Hallo Arno,
offensichtlich bist Du schlecht informiert.
Schau mal hier ---> http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/617869-DMFV-Präsident-trifft-Alexander-Dobrindt
mfg
Paul
Hallo Hans
Wieso bist Du verwundert ??
Sehr geehrter Hr. XXX,
enttäuscht von ihrer Reaktion, des nicht Reagierens auf mein untenstehendes Mail, schreibe ich diese Zeilen.
Ich war der Meinung, dass mein Wahlkreisabgeordnete für die Anliegen seine „Bürger“ ein offenes Ohr hat und in der Zeit der elektrischen Kommunikation innerhalb von drei Wochen auf eine Email reagieren kann. Zugegeben haben sie sicherlich jede Menge Termine, Sitzungen etc. aber es sollte doch Zeit sein auf die Anliegen der Bürger zu reagieren.
Immer mehr kann ich Bürger verstehen, die aus Enttäuschung von der Politik und den Politikern sich von den etablierten Parteien abwenden.
In der Hoffnung, dass meine ursprüngliche Email im Spam-Ordner hängengeblieben ist, verbleibe ich
...tatsächlich ist ihre Email im Spam-Ordner gelandet, offensichtlich handelt es sich bei diesem Text um eine Massenmail, die sind bei mir massenhaft und im gesamten Bundestag hundertfach eingetroffen und durch das Sicherheitssystem des Bundestags sind die entsprechend umgeleitet worden.
Sehr geehrter Hr. XXX,
Vielen Dank für ihre Antwort zu meinem Mail bezüglich der neuen Verordnung zur “Drohnen-Regelung“ bzw. Bundesratsdrucksache 39/17 (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten).
Mir ist klar das ihre Antwort zum einen eine Standardantwort des Bundestags ist und zum anderen nicht jeder Bundestagsabgeordneter in jedem Thema sattelfest.
Wie sie schon geschrieben haben, soll der Modellflug auch außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegsgenehmigung (AE) über 100m mit einer behördlichen und längerfristigen Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Fakt ist das im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) über 80.000 Modellflieger organisiert sind, davon sind ca. 40.000 in 1.300 Modellflugvereinen. Von diesen 1.300 Vereinen haben 600 Vereine keine AE, sie fliegen zurzeit im genehmigungsfreien Modellflug und bekommen aus diesem Grund auch keine AE. Diese 600 Vereine müssen nun alle eine „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen. Für diese Beantragung kann unter anderem ein Gutachten verlangt werden, das im fünfstelligen Eurobereich liegt. So geschehen bei der Modellfluggruppe Albisheim in Albisheim, denen wurde die AE entzogen, weil ein seltener Vogel vielleicht in der näheren Umgebung brüten könnte. Die dürfen jetzt genehmigungsfrei bis 5 kg elektrisch angetrieben Flugmodelle oder Segelflugzeuge fliegen. Beantrag so ein Verein diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“, wird er sie nie bekommen. Das heißt eine „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ ist für viele der 600 Vereine nicht erreichbar.
Oder die vielen Hangflieger, die voraus gesetzt sie haben die Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzer für der Startstelle, müssen dann diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen. Und das vielleicht für einen Berg/Hang pro Windrichtung. Geht man davon aus, das von den 40.000 nicht in Vereinen organisierten Modellflieger nur die Hälfte am Hang oder auf der grünen Wiese ihr Hobby betreiben, dann sind doch die LBM’s in Deutschland Land unter. Außerdem kann auch hier ein Gutachten verlangt werden, das sicherlich nicht unter 1.000,00 Euro zu haben ist.
Zudem nehmen viele Modellflieger an Wettbewerben teil, die gehen schnell mal raus auf die grüne Wiese und trainieren nach Feierabend, immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für die Startstelle voraus gesetzt, die müssen alle diese „behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung“ beantragen.
Faktisch bedeutet dies das Aus für den genehmigungsfreien Modellflug.
Was aber für mich als Organisator von Ferienspielen für 10-12 jährige am schlimmsten ist, ist der Kenntnisnachweis. Dieser kann erst ab 14 Jahren erlangt werden. Dies ist in der Praxis nicht durchführbar. Für Vereine mit Jugendarbeit bedeutet das, dass pro Kind bis 14 Jahren, zwingend ein Erwachsener zur Seite gestellt werden muss, der im Lehrer-Schülerbetrieb die Kontrolle hat. Nun kann man argumentieren, dass Kinder keine Modellflugzeuge über 2 kg fliegen sollten, sollte ein Jugendlicher (unter 14 Jahren) zum Beispiel an der Klasse F5J (Elektro-Thermiksegelflug) teilnehmen, so hat er schon das Problem mit den 2 kg.
Das sind nur einige Punkte, der neuen Verordnung, das sind nicht alle „Ungereimtheiten“.
