DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

80807

User
Ich glaube wir sprechen von 2 verschiedenen Treffen, am Montag Abend war noch ein Treffen mit Minister Dobrindt und da waren die von mir genannten Vorstände dabei.
Sorry ich habe mich im Datum geirrt.
 
100 Metr.Deckellung

100 Metr.Deckellung

Knut,habe mich zur Moderatorin durchstellen lassen und habe Klartext gesprochen
und Aufklärung betrieben.
pg.
 
Ich habe an alle im Bundesrat vertretenen Mitglieder des Verkehrsauschusses geschrieben und nun die erste Antwort erhalten. Ich weis nicht ob die Politiker und Ihre Zuträger nur keine Ahnung haben oder ob die uns verar..... wollen. Ich hoffe mal auf das Erste. Im folgenden der Wortlaut, der offensichtlich gleichlautend auch von anderen Mitgliedern des Verkehrsausschusses als Antwort anderen Modellflugkollegen geschickt worden ist. Neu ist für mich der letzte Satz:


Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre an den Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Herrn Senator Horch, gerichtete Email vom 24.01.2017. Diese wurde dem Referat Luftverkehr zur Beantwortung überstellt.

Sie baten darum, der im Betreff genannten Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen, da das in § 21b Abs. 1 Nr. 8 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vorgesehene Verbot eines Aufstiegs in Höhen über 100 Meter für viele Modellflieger zu einer „tiefgreifenden Einschränkung ihres Hobbys“ führen würde.

Eine Abstimmungsentscheidung innerhalb der BWVI ist noch nicht erfolgt. Ich versichere Ihnen, dass wir uns die Entscheidung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Modellflieger nicht leicht machen werden. Allerdings müssen wir folgenden Sachverhalt bedenken:

Durch das Verbot eines Aufstiegs in Höhen über 100 Meter soll eine klare Abgrenzung des Betriebs der unbemannten Fluggeräte gegenüber dem bemannten Flugverkehr in Höhen über 150 Metern erreicht werden. Dies ist die international übliche und anerkannte Mindesthöhe für den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln. Das Verbot soll ausdrücklich nicht auf genehmigten Modellfluggeländen gelten. Dort richtet sich die zulässige Aufstiegshöhe nach den Vorgaben in der jeweiligen Erlaubnis. Die zulässige Aufstiegshöhe für jeden Platz wurde veröffentlicht, so dass sie vom bemannten Luftverkehr beachtet werden kann. Eine Beeinträchtigung des in Modellflugvereinen auf abgegrenztem Gelände ausgeübten Flugmodellsports soll mittels dieser Regelung vermieden werden. Für Gelände, die nicht in diese Regelung fallen, ist nach Absatz 3 der o.g. VO die Möglichkeit eröffnet, bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmeerlaubnis zu beantragen. Diese Regelung auf Modellsportflüge über nicht genehmigten Geländen zu übertragen, hätte eine Einschränkung der Sicherheit für die bemannte Luftfahrt zur Folge. Auch wenn bislang noch keine derartigen Zwischenfälle bekannt wurden, spricht schon die exponentielle Zunahme von Drohnenflügen dafür (die Drohnen-VO sieht hier keine luftrechtliche Trennung von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrtsystemen vor), dass eine deutliche Gefährdungszunahme nicht umgänglich sein wird.

Ich bin mir darüber bewusst, dass die weit überwiegende Anzahl der Modellflieger ihr Hobby verantwortungsvoll ausübt; trotzdem müssen luftrechtliche Regelungen einheitlich von allen nachvollzogen werden können. Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen können.


Mit freundlichen Grüßen
H. D.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehr


Auch wenn es mühe macht und offensichtlich von den Politikern nicht wirklich verstanden wird, werde ich einige Punkte klar stellen müssen.

Gruß Klaus aus Berlin
 

Raimili

User
... es geht weiter...

... es geht weiter...

Hallo zusammen,
bei uns gehts´s nun weiter.
In den den nächsten Tagen werde ich einen Termin mit meinem MdB (CDU) vereinbaren.
Er hat auf meine gestrige Einladung freundlich reagiert.

