F5J Tirol Trophy 2023

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Tja, das ist irgendwie so ne typisch österreichische Reaktion. Konkret erfinden eure Behörden irgendwelche unklaren, stark einschränkenden und teils unerfüllbare Vorschriften und dann wird damit einfach darauf reagiert, dass man es nach Kräften ignoriert/umdeutet und so weitermacht wie immer schon.
Sorry, das ist einfach nicht meine Vorgehensweise. Ich prüfe vorher welche Vorschriften gelten und versuche mich daran zu halten. Das klappt eben hier nach meiner Auffassung nicht ohne die Vorgaben zu verbiegen, zu ignorieren oder anderweitig zu interpretieren.

Beispiel gefällig? Die Erstflugcheckliste fordert ein Handbuch oder Betriebsanweisungen, die ich für meine Modelle nicht zur Hand habe. Hier wird aber diese Vorgabe einfach damit abgetan, dass das ja nur für Drohnen gemeint ist und die Modellflieger das einfach ignorieren sollen. Sorry, in der Erstflugcheckliste steht nix davon, dass das nur für Drohnen gelten sollte. Es wird sowieso keinerlei Unterschied zwischen Drohnen und Modellflugzeugen gemacht, ist alles eben UAS.
Ihr habt in Österreich nunmal das Problem, dass eure Bürokratie jede Menge unklare Vorschriften produziert und ihr damit irgendwie umgehen müsst. Ich möchte mir das einfach nicht antun und daher fliege ich nicht mehr in Österreich, Problem für mich gelöst.

Gruß, Karl Hinsch
 
Ich möchte dich bitten, von meiner Meinung, welche du dir interpredierst wie es dir passt, nicht auf all meine österreichischen Kollegen zu schließen.

Letzter Versuch: wo wird in der Erstflugcheckliste eine Betriebsanweisung bzw. Handbücher gefordert? und woran machst du fest, ohne solchen nicht mit einem F5J fliegen zu dürfen?
Es sind lediglich die Möglichkeiten: JA Nein oder Nicht anwendbar auszufüllen.
Wer hat schon mal für welches Modellsegelflugzeug derartiges besessen?
wohl jene, welche in ihren UAS eine Turbine betreiben, bin mir sicher die haben so ein Schriftstück.
wie eben auch Drohnen, welches aber wieder nur ein Verdacht meinerseits ist, und nicht den von dir erhobenen Vorwurf erfüllt, ich deute mir da was zurecht.
Ebensowenig habe ich nirgendwo behauptet mich nicht an die Regeln zu halten, Vorschriften zu ignorieren oder zu verbiegen.

Es nennt sich schlichtweg: vorhandenen Spielraum ausnützen.
 
Hallo Andreas,

zunächst, es gibt einen derzeit geschlossenen Thread namens §16 Bewilligung in Österreich, in dem auch etliche Stellungnahmen anderer Personen aus Österreich aufgeführt sind, die sich so ähnlich äußern wie du. Daher meine Meinung zum Verhalten zum §16 von östereichischen Piloten im allgemeinen.

In der Erstflugcheckliste findet sich explizit der Punkt "Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden" mit der Aufforderung hier Stellung zu beziehen. Also nehme ich an, dass diese Dokumente auch gefordert werden und vorhanden sein müssen.
Mir kommt bei deinem Vorschlag das einfach zu ignorieren bzw. mit "Nein" zu beantworten, folgender fiktive Dialog der Piloten eines Verkehrsflugzeugs beim Startcheck in den Sinn:
Copilot: Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden?
Captain: Schau mer mal. Mist, hab ich im Büro vergessen
Copilot: Macht nix, ich kreuze in der Checkliste einfach "Nein" an und wie starten trotzdem

