DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

HPR40

User
außerhalb der Wachstumsperiode dienen Wiesen etc dem Gemeinwohl.
Joker, Radfahrer, Wanderer, Pferdebesitzer können ohne Zustimmung des Eigentümers sich auf den Wiesen aufhalten.
Warum sollen ausgerechnet wir Modellflieger daran nicht teilhaben können?

Du wirst lachen, das war sogar mir bekannt.

Es ging Thematisch um vereinfachte AEs.
Wenigstens mal eine Seite könntet ihr zurücklesen.


Gruß Horst
 

otaku42

User
Soeben per E-Mail an die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie den Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen verschickt:

An: poststelle@bfdi.bund.de, poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Ersuchen um datenschutzrechtliche Einschätzung zur sogenannten "Drohnen-Verordnung"

Sehr geehrte Frau Voßhoff,
sehr geehrter Herr Ronellenfitsch,
sehr geehrte Damen und Herren.

Als betroffener Modellflieger und Bürger beschäftige ich mich aktuell mit der neuen sogenannten "Drohnen-Verordnung". Ich wende mich heute an Ihre Behörden und ersuche um Ihre Einschätzung zu meinen nachfolgend beschriebenen datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich dieser Verordnung.

Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, regelt die maßgeblich von Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt vorangebrachte und zwischenzeitlich an den Bundesrat zur Zustimmung vorgelegte "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" unter anderem wesentliche Teile der Luftverkehrs-Ordnung neu. Laut eigener Verlautbarung ist das Ziel des Bundesverkehrsministeriums, nicht nur für eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Luftraum zu sorgen, sondern explizit auch den Schutz der Privatsphäre zu verbessern (siehe [1]). Daran, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden, habe ich jedoch erhebliche Zweifel. Bezüglich des Schutzes der Privatsphäre konkret:

Derzeit gilt, dass der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen zu anderen Zwecken als des Sports oder der Freizeitgestaltung grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Das bedeutet, dass insbesondere für jegliche gewerbliche Nutzung eine Aufstiegsgenehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde einzuholen ist, und zwar unabhängig vom Gewicht des eingesetzten Luftfahrtsystems. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung sind u.a. in §20 Abs. 4 LuftVO (siehe [2]) definiert, wo es in Satz 1 heisst:

"Die Erlaubnis wird erteilt, wenn [...] insbesondere durch den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzt werden."

Durch die Verwendung des Wortes "insbesondere" in diesem Zusammenhang ist meinem Verständnis nach offenkundig, dass der Gesetzgeber eine Notwendigkeit dafür gesehen hat, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu einem ganz wesentlichen Entscheidungskriterium für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis zu erheben - auch, wenn nicht sogar gerade, für gewerbliche Anwendungen. Er sah offensichtlich einen Kontrollbedarf, der im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die jeweilige Behörde zu erfüllen ist - und das ganz sicher nicht grundlos. Diese Annahme sehe ich auch darin bestätigt, dass das BMVI in seiner Veröffentlichung "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" (siehe [3]) dem Thema sogar ein eigenständiges Kapitel ("Datenschutz - ein wichtiges Anliegen") gewidmet hat.

Die "Drohnen-Verordnung" wird die bisherigen Regelungen diesbezüglich meines Erachtens jedoch deutlich schwächen. Eine Aufstiegserlaubnis würde laut §21a Abs. 1 LuftVO (neu) künftig nur für solche unbemannte Luftfahrtsysteme benötigt, deren Startmasse über 5kg liegt. Bis 5kg Startmasse wäre der Betrieb zukünftig also erlaubnisfrei (siehe [4], Seite 12) - auch für gewerbliche Zwecke. Die Erlaubnisfreiheit für die Zwecke von "Behörden" und "Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen" wird sogar explizit definiert, nämlich in §21a Abs. 2 LuftVO (neu).

