DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

UweH

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3. Eine verschwindet kleine Minderheit ungebundener Segel- und Hangflieger möchte, dass die Verordnunng durch den Bundesrat schlicht abgelehnt wird und auch nicht zur Überarbeitung zurückverwiesen wird.

Hier irrst Du Dich, das ist keine verschwindend geringe Minderheit, sondern grob gerundet die Hälfte aller Modelllfieger in Deutschland die entweder den abgelehnten Kompromiss oder eine andere Lösung fordern die ihrer umwelt- und umgebungsschonenden Variante des bisher sehr sicheren Modellflughobbys mit über 150 Jahre alter Tradition nicht die Grundlage entzieht.

Mich kotzen die ignoranten Feinde in den eigenen Reihen, die aufgeben bevor der Kampf um unsere angestammten und freiheitlichen Rechte richtig schwierig wird inzwischen so was von an......und dazu zähle ich immer mehr auch unsere Verbände, insbesondere die Führung des DMFV und die aktiven Modellflieger und Modellsportler in den Unternehmen und Institutionen die Mitglied der UAV DACH sind :cry:

Gruß,

Uwe.
 

doloebig

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Mich kotzen die ignoranten Feinde in den eigenen Reihen, die aufgeben bevor der Kampf um unsere angestammten und freiheitlichen Rechte richtig schwierig wird inzwischen so was von an......und dazu zähle ich immer mehr auch unsere Verbände, insbesondere die Führung des DMFV und die aktiven Modellflieger und Modellsportler in den Unternehmen und Institutionen die Mitglied der UAV DACH sind :cry:

vollkommen korrekt uwe..
nur... unsere Vertreter mit ihren ach so mächtigen verbände sind nach ihren ganzlichen versagen bei den verhandlungen mit eigensicherung ihrer hintern beschäftigt; siehe Cebit Stand von DMFV.

Gruss
Doro
 
Ja, ist schon echt mies, wenn uns von der Seite auch noch Unterstützung fehlen sollte. Aber beim DMFV ist ja bald Jahreshauptversammlung, da sollte man sich vielleicht mal Luft machen.
 

spitty

User
Ich war immer für eine Trennung des klassischen Modellfluges von den Drohnen. Auch wenn hier
wild diskutiert wurde, es wäre möglich gewesen. Insofern habe ich die Haltung des DMFV immer abgelehnt.
Und ich werde ihnen bis zum Ende meiner Tage böse sein.
Aber wir sind Flieger, und Flieger haben immer einen " Plan B "
Wir sollten in unseren Bemühungen gerade jetzt nicht locker lassen, aber weder Herr Dobrindt, meine
Bundeskanzlerin und mein Hessischer Ministerpräsident haben es für nötig gehalten, mir zu antworten.
Also bitte, leider zum wiederholten Male:

Sollte das Gesetz vom Bundesrat durchgewunken werden, welchen Plan B haben die Verbände?
Oder wollen sie wirklich " frei " ( NICHT wild ) fliegende Modellpiloten über die Klinge springen lassen?
Dieses Gesetz, auch wenn ich mich leider wiederhole, ist an Unverhältnismäßigkeit nicht zu übertreffen!
In allen Punkten kann es widerlegt werden. Ein Musterbeispiel dafür, dass Interessensverbände Politiker
"manipulieren" .
Vielleicht wird dieses Gesetz exemplarisch geprüft und man wird feststellen, dass der Sinn eines Gesetzes
in keinster Weise gewahrt wird, die Unverhältnismäßigkeit, die Einschränkung persönlicher Rechte etc..

Also, wo sind hier die Juristen, die uns allen etwas Mut machen können? Einen Musterprozess führen, wenn es so
kommt wie ich befürchte?
Mit Hilfe der Presse die wahren Absichten vieler Politiker bloßstellen? Wie Recht im Interesse des Kommerz gebeugt wird?
Sich dann über Politikverdrossenheit oder Verachtung des Establishments zu wundern?

Andy
 
[Ein Schreiben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg]
"[...]
Ich bin mir darüber bewusst, dass die weit überwiegende Anzahl der Modellflieger ihr Hobby verantwortungsvoll ausübt; trotzdem müssen luftrechtliche Regelungen einheitlich von allen nachvollzogen werden können. Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen können.


Mit freundlichen Grüßen
H. D.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehr"

Ups, und das schreibt jemand aus dem Bundesrat. Der letzte Satz ist tatsächlich beängstigend.

Nein, das schreibt kein Bundesratsmitglied. H.D. ist Mitarbeiter des Ref. Luftverkehr in Hamburg.
Meiner Meinung nach lehnt sich H.D. hier sehr weit aus dem Fenster, denn es geziemt sich für eine Behörde nicht, ein laufendes Verordnungsverfahren öffentlich zu kommentieren.