Daneben gibt es weitere Punkte, die für mich auch unklar formuliert sind (was zum Geier bedeutet beispielsweise "Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation", was ist also mit Richtig gemeint, gibt´s da irgendwelche Vorgaben was Richtig bedeutet?)
Was die ganze Liste angeht nehme ich erst mal an, dass alle genannten Punkte auch erfüllt sein müssen um das eingetragene Modell in Österreich fliegen zu dürfen, sonst wäre ja die ganze Liste ziemlich überflüssig. Da ich aber etliche der geforderten Punkte nicht erfüllen kann und daher mit "Nein" beantworten müsste, kann ich also das Modell nicht in Österreich fliegen.
Dein Verdacht, dass etliche der aufgeführten Punkte nur für Drohnen gedacht sind, ist leider eben nicht in der Liste belegt. Ohnehin wird in all diesen Dokumenten (§16) der Modellflug nicht explizit erwähnt, d.h. für die Behörden sind Drohnen und Modellflug ein- und dasselbe, eben UAS.
Das mit dem "Spielraum ausnutzen" ist mir völlig unklar, für mich sind Regeln nunmal Regeln, entweder man hält sich dran oder eben nicht. Ich sehe da jedenfalls keinen Spielraum. Wie auch immer, für mich ist die ganze Angelegenheit gestorben, viel Spaß mit euren Vorschriften in Österreich, ich bin da jedenfalls raus. Ich bin einfach froh, dass ich mich mit so einem Humbug wie einer Erstflugcheckliste in Deutschland nicht auseinandersetzen muss.

Gruß, Karl Hinsch
 
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Daneben gibt es weitere Punkte, die für mich auch unklar formuliert sind (was zum Geier bedeutet beispielsweise "Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation", was ist also mit Richtig gemeint, gibt´s da irgendwelche Vorgaben was Richtig bedeutet?)
könnte es folgendes bedeuten?
Sender mit Empfänger gebunden, Ruder gehen in die Richtung welche ich am Sender steuere?
Was die ganze Liste angeht nehme ich erst mal an, dass alle genannten Punkte auch erfüllt sein müssen um das eingetragene Modell in Österreich fliegen zu dürfen, sonst wäre ja die ganze Liste ziemlich überflüssig. Da ich aber etliche der geforderten Punkte nicht erfüllen kann und daher mit "Nein" beantworten müsste, kann ich also das Modell nicht in Österreich fliegen.
Na wenn du außer dem Punkt mit den Handbüchern noch einige andere mit NEIN beantworten musst, ist es den ÖSIS wohl lieber du bleibst Zuhause.
Registrierungsnummer?
Reichweitentest?
Senderkonfiguration?
Ausreichend Treibstoff / voller Akku?
zulässiges Abfluggewicht?
Schwerpunkt richtig eingestellt?
Sende und Empfangsanlage rechtskonform?

Seit ich dabei bin, verlangen Deutsche Veranstalter in deren Ausschreibungen eine Konformitätserklärung für die Fernsteuerung mit zu führen/ vor zu legen.
Seit ich dabei bin, hat diese noch niemand sehen wollen?

Dein Verdacht, dass etliche der aufgeführten Punkte nur für Drohnen gedacht sind, ist leider eben nicht in der Liste belegt.
Ist kein Verdacht von mir, habe ich selber mal wo aufgeschnappt,
Ohnehin wird in all diesen Dokumenten (§16) der Modellflug nicht explizit erwähnt, d.h. für die Behörden sind Drohnen und Modellflug ein- und dasselbe, eben UAS.
Der Spielraum?
Das mit dem "Spielraum ausnutzen" ist mir völlig unklar,
schade für dich
für mich sind Regeln nunmal Regeln, entweder man hält sich dran oder eben nicht. Ich sehe da jedenfalls keinen Spielraum. Wie auch immer, für mich ist die ganze Angelegenheit gestorben, viel Spaß mit euren Vorschriften in Österreich, ich bin da jedenfalls raus. Ich bin einfach froh, dass ich mich mit so einem Humbug wie einer Erstflugcheckliste in Deutschland nicht auseinandersetzen muss.

Gruß, Karl Hinsch
welchen Sinn hatte eigentlich ursprünglicher Post, ich glaube vom 31.03.?
Hattest du dir Klarheit über die neuen Vorschriften verschaffen wollen, oder geht es dir lediglich darum uns in Österreich zu beleidigen-belächeln-für blöd darzustellen?
Ich habe versucht dir klar zu machen (auch der Veranstalter) dass es bis auf wenige Änderungen gleich sein wird wie letztes Jahr.
Warst du letztes Jahr schon dabei?
Du fährst mit Modellen im Wert von einigen Tausend EUR hunderte Kilometer zu Wettbewerben, und jetzt plötzlich vermiesen dir
zwei Formulare und 25.-EUR den Spaß, zwei Tage mit Freunden Modell zu fliegen?