Hier wird also bewusst eine bislang als notwendig und sinnvoll erachtete Kontrollmöglichkeit aufgegeben, und es wird mit keiner einzigen Silbe begründet, warum man diese Kontrolle jetzt plötzlich für verzichtbar hält. Alleine für behördliche Anwendungen wird die "Vermeidung überflüssigen Verfahrensaufwands" erwähnt und angedeutet, dass die Verwaltung Recht und Gesetz unterworfen wäre und deswegen davon ausgegangen werden könne, dass dies ausreichend sei (siehe [4], Seite 28f); was davon zu halten ist, sieht man ja gerade in Niedersachsen (siehe [5]).

Für gewerbliche und sonstige "Nicht-Hobby-"Anwendungen hingegen fehlt eine einleuchtende Erklärung diesbezüglich. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass durch Wegfall der Erlaubnispflicht für Geräte bis 5kg eine beachtliche Ersparnis für Wirtschaft und Behörden ergäbe. Laut Stellungnahme des Normenkontrollrates würde die Wirtschaft, bezogen auf die Zahlen von 2015, um insgesamt rund 961.000€ jährlich entlastet, und die Länder um rund 861.000€ (siehe [4], Seiten 43ff). Der Grund: von den im Jahr 2015 im gesamten Bundesgebiet ca. 8200 erteilten Aufstiegserlaubnissen wurden mindestens 75% (!) für Geräte unter 5kg ausgestellt (siehe [4], Seite 22). Die Zahl der Anträge sei in den letzten Jahren zudem rasant gestiegen (siehe [4], Seite 2), so dass wohl für die Zukunft mit einer weiteren Steigerung dieses "Einspareffektes" gerechnet wird.

Offensichtlich wird der Datenschutz angesichts dieses "Sparpotentials" nun nicht mehr als vordringlich erachtet. Das ist meiner Meinung nach eine fatale Fehleinschätzung, denn Beispiele dafür, wie kreativ gerade "innovative" Unternehmen mit der Befolgung des Datenschutzrechts umgehen, gibt es bereits zur Genüge. Wer weiß, vielleicht werden wir demnächst mit "Google AirView" beglückt - wundern würde es mich jedenfalls nicht, ärgern hingegen schon.


Nun bin ich juristischer Laie, und vielleicht übersehe ich ja auch relevante Aspekte, die meine Bedenken entkräften würden. Diesbezüglich möchte ich Sie daher um Ihre Einschätzung bitten.

Falls Sie jedoch meine Bedenken teilen, ersuche ich dringend darum, Ihren Einfluss geltend zu machen und darauf hinzuwirken, die Inkraftsetzung der Verordnung in der vorliegenden Fassung im Bundesrat zu verhindern. Hier ist jedoch Eile geboten: die Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates ist für die Woche 20. bis 24. Februar angesetzt, und die Bestätigung soll in der Bundesratssitzung am 10. März erfolgen.

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Zeit und freue mich auf Ihre Rückmeldung. Für einen Hinweis, ob und in welchem Umfang ich Ihre Antwort veröffentlichen darf, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
...

Quellenverzeichnis:

[1] BMVI-Pressemitteilung "Dobrindt: Klare Regeln für Betrieb von Drohnen" vom 18.01.2017:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pr...05-dobrindt-neuregelung-drohnen.html?nn=14462

[2] § 20 LuftVO, "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums":
http://www.buzer.de/gesetz/11757/a195259.htm

[3] BMVI-Informationsblatt "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" vom 01.03.2016:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...e-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile

[4] Bundesrat Drucksache 39/17, "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten", vom 18.01.2017:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0039-17.pdf

[5] Artikel bei Heise Online, "Datenschutzbeauftragte: Niedersächsische Polizei testet Bodycams rechtswidrig":
https://www.heise.de/newsticker/mel...zei-testet-Bodycams-rechtswidrig-3620328.html

Ich werde berichten, ob und welche Antwort ich bekomme.
 

