EU-Kompetenznachweis A1 / A3

Termnak

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Servus,

zu deiner ersten Frage?
Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.
Und hier unter Neues Luftrecht und die Problematik für verbandslose Vereine!!

Gruß Jürgen
 

aue

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Hallo @Lownoise,

da gehen gerade mehrere Sachen durcheinander. Der Reihe nach.
- Du brauchst immer eine Versicherung, das ist das Wichtigste. Ein Verein sollte das Vorhandensein dieser Versicherung bei Gästen prüfen.
- Ein Kenntnis-/Schulungsnachweis ist für das Fliegen im Verbandsrahmen in Pflicht. Es ist egal, bei welchem Verband du diesen abgelegt hast - er wird gegenseitig anerkannt. Auch dieser sollte von Gästen vorgezeigt werden.
- Mit A1/A3 darfst du auch auf dem Modellflugplatz fliegen, dann aber mit den entsprechenden Einschränkungen.
- Wenn du selbst im Ausland fliegst, brauchst du A1/A3 und musst dich an die Regeln des Gastlandes halten.
- Als Gast anmelden musst du dich auf allen DAeC/MFSD-Plätzen, der DMFV erhebt diese Verpflichtung nicht.

Schöne Grüße
Andreas
 
A1/A3 hat keine Gültigkeit solange man VBE fliegt. A1/A3 gilt nur für "Open Kategorie"
Wenn man, so wie wir, festlegt wann welche Kategorie genutzt werden darf, dann braucht man beides.
Bei uns ist festgelegt das zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nach VBE/AE geflogen wird, nach Sonnenuntergang darf unser Modellfluggelände für Nachtflug nach OC genutzt werden.
 

aue

User
Hallo Torsten,
Andreas, seit wann hat A1 A3 auf Modell Plätzen Gültigkeit?Das wurde doch klar verneint.
wo wurde das klar verneint? Ich kenne keine offizielle Verlautbarung, die das zum Inhalt hätte. Es wäre auch wenig sinnvoll und sehr widersprüchlich. Ich konkretisiere:
Wir haben einen zugelassenen Platz bis 25kg. Neben unserem Flugplatz haben wir noch eine große Wiese. Wir haben also zugelassenen Platz und grüne Wiese direkt nebeneinander. Auf der grünen Wiese fliege ich mit meiner Verbandszugehörigkeit und KN bis 12kg und 762m., daneben ein angenommener Pilot ohne Verbandszugehörigkeit nach A3 mit Kompetenznachweis bis 25kg und 120m. Jetzt gehen wir 10 Meter weiter und stehen auf unserem Flugplatz und sollen plötzlich das Gleiche nicht mehr dürfen?
Dieses Beispiel zeigt die Widersprüchlichkeit für eine Verbotsannahme. Ich weiß, dass es die Aussagen gibt, dass Open auf AE-Plätzen nicht zulässig sei. Begründungen kenne ich dafür nicht, vor allem aber keine Belege.
Bestünde für Piloten der Offenen Kategorie ein Flugverbot auf zugelassenen Modellflugplätzen, so müsste auch dieses irgendwo deklariert sein. Woher sollten diese Piloten das sonst wissen?
Wer das anders sieht, soll dafür bitte belastbare Quellen liefern.

Schöne Grüße
Andreas
 

Lownoise

User
Danke für euer Input. Der letzte Post zeigt ganz gut, was ich meine… Genau dieses Gedankenspiel hatte ich auch im Kopf. Auf der Wiese sucht man sich aus, was einem gerade besser in den Kram passt, und ein paar Meter weiter soll A1/A3 nicht mehr gültig sein…???

Wodurch wird dieses begründet seitens der Verbände? Hausrecht bzw selbst auferlegte „local Rules“ der Vereine lasse ich gelten. Oder durch die Nutzungsänderung des Platzes weil es nun ein Modellflugplatz ist und keine Wiese mehr…?!? Ich weiß es wirklich nicht, und wie man den letzten Posts entnehmen kann, gibt es offensichtlich gegensätzliche Annahmen, aber keine verlässliche Quelle.

Naja es wäre interessant zu wissen, aber nicht überlebenswichtig, da „KN Zwang“ durch den Verein vorliegt, was ich wie gesagt auch gut finde, da man dann sorgenfrei mehr darf.
 
Leute macht das doch nicht so kompliziert. Ich habe das selbst beim dmfv abgeklärt weil wir im Verein genau diese Frage hatten. Wir fliegen nach BE des dmfv auf unserem Platz. Dazu ist ein kn nötig. Ein A1 A3 reicht dazu nicht. Nebenan auf der grünen Wiese könntest du damit fliegen. Auf einem BE Platz nicht. Ganz einfach.