Muss ein Aprilscherz sein
 
Hallo Andreas,

ich sehe schon, du fängst wieder mit Beleidigungen an, weil du meinen Standpunkt nicht verstehen willst ("... uns in Österreich zu beleidigen-belächeln-für blöd darzustellen", "Muss ein Aprilscherz sein"). Meine Intention war einfach Klarheit über das in Österreich in diesem Jahr eingeführte Prozedere, das auch das zwingende Ausfüllen einer Erstflugcheckliste beinhaltet, zu bekommen. Deine Aussagen sind für mich einfach nicht belegbar, d.h. du stellst einfach nur deine Verhaltensweise mit den Vorschriften dar, ohne konkret zu belegen wie man wirklich korrekterweise damit umgehen sollte. Dein prognostiziertes Verhalten des Veranstalters ist eben nur eine Prognose und kann vor Ort auch ganz anders aussehen. Wie sieht´s eigentlich bei einer Kontrolle von AustroControl aus?
Ich habe eben keine Lust mich derartigen Unklarheiten und Unwägbarkeiten auszusetzen und mache daher bis auf Weiteres keinen Modellflug in Österreich mehr. Du magst das komisch, lustig oder bekloppt finden, ich sehe das eben anders.

Ach ja, ich war im letzten Jahr beim ersten F5J Wettbewerb dabei und habe dort auch den 2. Platz belegt. Damals wurden aber eben noch keine derartigen Vorgaben (Erstflugcheckliste, Kompetenznachweis A1-A3) gemacht.

Gruß, Karl Hinsch
 
Hallo Zusammen!

Ich sehe uns Wettbewerbspiloten als Vorreiter im Modellflugsport. Auf der einen Seite in der techn. Entwicklung und in der anderen auf den Ehrgeiz unser Hobby sportlich auszuleben. Als wir das erste Mal mit unseren Eigenbau-Alfas in Weilheim dabei waren, hat uns das F5J Fieber gepackt und wir waren uns einig – ein F5J Wettbewerb in Tirol muss her, den wir 2022 mit der ersten F5J Tirol Trophy erfolgreich umsetzten konnten.
Von der ersten Organisation an war klar, dass der Erfolg einer solchen Veranstaltung nur mit der Teilnahme der Freunde aus dem bayrischen Raum gelingt. Um die Tirol Trophy 2023 noch interessanter zu machen, haben wir sie deshalb bei der FAI und als EURO-Tour Wettbewerb angemeldet.

So nun kam der 1.1.2023 mit dem Inkrafttreten der EU-VO 947-2019, und den – auf den ersten Blick – sehr komplexen Vorschriften in Österreich. Zur gleichen Zeit kommt die Info, dass in Deutschland die EU-VO viel einfacher und für die Modellflieger besser umgesetzt wurde. Also alles super Voraussetzungen für unseren Wettbewerb.....:confused:

In ganz Österreich haben wir an die 12.500 gemeldete Modellflieger also eine geringe Lobby für die es Vorteile aus der EU-VO zu erarbeiten galt. Vermutlich sind im Großraum München mehr Modellflieger registriert – soviel zu den Voraussetzungen. Trotzdem bin ich überzeugt, dass es den Kollegen bei den Verhandlungen mit der zuständigen Behörde – Austro Control – sehr vieles gelungen ist, auch und gerade trotz eines gewissen Bürokratieaufwandes für uns Modellflieger.

Nun ist es an uns Modellfliegern zu zeigen, dass die Auflagen zu erfüllen sind und wir unser Hobby weiter ausüben können. Wir Wettbewerbspiloten werden da mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen das es möglich ist! Wir können unseren Standpunkt nur durch Wettbewerbsaktivitäten und Jugendarbeit stärken.

@ Karl Hinsch – es tut mir leid, dass du die Sache so kritisch siehst. Denke es liegt an Halbinformationen die ich dir gerne erklärt hätte. Du verweist mehrfach darauf, dass eine Teilnahme für dich und mehrere interessierte Piloten gestorben ist. Das liest sich für mich so, als ob du gegen unseren Wettbewerb Stimmung machst.....