Ich möchte Ihn mit auf unseren Hang nehmen und Ihm Hangflug demonstrieren und die "Praxistauglichkeit" des 100m Deckel veranschaulichen.
Er wird vielleicht auch eine "Drohne" dabeihaben - er schrieb das er so etwas besitzt - und ich bot Ihm an sie doch dann einfach mitzubringen.

... mal sehen was passiert.

viele Grüße
Raimund

ps. versucht die Politiker an das Geschehen heranzuführen - Schreiben ist gut - Sehen/Erfahren noch besser
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Hans

Wieso bist Du verwundert ??

Fangen wir mal von vorne an:
Verwundert deshalb, weil ich zwar von einem Treffen wusste.
Das war aber nicht an dem Platz, an dem das Bild auf der DMFV-Seite aufgenommen wurde. Deshalb habe ich auch auf dem Bild Personen vermisst, die an dem anderen Treffen teilgenommen haben. Erst später wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß (mindestens) zwei Treffen stattgefunden haben.

Ich würde mir also wünschen, daß künftig nicht nur die löblichen Verhandlungsergebnisse das Präsidenten veröffentlicht werden, sondern auch noch etwas zu Örtlichkeiten und Umständen gesagt werden würde. Dann würden sich halbwissende Betroffene so wie ich oder der Arno nicht so arg verlaufen. Für mich würde das zu einer fairen und offenen Informationspolitik dazugehören. Das wünscht sich ein Mitglied, das seit dem 1.4.1974 dazugehört.

Ferner würde ich gerne mal eine Klarstellung vom Herrn Präsidenten haben, was er denn mit dem Begriff Verein meint. Ich bin nämlich Mitglied in einer Interessengruppe mit AE. Wir sind aber kein Verein. Um auch Euch mal zu verwirren: Ich bin auch noch Mitglied in einem Verein, aber ohne AE, wegen genehmigungsfreiem Modellflug. Das eine Konstrukt wird laut DMFV-Verlautbarung unterstützt, das andere nicht. Aber wahrscheinlich habe ich mich auch da nur mal wieder verlaufen ...

Servus
Hans
 
Geht doch

Geht doch

Ich hatte u.a. meinem Wahlkreisabgeordneten gemailt. Da ich nach drei Wochen keine Antwort hatte, habe ich folgendes Mail geschickt

Sehr geehrter Hr. XXX,
enttäuscht von ihrer Reaktion, des nicht Reagierens auf mein untenstehendes Mail, schreibe ich diese Zeilen.

Ich war der Meinung, dass mein Wahlkreisabgeordnete für die Anliegen seine „Bürger“ ein offenes Ohr hat und in der Zeit der elektrischen Kommunikation innerhalb von drei Wochen auf eine Email reagieren kann. Zugegeben haben sie sicherlich jede Menge Termine, Sitzungen etc. aber es sollte doch Zeit sein auf die Anliegen der Bürger zu reagieren.

Immer mehr kann ich Bürger verstehen, die aus Enttäuschung von der Politik und den Politikern sich von den etablierten Parteien abwenden.
In der Hoffnung, dass meine ursprüngliche Email im Spam-Ordner hängengeblieben ist, verbleibe ich

dann hatte ich innerhalb von 24 Std. eine Antwort. Ich gebe sie nur Sinngemäß wieder, da ich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung habe

...tatsächlich ist ihre Email im Spam-Ordner gelandet, offensichtlich handelt es sich bei diesem Text um eine Massenmail, die sind bei mir massenhaft und im gesamten Bundestag hundertfach eingetroffen und durch das Sicherheitssystem des Bundestags sind die entsprechend umgeleitet worden.

Ansonsten hatte dieses Mail die bekannte Standardantwort.

Daraufhin habe ich eine weitere Mail an ihn gesendet.

Sehr geehrter Hr. XXX,

Vielen Dank für ihre Antwort zu meinem Mail bezüglich der neuen Verordnung zur “Drohnen-Regelung“ bzw. Bundesratsdrucksache 39/17 (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten).
Mir ist klar das ihre Antwort zum einen eine Standardantwort des Bundestags ist und zum anderen nicht jeder Bundestagsabgeordneter in jedem Thema sattelfest.

