, oder an einem Hügel / Hang auszuüben. Unsere Technik und Geräte, sehr oft im "Ländle" hergestellt und verkauft wird wertlos werden..
.
Im November 2016 gab es einen tragfähigen Entwurf zur neuen Verordnung, leider wurde dieser in letzter Minute gekippt, aber keiner will es gewesen sein...
Vielleicht verstehen Sie unsere Sorgen nun ein klein wenig besser? Wenn Sie mehr wissen wollen, unten noch ein paar Links zu unseren aktuellen Informationen.

noch was am Rande: unseren Geräten und Bausätzen dafür liegen seit mehr als 20 Jahren Beipackzettel bei, die über die Nutzung und Pflichten aufklären, kaufen Sie doch mal eine "Drohe"...der Gesetzgeber hat bisher trotz vielen Hinweisen bisher nicht geschafft dies bei diesen Produkten einzuführen. Wer sich ein solches Gerät kauft, kann sich irgendwo informieren...
http://www.rc-network.de/forum/blog....eres-Luftraums
https://www.facebook.com/Modellflug-...homepage_panel
https://www.openpetition.de/petition...voller-drohnen
 

Addicted

User
[...]Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen können.


Mit freundlichen Grüßen
H. D.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehr

Eine solch dumme Äußerung von einem, der offensichtlich auch noch in einer Position ist, in der er deutlich besser Bescheid wissen müsste, lässt mich völlig den Respekt vor unserem System verlieren. "Schutzfunktion für bemannte Luftfahrt" nicht mehr zu erfüllen, bei Nichteinhaltung der 100 m Obergrenze - der hat doch keine Ahnung von der aktuellen Luftraumstruktur in D und den damit in Verbindung stehenden Regeln. Von "überall" hat außer AMAZON niemand etwas gesagt, sondern nur dort, wo es im Luftraum "G" möglich ist. Freud´scher Versprecher?:mad:

Man möge den Herren öffentlich auffordern, mit Bezug auf seine o.g. Äußerung Stellung dazu zu nehmen, wie aus seiner Sicht die Freigabe des Bandes über 100 m für gewerblichen, autonomen LV die "bemannte Luftfahrt" schützt!? Da müsste er wohl die Hosen runter lassen...

Gruß
Chris
 

Knut

User
Hallo Hans,

Danke für deine Mühe. Was meiner Meinung fehlt im dem Flyer, ist der Hinweis was mit dieser Verordnung erst möglich gemacht wird.
Ich glaube, für den Rest wird sich wohl nur eine verschwindende Minderheit der Bürger interessieren, es betrifft sie ja nicht.

Möglich wäre auch eine Formulierung in der Art. Neue Verordnung von Herrn Dobrindt: Mehr Sicherheit im Luftraum > ein fataler Irrtum und bewusste Täuschung der Bevölkerung.
Räumung des Luftraums für die Drohnen der Großkonzerne und Überwachungsdrohnen.
Dann der Link:
https://www.heise.de/newsticker/mel...derungen-zur-Luftraum-Verwaltung-3196748.html
Erst dann würde ich auf unser Problem hinweisen.

Tschüß
Knut
 

JaRa

User
habe ich eben mal gestrickt, Verbesserungen gerne...

"Im Ländle" - ist Hongkong jetzt deutsche Kolonie? ;)

Das mit den Windrädern würde ich weglassen. Die sind wie Sendemasten etc. in den Luftfahrtkarten eingetragen als Hindernisse inkl. Sicherheitshöhe. Modellflugplätze sind übrigens nicht eingetragen; ein Punkt mehr, der beweist, dass die Koexistenz Modellflug-manntragend trotzdem sicher funktioniert. Es soll doch nicht suggeriert werden, dass sich Modellflieger zukünftig hinter Windrädern und ähnlichen Hindernisse verstecken sollen?
 
Flyer...

Flyer...

@all: Änderungen gerne, Vorschläge bitte per PN, oder für eigene Zwecke, ich muss jetzt leider arbeiten, werde die Vorschläge später sichten und anpassen...
 
habe ich eben mal gestrickt, Verbesserungen gerne...

Ich wurde die Passage "aber oft bis auf ca. 762m über Grund" in einem Blatt für die Öffentlichkeit anders schreiben, denn das klingt, so also ab wir das regelmäßig täten, und es klingt für viele schon unverantwortlich hoch (und ist es meist auch).

Die LuftVO definiert klar "innerhalb der Sichtweite" und "Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann." Für die allermeisten Modelle ist das mit 762m überschritten.

