DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Segler89

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Die Diskussion über Sicherheit braucht man doch nicht mehr führen...die Fakten sprechen da für sich....ein 100m Deckel wird keinen einzigen Sicherheitszugewinn bringen...im Gegenteil...die Gefahren steigen nun mal egal wie man es dreht...

- Alle Modellflieger aus allen Sparten unter die 100m bedeutet mehr Mid Air Crashes da sich da (falls alle sich dran halten) eben die Verkehrsdichte erhöht.
- Autonome Drohnenverkehr über 100m bedeutet nunmal eine Erhöhung der Gefahren....da wir heute faktisch eben 0 Flugbewegungen dieser Art haben wird ein Anstieg verursacht durch technische Defekte unumgänglich sein.
- bemannter Flugverkehr kann nicht oberhalb ausschließlich stattfinden, denn auch hier unterliegt man gewissen Technischen Sicherheitsaspekten...Segler, Paraglider, Drachenflieger ohne Eigenantrieb usw. müssen notfalls die Drohnenzone kreuzen...Modellflug ist hier sogar bedingt durch Sichtflug unkritisch, da man ihm immer ausweichen muss....autonome Geräte hingegen wird es ohne Ausweichautomationen nicht die Bohne jucken....sprich der Sicherheitsverlust mit Personenschaden wird billigend in Kauf genommen zu Gunsten der Industrie!!!

Glaubst du den Stuss, den du da schreibst eigentlich selbst?
 
...

Von hier https://www.dmfv.aero/allgemein/alles-geregelt-das-muss-man-ueber-die-flugordnung-wissen/

Modellflugzeug = Luftfahrzeug.
Luftfahrzeug in Betriebnehmen wollen = 0,0 Promille laut geltenden Verordnungen.

Nur mal so als eines von einigen Beispielen.

Was spricht dagegen, diesen Satz in die Flugordnung aufzunehmen?

Interessanterweise gibt es genügend Sportarten, in denen es durchaus andere Limits als 0 Promille für Alkohol gibt. Air Sports ist eine Sportart davon. ;)

Quelle: WADA
 

rubberduck

User gesperrt
Nun kommt bitte mal wieder runter auf den Boden der Realität.

Wir werden den technologischen Fortschritt nicht aufhalten.

Die deutsche Industrie setzt auf Digitalisierung 4.0 und autonome Geräte in allen Bereichen.
Industrieroboter, Software in PKW und LKW, autonome Staubsauger, Rasenmäher usw. usw.

Im Prinzip ist ja nicht alles schlecht.

Aber auch wir als Modellflieger haben das Recht, an dieser neuen Welt teilzuhaben.

Wenn andere sich ihre "Claims" sichern wollen, müssen wir uns wehren.
Auch wir haben unsere Rechte.


Jürgen
 

Ralf35

User
Welches Zugeständniss sollen wir eigentlich machen? Für eine Gruppe,welche sich offziell gar nicht in den Lufraum drängt?

Wer sich durch die Hintertür reinschleicht,wird oftmals für einen Einbrecher gehalten.;)
 
100 meter

100 meter

Hallo

Ok kann mir auch nicht vorstellen das beim Modellfliegen viel getrunken wird:cool:
Ist wahrscheinlich ohne Alk.schon schwer genug.

Lieber rubberduck ich weiß nicht was Du uns mit Deiner Zukunftsvision sagen willst.
Du wirst merken wenn Du autonom zum Flugplatz gefahren wirst bei Dir zuhause
autonom der Staubsauger durch die Bude rennt und der Paketdienst Dir Deine Ersatzteile
auf die Rübe schmeißt ,dann machen Dir die 100 Meter auch nicht mehr Spass.

Also wat kömmt det kömmt wie wir Bayern sagen.