Wie sie schon geschrieben haben, soll der Modellflug auch außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegsgenehmigung (AE) über 100m mit einer behördlichen und längerfristigen Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Fakt ist das im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) über 80.000 Modellflieger organisiert sind, davon sind ca. 40.000 in 1.300 Modellflugvereinen. Von diesen 1.300 Vereinen haben 600 Vereine keine AE, sie fliegen zurzeit im genehmigungsfreien Modellflug und bekommen aus diesem Grund auch keine AE. Diese 600 Vereine müssen nun alle eine „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen. Für diese Beantragung kann unter anderem ein Gutachten verlangt werden, das im fünfstelligen Eurobereich liegt. So geschehen bei der Modellfluggruppe Albisheim in Albisheim, denen wurde die AE entzogen, weil ein seltener Vogel vielleicht in der näheren Umgebung brüten könnte. Die dürfen jetzt genehmigungsfrei bis 5 kg elektrisch angetrieben Flugmodelle oder Segelflugzeuge fliegen. Beantrag so ein Verein diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“, wird er sie nie bekommen. Das heißt eine „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ ist für viele der 600 Vereine nicht erreichbar.
Oder die vielen Hangflieger, die voraus gesetzt sie haben die Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzer für der Startstelle, müssen dann diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen. Und das vielleicht für einen Berg/Hang pro Windrichtung. Geht man davon aus, das von den 40.000 nicht in Vereinen organisierten Modellflieger nur die Hälfte am Hang oder auf der grünen Wiese ihr Hobby betreiben, dann sind doch die LBM’s in Deutschland Land unter. Außerdem kann auch hier ein Gutachten verlangt werden, das sicherlich nicht unter 1.000,00 Euro zu haben ist.
Zudem nehmen viele Modellflieger an Wettbewerben teil, die gehen schnell mal raus auf die grüne Wiese und trainieren nach Feierabend, immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für die Startstelle voraus gesetzt, die müssen alle diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen.
Faktisch bedeutet dies das Aus für den genehmigungsfreien Modellflug.

Was aber für mich als Organisator von Ferienspielen für 10-12 jährige am schlimmsten ist, ist der Kenntnisnachweis. Dieser kann erst ab 14 Jahren erlangt werden. Dies ist in der Praxis nicht durchführbar. Für Vereine mit Jugendarbeit bedeutet das, dass pro Kind bis 14 Jahren, zwingend ein Erwachsener zur Seite gestellt werden muss, der im Lehrer-Schülerbetrieb die Kontrolle hat. Nun kann man argumentieren, dass Kinder keine Modellflugzeuge über 2 kg fliegen sollten, sollte ein Jugendlicher (unter 14 Jahren) zum Beispiel an der Klasse F5J (Elektro-Thermiksegelflug) teilnehmen, so hat er schon das Problem mit den 2 kg.

Das sind nur einige Punkte, der neuen Verordnung, das sind nicht alle „Ungereimtheiten“.

Mir ist klar dass die Bundesratsdrucksache 39/17 (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten) im Bundesrat entschieden wird und sie ein Bundestagsmandat haben und somit nicht über diese Verordnung abstimmen. Aber ich möchte sie bitten ihre Kollegen im Bundesrat nochmals zu informieren, das diese Verordnung so wie sie jetzt verabschiedet werden soll, das aus für einen Großteil der Modellflieger bedeutet.

Sie haben sicherlich bemerkt, dass das Wort „Drohne“ oder „Multikopter“ von mir nur in diesem Satz erwähnt wurde. Denn das ist das eigentliche Kern des Problems, die Steuerer dieser Fluggeräte interessiert es nicht die Bohne ob es eine alte bzw. neue Verordnung gibt, die gehen in den nächsten Supermarkt, kaufen, so ein „Ding“ packen aus und gehen fliege, egal wo und wie hoch.

In der Hoffnung dass sie ihre Kollegen im Bundesrat so beeinflussen können, dass diese Verordnung so nicht verabschiedet werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Bin mal gespannt was da als Antwort kommt.

LG
Jochen
 
Da anscheinend bei einem Treffen/Veranstaltung/Demo schon mehrere Personen mit Herrn Dobrindt
sprechen konnten interessiert mich eine Frage ganz besonders. Wer will in Zukunft kontrollieren das
die neuen Regeln auch eingehalten werden? Hat ja in der Vergangenheit ja bestens funktioniert.