JK1967

User
Eine solch dumme Äußerung von einem, der offensichtlich auch noch in einer Position ist, in der er deutlich besser Bescheid wissen müsste, lässt mich völlig den Respekt vor unserem System verlieren. "Schutzfunktion für bemannte Luftfahrt" nicht mehr zu erfüllen, bei Nichteinhaltung der 100 m Obergrenze - der hat doch keine Ahnung von der aktuellen Luftraumstruktur in D und den damit in Verbindung stehenden Regeln. Von "überall" hat außer AMAZON niemand etwas gesagt, sondern nur dort, wo es im Luftraum "G" möglich ist. Freud´scher Versprecher?:mad:

Man möge den Herren öffentlich auffordern, mit Bezug auf seine o.g. Äußerung Stellung dazu zu nehmen, wie aus seiner Sicht die Freigabe des Bandes über 100 m für gewerblichen, autonomen LV die "bemannte Luftfahrt" schützt!? Da müsste er wohl die Hosen runter lassen...

Gruß
Chris

Ein bisschen die Hose runtergelassen hat er schon:
http://www.intergeo-tv.com/2016/10/05/harry-denz/
Ich war ja anfangs auch skeptisch bzgl. der "Verschwörungstheorien" , aber mittlerweile...

Gruß Jörg
 

BZFrank

User
Klar ist, daß relativ wenige Spinner, die mit Multikoptern

Ich habs vor langer Zeit schon mal gesagt - die Spinner fliegen alle Fotokopter. Denn die wollen ihre "Spinnereien" aufnehmen. Und das ist das Klienteel das auch Ärger macht.
 

Thomas L

Vereinsmitglied
Interessant finde ich in Hinblick auf die hier schon oft zitierte Lobbyarbeit den freudschen Versprecher bei 0:50, wir wollen vermeiden ... ähm, räusper, das heisst der Gesetztgeber will vermeiden...

Wer macht denn nun die Gesetzte ???
 
Hallo,

Vielleicht sollte man sich die Vögel zu nutzen machen
Vögel werden sicher von Drohnen negativ beeinflußt so diese wie hier befürchtet in großen Mengen regelmäßig fliegen.
Vögel weichen zwar mit großer Sicherheit der Allgemeinen Luftfahrt aus, würde dies nicht so sein gäbe es jede Menge Kollisionen mit Vögel auch mit fatalen Folgen.
Nur mit kleinen Drohnen die noch dazu in Massen herumschwirren wird es sehr wahrscheinlich zu solchen kommen, für den Vogel sowieso mit fatalen Folgen, aber die Drohne kommt dann auch unkontrolliert runter.
Zwar wird es durch Einbau von irgendwelchen Störsendern,.....um die Vögel von der Flugbahn zu vertreiben, was natürlich den Naturschutz richtig widerspricht.

Wie Uwe schon geschrieben hat, Vögel gibt es viele, viel mehr als Modellflieger, die Vögel werden dadurch eher gehört!
Wäre doch etwas für die Grünpartein, Vogelkundler und natürlich auch der nichtmodellfliegende Bevölkerung.

Meinen früheren Heimatflugplatz gäbe es ohne Brachvogel seit Jahren nicht mehr!

http://www.wmw.at/pesse-news/presseartikel/item/birdlife-pressemeldung

Nur mal so als Gedankengang in eine Richtung .......

LG Leopold
 

Diet

User
Ich habs vor langer Zeit schon mal gesagt - die Spinner fliegen alle Fotokopter. Denn die wollen ihre "Spinnereien" aufnehmen. Und das ist das Klienteel das auch Ärger macht.

Aha! Wer ein schönes Foto von einer Burgruine oder einem Wasserfall aus ungewöhnlicher Perspektive macht, die er ohne Kopter nicht erreichen könnte, ist also ein "Spinner".

Bei den Typen, die mit kleinen Koptern über Nachbars Garten rumfliegen, gebe ich Dir recht - aber das ist der deutlich kleinere Teil. Wer die Sache ernsthaft betreibt und viele hundert bis tausend Euro für einen möglichst professionellen Fotokopter ausgibt, fällt für mich nicht in diese Kategorie. Und da kenne ich eine ganze Menge davon.
 