Gruß Lefdutti
 
Wo steht in der Verordnung das die nicht bemannten LFZ ausweichen müssen?
Wenn dir das warum nicht klar ist, dann solltest du hier nicht Reden schwingen sondern erst deine derzeit gültigen Regeln kennen.
Nur so nebenbei - diese Regel kenne ich seit 36 Jahren! Gibt es wohl schon länger...;)

Ach ja - Zugeständnisse...die macht man wenn man was bekommt/erreichen will.
Wenn man mir was wegnimmt, dann gibt es das nicht.
Man stelle sich vor es geht einer in meinen Garten und sägt die Nordmann um...soll ich ihm dann als Zugeständnis dafür noch die Christbaumkugeln mitgeben?
Manchmal frage ich mich echt was bei manchen hier falsch läuft?
 

rubberduck

User gesperrt
Welches Zugeständniss sollen wir eigentlich machen? Für eine Gruppe,welche sich offziell gar nicht in den Lufraum drängt?

Wer sich durch die Hintertür reinschleicht,wird oftmals für einen Einbrecher gehalten.;)

Richtig,
deswegen frage ich den "Einbrecher" erst einmal, was er bei mir will.
Wenn es sich herausstellt, das er kein Einbrecher ist, aber irgendwelche Interessen verfolgt, kann man mit ihm ins Gespräch kommen. Vielleicht kann man sich einigen.

Was das BMVI allerdings macht, ist keine Einigung, sondern eindeutige Position für eine Seite zu beziehen.
Leider ohne uns.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Neues vom DMFV

Neues vom DMFV

Hallo

Frank Weigand vom DMFV hat heute Vormittag informiert:

Sehr geehrte Herren,

unser Schreiben und unsere zielgerichtete Arbeit über den Bundesrat sowie die vielfältige Unterstützung unserer Mitglieder scheint zu wirken.

Ich hatte gerade ein Telefonat mit Herrn David Lindemann. Herr Lindemann ist der Leiter des Büros der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger SPD. Unser Gebietsbeauftragter Lothar Melchior hatte den Kontakt durch seine Aktivitäten dankenswerterweise eröffnet.

Seit gestern Nachmittag liegt ein Antrag im Bundesrat vor, die jetzt eingereichte Verordnung abzulehnen. Gleichzeitig soll der im November abgestimmten Verordnung gefolgt werden. Also genau das, was wir fordern. Herr Lindemann merkte an, dass unsere Argumentation sehr überzeugend sei und durch den „Sturm der Modellflieger“ auch Unterstützung erhielt.

Schon jetzt kann man sagen, dass die Hilfe des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD Sören Bartol und des Fraktionsreferenten „Verkehr“ Stephan Bull, welche wir in unserem Gespräch am 26. Januar 2017 erwerben konnten, wirkt. Gerade Herr Bull war immer offen für unsere Anrufe und E-Mails und unterstützte und wirksam.

Fazit: Es ist auf einem sehr guten Weg. Auch wenn man die Rückmeldungen von Herrn Lehmann aus Brandenburg und Sachsen bewertet.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards


FRANK WEIGAND
GESCHÄFTSFÜHRER

Trotz dieser im Grunde guten Meldung, werden wir mit unserer Unterstützung nicht nachlassen. Der Antrag bedeutet noch nicht, dass er angenommen wird. Deshalb ja super wenn der Antrag eingereicht wird. Umso besser wenn es uns gelingt möglichst viele Landesvertretungen, egal welcher Partei, auf unsere Seite zu bringen.
 
Im Moment ist aber der Drohnen-Luftraum offiziell noch kein Thema. Deshalb ist das MINDESTE, was wir herauskämpfen sollten, ein Deckel bei 150m.
Wenn des den Drohnen-Luftraum "nicht gibt", gibt es keine Legitimation für eine Regelung, warum manntragende sich den 150m GND von oben auf 0m nähern dürfen, wir von unten aber 50m Abstand halten müssen.

Soweit ich weiß ist das nur für Start und Landung und natürlich bei einer Notlandung erlaubt.

Ich, glaube, meine oben nochmal zitierte Aussage wurde falsch standen.

