prinzipiell könnte auch nach A1/A3 auf Modellflugplätzen geflogen werden, aber:
- der Verein (Platzinhaber) muss dem zustimmen
- wenn der Platz in einer Verbotszone liegt (die per AE/BE mit Auflagen genehmigt ist), darf nicht nach Open geflogen werden
- bei Flugtagen sind grundsätzlich "Unbeteiligte" in der Nähe
Der DMFV schreibt zu den Gastfliegern:
Gemäß Art. 16 (1) DVO (EU) 2019/947 kann eine Betriebserlaubnis für Modellflieger erfolgen, die ihr UAS „im Rahmen eines Modellflugverbandes“ betreiben.
www.dmfv.aero
und nach meiner Lesart muss für ausländische Gastflieger der DMFV Kenntnisnachweis immer gemacht werden.
Grüße Stefan