H.D. ist (nach meinem Dafürhalten, außer ich ordne die Abkürzung falsch zu) ein sehr beliebter Sprecher bei diversen Veranstaltungen von UAV-Verbänden.
Z.B. auch bei der vom UAV-DACH beworbenen Veranstaltung am 14.2.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

Patrick
 
Fangen wir mal von vorne an:
Verwundert deshalb, weil ich zwar von einem Treffen wusste.
Das war aber nicht an dem Platz, an dem das Bild auf der DMFV-Seite aufgenommen wurde. Deshalb habe ich auch auf dem Bild Personen vermisst, die an dem anderen Treffen teilgenommen haben. Erst später wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß (mindestens) zwei Treffen stattgefunden haben.

Ich würde mir also wünschen, daß künftig nicht nur die löblichen Verhandlungsergebnisse das Präsidenten veröffentlicht werden, sondern auch noch etwas zu Örtlichkeiten und Umständen gesagt werden würde. Dann würden sich halbwissende Betroffene so wie ich oder der Arno nicht so arg verlaufen. Für mich würde das zu einer fairen und offenen Informationspolitik dazugehören. Das wünscht sich ein Mitglied, das seit dem 1.4.1974 dazugehört.

Ferner würde ich gerne mal eine Klarstellung vom Herrn Präsidenten haben, was er denn mit dem Begriff Verein meint. Ich bin nämlich Mitglied in einer Interessengruppe mit AE. Wir sind aber kein Verein. Um auch Euch mal zu verwirren: Ich bin auch noch Mitglied in einem Verein, aber ohne AE, wegen genehmigungsfreiem Modellflug. Das eine Konstrukt wird laut DMFV-Verlautbarung unterstützt, das andere nicht. Aber wahrscheinlich habe ich mich auch da nur mal wieder verlaufen ...

Servus
Hans

Die PM sollte sicher nicht für Verwirrung bei euch sorgen. Aber bei der Mitteilung ging es ausschließlich um den Termin am 7.2., der auch bereits länger feststand. Und er stand auch schon fest, bevor der Termin am Vorabend vereinbart wurde. Und bei einer PM geht es ja nun um Kernaussagen und nicht um jedes einzelne Detail, sonst bleibt das für außenstehende kaum nachvollziehbar.

Zu deiner Frage am Ende: Der DMFV unterstützt alle Modellflieger. Es ist völlig egal ob in einer IG, im e.V oder gar nicht organisiert. Das wurde ja nun auch häufig genug betont. Das Beispiel mit den 600 Vereinen ohne AE dient letztlich auch nur dazu, dass ganze Ausmaß einmal plakativ darzustellen.
 

eddy

User
Zitat:
"Ich bin mir darüber bewusst, dass die weit überwiegende Anzahl der Modellflieger ihr Hobby verantwortungsvoll ausübt; trotzdem müssen luftrechtliche Regelungen einheitlich von allen nachvollzogen werden können. Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen."

Der freie Luftraum G hat durchaus Regeln, an die man sich halten muss.

1. wenn ich einen Kenntnisnachweis habe, kenne ich diese Regeln für den Luftraum G, daher stelle ich keine andere oder höhere Gefahr gegenüber auch manntragenden Fliegern im Luftraum G dar.
2. Dies setzt aber voraus, dass ich mein Fluggerät und die Umgebung immer im Blickkontakt habe UND das Fluggerät aktiv steuere (klassischer Modellflug)
daraus ergibt sich: Die Zahl der kritischen Annäherungen von Modellflugzeugen (aktiv gesteuert) zu manntragenden Fluggeräten im Luftraum G verschwindend gering ist. (Da sieh es im Luftraum C bedenklicher aus)

Ohne Trennung von aktiv gesteuert (klassischer Modellflug) und autonom oder über GPS-Koordinaten gesteuert (umgangssprachlich Drohnen) Fluggeräten wird es schwer sein, sauber zu argumentieren, dass sich keine Gefahr durch die Nutzung von Flugmodellen oberhalb 100m ergeben.

Auffällig wurden bis jetzt nur "Rechtsbeuger".
 
