ED-R Humboldt: Flugbeschränkungsgebiet in Brandenburg am 16. Feb. 2024 – NfL 2024-1-3041

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Humboldt
im Bundesland
Anlass
Staatsbesuch
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R Humboldt
Fr, 16. Feb. 2024, von 01:00 Uhr bis Sa, 17. Feb. 2024, 01:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:

01 - BB ED-R Humbodt - Übersicht 5170px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R)

01 - BB NfL 2024-1-3041 Humbodt -Einzelheit-4480px.png


Für denjenigen, der es genau wissen möchte oder muss, ist hier eine Google MyMaps-Darstellung erstellt worden!​


ED-R Humboldt
NfL 2024-1-3041
Mittelpunktskoordinaten
52° 31' 34" N 013° 22' 20" E
Gebietsdurchmesser
60 NM ~ 111,12 km
Innenkreisdurchmesser
20 NM ~ 37,04 km

Betroffene Vereinsgelände
Bemerkung
1 - MFC Nauen e.V.
2 - MFG Berlin 1990 e.V
3 - FSG Vehlefanz e.V.
4 - FGG Berlin e.V.
5 - IG-Modellflug-Nord
6 - LSV Oranienburg-Eden
7 - MFV Höllenberg e.V.
8 - MFC „Hans Grade“ Berlin e.V.
9 - MFV Reinickendorf e.V.
Dieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d​
10- MF Schäferwiesen e.V.
11- Märkischer MFC e.V.
12- Werder-Wings
13- PMC Eggersdorf e.V.
14- RC Flugplatz Fürstenwalde
15- FMSC Johannistal e.V.
16- MFC-TakeOff 92 e.V.
17- Berliner Verein für Modellflug e.V.
18- Förderverein Bücker-Museum e.V.
19- MFC Süd Berlin e.V.
20- Modellflugclub 90 e.V.
21- Fliegerwiese Luckenwalde
22- LSC Condor e.V.
23- NLV Modellflug Saarmund e.V.
24- Modellflug Borkheide e.V.
25- Brandenburger MFV e.V.
Modellfluggelände liegt teilweise innerhalb und außerhalb des 30 NM-Kreises​
26- FMC Hans Grade Potsdam e.V.
27- FMSV-Adebar e.V. BerlinDieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d
28- Berlin Teufelsberg S-O N-NWDieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d
29- Modellflugplatz LübarsDieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d
30- MHC Libelle e.V.Dieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d
31- Hummelflug MFC Berlin e.V.Dieses Modellfluggelände liegt innerhalb des 10 NM-Kreises, s. 2. Art der Flugbeschränkungen, Ziff. d
32- MFC Neuholland e.V.
33- MSC Neuruppin e.V.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen​
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind

a) Einsatzflüge
- der Bundespolizei,
- der Polizeien der Länder,
- der Bundeswehr,
b) Flüge
- im Auftrag der Polizei,
- auf Veranlassung der Polizei,
- der Bundeswehr mit Bezug zum Staatsbesuch,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
- Ambulanzflüge,
- von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zum Staatsbesuch,
c) Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln mit Start-/Zielflughafen Berlin Brandenburg (Wechselverfahren -Y- und Z-Flugpläne- sind nicht erlaubt), die die ICAO Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen und […]

d) Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 10 NM um 52 31 34 N 013 22 20 E unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird.
aus NfL 2024-1-3041
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.

...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

Hinweis:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
 

Anhänge

  • NfL 2024-1-3041 Humboldt.pdf
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