Erfahrungen mit Hopf Shop

tebi

User
Finde ich schon ein starkes Stück, was er sich erlaubt und dann auch noch beleidigend wird...
Volker, es lohnt sich wirklich nicht darüber aufzuregen (Zeitverschwendung!), weil einige (ich ebenfalls) schon deine Erfahrung teilen mußten.

Ziehe deine Konsequenzen und vergiss den Vorfall schnellstmöglich!
 
Um jetzt völlige Verwirrung zu stiften:

Nachdem ich auch schon schlechtere Erfahrungen mit Hopf gesammelt hatte, habe ich trotzdem letzten Mo. Abend 20 Zellen GP3300 über den Shop bestellt.

Am Mittwoch morgen waren die Zellen da und das Geld wurde ebenfalls Mi vom Konto abgebucht.
Des weiteren gabs am Di schon zwei Statusmeldungen per Mail.

Ich denke da hat sich in der letzten Zeit schon viel getan und alles wurde professioneller.

Durch den Shop bestellt man auch relativ anonym, so daß keinem ein Gespräch aufgedrängt wird ;)

Also ich bin (bis jetzt) sehr zufrieden.

Grund dieses Beitrages, ist eigentlich der, ein neutrales Feedback zu geben, damit sich andere ein eigenes Urteil bilden können. :)

Ich hoffe, das habe ich hiermit getan...
 
Hallo zusammen,

unabhängig von irgend einer Firma (die ja wohl auch mal Pech mit ihren Chargen haben kann):

das BGB (§§ 474 ff.) sieht für Mängel ein Gewährleistungsrecht vor (ich vereinfache hier, um nicht mit den Kollegen der freiberfulichen Zunft ins Gehege zu kommen. "Bei tiefergehendem Informationswunsch fragen sie ihr BGB oder den Rechtsanwalt ihres Vertrauens"). Dieses ist zweigeteilt. In der Zeit vom Kauf bis zu sechs Monaten danach hat der Verkäufer die Mängelfreiheit der gelieferten Ware zu beweisen, das heißt, er trägt die Beweislast für ordnungsgemäße Ware (Es wird die Mangelhaftifkeit der Sache "vermutet"). Folge Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz. In der Regel kann der Verkäufer diesen Exculpationsnachweis nicht führen. Nach Ablauf der sechs Monaten dreht sich diese Last um und und der Verwender muss die Ordnungsmäßikeit seiner Lieferung nicht mehr beweisen. Vielmehr muss der Verwender den richtigen (besimmungsgemäßen) Einsatzes der Ware zu belegen. Diese Vorschriften des BGB kann kein Verkäufer durch AGB umgehen. Diese gelten auch beim Kauf von Akkus. Soweit mal in Kürze und ohne Obligo.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
@-para:aber nur wenn:
der kunde nicht dranrumgelötet,
kabel abgeschnitten
die akkus verpolt oder verpolt geladen hat!
(unterhosen sind auch vom umtausch ausgeschlossen.)
----
was ich schon mitbekommen habe!
("den habe ich nicht benutzt"-lipo- aber die
kabel waren abgeschnitten und spannung 0)
oder ist bei meinem kollegen passiert.
inline 15 zeller:eine zelle quer,dort schlecht
isoliert-trotz nochmaliger ermahnung-aber dann
komplett knakig eingeschrumpft=spannung auf
dieser zelle.dann der erste flug bis der akku
richtig leer ist=heiß ist,... dann sofort laden
lader schaltete ab,.... dann wurde richtig
nachgeladen-6,5 amp!(neuakku 2te ladung).

---- ?warum raucht jetzt diese querzelle?----

----------
wenn hier einer schreibt:.....
dann ist das wie mit den berühmten störungen.
es gibt doch sogut wie niemand zu daß er fehler
gemacht hat.
---------
natürlich h.hopf ist etwas rauh und ruppig,
aber wenn unsereiner jede woche den selben mist
zu höhren bekommt.-wer sagt die wahrheit,wer nicht?

da hilft nur:" mir ist ein fehler passiert,was
kann ich tun!" somit wird schnell und freundlich
geholfen.

gruß andreas

[ 22. März 2005, 12:53: Beitrag editiert von: elo-gustel ]
 
@elo-gustel
nicht ganz; wenn durch die Verwendung der bestimmungsmäßige Gebrauch nicht beeinträchtigt wird kannst du auch daran rumlöten, Kabel abschneiden etc. Im Übrigen sind auch Unterhosen grundsätzlich mangelfrei zu liefern und es besteht auch hier ggf. ein entsprechender Rechtsanspruch. Das Gestz hat diese Arteikel nicht ausgenommen. Nur "farbige" Unterhosen kann der Verkäufer zurückweisen - mit Recht, aber aufgrund hygienischer Aspekte. Im übrigen hatte ich auch geschrieben, dass der Verkäufer die Mängelfreiheit in der erste Phase zu beweisen hat. Im Umkehrschluss gelingt ihm das um so besser, wenn entsprechende Schäden durch den Verwender verursacht worden sind.
 

Gast_1787

User gesperrt
Hallo

Wenn Accus kaputt gehen kann er kein Lieferrant was dafür.

Heute:
Kan1050 p&m
nach Winterpause der erste Einsatz.
2* Laden-Entladen.
Dann ins Modell, an Regler gesteckt, keine Rc Funktion. Dann ein zischen, die Accus abgezogen, ein Kurzschluss in den Accus.
Keine Ahnung warum. Gelagert wurden sie halb leer, ca. alle 4-8 Wochen Laden/Entladen.

[ 23. März 2005, 18:04: Beitrag editiert von: burki ]
 
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