Deshalb würde ich schreiben: "und innerhalb einer sicheren Sichtweite. Das können bei großen Segler-Modellen auch mehrere hundert Meter Höhe sein"

Patrick
 

Raimili

User
Es ist der blanke Hohn, dass jetzt von Seite der Politik auf einmal die Sicherheit der "manntragenden" als Ausrede verwendet wird. Da ich selbst manntragend fliege, weiß ich, dass es da noch nie ernsthafte Probleme gab und ein Modellflugdeckel bei 100m Schwachsinn wäre. Bei Überlandflügen fliegt man aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen sowieso deutlich über der Sicherheitsmindesthöhe.



Ich finde Deinen Brief sehr gut, aber dieser Abschnitt geht nach hinten los. Da suggerierst Du, dass mit einer "100m über Startstelle"-Regelung alle glücklich wären, obwohl es tatsächlich nur für die Hangflieger ein nicht ganz so katastrophaler Kompromiss wäre. Abgesehen davon, dass wie vorher bereits geschrieben eine "100m über Startstelle"-Regelung überhaupt nicht mit der Luftraumstruktur vereinbar wäre!

Hallo Jura,
danke für Deinen Einwand/Hinweis.
Um den Herren Politiker zeigen zu können was 100 Meter für Segelmodelle bedeutet freue ich mich ja schon auf diesen Termin.
Und natürlich kann niemand von uns mit 100 Meter, auch von der Startstelle aus, glücklich sein.
Das möchte ich Ihm demonstrieren;
- verbunden mit der herrlichen Aussicht,
dem friedvollem Miteinander von Natur, Landwirtschaft, Tourismus & Jagt
und den bemannten Drachen & Gleitschirmflieger in der Nachbarschaft.

Ich bin gerne für weitere Hilfestellungen und Hinweise/Argumente dankbar.

Raimund
 

rubberduck

User gesperrt
Solange sichergestellt wäre das die nur in Sichtlinie ihre Dinger steuern und den Luftraum entsprechend beobachten also auch sicher ausweichen können, würde da weder Bundeswehr noch sonst Irgendeiner von gestört werden.

Ist aber nicht sichergestellt und solange das so ist bleibt es bei 100 m GND für alle ohne Modellfluggelände.


Gruß Horst

In Sichtweite fliegen und ausweichen, haben wir ja immer schon gemacht.

Aber wenn uns jetzt kommerzielle und polizeiliche bzw. militärische Drohnen uns in 120-150m in die Quere kommen, schnell leise und nicht zu sehen, könnten wir den Dingern mit unseren Modellen in die Quere kommen.

Also will man alle Modellflieger zukünftig "auf dem Schirm haben".

Das sind die Ziele des BMVI.

Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Ich war immer für eine Trennung des klassischen Modellfluges von den Drohnen. Auch wenn hier
wild diskutiert wurde, es wäre möglich gewesen. Insofern habe ich die Haltung des DMFV immer abgelehnt.
Und ich werde ihnen bis zum Ende meiner Tage böse sein.

Andy

Was nützt es, wenn wir Modellflieger uns aufspalten in Kopter und Fläche,
aber die Gewerblichen Betreiber keinen Unterschied machen bzw. machen wollen.
Und die Luftfahrtbehörden bzw. das Ministerium ebensowenig.

Jürgen
 

Diet

User
Moin!

Ich bin neu hier und fliege neben kleinen Helis (200er) auch Multikopter (Quadkopter der Größen 450, 285, 90). Im Rahmen der ProModellflug-Initiative habe ich mich an meinen zuständigen MdB gewandt und in Bezug auf die 100m-Grenze und militärischen Tiefflug das hier als Antwort bekommen:

bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Er kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung der Bundesregierung, die nur dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wird. Das Kabinett hat der Verteidigungsministerin in der Frage der Flughöhe außerhalb von Modellflugplätzen letztendlich zugestimmt, da sonst der Kabinettsbeschluss über die Verordnung überhaupt nicht zustande gekommen wäre.
Selbst wenn man derzeit eher selten Tiefflieger am Himmel sieht, ist es nach Informationen des Verteidigungsministeriums nach der heutigen Rechtslage der Bundeswehr erlaubt, überall Tiefflüge zu machen, die bis zu einer Höhe von nur 50 Metern gehen können. Registrierte Modellfluggelände werden dabei - ebenso wie beispielsweise Windkraftanlagen - von der Bundeswehr berücksichtigt. Die 100-Meter-Grenze außerhalb dieser Gelände war daher schon ein Kompromiss von Seiten des Verteidigungsministeriums. Die größere Sorge ist jedoch, dass Drohnen in großer Höhe startenden und landenden Hubschraubern (beispielsweise Rettungshubschraubern) gefährlich werden können. Hierzu sind bereits einige Zwischenfälle bekannt.
Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden, wobei es unmöglich ist, jedes Einzelinteresse zu berücksichtigen. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden. Daher musste die Verordnung letztendlich so ausgestaltet werden wie sie nun vom Bundeskabinett abgestimmt worden ist.
Die zuständige Behörde (Landesluftfahrtbehörde) kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.