Es wird wahrscheinlich eine Drohne genau 101m über Grund fliegen und uns dann ablichten und in
Echtzeit die Koordinaten des Standpunktes vom Piloten an die nächste Polizeidienststelle leiten! Aber
natürlich nur wenn das Modell die geforderten 1-Dobrindt nicht einhält :D .

Grüße
Alex
 
Aus dem Antwortschreiben an Flusiklaus:

Das Verbot soll ausdrücklich nicht auf genehmigten Modellfluggeländen gelten. Dort richtet sich die zulässige Aufstiegshöhe nach den Vorgaben in der jeweiligen Erlaubnis. Die zulässige Aufstiegshöhe für jeden Platz wurde veröffentlicht, so dass sie vom bemannten Luftverkehr beachtet werden kann.


Das wäre mir neu. Ich habe bisher noch kein Modellfluggelände in der ICAO-Karte gesehen, geschweige denn eine Höhenangabe.:confused:
 

Raimili

User
Hallo Jochen,
und wenn er dann, mit den bekannten Argumenten antwortet, schreibe Ihm zurück
vielleicht in etwa so:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Antwort, leider war sie für unser Anliegen wenig
hilfreich:

Meine Kollegen und ich beschäftigen uns nun schon seit über einem Jahr mit diesem Thema.
Unsere Interessen wurden nur rein optisch berücksichtigt: für die Vereine, die über eine Allgemeine Aufstiegserlaubniss verfügen.

Mehr als Zweidrittel von uns konnten bisher Ihren Sport, den klassischen Modellflug durch die Beschränkung auf Geräte unter 5 kg auf jeder gemähten Wiese, oder an den zahlreichen Hügel und Hängen (Flughänge an der Mosel, Eifel & Hunsrück) unseres Landes ausüben.
Dies natürlich immer unter Berücksichtigung der lokalen Luftraumstruktur, aber oft bis auf ca. 762m über Grund.
Dies soll jetzt auf 100 m !!! beschränkt werden.

Ein Antrag auf eine Aufstiegserlaubnis mit den dazu erforderlichen Gutachten ist langwierig (Verfahren dauern bis zu 5 Jahre), kostspielig (bis zu 5000.-€) und im Ausgang ungewiss, dass heißt, der ganze Aufwand kann umsonst sein, bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einem Flugverbot führen.
Ich rede hier vom klassischen, lautlosen Modellsegelflug ohne, oder mit Elektro Antrieb.

Eine Aufstiegserlaubnis haben wir für unseren Platz nie beantragt, da wir freiwillig lediglich Elektroflug und Segelflug unterhalb 5kg Gewicht betreiben wollen.
Das soll uns nun zum Nachteil gereichen.
Warum?

Bei einer Regelung 100m über der Startstelle wäre das kein Problem, wie soll ich aber über einem abfallenden Hang (Hangflug findet eben im Hangaufwind
statt) die Höhe meines Modells über dem Grund zukünftig feststellen?

Man rechnet das in Deutschland rund 2/3 aller Modellpiloten von dieser 100m Regelung direkt betroffen sind und daher ihr Hobby aufgeben oder zukünftig illegal betreiben.

Das ist das Aus für unseren Verein, für jahrzehntelanges Ehrenamt, jahrzehntelange Jugendarbeit und ganz nebenbei ein Verfall für zig-tausende EUR an Modellen, die nun keinen Wert mehr haben sollen.

Wir sind seit Jahrzehnten im Verband und Verein organisiert, legen uns in Anlehnung an Gelände mit offizieller Aufstiegserlaubnis die gleichen Regeln freiwillig zugrunde, weil auch bei uns als Teilnehmer der Luftfahrt, die wir lt. Gesetz sind, Sicherheit an erster Stelle steht deshalb auch unsere einwandfreie Schadensbilanz über Jahrzehnte!

Die Probleme, die Drohnen, oder eher die Menschen, die sie in Unkenntnis oder Missachtung bereits bestehender Regeln geschaffen haben, waren für Modellflieger erst recht ein Ärgernis, dass wir irgendwann darunter zu leiden haben, war abzusehen, aber das es gleich auf ein defacto Verbot des Modellfluges hinausläuft ist so nicht hinnehmbar.

Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, die vom BMVI vorgelegt, nun im Bundesrat verabschiedet werden soll, wird nicht nur die Nutzung von Drohnen, sondern der gesamte Modellflug in Deutschland neu geregelt.

Eigentlich sollte mit der Regelung das zunehmende Problem mit unkontrollierten Drohnenflügen und eine Regelung zum Betrieb unbemannter Flugobjekte geschaffen werden, das ist auch so OK für uns.

Jetzt wird aber das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, denn auch klassische Modellflugzeuge sind als solche eingestuft worden. Die Modellflieger haben sich seit Jahrzehnten ohne Zwischenfälle im Luftraum bewegt, das ist nachweisbar und unbestritten.

Mit der Verordnung wird nun flächendeckend eine Obergrenze von 100m über Grund eingeführt, die den thermischen Segelflug und den Hangflug praktisch unmöglich macht.

Der traditionelle Modellflug hat mit Drohnen absolut nichts zu tun.
Sie sprechen in Ihrer Antwort auch die Argumente des Verteidigungsministeriums an.
Begründet wird dieser Vorstoß mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation.
Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem - selbst in den Zeiten angespanntester Ost-West-Konfrontation.
Und andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.

Ich bitte Sie eindringlich, sich für uns Modellflieger einzusetzen. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen und werden hier auf Kosten einiger unverantwortlicher Drohnen/Multikopterpiloten geopfert und unserer friedvollen Freizeitbeschäftigung beraubt.

Ich würde Ihnen gerne dieses Problem persönlich etwas näher bringen und lade Sie daher zu einer kurzen Besichtigung in die Region Bernkastel-Kues ein.
(Zeitbedarf max. 1 Std.)
Wir können dann zusammen an unseren Hang fahren und ich kann Ihnen gerne demonstrieren was die 100m Beschränkung für uns bedeutet Bringen Sie auch gerne Ihre Drohne mit, wir können uns dann gegenseitig bereichern.

freundliche Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen

Raimund XXX



... wie Du sicherlicht siehst besteht meine Antwort aus verschieden Text-Bausteinen aus diesem Tread (es gibt da auch irgendwo eine Zusammenfassung aller Anschreiben).
Das Ganze noch mit einigen persönlichen Gedanken dazu und der freundlichen Einladung zu einem Treffen im Wahlkreis.
Es soll halt persönlich zugehen, oder?
Ich möchte daraus auch keine Demo oder einen Aufstand organisieren, sondern wenn es zu einem Termin kommt, mit ihm in kleiner Runde Argumente & meine/unsere Ängste und Befürchtungen vermitteln wollen.

good Luck
Raimund
 
Zuletzt bearbeitet:

Puschi

User
...
Sehr geehrter Herr D.,

...

Ich bin mir darüber bewusst, dass die weit überwiegende Anzahl der Modellflieger ihr Hobby verantwortungsvoll ausübt; trotzdem müssen luftrechtliche Regelungen einheitlich von allen nachvollzogen werden können. Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen können.


Mit freundlichen Grüßen
H. D.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehr


Auch wenn es mühe macht und offensichtlich von den Politikern nicht wirklich verstanden wird, werde ich einige Punkte klar stellen müssen.

Gruß Klaus aus Berlin

Ups, und das schreibt jemand aus dem Bundesrat. Der letzte Satz ist tatsächlich beängstigend.
Im Endeffekt ist es also absolut ernst ein flächendeckenden 100m Deckel einzuführen um den Luftraum (vie vom Amzon-Chef gewünscht) weltweit einheitlich freizuräumen.
Und da stören natürlich Modellflieger die keine AE haben, da man diese nicht lokal auf der Karte dingfestmachen kann.
So kann man schön Drohnenkontrollzentren aufbauen und hat feste "Koordinaten" von Modellflugplätzen mit AE, die man dann als Hindernis in der Drohnenleitstelle einbuchen kann...

Es ist echt traurig, aber es sieht tatsächlich so aus, als wenn damit der Startschuss für das Drohnen- und (weiteres) Überwachungszeitalter in Deutschland fällt.

:-( :-(

Ich hoffe nur das mehr als 50% der Bürger gegen so eine Drohnenwelt sein werden. Aber vielleicht wird es auch hier wieder geschafft, durch SocialBots und geschickten Presseeinsatz im "Mainstream" eine Stimmung durchzudrücken.
Manchmal würde mich interessieren um der "Mainstream" und die echte Meinung der 80 Mio Deutschen wirklich deckungsgleich ist.