80807

User
Hallo Zusammen,

morgen gibt es im Bayerischen Rundfunk mehrere Beiträge zu unserem Problem da wird auch ein Hinweis gebracht, dass in Stuttgart eine DEMO zu diesem Thema stattfindet:

wenn nichts Aktuelles dazwischen kommt, laufen die Beiträge morgen, Freitag

- zwischen 12 und 13 Uhr auf Bayern 1 bei Mittags in Oberbayern

- zwischen 17.30 und 18 Uhr im BR Fernsehen in der Abendschau

Außerdem wahrscheinlich irgendwann im Laufe des Tages in den Bayern 1 Regionalnachrichten zur halben Stunde.

Unter Umständen auch nochmal auf Bayern 2 zwischen 13.30 und 14 Uhr in der Regionalzeit.
 

BZFrank

User
Aha! Wer ein schönes Foto von einer Burgruine oder einem Wasserfall aus ungewöhnlicher Perspektive macht, die er ohne Kopter nicht erreichen könnte, ist also ein "Spinner".

Jetzt mal sanft durch den Reissverschluss atmen, die Logik ist simpel:

Nicht alle Fotocopterpiloten sind Spinner, aber alle Spinner fliegen Fotocopter.

Verstanden? Es geht mir nicht um die Stigmatisierung einer Gruppe. (Ausser der "Spinner" ;))
 

BZFrank

User
Noch eine kleine Info die ich gerade las:

Die durchschnittliche Höhe von (neu errichteten) Windkraftanlagen in Deutschland beträgt nun

Bundesweit betrug 2016 die durchschnittliche Anlagenhöhe der Neuanlagen 182 Meter. In Schleswig-Holstein waren es nur 151,5 Meter, in Bayern hingegen 198 Meter.

https://www.heise.de/tp/features/Windkraft-Die-letzten-fetten-Jahre-3619790.html

Es ist mir dabei absolut unerklärlich warum man diese so einfach genehmigen kann, wenn es doch soo ein schlimmes Problem ist mit >100m? Klar sind die dann verzeichnet, aber das gleiche könnte man auch mit Modellfluggebieten per einfachem Antrag und simpler Luftraumprüfung machen.
 
außerhalb der Wachstumsperiode dienen Wiesen etc dem Gemeinwohl.
Joker, Radfahrer, Wanderer, Pferdebesitzer können ohne Zustimmung des Eigentümers sich auf den Wiesen aufhalten.
Warum sollen ausgerechnet wir Modellflieger daran nicht teilhaben können?

Diese Aussage ist ja schon sehr frech. Als ehemaliger Landwirt würde ich mich sehr wohl solcher Leute erwehren. Das ist schlicht und einfach Hausfriedenbruch.
Dann wundert Euch aber nicht, wenn Euch nicht alle bejubeln.
Außerhalb der Wachstumsperiode bedeutet auch, dass die Grasnarbe nicht tragfähig ist und durch obige Aktivitäten zerstört werden kann.
Verwechselt das nicht mit dem Betretungsrecht von Wäldern, das ist gesetzlich geregelt.

Gruß Hans
 

vollker

User
Modellflugplätze nicht in Luftfahrtkarten eingezeichnet?

Modellflugplätze nicht in Luftfahrtkarten eingezeichnet?

Ich lese hier in mehreren Beiträgen, dass keine Modellflugplätze in den Luftfahrtkarten eingezeichnet seien. Dem widerspricht dieses Beispiel, in dem mehrere Modellflugplätze eingezeichnet sind: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/333420-Erlaubte-Flugh%C3%B6he?p=2811187&viewfull=1#post2811187

Oder ist das inzwischen nicht mehr so (Die Karten im Link sind aus 2012)? Oder sind nur einige Modellflugplätze enthalten?
 
Hallo liebe Flieger

nehmt es mir nicht übel wenn ich erst ab ca Seite 400 mit Eingestiegen bin.
Für mich zeichnet sich hier ein klares Problem ab. Absolute Ablehnung der neuen LuftVO im ganzen
und strikte Forderung auf Luftraum G ... oh welch Wunder ... keine Option.