Mir ist klar dass die Bundesratsdrucksache 39/17 (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten) im Bundesrat entschieden wird und sie ein Bundestagsmandat haben und somit nicht über diese Verordnung abstimmen. Aber ich möchte sie bitten ihre Kollegen im Bundesrat nochmals zu informieren, das diese Verordnung so wie sie jetzt verabschiedet werden soll, das aus für einen Großteil der Modellflieger bedeutet.
Sie haben sicherlich bemerkt, dass das Wort „Drohne“ oder „Multikopter“ von mir nur in diesem Satz erwähnt wurde. Denn das ist das eigentliche Kern des Problems, die Steuerer dieser Fluggeräte interessiert es nicht die Bohne ob es eine alte bzw. neue Verordnung gibt, die gehen in den nächsten Supermarkt, kaufen, so ein „Ding“ packen aus und gehen fliege, egal wo und wie hoch.
In der Hoffnung dass sie ihre Kollegen im Bundesrat so beeinflussen können, dass diese Verordnung so nicht verabschiedet werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Das Verbot soll ausdrücklich nicht auf genehmigten Modellfluggeländen gelten. Dort richtet sich die zulässige Aufstiegshöhe nach den Vorgaben in der jeweiligen Erlaubnis. Die zulässige Aufstiegshöhe für jeden Platz wurde veröffentlicht, so dass sie vom bemannten Luftverkehr beachtet werden kann.
...
Sehr geehrter Herr D.,
...
Ich bin mir darüber bewusst, dass die weit überwiegende Anzahl der Modellflieger ihr Hobby verantwortungsvoll ausübt; trotzdem müssen luftrechtliche Regelungen einheitlich von allen nachvollzogen werden können. Wenn praktisch jeder Steuerer die 100-Meter-Obergrenze (etwa durch einen Kenntnisnachweis der luftrechtlichen Regelungen) überall für sich außer Kraft setzen könnte, könnte sie ihre Schutzfunktion bezüglich der bemannten Luftfahrt nicht mehr erfüllen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
H. D.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehr
Auch wenn es mühe macht und offensichtlich von den Politikern nicht wirklich verstanden wird, werde ich einige Punkte klar stellen müssen.
Gruß Klaus aus Berlin
Da anscheinend bei einem Treffen/Veranstaltung/Demo schon mehrere Personen mit Herrn Dobrindt
sprechen konnten interessiert mich eine Frage ganz besonders. Wer will in Zukunft kontrollieren das
die neuen Regeln auch eingehalten werden? Hat ja in der Vergangenheit ja bestens funktioniert.
Es wird wahrscheinlich eine Drohne genau 101m über Grund fliegen und uns dann ablichten und in
Echtzeit die Koordinaten des Standpunktes vom Piloten an die nächste Polizeidienststelle leiten! Aber
natürlich nur wenn das Modell die geforderten 1-Dobrindt nicht einhält .
Und da stören natürlich Modellflieger die keine AE haben, da man diese nicht lokal auf der Karte dingfestmachen kann.
,
Soll sich Amazon eben den geltenden Regeln anpassen und nicht die gesamte (!!!!) Welt zwingen, sich Amazons Forderungen zu beugen! Sind denn unsere gewählten Vorturner nur noch Marionetten der Wirtschaft? Ich könnte ko#*en!
Gruß
Chris
Hallo Jochen,
und wenn er dann, mit den bekannten Argumenten antwortet, schreibe Ihm zurück
vielleicht in etwa so:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Antwort, leider war sie für unser Anliegen wenig
hilfreich:
Meine Kollegen und ich beschäftigen uns nun schon seit über einem Jahr mit diesem Thema.
Unsere Interessen wurden nur rein optisch berücksichtigt: für die Vereine, die über eine Allgemeine Aufstiegserlaubniss verfügen.
Mehr als Zweidrittel von uns konnten bisher Ihren Sport, den klassischen Modellflug durch die Beschränkung auf Geräte unter 5 kg auf jeder gemähten Wiese, oder an den zahlreichen Hügel und Hängen (Flughänge an der Mosel, Eifel & Hunsrück) unseres Landes ausüben.
Dies natürlich immer unter Berücksichtigung der lokalen Luftraumstruktur, aber oft bis auf ca. 762m über Grund.
Dies soll jetzt auf 100 m !!! beschränkt werden.
Ein Antrag auf eine Aufstiegserlaubnis mit den dazu erforderlichen Gutachten ist langwierig (Verfahren dauern bis zu 5 Jahre), kostspielig (bis zu 5000.-€) und im Ausgang ungewiss, dass heißt, der ganze Aufwand kann umsonst sein, bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einem Flugverbot führen.
Ich rede hier vom klassischen, lautlosen Modellsegelflug ohne, oder mit Elektro Antrieb.
Eine Aufstiegserlaubnis haben wir für unseren Platz nie beantragt, da wir freiwillig lediglich Elektroflug und Segelflug unterhalb 5kg Gewicht betreiben wollen.
Das soll uns nun zum Nachteil gereichen.
Warum?
Bei einer Regelung 100m über der Startstelle wäre das kein Problem, wie soll ich aber über einem abfallenden Hang (Hangflug findet eben im Hangaufwind
statt) die Höhe meines Modells über dem Grund zukünftig feststellen?