100 meter

100 meter

Hallo Zusammen

Ich denke auch mal der Karrn steckt tief im Dreck.Und so wie es momentan aussieht,aber das ist nur meine pers. Meinung
werden die 100 Meter für nicht zugelassene Plätze kommen.
Der DMFV hat in Meinen Augen schon ein Problem und das sieht so aus das eine ganze Menge Leute ein neues Hobby für sich entdeckt
haben und das sind die Drohnen oder Quattrocopter oder was auch immer.Würde sich der DMFV klar von diesen Personen abwenden,
verlieren sie viele neue Mitglieder.
Aber bitte das ist meine pers. Meinung. Die Trennung vom klassischen Modellflug ist fast nicht mehr möglich da die Zeit heute eine
andere ist vor 10 Jahren hat keiner über so was nachgedacht.
Wer heute die Medien verfolgt wird merken das gerade jetzt die Meldungen immer mehr werden wo es um Drohnen geht.
TV Tageszeitungen und Radio. Wir sind da jetzt mitten drin.

Ich selber bin auch Mitglied Beim MFC Seefeld -Hochstadt und das schon ziemlich lange und wie ein anderes Forumsmitglied schon
bemerkt hat haben wir schon immer einen 100 Meter Deckel.
Auch unser Segelfluggelände hat diesen Deckel.
Wie es sich damit fliegen lässt ist eine Sache die sich für mich schwierig beantworten lässt da ich kein hochflieger bin.
Eines kann ich aber zurückweisen der DMFV und Hr.Dobrint waren nicht dort um zu sehen wie es ist wenn man einen Deckel hat.

Ich bin aber auch der Meinung das es jetzt wichtig ist jede Aktion zu starten die Möglich ist egal ob Demo in Stuttgart Deckel senden eher nicht
pers Schreiben und alle möglichen Arten Gespräche zu Führen.

Gruß Lefdutti
 
Die immer wieder geforderte Trennung zwischen Modellflug und Drohnen ist aber vom Justizministerium ausgeschlossen (!) worden.

Mit welcher Begründung denn?

Wenn man sich die Drucksache anschaut, dann steht in der Einleitung eine mögliche Differenzierung nach dem Verwendungszweck (Flugmodelle zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung, bei jedem anderen Zweck handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem). Ferner Zitat aus Drucksache:

„Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gattungen besteht offensichtlich (laut Zitat aus Bundesdrucksache 39/17) darin, dass eine Vermittlung technischer und luftfahrtrechtlicher Kenntnisse, wie sie bei Steuerern von Flugmodellen regelmäßig im Rahmen der Vereinsarbeit erfolgt, bleibt bei den Steuerern von Multikoptern oft aus. Gleiches gilt für die in Modellflugvereinen übliche Selbstkontrolle durch die Vereinskameraden bei Aufstiegen auf dem Vereinsgelände.“

Und dann kommt wie aus dem Nichts die Schlussfolgerung


B. Lösung
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme werden aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr künftig im Wesentlichen gleich behandelt.



Schlüssig ist doch daran gar nix.

Sowas muss sich doch juristisch zerpflücken lassen. Sonst können die sich auch hinstellen und behaupten 1+1 seien 3 und alle nicken mit dem Kopf.


Sorry, das tun sie ja auch schon....


Wir reden hier über rd. 200.000 Bürger, die Ihrem Hobby somit nicht mehr in der gewohnten Form nachgehen können, ohne dass sich diese Gruppe nachweislich etwas hätte zuschulden kommen lassen.

Gerade der erlaubnisfreie Modellflug steht darüberhinaus für den Modellflug, der in der Öffentlichkeit bisher kaum bis gar nicht wahrgenommen wurde, da er entweder antriebsfrei oder mit leisen Elektroantrieben durchgeführt wurde.

Ausgerechnet diese Gruppe und ganz speziell die Segelflieger, die gar keine Emissionen von sich geben, sollen nun am meisten unter der neuen Regelung leiden. Gerade die, die sich nur mithilfe der Thermik in der Luft bewegen und Höhen bis 400 m gerne mal ausschöpfen (bei wie gesagt einwandfreier Schadensbilanz).

Auch diese Gruppe innerhalb der Modellflieger hat das Recht eines Bürgers in einem Rahmen, den der Staat nach demokratischen Regeln und den Prinzipien des Grundgesetzes vorgibt, seinen Interessen nachzugehen!

Der Staat kann dieses Recht m.E. nur dann einschränken, wenn es für diese Einschränkung eine Begründung gibt. Und die Begründung kann nicht lauten, dass der Luftverkehr gefährdet ist. Wir haben niemanden gefährdet!!

Dass eine Abgrenzung der Modellflieger zu den Drohnen/Multikoptern nicht gewollt ist oder nicht gefunden werden kann (was ich nicht glaube!) kann doch nicht im Ernst zum Nachteil derer gereichen, die am wenigsten mit dem Problem zu tun haben.