Sollte klar sein soweit. Auch ist es kein Geheimnis das der Kommerz gerne einen Luftraum sichern möchte den er noch gar nicht Nutzen und Bedienen kann denn die Nachfrage und auch die technischen Mittel bräuchten noch... na sagen wir mal min 3 Jahre.
Dieses Verhalten hier spricht Bände. Leider (im Groben zum Glück) wird uns niemand Zuhören. Das Interessiert keine Sau. Auch das sollte klar sein.
Wenn ich hier quer-lese sollten alle erleichtert sein das dieses hier keine Tragweite hat.

Nützliche Beiträge wie "Erleichterte, schnellere, vereinfachte AE werden sofort Torpediert.
Es kommt kaum ein Beitrag der sich auf eine Koexistenz, nützliche Änderungen, zur neuen LuftVO einlässt.
Der Ansatz auf mögliche Gleichstellung in Bezug auf Nutzung des Luftraumes durch Modellflieger und Liefer(Fluggerät)
fehlt gänzlich.
Ja stimmt die Kopter, durch jemand unwissenden gesteuert, haben das Thema angeheizt. Aber es gibt auch sehr viel
Inovation in den letzten Jahren die von Hand zu Fuß gewachsen ist. Genau so wie beim klassischen Modellflug.

Das es hier eine Regelung geben wird war doch klar.

Würde ich das hier als Politiker lesen ... Sehe ich hier nur Radikale und Egoisten.... ;) hoffe ihr versteht was ich meine.

Ja ich bin gegen das angekündigte Sterben der Vereine ohne AE. Ja ich verstehe die Einwände.
ABER wo sind die Zugeständnisse der Modellflieger zu einer neuen UNAUSWEICHLICHEN Regelung?


ok jetzt könnt ihr mich gerne Steinigen

Gruß Thomas
 

Ralf35

User
Wie sollte denn ein Zugeständniss deiner Meinung nach aussehen?

Wenn es denn so durchkommt die Verordnung,hat sich für die meisten das Hobby legal zu betreiben erledigt.
Am Ende werden ,ich lehne mich mal aus dem Fenster, wohl weiterhin die Modellflieger ihre Modelle betreiben .In Ermangelung an Flugplätzen auf freien Wiesen.
Höhe und Entfernung halbwegs genau einschätzen, nun da liegt das Gewicht auf schätzen :D
Keinen Hangflug mehr betreiben, weil evtl. in 2 Jahren mal eine Drohne vorbei kommen könnte?
Wie es in einigen Jahren aussehen mag, weiß man noch nicht.

Ich finde es auf jeden Fall erschreckend,welche drastischen Änderungen, für eine zur Zeit noch kleine Gruppe kommerzieller Nutzer kommen sollen.
Der richtige Ansatz wäre es doch gewesen, sich Gedanken zu machen ,wie man Drohnen in den Luftverkehr einbringen kann,ohne andere zu schädigen.
So bleibt es doch nicht aus, das diese Gruppe am liebsten gesteinigt werden würde.
Mal so ganz unter uns, bisher habe ich 2 kommerzielle Einsätze gesehen. Beiden Piloten wäre wahrscheinlich ein am Sender angeklemmtes Handbuch lieb gewesen.
Die hatten keine Ahnung von der Technik und waren am Rande der Überforderung, im manuellen Flugmodus .
Wenn das die Piloten der Zukunft sind, für Copter unter 2kg,dann wird es Unfall statistisch interessant werden.

Einen kenne ich , aber der weiß was er da treibt,weil er auch seid Jahren Modellflieger ist.
Evtl. sollte man sich überlegen, das künftige Drohnen Piloten unter 2 kg, erstmal 2 Jahre Modellflug in einem Verein nachweisen müssen,sofern sie einen finden,welcher keinen Aufnahme Stopp und eine AE hat.:p


Die einzige Möglichkeit wäre es wohl ein Mode S Transponder einzubauen, kenne aber keinen der in einen DLG, oder zierliche Modelle passen würde.
Die Segelflieger und UL Piloten müssen ja schon länger einen solchen mit sich führen.