Torsten
 

Lownoise

User
So einfach ist es offensichtlich nicht…

Wie wird es denn definiert, dass und wann genau ausschließlich nach BE geflogen wird bzw auf einem Modellflugplatz nur nach BE geflogen werden darf? Eigene „ist so Regel“ des DMFV, sofern der Flugplatz in welcher Form auch immer über den DMFV gelistet, geführt oder was auch immer wird? Wie kann hierdurch EU weit geltendes Recht ausgehebelt werden?

Der DMFV sagt das natürlich nicht zuletzt im eigenen Interesse. Wie gesagt die Verbände verlieren kaum ein Wort über A1/A3. Und im schlimmsten Fall kann sich ein Verband auch irren bzw. etwas Falsches sagen. Nur weil ein Verband eine Aussage trifft, muss diese ja noch lange nicht rechtsgültig sein.

Also gibt es nach wie vor keine sichere Aussage bzw Quelle, die be- oder widerlegt dass man nicht doch „nur“ mit A1/A3 auf dem Modellflugplatz fliegen darf…

Wie gesagt ich will hier nicht Recht oder das letzte Wort haben oder Unruhe stiften, sondern eine verlässliche Aussage. Diese gibt es scheinbar nicht oder sie kennt hier niemand.

Auch sollen meine kritischen Fragen nicht so aufgefasst werden als sei ich gegen die Verbände und gegen den Kenntnisnachweis. Ich finde es sehr gut, was hier geschaffen wurde, schaue ich mir doch die Situation in anderen Ländern an…
 

Börny

User
...das letzte Wort haben oder Unruhe stiften...
....dann lass es einfach bleiben!
sondern eine verlässliche Aussage...
...falsch, Du möchtest Deine eigene, bereits vorhandene Antwort von anderen bestätigt haben. Und das gibt es nicht.

Die Nummer ist ganz einfach: Wenn Du auf einem zugelassene Modellflugplatz einer der Verbände OHNE Kenntnisnachweis fliegen möchtest, wird Dich der Flugleiter nicht lassen. Also einfach, wie die schweigende Mehrheit auch, den Kenntnisnachweis machen! Es liegt wohl in der Natur des Forums, dass ständig alles wieder und wieder in Frage gestellt und endlos neu diskutiert werden muss...
 

Lownoise

User
Da hast Du was in den falschen Hals bekommen, sorry...
Dein erstes Zitat bzw. den Kommentar lasse ich mal so stehen.

...falsch, Du möchtest Deine eigene, bereits vorhandene Antwort von anderen bestätigt haben. Und das gibt es nicht.
Wo gibt es diese denn? Hier im Thread nicht... Zudem gibt es genau so viele Antworten, die genau das Gegenteil aussagen (nämlich dass man mit A1/A3 und dessen Einschränkungen auf dem Modellflugplatz fliegen kann)

Wenn Du auf einem zugelassene Modellflugplatz einer der Verbände OHNE Kenntnisnachweis fliegen möchtest, wird Dich der Flugleiter nicht lassen
Was ist, wenn er es erlaubt? Wenn er ebenfalls der Auffassung ist, dass das rechtens ist?

Es liegt wohl in der Natur des Forums, dass ständig alles wieder und wieder in Frage gestellt und endlos neu diskutiert werden muss...
Wie gesagt, auch nach längerer Suche, weit über den RC-Network Horizont heraus habe ich keine hieb- und stichfeste Aussage gefunden...

Ich habe den DMFV angeschrieben, dann wird dessen Antwort, sei es Hausrecht oder selbst auferlegte local Rule als "isso Regel" akzeptiert....
 

aue

User
....dann lass es einfach bleiben!
...falsch, Du möchtest Deine eigene, bereits vorhandene Antwort von anderen bestätigt haben. Und das gibt es nicht.
Warum diese Schärfe? Wenn es doch so einfach wäre, wie du das behauptest, dann könntest du doch ebenso einfach einen Beleg deiner Behauptung liefern. Warum tust du das nicht?

Ich finde das zwar eine interessante Frage, aber in der Praxis dürfte das doch so gut wie überhaupt nicht eintreten. Wozu also streiten?

Schöne Grüße
Andreas
 

S_a_S

User
Es geht mir nur darum, ob das lediglich eine selbst auferlegte Regel ist, oder ob A1/A3 auch ausreichen würde auf (DMFV) Modellflugplätzen
prinzipiell könnte auch nach A1/A3 auf Modellflugplätzen geflogen werden, aber:
- der Verein (Platzinhaber) muss dem zustimmen
- wenn der Platz in einer Verbotszone liegt (die per AE/BE mit Auflagen genehmigt ist), darf nicht nach Open geflogen werden
- bei Flugtagen sind grundsätzlich "Unbeteiligte" in der Nähe

Der DMFV schreibt zu den Gastfliegern:
und nach meiner Lesart muss für ausländische Gastflieger der DMFV Kenntnisnachweis immer gemacht werden.