Gruß Andreas
 

Eisvogel

User
Da anscheinend bei einem Treffen/Veranstaltung/Demo schon mehrere Personen mit Herrn Dobrindt
sprechen konnten interessiert mich eine Frage ganz besonders. Wer will in Zukunft kontrollieren das
die neuen Regeln auch eingehalten werden? Hat ja in der Vergangenheit ja bestens funktioniert.

Es wird wahrscheinlich eine Drohne genau 101m über Grund fliegen und uns dann ablichten und in
Echtzeit die Koordinaten des Standpunktes vom Piloten an die nächste Polizeidienststelle leiten! Aber
natürlich nur wenn das Modell die geforderten 1-Dobrindt nicht einhält :D .

Welche neuen Regeln?

Es gibt noch keine!!! Daß sich Dobrindt mit Modellfliegern und Verbänden trifft ist für mich erstmal ein gutes Zeichen. Wenn jetzt auch noch kurz und verständlich unser Anliegen vorgebracht wird dann seh ich keinen Grund warum man hier die Zukunft schon dunkelschwarz sieht.

Ich denke und hoffe auch, daß nicht nur Dobrindt, sondern auch die Bundesratmitglieder von unseren Verbänden informiert wurden oder werden. Wenn die das dann verstanden haben und ihren Verstand walten lassen, dann könnte es für uns weitergehen.

Erst mal abwarten was kommt, jetzt jammern nützt und hilft nix.
 

Addicted

User
Hallo Zusammen!

Da hier einige Beiträge sehr lang geraten sind, versuche ich mal wieder mit einem Kurzen.

Versteift euch doch bitte nicht auf die 100m - wir wollen einfach wie bisher problemlos praktiziert den Luftraum G nutzen. Punkt.

Soll sich Amazon eben den geltenden Regeln anpassen und nicht die gesamte (!!!!) Welt zwingen, sich Amazons Forderungen zu beugen! Sind denn unsere gewählten Vorturner nur noch Marionetten der Wirtschaft? Ich könnte ko#*en!

Gruß
Chris
 

HPR40

User
Und da stören natürlich Modellflieger die keine AE haben, da man diese nicht lokal auf der Karte dingfestmachen kann.

Solange sichergestellt wäre das die nur in Sichtlinie ihre Dinger steuern und den Luftraum entsprechend beobachten also auch sicher ausweichen können, würde da weder Bundeswehr noch sonst Irgendeiner von gestört werden.

Ist aber nicht sichergestellt und solange das so ist bleibt es bei 100 m GND für alle ohne Modellfluggelände.


Gruß Horst
 

Knut

User
,
Soll sich Amazon eben den geltenden Regeln anpassen und nicht die gesamte (!!!!) Welt zwingen, sich Amazons Forderungen zu beugen! Sind denn unsere gewählten Vorturner nur noch Marionetten der Wirtschaft? Ich könnte ko#*en!

Gruß
Chris

Nun ja, Amazon ist nicht der alleinige Wegbereiter.
Ja, kotzen könnte ich jeden Tag, wenn ich so in den alternativen Medien lese. Die Mainstreamberichterstattung erinnert mich doch sehr an DDR Zeiten, nur jetzt ist es noch ein Stück perfider.
Und der letzte Satz ist an Wahrheit wohl kaum zu übertreffen. Die, die am lautesten die Demokratie verteidigen wollen, treten sie am meisten mit den Füßen.

Tschüß
Knut
 

funky

User
Hallo Jochen,
und wenn er dann, mit den bekannten Argumenten antwortet, schreibe Ihm zurück
vielleicht in etwa so:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Antwort, leider war sie für unser Anliegen wenig
hilfreich:

Meine Kollegen und ich beschäftigen uns nun schon seit über einem Jahr mit diesem Thema.
Unsere Interessen wurden nur rein optisch berücksichtigt: für die Vereine, die über eine Allgemeine Aufstiegserlaubniss verfügen.