Für Rückfragen zur Wettbewerbsabwicklung der F5J Tirol-Trophy in Zusammenhang mit dem Artikel 16 Bescheid in Österreich stehe ich nach persönlicher Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung – Stephan Frischauf F5J Landesfachreferent Tirol f5.lfr.tirol@icloud.com
Ich hab mir den Termin der offenen DM in Burgau rot angestrichen - möchte auf alle Fälle dabei sein um über die Auflagen in Österreich zu informieren. In Weilheim bin ich terminlich leider verhindert, da wird aber meine Kollege Martin Haller dabei sein und die entsprechenden Informationen liefern.

PS - auch wir Österreicher müssen uns als Gastflieger zur Wettbewerbsteilnahme beim MFSD anmelden oder eben den Schulungsnachweis machen und die € 25,00 investieren.


An dieser Stelle bitte ich den Moderator dieses Thema zu schließen, da die Grenze zwischen Verständnis und persönlichen Beleidigungen, eine sehr knappe ist. Schade!

Mit sportlichen Fliegerüßen
Stephan Frischauf
 
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Hallo Stephan,

schade wenn du der Meinung bist ich würde Stimmung gegen euren Wettbewerb machen. Es liegt ganz sicher nicht an euch als Veranstalter, sondern an den in Österreich zum 01.01.2023 neu eingeführten Vorschriften, die einzuhalten sind wenn man in Österreich Modellfliegen möchte. Ich habe ganz einfach massive Bauchschmerzen beim Erfüllen der Bedingungen, die jetzt einzuhalten sind, z.B. Handbücher, Betriebsanleitungen, "richtige" Konfiguration des Senders, "richtige" Schwerpunktlage usw. All das kann ich eben nicht detailliert beibringen und fehlerfrei nachweisen, also lasse ich es notgedrungen mit dem Modellfliegen in Österreich. Das ihr davon als Veranstalter betoffen seid tut mir persönlich leid. Die Bürokratie in Österreich ist nunmal ne ganz spezielle, vor allem im Erfinden von Bestimmungen, die effektiv nur schwer oder gar nicht zu erfüllen sind.

Gruß, Karl Hinsch
 
Würde mich echt interessieren wie das der Flying Circus in Fiss dann hinbekommt .
Ja, vor allem die 120 Meter Höhenbegrenzung ist spannend.

bis jetzt haben die Veranstalter das Höhenproblem über ein Notam gelöst.

Gilt die eigentlich über Grund, oder Pilotenstandort?

bis 10kg über Zehenspitzen, über 10kg über Grund! EU Open eben.

Eine Thermikklasse wie F5J und noch etliche Andere, können in Zukunft ernsthaft und legal nach den derzeitigen Regeln nur mehr in Deutschland geflogen werden. In Österreich ist zumindest in 300m Schluss, so der Platz eine entsprechende Art.16 Zulassung hat. Nur wie kontrolliert man diese max. Höhe. Viel Spaß beim Streiten und Protestieren in Zukunft!
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter 64

User
Guten Abend allerseits,

obwohl ich keine Pläne habe, einen Wettbewerb im Ausland zu fliegen, verfolge ich doch die Diskussion mit Interesse.

Ehrlich gesagt, habe ich solche Probleme schon kommen sehen. Jetzt sieht man erst einmal, welch großen Vorteil uns die Verbandsbetriebserlaubnisse in Deutschland bringen.

Mal nebenbei zu dem Beispiel von Karl:
Tatsächlich gibt es bei uns auf dem Airbus in der PREFLIGHT CHECKLIST den Punkt:

Airplane Documents........On Board and Checked!

Wie könnte man diesem Problem nun begegnen und den Bedenken von Karl Rechnung tragen?