Ich finde, das zeigt ziemlich deutlich die Sichtweise des BMVI. Ich denke nicht, daß wir da noch viele Chancen haben werden, etwas zu bewirken.

Der Normalbürger kann unsere Probleme in Bezug auf die Flughöhe - beispielsweise beim Thermiksegeln - überhaupt nicht nachvollziehen. Ob das im Rahmen einer Demo geändert werden kann, wage ich mal zu bezweifeln. Das könnte für uns auch nach hinten losgehen und man sollte da sehr vorsichtig sein.

Ich bin gespannt, ob sich am bisherigen Entwurf noch etwas ändern wird. Große Hoffnung habe ich leider nicht.

Grüße, Diet
 
Selbst auf die Gefahr hin, dass das hier schon mal angesprochen wurde (ich habe mittlerweile den Überblick verloren).

Das ganze Thema sollte vielleicht über die Haftung geregelt werden (ich treibe es mal auf die Spitze).

Also der Handel wird verpflichtet den Kunden (nachweislich) darüber zu informieren, dass es eine Versicherungspflicht gibt. Daraus würde auch resultieren, dass der Handel sich den Versicherungsnachweis beim Kauf vorlegen lassen muss und den Nachweis darüber führt.
Das würde wiederum dazu führen, dass die ganzen Lebensmittelhändler und Elektronikketten die die "Drohnen" in Massen auf den Markt werfen, das Interesse daran verlieren. Somit würden nur noch "Drohnen" in den Umlauf kommen die von interessierten, informierten und versicherten Piloten betrieben werden.

Aber wahrscheinlich denke ich hier viel zu einfach:confused:

Gruß Jürgen
 

Diet

User
Also der Handel wird verpflichtet den Kunden (nachweislich) darüber zu informieren, dass es eine Versicherungspflicht gibt. Daraus würde auch resultieren, dass der Handel sich den Versicherungsnachweis beim Kauf vorlegen lassen muss und den Nachweis darüber führt.
Das würde wiederum dazu führen, dass die ganzen Lebensmittelhändler und Elektronikketten die die "Drohnen" in Massen auf den Markt werfen, das Interesse daran verlieren. Somit würden nur noch "Drohnen" in den Umlauf kommen die von interessierten, informierten und versicherten Piloten betrieben werden.

Meine Rede schon seit ich mich mit der Materie befasse!
Conrad Electronic ist der einzige Händler, der in dieser Richtung mit gutem Beispiel vorangeht und sowohl Aufsteller als auch Flyer in seinen Geschäften hat, die in dieser Richtung informieren.
 
Hallo Ralph

Hervorhebung durch mich.

Die Gründe liegen damit sicher nicht in der technischen Betrachtung einer möglichen Differenzierung, sondern rein in der formaljuristischen Betrachtung. Und wer den Thread hier von Beginn an verfolgt hat, der konnte auch unsere eigene, zum Teil schwierige Definitionsfindung, für eine Differenzierung lesen.
Warum also sollte das Justizministerium dann selber eine Differenzierung verfolgen?

Hallo Claus,

tut mir leid, für mich steht da als Überschrift drüber:

Ich hab jetzt keine Lust mehr mich damit zu beschäftigen und deshalb werfe ich alles in einen Topf.

Man kann die Dinger nach dem Aussehen unterscheiden, nach der Anzahl der Motoren, nach der Art der Steuerung, nach dem Zweck des Fluges,

also wenn man das wirklich unterscheiden will, dann kann man das. Und das kann man auch jeder Ordnungskraft zumuten. Die müssen ja auch differenzieren wenn es darum geht ob einer im Halteverbot steht oder im Parkverbot.

Aber langsam verlier ich auch die Lust, das ist ja wirklich ein Kampf gegen Windmühlen, selbst aus den eigenen Reihen...
 
stimmt das???

stimmt das???

