Ich behaupte, dass in den meisten AE´s, welche nicht konkret in einer bestimmten Kontrollzone liegen, keine Höhenbeschränkung besteht, da eine Obergrenze ohnehin per Gesetz festgelegt ist (2500 Fuß).
In vielen AE´s, welche ich inhaltlich kenne, steht nichts von Höhenbegrenzung. Hier gelten jeweils die 2500 Fuß.
Aber das ist auch von Luftamt zu Luftamt verschieden.
Allerdings haben wir in der AE meines Heimatvereins (dessen Vorsitzender ich bin) eine werktägliche Höhenbegrenzung von 100 Metern, da wir in einer militärischen Tiefflugzone liegen. In unserer "alten" AE war das werktägliche Fliegen zwischen 8 und 17 Uhr nur mit Luftbeobachter möglich (wegen eventueller Tiefflüge), ich konnte dann 2012 bei der neuen AE erreichen, das man uns wenigstens die 100 Meter zugestand und man somit werktags alleine am Flugplatz wenigstens 100 Meter hoch fliegen kann.
Auf jeden Fall sind 100 Meter nicht viel, wenn sie global eingeführt werden. Denn dann kann ich meine 4 Großsegler, 3 Schleppmaschinen und meinen Jet verkaufen. Für mich wäre das Hobby damit erledigt, denn nur wegen den paar Schaumwaffeln, die man halt so fürs Winterfliegen oder für zwischendurch hat, würde ich das Hobby nicht weiter betreiben wollen. Das hat für mich persönlich dann nichts mehr mit Modellflug zu tun bzw. so möchte ich den Modellflug nicht mehr ausüben.
Ich vermute, dass sich der Minister wenig Gedanken darüber gemacht hat, was er mit so einer Pauschalbegrenzung bewirken würde. Nicht nur zahlreiche Wettbewerbsklassen stünden vor dem Aus - auch zahlreiche (Klein-)Hersteller von Großmodellen könnten zusperren.
Aber ich bin guter Dinge, dass die Höhenbegrenzung "nur" die Copter-Geschichte betreffen soll und der "normale" Modellflug davon nicht tangiert wird.