Mehr als Zweidrittel von uns konnten bisher Ihren Sport, den klassischen Modellflug durch die Beschränkung auf Geräte unter 5 kg auf jeder gemähten Wiese, oder an den zahlreichen Hügel und Hängen (Flughänge an der Mosel, Eifel & Hunsrück) unseres Landes ausüben.
Dies natürlich immer unter Berücksichtigung der lokalen Luftraumstruktur, aber oft bis auf ca. 762m über Grund.
Dies soll jetzt auf 100 m !!! beschränkt werden.

Ein Antrag auf eine Aufstiegserlaubnis mit den dazu erforderlichen Gutachten ist langwierig (Verfahren dauern bis zu 5 Jahre), kostspielig (bis zu 5000.-€) und im Ausgang ungewiss, dass heißt, der ganze Aufwand kann umsonst sein, bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einem Flugverbot führen.
Ich rede hier vom klassischen, lautlosen Modellsegelflug ohne, oder mit Elektro Antrieb.

Eine Aufstiegserlaubnis haben wir für unseren Platz nie beantragt, da wir freiwillig lediglich Elektroflug und Segelflug unterhalb 5kg Gewicht betreiben wollen.
Das soll uns nun zum Nachteil gereichen.
Warum?

Bei einer Regelung 100m über der Startstelle wäre das kein Problem, wie soll ich aber über einem abfallenden Hang (Hangflug findet eben im Hangaufwind
statt) die Höhe meines Modells über dem Grund zukünftig feststellen?

Man rechnet das in Deutschland rund 2/3 aller Modellpiloten von dieser 100m Regelung direkt betroffen sind und daher ihr Hobby aufgeben oder zukünftig illegal betreiben.

Das ist das Aus für unseren Verein, für jahrzehntelanges Ehrenamt, jahrzehntelange Jugendarbeit und ganz nebenbei ein Verfall für zig-tausende EUR an Modellen, die nun keinen Wert mehr haben sollen.

Wir sind seit Jahrzehnten im Verband und Verein organisiert, legen uns in Anlehnung an Gelände mit offizieller Aufstiegserlaubnis die gleichen Regeln freiwillig zugrunde, weil auch bei uns als Teilnehmer der Luftfahrt, die wir lt. Gesetz sind, Sicherheit an erster Stelle steht deshalb auch unsere einwandfreie Schadensbilanz über Jahrzehnte!

Die Probleme, die Drohnen, oder eher die Menschen, die sie in Unkenntnis oder Missachtung bereits bestehender Regeln geschaffen haben, waren für Modellflieger erst recht ein Ärgernis, dass wir irgendwann darunter zu leiden haben, war abzusehen, aber das es gleich auf ein defacto Verbot des Modellfluges hinausläuft ist so nicht hinnehmbar.

Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, die vom BMVI vorgelegt, nun im Bundesrat verabschiedet werden soll, wird nicht nur die Nutzung von Drohnen, sondern der gesamte Modellflug in Deutschland neu geregelt.

Eigentlich sollte mit der Regelung das zunehmende Problem mit unkontrollierten Drohnenflügen und eine Regelung zum Betrieb unbemannter Flugobjekte geschaffen werden, das ist auch so OK für uns.

Jetzt wird aber das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, denn auch klassische Modellflugzeuge sind als solche eingestuft worden. Die Modellflieger haben sich seit Jahrzehnten ohne Zwischenfälle im Luftraum bewegt, das ist nachweisbar und unbestritten.

Mit der Verordnung wird nun flächendeckend eine Obergrenze von 100m über Grund eingeführt, die den thermischen Segelflug und den Hangflug praktisch unmöglich macht.

Der traditionelle Modellflug hat mit Drohnen absolut nichts zu tun.
Sie sprechen in Ihrer Antwort auch die Argumente des Verteidigungsministeriums an.
Begründet wird dieser Vorstoß mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation.
Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem - selbst in den Zeiten angespanntester Ost-West-Konfrontation.
Und andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.

Ich bitte Sie eindringlich, sich für uns Modellflieger einzusetzen. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen und werden hier auf Kosten einiger unverantwortlicher Drohnen/Multikopterpiloten geopfert und unserer friedvollen Freizeitbeschäftigung beraubt.