Die Befürworter des Verordnungsentwurfs sagen, es müsse eine strikte Trennung zwischen manntragend und unbemannt her.
Nun gibt es die Mindestflughöhe für manntragend nach SERA von 150m GND.
Der manntragende darf von oben her direkt an die 150m ran, also 150+0m
Uns wird jedoch von unten her eine Sicherheitsmarge von 50m aufgebrummt, also 150-50m=100m
Dafür gibt es meiner Meinung nach keine legitime Begründung. Schließlich grenzen auch die anderen Lufträume direkt aneinander.

Deshalb sollten wir MINDESTENS einen 150m-Deckel erkämpfen. Natürlich nicht als primäres Ziel in den derzeitigen Verhandlungen, aber z.B. später per Klage über die Verbände.


Patrick
 
Aha, also Modellflug nur noch auf Modellflugplätzen aus Sicherheitsgründen.
Passt übrigens recht nett zu dem System das die EASA derzeit anstrebt. Außerhalb von Modellfluggeländen nur noch mit Limitern damit mit dem Ding kein Mist mehr gebaut werden kann.


Wiederspricht sich selbst.

Es ist schon unglaublich, wie manche hier agieren :(:eek:

Hättest du dir nur ansatzweise meine Beiträge hier angeschaut, wäre das nicht passiert!!

Aber einfach den Text auseinanderreissen und spekulieren...nur um was zu schreiben. :rolleyes:

Und ich werde es dir nicht nochmal erklären, wie das gemeint war...sonst reisst du das wieder nach deinem
Gutdünken auseinander und spekulierst :mad:

Gruss

Konrad
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Zusammen,

morgen gibt es im Bayerischen Rundfunk mehrere Beiträge zu unserem Problem da wird auch ein Hinweis gebracht, dass in Stuttgart eine DEMO zu diesem Thema stattfindet:

wenn nichts Aktuelles dazwischen kommt, laufen die Beiträge morgen, Freitag

- zwischen 12 und 13 Uhr auf Bayern 1 bei Mittags in Oberbayern
...

Hallo Arno,

genaue Sendezeit war 12:40 Uhr!

Vielleicht kann ja mal jemand einen Link auf eine Aufzeichnung der Sendung reinstellen.

Servus
Hans
 
Ich, glaube, meine oben nochmal zitierte Aussage wurde falsch standen.

Die Befürworter des Verordnungsentwurfs sagen, es müsse eine strikte Trennung zwischen manntragend und unbemannt her.
Nun gibt es die Mindestflughöhe für manntragend nach SERA von 150m GND.
Der manntragende darf von oben her direkt an die 150m ran, also 150+0m
Uns wird jedoch von unten her eine Sicherheitsmarge von 50m aufgebrummt, also 150-50m=100m
Dafür gibt es meiner Meinung nach keine legitime Begründung. Schließlich grenzen auch die anderen Lufträume direkt aneinander.

Deshalb sollten wir MINDESTENS einen 150m-Deckel erkämpfen. Natürlich nicht als primäres Ziel in den derzeitigen Verhandlungen, aber z.B. später per Klage über die Verbände.


Patrick

Hallo Patrick,

hatte ich in der Tat falsch verstanden. Ein interessanter Gedanke...aber meiner Meinung nach wird man versuchen, den manntragenden Verkehr
wieder höher zu setzen. Dann fällt das Argument leider weg.

Bezüglich der zukünftigen Einflussmöglichkeit der EU über die EASA kam mir noch etwas in den Sinn:

soweit mir bekannt ist hat jeder Staat dieser Welt hoheitliche Rechte an seinem Luftraum und muss diese auch wahrnehmen.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss...niemand kann eigene Regelungen von aussen aufdrücken...auch die EU nicht.

Beispiel dazu:

Der Zusammenstoss zweier Flugzeuge über dem Bodensee wurde durch Fehler der schweizer "Skyguide" verursacht. Trotzdem wurde
die BRD von den Opfern angeklagt. Als Begründung wurde damals genannt...
Die BRD hätte die Flugsicherung über ihrem Gebiet (der ganze Süden von Baden-Württemberg wird von Zürich/Kloten über Skyguide
abgewickelt) nicht an die Schweiz abtreten dürfen.

Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig sehe...kennt sich da einer aus?