Sehen wir das mal aus der Sicht der Bevölkerung,dazu reicht es einige Kommentare in den Medien zu lesen,wo über kommerzielle Copter berichtet wird.

Von das geht gar nicht, bis zu Tontauben schießen 2.0 ,kann man da allerhand lesen.
Sollte das wirklich Überhand nehmen,wird der Protest nicht gerade klein ausfallen. ;)

Ganz ehrlich, wer möchte beim Frühstück im Garten oder in der Natur ständig dem Sound der Copter lauschen?
Die nächsten die dann Ärger bereiten werden, sind die Naturschützer und das nicht zu Unrecht.

Welche Zugeständnisse machen eigentlich die künftigen Drohnen Piloten?

Nix für ungut.
 
ABER wo sind die Zugeständnisse der Modellflieger zu einer neuen UNAUSWEICHLICHEN Regelung?

Sind ein Ja zur Kennzeichnungspflicht für Modelle ab 250 g ( eh schon lächerlich; dann auch noch "feuerfest" ... im Segler noch lächerlicher) und die Erlangung eines Kenntnisnachweises, der auf 5 Jahre befristet sein soll (?? was soll das ?? - jeder Autoführerschein ist unbefristet, obwohl die Gefährdung mit Automobilen ja wohl unbestritten viel größer ist ) und die Tatsache, dass Jugendliche unter 14 Jahren außerhalb von Plätzen mit AE keine Modelle über 2 kg fliegen dürfen, nicht schon Kompromissbereitschaft genug ? Was wird denn noch erwartet ?

Unsere einzige Forderung : Der 100 m Deckel muss weg - und das ist nicht verhandelbar !

Ich bin der Meinung, dass Zugeständnisse auch von der anderen Seite aus gemacht werden müssen, und nicht nur Bedingungen diktiert werden können.

Der Vorschlag zur Koexistenz sieht doch ganz einfach aus: Alle können den zur Verfügung stehenden Luftraum Nutzen, und müssen sicherstellen, dass ausgewichen werden kann. Wie sollte Koexistenz denn sonst auch aussehen? Wenn ein Modellflieger auf Sicht fliegt, sollte das kein allzu großes Problem sein; wenn autonom geflogen werden soll, müssen die Betreiber sicherstellen, dass ihre Fluggeräte das auch zuverlässig können, sonst müssen sie eben am Boden bleiben.

Wenn eine neue Technologie eingeführt wird, dann muss sie sich in bestehende, funktionierende Systeme integrieren, und nicht Andere dafür verdrängen.
Einfach nur meine Meinung.

Das Thema "erleichterte AE" hatte ich auch schon vor Wochen angeregt - aber seien wir doch mal realistisch : Was einem da, absehbarer Weise, für Auflagen hingedrückt werden, kann man sich doch eigentlich ausmalen. Außerdem werden dann sicherlich für tausende Plätzchen, Wiesen und Hänge AE`s beantragt werden, und das ist nicht mit einem erträglichen Erfüllungsaufwand seitens der Behörden zu bewerkstelligen. Also wage ich zu behaupten, dass das auch nicht kommen wird.

Viele Grüße
Elmar
 

m.hulot

User
Hauptsache wir!!

Hauptsache wir!!

http://www.die-glocke.de/lokalnachr...atzes-6027714a-937d-45ab-a570-9e2178a40afb-ds

Ich bin enttäuscht von einigen Vereinen, die immer noch nicht checken worum es hier geht, sondern nur ihre kleine Wiese im Blick haben.

Hauptsache wir, ihr habt Pech.

Danke MFC Ahlen.

Ich wünsche allen Teilnehmern der Demo in Stuttgart viel Erfolg, ich kann leider nicht dabei sein.
Den WDR habe ich darauf hingewiesen, hoffentlich ist das mal ein paar Sendeminuten wert.

Gruß,
Uwe
 
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