Die immer wieder geforderte Trennung zwischen Modellflug und Drohnen ist aber vom Justizministerium ausgeschlossen (!) worden.
Mit welcher Begründung denn?
Wenn man sich die Drucksache anschaut, dann steht in der Einleitung eine mögliche Differenzierung nach dem Verwendungszweck (Flugmodelle zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung, bei jedem anderen Zweck handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem). Ferner Zitat aus Drucksache:
„Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gattungen besteht offensichtlich (laut Zitat aus Bundesdrucksache 39/17) darin, dass eine Vermittlung technischer und luftfahrtrechtlicher Kenntnisse, wie sie bei Steuerern von Flugmodellen regelmäßig im Rahmen der Vereinsarbeit erfolgt, bleibt bei den Steuerern von Multikoptern oft aus. Gleiches gilt für die in Modellflugvereinen übliche Selbstkontrolle durch die Vereinskameraden bei Aufstiegen auf dem Vereinsgelände.“
Und dann kommt wie aus dem Nichts die Schlussfolgerung
„
B. Lösung
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme werden aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr künftig im Wesentlichen gleich behandelt.
„
Schlüssig ist doch daran gar nix.
Sowas muss sich doch juristisch zerpflücken lassen. Sonst können die sich auch hinstellen und behaupten 1+1 seien 3 und alle nicken mit dem Kopf.
Sorry, das tun sie ja auch schon....
Wir reden hier über rd. 200.000 Bürger, die Ihrem Hobby somit nicht mehr in der gewohnten Form nachgehen können, ohne dass sich diese Gruppe nachweislich etwas hätte zuschulden kommen lassen.
Gerade der erlaubnisfreie Modellflug steht darüberhinaus für den Modellflug, der in der Öffentlichkeit bisher kaum bis gar nicht wahrgenommen wurde, da er entweder antriebsfrei oder mit leisen Elektroantrieben durchgeführt wurde.
Ausgerechnet diese Gruppe und ganz speziell die Segelflieger, die gar keine Emissionen von sich geben, sollen nun am meisten unter der neuen Regelung leiden. Gerade die, die sich nur mithilfe der Thermik in der Luft bewegen und Höhen bis 400 m gerne mal ausschöpfen (bei wie gesagt einwandfreier Schadensbilanz).
Auch diese Gruppe innerhalb der Modellflieger hat das Recht eines Bürgers in einem Rahmen, den der Staat nach demokratischen Regeln und den Prinzipien des Grundgesetzes vorgibt, seinen Interessen nachzugehen!
Der Staat kann dieses Recht m.E. nur dann einschränken, wenn es für diese Einschränkung eine Begründung gibt. Und die Begründung kann nicht lauten, dass der Luftverkehr gefährdet ist. Wir haben niemanden gefährdet!!
Dass eine Abgrenzung der Modellflieger zu den Drohnen/Multikoptern nicht gewollt ist oder nicht gefunden werden kann (was ich nicht glaube!) kann doch nicht im Ernst zum Nachteil derer gereichen, die am wenigsten mit dem Problem zu tun haben.
Tiefflieger gibt es bei uns nicht oder zumindest nicht in nennenswerter Anzahl.
Wenn doch...., auch die Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis sind nicht in den entsprechenden ICAO Karten für VFR Flug eingezeichnet. Hier ist kein Sicherheitsgewinn für Tiefflieger zu erkennen!
Gefährlich sind Modellsegelflieger nachweislich über Jahrzehnte nicht,
die Natur wird auch nicht durch sie verschandelt
unerlaubte Bilder machen wir auch nicht,
wir fliegen nicht über Menschenmassen oder Wohngebieten.
Das Argument, dass Ausnahmeregelungen beantragt werden können, gibt doch keinerlei Sicherheit dafür, dass sie auch genehmigt werden. Das ist doch ein schlechter Trost! Es gibt für alles, sogar fürs Briefmarkensammeln auch immer einen, der es für bedenklich hält. Das sollte allen klar sein.