Gruss

Konrad
 

HPR40

User
Was spricht dagegen, diesen Satz in die Flugordnung aufzunehmen?

Dass das nicht empfohlen werden sollte weil Alkohohlgenuss und inbetriebnahme von Luftfahrzeugen platt Verboten ist?

SERA.2020 Problematischer Konsum psychoaktiver Substanzen
Eine Person, deren Funktion für die Flugsicherheit von kritischer Bedeutung ist (sicherheitsrelevantes Personal), darf diese
Funktion nicht ausüben, während sie sich unter dem Einfluss einer psychoaktiven Substanz befindet, durch die die
menschliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Den betreffenden Personen ist der problematische Konsum solcher
Substanzen in jeglicher Form untersagt
 
... Bezüglich der zukünftigen Einflussmöglichkeit der EU über die EASA kam mir noch etwas in den Sinn:
soweit mir bekannt ist hat jeder Staat dieser Welt hoheitliche Rechte an seinem Luftraum und muss diese auch wahrnehmen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss...niemand kann eigene Regelungen von aussen aufdrücken...auch die EU nicht.

Beispiel dazu: Der Zusammenstoss zweier Flugzeuge über dem Bodensee wurde durch Fehler der schweizer "Skyguide" verursacht. Trotzdem wurde die BRD von den Opfern angeklagt. Als Begründung wurde damals genannt...
Die BRD hätte die Flugsicherung über ihrem Gebiet (der ganze Süden von Baden-Württemberg wird von Zürich/Kloten über Skyguide abgewickelt) nicht an die Schweiz abtreten dürfen.

Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig sehe...kennt sich da einer aus? Gruss Konrad

Hallo Konrad, natürlich ist die EU nur zu guten Sachen unterwegs. Es könnte aber auch so gehen: Eine nationale Regierung (oder ein Konzern) möchte etwas, nur, es passt nicht in die aktuelle Lage, und es würde die nationale Seite in schlechtes Licht stellen, wär ja blöd für eine Wiederwahl. Dann taucht plötzlich ein passender Vorschlag "aus" Brüssel auf, der verselbstständigt sich und wird in Brüssel via EU-Kommission beschlossen. Die nationale Regierung m u s s es dann in nationales Recht überleiten... Aber wie gesagt, es könnte so gehen. Nicht, dass ich es in meiner Zeit so erlebt hätte, "mein" Kommissar damals hiess Karel van Miert für Wettbewerb u.a. ... Gruss Dietmar
 

Addicted

User
Frank Weigand vom DMFV hat heute Vormittag informiert: [...]

Naja, das ist zwar schon ein Signal in die richtige Richtung, aber wir sollten in keinem Fall nur auf die Regelungen des im November abgestimmten Entwurfes plädieren. Da ist vorher noch einiges zu klären, damit wir - letztlich auch einklagbare (!) - Rechte zugesichert bekommen. Ich WILL am Hang bzw. Modellfluggelände ohne AE bis 5 kg in Luftraum G und bin im Gegenzug dazu bereit, mir eine Hundemarke in den Flieger zu kleben und mir meine Sachkenntnis von einem Verein für kleines Geld bestätigen zu lassen. Bis 25 kg dann eben mit besonderer AE, deren Erteilung bzw. das dafür anzuwendende Procedere vereinfacht und ebenfalls rechtssicher in die VO aufgenommen werden sollte.

Gruß
Chris
 

JaRa

User
soweit mir bekannt ist hat jeder Staat dieser Welt hoheitliche Rechte an seinem Luftraum und muss diese auch wahrnehmen.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss...niemand kann eigene Regelungen von aussen aufdrücken...auch die EU nicht.

Die Luftfahrt in Europa wird länderübergreifend von der EASA geregelt. Die EASA gibt die Luftraumstruktur vor, an die sich die Länder halten müssen. Länder dürfen dann nicht einfach so nach Belieben ihren eigenen Kuchen backen, denn das würde ja der europaweiten Vereinheitlichung des Luftraums widersprechen.
 