Grüße Stefan
 
- Als Gast anmelden musst du dich auf allen DAeC/MFSD-Plätzen, der DMFV erhebt diese Verpflichtung nicht.
- das ist übrigens nicht korrekt, als DMFV Mitglied muss man sich nur einmalig beim MFSD kostenlos registrieren.
- beim DMFV wirst Du durch die Eintragung ins Flugbuch ein Tagesmitglied des Vereins. Also ist das ähnlich geregelt, nur das die "Anmeldung" beim Verein gemacht wird.
 
- das ist übrigens nicht korrekt, als DMFV Mitglied muss man sich nur einmalig beim MFSD kostenlos registrieren.
- beim DMFV wirst Du durch die Eintragung ins Flugbuch ein Tagesmitglied des Vereins. Also ist das ähnlich geregelt, nur das die "Anmeldung" beim Verein gemacht wird.
-wenn wir schon dabei sind. Dass es einfacher geht zeigt der DMFV....eben ohne Registrieren.(wer gibt denn gerne an jeden seine Daten weiter? Ich nicht)
-Beim Eintrag ins Flugbuch wirst du nicht Automatisch Tagesmitglied..... Tagesmitgliedschaft Regelt nur der Verein und nicht der DMFV
-Tagesmitgliedschaft muss extra Unterschrieben werden (zumindest bei uns) hat auch mit dem Flugbucheintrag keinen zusammenhang Bzw. wo steht im Flugbuch dass du dann Einzelmitglied wirst
 
wenn wir schon dabei sind
naja der DMFV beruft sich auf eine "Tagesmitgliedschaft". Dieser Ausschnitt aus der Broschüre zur BE ist zwar auf Verbandlose und "Nicht EU Staaten" bezogen aber auch nach altem Recht war vom DMFV die sogenannte "Tagesmitgliedschaft" notwendig um die AE des Verein nutzen zu können.

Tagesmitgliedschaft.png
 
Nachtrag: zu dem Thema "Tagesmitgliedschaft" habe ich auch zur BE vom DMFV und MFSD Gäste so eine Aussage erhalten. Nur zur Vollständigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tagesmitgliedschaft habe ich auch nicht angezweifelt. Die ist muss wenn....
Nur wenn nach den Regeln des Verbandes geflogen wird will der DMFV eine Tagesmitgliedschaft von einem Teilnehmer der aus einem Zitat "dessen Urprungsland nicht der Euröpäischen Union angehört" für Verbandslose Trifft das auch zu.
Aber wo steht dass sie mit dem Eintrag ins Flugbuch erfolgt sein soll?
Das muss jeder Verein für sich selbst Regeln. Wenn ein Teilnehmer aus einem Nachbarstaat kommt und Mitglied in einem Verband ist brauchts keine.
Nur wenn nach den Regeln des Verbandes geflogen wird will der DMFV eine Tagesmitgliedschaft von einem Teilnehmer der aus einem Zitat "dessen Urprungsland nicht der Euröpäischen Union angehört"
Bei uns Unterschreibt jeder Gastpilot die Platzordnung (die ist bei uns auch keine 16 Seitenlang) mit der Tagesmitgliedschaft. Das ist aber Vereins Sache.
 
@Joseppe
Alles richtig. Bei uns ist die Tagesmitgliedschaft auch extra, sogar ohne Adresse aber mit Versicherungsnummer. Das heißt wenn etwas passiert wird man über die Versicherungsnummer auch an die Adressdaten kommen (das Müssen dann die Versicherungen bzw. die Polizei klären).

Mir persönlich ist es lieber einmal einem Verband meine Adresse zu geben als sie jedem Verein zu geben wo ich mich mal aufhalte, denn wenn der Verband mit den Daten schlamt hat der schnell eine Klage am Hals, d.h. der wird schon darauf aufpassen.

Ich werde hier keine Emails veröffentlichen. Im Konkreten Fall ging es darum das ein MFSD Mitglied der Meinung war (was so nicht stimmt aber das ist ein anderes Thema) das er nicht mehr auf DMFV Plätzen fliegen dürfe und hat beim DMFV eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen um damit auf DMFV Plätzen fliegen zu dürfen. Beim MFSD ist sowas mit einer Mitgliedschaft ohne Versicherung auch möglich, aber das ist auch ein anderes Thema.

Aufgrund dieser Vorgehensweise des MFSD Mitgliedes habe ich gezielt danach beim DMFV angefragt wie das zu handhaben ist. Die Antwort war das die Fördermitgliedschaft garnichts bringt (genauso hatte ich es auch vermutet) und die Aussage war das wenn sich derjenige ins Flugbuch einträgt wäre es eine Tagesmitgliedschaft im Verein aus sicht des DMFV und nur dadurch könnte derjenige dann nach der BE des DMFV fliegen.
(Eine Anmerkung: der DMFV sagt auch das ALLE Piloten auf einem DMFV angeschlossenen Vereinsplatz nach der BE des DMFV fliegen müssen).

Wie der jeweilige Verein das macht ist seine Sache, das ist völlig korrekt da hält sich der DMFV raus.
 
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