Man rechnet das in Deutschland rund 2/3 aller Modellpiloten von dieser 100m Regelung direkt betroffen sind und daher ihr Hobby aufgeben oder zukünftig illegal betreiben.
Das ist das Aus für unseren Verein, für jahrzehntelanges Ehrenamt, jahrzehntelange Jugendarbeit und ganz nebenbei ein Verfall für zig-tausende EUR an Modellen, die nun keinen Wert mehr haben sollen.
Wir sind seit Jahrzehnten im Verband und Verein organisiert, legen uns in Anlehnung an Gelände mit offizieller Aufstiegserlaubnis die gleichen Regeln freiwillig zugrunde, weil auch bei uns als Teilnehmer der Luftfahrt, die wir lt. Gesetz sind, Sicherheit an erster Stelle steht deshalb auch unsere einwandfreie Schadensbilanz über Jahrzehnte!
Die Probleme, die Drohnen, oder eher die Menschen, die sie in Unkenntnis oder Missachtung bereits bestehender Regeln geschaffen haben, waren für Modellflieger erst recht ein Ärgernis, dass wir irgendwann darunter zu leiden haben, war abzusehen, aber das es gleich auf ein defacto Verbot des Modellfluges hinausläuft ist so nicht hinnehmbar.
Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, die vom BMVI vorgelegt, nun im Bundesrat verabschiedet werden soll, wird nicht nur die Nutzung von Drohnen, sondern der gesamte Modellflug in Deutschland neu geregelt.
Eigentlich sollte mit der Regelung das zunehmende Problem mit unkontrollierten Drohnenflügen und eine Regelung zum Betrieb unbemannter Flugobjekte geschaffen werden, das ist auch so OK für uns.
Jetzt wird aber das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, denn auch klassische Modellflugzeuge sind als solche eingestuft worden. Die Modellflieger haben sich seit Jahrzehnten ohne Zwischenfälle im Luftraum bewegt, das ist nachweisbar und unbestritten.
Mit der Verordnung wird nun flächendeckend eine Obergrenze von 100m über Grund eingeführt, die den thermischen Segelflug und den Hangflug praktisch unmöglich macht.
Der traditionelle Modellflug hat mit Drohnen absolut nichts zu tun.
Sie sprechen in Ihrer Antwort auch die Argumente des Verteidigungsministeriums an.
Begründet wird dieser Vorstoß mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation.
Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem - selbst in den Zeiten angespanntester Ost-West-Konfrontation.
Und andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.
Ich bitte Sie eindringlich, sich für uns Modellflieger einzusetzen. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen und werden hier auf Kosten einiger unverantwortlicher Drohnen/Multikopterpiloten geopfert und unserer friedvollen Freizeitbeschäftigung beraubt.
Ich würde Ihnen gerne dieses Problem persönlich etwas näher bringen und lade Sie daher zu einer kurzen Besichtigung in die Region Bernkastel-Kues ein.
(Zeitbedarf max. 1 Std.)
Wir können dann zusammen an unseren Hang fahren und ich kann Ihnen gerne demonstrieren was die 100m Beschränkung für uns bedeutet Bringen Sie auch gerne Ihre Drohne mit, wir können uns dann gegenseitig bereichern.
freundliche Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen
Raimund XXX
... wie Du sicherlicht siehst besteht meine Antwort aus verschieden Text-Bausteinen aus diesem Tread (es gibt da auch irgendwo eine Zusammenfassung aller Anschreiben).
Das Ganze noch mit einigen persönlichen Gedanken dazu und der freundlichen Einladung zu einem Treffen im Wahlkreis.
Es soll halt persönlich zugehen, oder?
Ich möchte daraus auch keine Demo oder einen Aufstand organisieren, sondern wenn es zu einem Termin kommt, mit ihm in kleiner Runde Argumente & meine/unsere Ängste und Befürchtungen vermitteln wollen.
good Luck
Raimund
Aus dem Antwortschreiben an Flusiklaus:
Das wäre mir neu. Ich habe bisher noch kein Modellfluggelände in der ICAO-Karte gesehen, geschweige denn eine Höhenangabe.
Tja,
soweit ich weiß muss sich jeder Luftfrahrtteilnehmer vorher informieren, ob es in diesem Gebiet eine Flughöhenbeschränkung gibt.
Die max. Flughöhe in D betragt 762 m. Den Rest regln die Karten.
Hallo Zusammen!
Da hier einige Beiträge sehr lang geraten sind, versuche ich mal wieder mit einem Kurzen.
Versteift euch doch bitte nicht auf die 100m - wir wollen einfach wie bisher problemlos praktiziert den Luftraum G nutzen. Punkt.
Soll sich Amazon eben den geltenden Regeln anpassen und nicht die gesamte (!!!!) Welt zwingen, sich Amazons Forderungen zu beugen! Sind denn unsere gewählten Vorturner nur noch Marionetten der Wirtschaft? Ich könnte ko#*en!
Gruß
Chris