Die Luftfahrt in Europa wird länderübergreifend von der EASA geregelt. Die EASA gibt die Luftraumstruktur vor, an die sich die Länder halten müssen. Länder dürfen dann nicht einfach so nach Belieben ihren eigenen Kuchen backen, denn das würde ja der europaweiten Vereinheitlichung des Luftraums widersprechen.

Ich bin bei dir, dass europaweite Vereinheitlichungen notwendig und in vielen Fällen auch sinnvoll sind.
Die Frage stellt sich aber...können wir zustimmen oder müssen wir zustimmen.

Ich leite aus der "Lufthoheit" ein können ab, was aber gleichbedeutend damit ist, dass wir auch Regelungen, welche wir für unseren Luftraum
getroffen haben (z.B. mit Kenntnisnachweis über 100m fliegen zu dürfen... oder kein autonomer Flug über der BRD) gegenüber der EU durchsetzen können.
 

otaku42

User
Ich komme mit dem lesen nicht hinterher, und insofern kann es sein, dass Dich auch schon jemand gesteinigt hat, aber da muss ich doch mal einhaken:

Wenn also ein neuer Luftraum für autonome Drohnen geschaffen werden soll, dann sollten BEIDE Parteien, manntragend wie Modellflug, Zugeständnisse machen.
Autonome Drohnen sind ein neuer Anwendungsfall, den es bislang praktisch nicht gab, denn die generelle Erlaubnisfähigkeit einer solchen Anwendung wird mit der Drohnen-VO ja erst neu hergestellt. Aus bisher zwei Parteien (die Du auch genannt hast: Modellflug und Manntragende Fliegerei) sollen demnach nun drei werden.

Es stellt sich also schon die Frage, warum die angestammten Parteien überhaupt, und wenn dann in welchem Umfang, Rücksicht auf die neue Partei nehmen sollen. Wäre es nicht vielmehr angemessen, wenn die neue Partei sozusagen als allererstes einen Kompromiss eingehen muss, nämlich indem sie NICHT gleich mit ihren Maximalforderungen in den Ring springt und von den etablierten Parteien erwartet, dass sie nun untereinander auszumachen haben, wie sie die Abstriche unter sich aufteilen?

Mit ist schon klar, warum die neue Partei - also die Wirtschaft, die autonome Drohnen als Geschäftsmodell entdeckt hat - das nicht will. Es würde ihnen das Leben ungleich schwerer machen und dann am Ende vielleicht auch darauf hinauslaufen, dass das Geschäftsmodell sich nicht trägt. Aber warum wird das überhaupt zu unserem Problem gemacht?

Im Moment ist aber der Drohnen-Luftraum offiziell noch kein Thema. Deshalb ist das MINDESTE, was wir herauskämpfen sollten, ein Deckel bei 150m.
Da halte ich ein für mich ganz klares "nix da" entgegen. Das MINDESTE, was wir herauskämpfen sollten ist, dass alle Beteiligten mit offenen Karten spielen und wir darüber reden, worum es wirklich geht. Das Hauptargument für die Schaffung des Deckels ist der Sicherheitsgedanke für die Manntragenden, und dieses Argument ist nachweislich vorgeschoben. Also sehe ich keinen Grund, warum wir die Schaffung eines Deckels - egal ob auf 150 oder 100m - überhaupt akzeptabel finden sollten. Bei einer von einer Seite unfair geführten Verhandlung kann am Ende kein für alle Beteiligten faires Ergebnis herauskommen.
 

BOcnc

User
Mal ne Frage zu den AE für Modellflugplätze. Wie sind die denn genau gestaltet? Wie groß ist der Luftraum üblicherweise, in dem geflogen werden darf? Gibt es da eine Einzelregelung pro Platz oder ist das allgemein geregelt? Ich habe dazu noch nichts finden können - vermutlich weil ich nicht weit genug zurück gelesen habe?

Die AEs sind zumindest hier alle unterschiedlich an den Plätzen angepasst.
Wir haben z.B. 300 m nach jeder Seite und 200 m in die andere Richtung. Eine Höhenbegrenzung ist nicht eingetragen.
Ich kenne aber auch Plätze die bis 300 m hoch fliegen dürfen.
 
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