Ich würde Ihnen gerne dieses Problem persönlich etwas näher bringen und lade Sie daher zu einer kurzen Besichtigung in die Region Bernkastel-Kues ein.
(Zeitbedarf max. 1 Std.)
Wir können dann zusammen an unseren Hang fahren und ich kann Ihnen gerne demonstrieren was die 100m Beschränkung für uns bedeutet Bringen Sie auch gerne Ihre Drohne mit, wir können uns dann gegenseitig bereichern.

freundliche Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen

Raimund XXX



... wie Du sicherlicht siehst besteht meine Antwort aus verschieden Text-Bausteinen aus diesem Tread (es gibt da auch irgendwo eine Zusammenfassung aller Anschreiben).
Das Ganze noch mit einigen persönlichen Gedanken dazu und der freundlichen Einladung zu einem Treffen im Wahlkreis.
Es soll halt persönlich zugehen, oder?
Ich möchte daraus auch keine Demo oder einen Aufstand organisieren, sondern wenn es zu einem Termin kommt, mit ihm in kleiner Runde Argumente & meine/unsere Ängste und Befürchtungen vermitteln wollen.

good Luck
Raimund

Der Text ist sehr gut recherchiert, fachlich gut argumentiert und trifft den Nerv der Wildflieger (also der Mehrzahl der Modellflieger ohne AE Platz) auf den Punkt!

Der Text hat auch nicht den Touch dieser Unterwürfigkeit oder dem vorauseilendem Gehorsam oder der Selbstdarstellung irgendwelcher Verbandsvorsitzender, den man hier sonst so liest.

Gut gemacht!


VG Frank
 
Aus dem Antwortschreiben an Flusiklaus:




Das wäre mir neu. Ich habe bisher noch kein Modellfluggelände in der ICAO-Karte gesehen, geschweige denn eine Höhenangabe.:confused:

Tja,
soweit ich weiß muss sich jeder Luftfrahrtteilnehmer vorher informieren, ob es in diesem Gebiet eine Flughöhenbeschränkung gibt.
Die max. Flughöhe in D betragt 762 m. Den Rest regln die Karten.
 
Hallo Zusammen!

Da hier einige Beiträge sehr lang geraten sind, versuche ich mal wieder mit einem Kurzen.

Versteift euch doch bitte nicht auf die 100m - wir wollen einfach wie bisher problemlos praktiziert den Luftraum G nutzen. Punkt.

Soll sich Amazon eben den geltenden Regeln anpassen und nicht die gesamte (!!!!) Welt zwingen, sich Amazons Forderungen zu beugen! Sind denn unsere gewählten Vorturner nur noch Marionetten der Wirtschaft? Ich könnte ko#*en!

Gruß
Chris

1. Das Bundeskabinett hat die Drohnenverordnung abgesegnet und will schlicht dass der Bundesrat diese am 10.03. verabschiedet.

2. Die Verbände DAeC und DMFV wollen schlicht ihren Kompromiss vom Herbst zurück
- d.h. sie sind lediglch gegen den 100m Deckel, die ganzen anderen Einschränkungen stellen aus ihrer Sicht einen tragfähigen Kompromiss dar.

3. Eine verschwindent kleine Minderheit ungebundener Segel- und Hangflieger möchte, dass die Verordnunng durch den Bundesrat schlicht abgelehnt wird und auch nicht zur Überarbeitung zurückverwiesen wird.

Sollte es einen Regelungsbedarf in Bezug auf die Sicherheitsproblematik wegen zunehmender Drohnenverkäufe geben, so ist dies im §20 Abs. 7 "unbemannte Luftfahrtsysteme" zu lösen, Flugmodelle entsprechend § 20 Abs. (1) 1. sind hiervon nicht betroffen entsprechend der aktuell gültigen LuftVO. Es ist offensichtlich, dass die neue Drohnenverordnung nicht aus sicherheitspolitischen Überlegungen aus der Taufe gehoben wurde.


Die Initiatoren dieser Verordnung (und damit meine ich nicht die Politiker) werden genau diese Zusammenlegung von Modellflug und UAV mit Zähnen und Klauen verteidigen, denn mittelfristig geht es um diesen Passus



§1 LuftVG " Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei,....


dies könnte sich bald ändern. ...für alle



@Chris, sofern Du zur Minderheit gemäß Punkt 3 gehörst:
Ich fürchte für unsere Interessen setzt sich im Moment niemand ein, außer wir selbst.
 
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