ED-R Frankfurt Stadium: Flugbeschränkungsgebiet in Hessen am 5. und 12. Nov. 2023 - NfL 2023-1-2950

RCN-Team

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Teammitglied
Erneut ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet, das ausschließlich den Modellflug betrifft
(s. 1.4 Art der Flugbeschränkungen)!

Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Frankfurt Stadium
im Bundesland
Hessen
Anlass
Spiele der National Football League (NFL)
Aktivierungszeit (Ortszeit)
So, 05. Nov. 2023 und So, 12. Nov. 2023 jeweils von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:
ED-R Frankfurt Stadium-Übersicht_4600px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Frankfurt Stadium-Einzelheit_6000px.png



Für eine genauere Beurteilung der jeweiligen Geländelage bezüglich ED-R Frankfurt Stadium ist diese MyMap geeignet!

NfL 2023-1-2950
Daten
Mittelpunktskoordinaten
50° 03' 58" N 008° 38' 50" E
Gebietsdurchmesser
2 NM ~ 3,704 km
Betroffene Vereinsgelände
Keine Vereinsgelände bekannt.​
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
1.4 Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
aus NfL 2023-1-2950

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.

...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

Hinweis:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2950 Frankfurt Stadium.pdf
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