Die F5J Flieger ähneln sich ja stark. Es wäre durchaus denkbar ein gemeinsam-gültiges Betriebshandbuch und eine Vorflugcheckliste für eine ganze Modellflugzeugklasse zu erstellen.
Beides könnte sehr einfach und grundsätzlich gehalten sein. Mit so einem Dokument würde ich jedem Behördenvertreter selbstbewusst entgegen treten. Alle formalen Vorschriften wären erfüllt.
Ein Problem hat man immer, wenn es einen Vorfall oder Unfall gibt. Dann überprüfen Juristen der Behörden, der Beteiligten und der Versicherungen jedes Detail und jedes Dokument bis in den hintersten Winkel. Ob dann alles gerichtsfest ist, das weiß man erst hinterher. Das ist aber in vielen anderen Bereichen des Lebens auch so...

Also vielleicht tun sich mal ein paar erfahrene Leute zusammen und schreiben ein kleines F5J Betriebshandbuch und eine einfache Vorflugcheckliste in deutsch und englisch.

Man könnte sich für den Inhalt beim FAI Sporting Code, bei den standardisierten Regeln und bei den EASA Dokumenten bedienen...

Bester Gruß, Peter
 

Peter 64

User
OffTopic:

Wenn man bei ChatGPT eingibt: "schreibe eine modellflug vorflugcheckliste", dann bekommt man folgendes zurück. Das dürfte für den Behördenvertreter fast schon reichen. Schöne neue Welt!

Hier ist eine Beispiel-Modellflug Vorflugcheckliste:
  1. Allgemeine Inspektion:
  • Überprüfen Sie das Modellflugzeug auf Schäden, Risse oder lockere Teile.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Teile richtig montiert und befestigt sind.
  • Entfernen Sie alle Fremdkörper von der Flugzeugstruktur.
  • Stellen Sie sicher, dass das Modellflugzeug vollständig aufgeladen ist.
  1. Flugsteuerung:
  • Überprüfen Sie die Funktion der Flugsteuerung durch die Fernbedienung.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Steuerflächen frei und korrekt funktionieren.
  • Überprüfen Sie die Trimmung und stellen Sie sie gegebenenfalls ein.
  1. Motor und Propeller:
  • Überprüfen Sie den Motor und stellen Sie sicher, dass er ordnungsgemäß funktioniert.
  • Überprüfen Sie den Propeller auf Schäden oder Risse.
  • Stellen Sie sicher, dass der Propeller fest und sicher auf der Motorwelle sitzt.
  1. Fernbedienung und Empfänger:
  • Überprüfen Sie die Batterien der Fernbedienung und des Empfängers und stellen Sie sicher, dass sie vollständig aufgeladen sind.
  • Stellen Sie sicher, dass die Fernbedienung und der Empfänger ordnungsgemäß funktionieren.
  • Stellen Sie sicher, dass die Reichweite der Fernbedienung ausreichend ist.
  1. Elektronik:
  • Überprüfen Sie die elektronischen Komponenten wie den Empfänger und den Regler auf Beschädigungen oder Risse.
  • Überprüfen Sie alle Kabelverbindungen und stellen Sie sicher, dass sie sicher und fest sitzen.
  1. Startvorbereitungen:
  • Stellen Sie sicher, dass der Startplatz frei von Hindernissen ist.
  • Überprüfen Sie die Windbedingungen und stellen Sie sicher, dass der Wind in eine geeignete Richtung bläst.
  • Starten Sie das Modellflugzeug und prüfen Sie, ob es sicher startet.
  1. Während des Fluges:
  • Beobachten Sie das Modellflugzeug ständig während des Fluges.
  • Achten Sie auf mögliche Probleme oder Beschädigungen während des Fluges.
  • Stellen Sie sicher, dass das Modellflugzeug nicht außer Sichtweite gerät.
Eine gründliche Vorflugcheckliste kann dazu beitragen, die Sicherheit beim Betrieb Ihres Modellflugzeugs zu gewährleisten und unerwartete Probleme zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte auf der Liste sorgfältig durchführen, bevor Sie Ihr Modellflugzeug starten.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Leute, bitte
- bleibt höflich und respektvoll untereinander.



Der Verein, welcher gewillt ist, ein Event durchzuführen,
ist für die Gesetzgebung nicht verantwortlich.

Wenn ihr euch beschweren wollt, oder Änderungswünsche habt,
dann macht es bei den amtlichen Stellen, damit jene sehen, wo es klemmt.


Und damit hier Ruhe einkehrt,
ist vorerst zu.


Gruß
Andreas
 
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