Tiefflieger gibt es bei uns nicht oder zumindest nicht in nennenswerter Anzahl.

Wenn doch...., auch die Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis sind nicht in den entsprechenden ICAO Karten für VFR Flug eingezeichnet. Hier ist kein Sicherheitsgewinn für Tiefflieger zu erkennen!

Gefährlich sind Modellsegelflieger nachweislich über Jahrzehnte nicht,
die Natur wird auch nicht durch sie verschandelt
unerlaubte Bilder machen wir auch nicht,
wir fliegen nicht über Menschenmassen oder Wohngebieten.

Das Argument, dass Ausnahmeregelungen beantragt werden können, gibt doch keinerlei Sicherheit dafür, dass sie auch genehmigt werden. Das ist doch ein schlechter Trost! Es gibt für alles, sogar fürs Briefmarkensammeln auch immer einen, der es für bedenklich hält. Das sollte allen klar sein.
 

JaRa

User
Es ist der blanke Hohn, dass jetzt von Seite der Politik auf einmal die Sicherheit der "manntragenden" als Ausrede verwendet wird. Da ich selbst manntragend fliege, weiß ich, dass es da noch nie ernsthafte Probleme gab und ein Modellflugdeckel bei 100m Schwachsinn wäre. Bei Überlandflügen fliegt man aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen sowieso deutlich über der Sicherheitsmindesthöhe.

Bei einer Regelung 100m über der Startstelle wäre das kein Problem, wie soll ich aber über einem abfallenden Hang (Hangflug findet eben im Hangaufwind statt) die Höhe meines Modells über dem Grund zukünftig feststellen?

Ich finde Deinen Brief sehr gut, aber dieser Abschnitt geht nach hinten los. Da suggerierst Du, dass mit einer "100m über Startstelle"-Regelung alle glücklich wären, obwohl es tatsächlich nur für die Hangflieger ein nicht ganz so katastrophaler Kompromiss wäre. Abgesehen davon, dass wie vorher bereits geschrieben eine "100m über Startstelle"-Regelung überhaupt nicht mit der Luftraumstruktur vereinbar wäre!
 
Nicht vergessen: überall stehen mehr und mehr 200 Meter hohe Windkraftspargel in der Landschaft, wir sollen auf 100m gedrückt werden...:mad:
 

TorDie

User
Warum kann man das ganze Theater nicht relativ einfach lösen?
Bewege ich mich im Luftraum G, wie bisher, führen die entsprechenden Behörden einen "Flugschein" für Modellpiloten ein.
Wie das die Drachenflieger und alle anderen Hobbypiloten auch machen müssen.Sicher ist das ein gewisser Verwaltungsaufwand, aber da könnten die Verbände und Behörden doch vernünftige Zusammenarbeit leisten.
Für Jugendliche wäre eine gewisse Betreuung durch einen "Scheininhaber" dann selbstverständlich.

Mit diesem Schein weise ich dann nach, das ich nicht nur die Kenntnis aller erforderlichen VO und Gesetze habe, sondern auch letztendlich verantwortlich fliege mit allen Konsequenzen.
Wie auch immer so ein Schein aussehen kann oder sollte, das kann man alles regeln. Wie früher, da musste ich auch Zulassung meiner Anlage mitführen und war registriert.
Mir geht immer noch nicht diese dämliche Trennung von "mit AE und ohne AE" für die Nutzung des Luftraum in mein Verständnis ein.
Und immer wieder: Ein Modellflugzeug hat zu 99% immer noch einen Menschen am Boden der eine Fernsteuerung in der Hand hat und nicht in irgendeinem Container sitzt und nur noch seine Drohne betrachtet wie diese Way Points abfliegt!
Ich bin schon an vielen Orten geflogen wo z.B. Drachenflieger und Modellflieger gleichzeitig fliegen. Noch nie habe ich in 4o Jahren Modellflug erlebt das das nicht funktioniert hat. Ich kenne keinen Modellflieger der nicht sofort ruft wenn ein "Manntragender" sich unserem Gelände nähert oder überfliegt !
Gruß
Dieter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ralph

Die immer wieder geforderte Trennung zwischen Modellflug und Drohnen ist aber vom Justizministerium ausgeschlossen (!) worden.
Hervorhebung durch mich.

Die Gründe liegen damit sicher nicht in der technischen Betrachtung einer möglichen Differenzierung, sondern rein in der formaljuristischen Betrachtung. Und wer den Thread hier von Beginn an verfolgt hat, der konnte auch unsere eigene, zum Teil schwierige Definitionsfindung, für eine Differenzierung lesen.
Warum also sollte das Justizministerium dann selber eine Differenzierung verfolgen?
 
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