"Selbst wenn man derzeit eher selten Tiefflieger am Himmel sieht, ist es nach Informationen des Verteidigungsministeriums nach der heutigen Rechtslage der Bundeswehr erlaubt, überall Tiefflüge zu machen, die bis zu einer Höhe von nur 50 Metern gehen können. "

stimmt das???

ich kann mich deutlich erinnern, daß zumindest früher tiefflugzonen ausgewiesen waren (wir waren damals in swisttal-odendorf 20km westlich von bonn nämlich auch davon betroffen), auch da gab es mindestflughöhen, die dann (später) sogar durch entsprechende radarüberwachungstrupps aufwendig überwacht wurden, weil sich einige piloten nicht dran hielten.
und der betroffenen bevölkerung wurden diese tiefflüge vorher medial angekündigt.

für konturenflug wurde (wird noch?) auf speziellen ranges in nordamerika geübt, weil hier in deutschland gar nicht so durchführbar und zulässig.

hat sich da was maßgebliches geändert oder ist diese äußerung eine bewußte falschinformation???

gruß thomas
 

BZFrank

User
"Selbst wenn man derzeit eher selten Tiefflieger am Himmel sieht, ist es nach Informationen des Verteidigungsministeriums nach der heutigen Rechtslage der Bundeswehr erlaubt, überall Tiefflüge zu machen, die bis zu einer Höhe von nur 50 Metern gehen können. "

stimmt das???

TRA mit 250ft sind in D-Land soweit mir bekannt sämtlich ausgesetzt. Die BW fliegt nur noch 500ft und höher. Schon seit über 10 Jahren.

Tieffluggebiete waren auf der ICAO Karte früher als rot punktierte Linie dargestellt. Das ist schon lange nicht mehr der Fall.
 
Die BW fliegt nur noch 500ft und höher. Schon seit über 10 Jahren.

nicht immer alles pauschalieren.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, war in der Kommentierung von der Gefährdung des milit. Hubschraubertiefflug die Rede.
Die BW fliegt bis zum Boden runter, allerdings mit Hubschraubern.
Tiefflug beginnt ab 500ft, dazu braucht es einen Tiefflugauftrag.
War im ganzen Bundesgebiet möglich, natürlich nicht über Ortschaften, Industrieanlagen usw.
Das verbot schon außer der Vorschrift der gesunde Menschenverstand.
100ft war bei uns die gängige Mindestflughöhe.
In speziellen Tiefflugübungsräumen runter bis zum Boden.
Ich lade mal ein kleines Video hoch, wie es aussah, mein fast tägliches Flugprofil.
 

akafly

User
Vereinfachte AE für betroffene Modellflugplätze

Vereinfachte AE für betroffene Modellflugplätze

Ich lese nicht lückenlos mit, deshalb könnte sein ich wiederhole etwas:

Nach meiner Meinung sollten wir Modellflieger trotz der unakzeptablen Schelte aus der Politik einen konstruktiven Vorschlag machen, der aus der gegebenen Situation das Bestmögliche den Beteiligten bringt. §21e Absatz (1) des Entwurfes sieht ja bereits vor, dass die Verbände in die Erbringung der Kenntnisnachweise einbezogen werden. Das haben wir uns erkämpft und es zeigt, dass man brauchbare Vorschläge mitunter auch annimmt.

Was spricht denn dagegen, dieselbe Vorgehensweise auch für die Erteilung nicht vorhandener Aufstiegserlaubnisse anzuwenden? Alle betroffene Vereine ohne AE könnten bei so einer Regelung in einem vereinfachten und kostengünstigen Verfahren eine AE erhalten, die lediglich ihren bisherigen Besitzstand wahrt. Vereinfacht und kostengünstig, weil es wäre nichts neues zu beantragen und somit nichts gesondert zu prüfen, vereinfacht weil unter der Federführung der Dachverbände.

Die Vereine hätten ihre AE und die Ministerien hätten vollständige Karten mit Modellflug über 100 m!
Wir würden nur den Dobrindt-Fleyer ("Modellflugplätzte von Neuregelungen unberührt") beim Wort nehmen.

Für die bisher freien Gelände außerhalb der Vereine bräuchte es allerdings die extra AE, aber für Hunderte betroffene Vereine gäbe es sofort eine Lösung. Es wäre nur ein "§21g" zu kreieren und schmackhaft (vollständige Modellflugkarte) zu servieren. Dieser Vorschlag erzeugte auch etwas Zugzwang.

Gruß Rene'
 
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