1. Flugbeschränkungen: ED-R "Rheingau"
Wie die Deutsche Flugsicherung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-1-2651) bekannt macht, hat FIR Langen ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt. ED-R "Rheingau" wird vom 16. bis 18. November aktiv sein. Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
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2. Funkkommunikations- und Transponderpflicht: RMZ/TMZ "Rheingau"
Als zusätzliche Schutzmaßnahme der G7-Inneministerkonferenz hat FIR Langen neben der ED-R "Rheingau" vom 16. bis 18. November die RMZ/TMZ "Rheingau" eingerichtet, wie die Deutsche Flugsicherung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-1-2652) meldet. Folglich herrscht in diesem Gebiet Funkkommunikations- und Transponderpflicht.
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Was folgt aus solch lückenhaften Sach- und Fachkenntnissen?
Was "FIR Langen" tatsächlich ist, kann jeder in Wikipedia nachlesen. Das muss ich hier nicht wiederholen. Dann wird aber auch gleich jeder erkennen, dass "FIR Langen" aus Gründen der Zuständigkeit nie und nimmer ein "vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt" haben kann.
Wer diese Gebiete tatsächlich einrichtet, kann im § 17 LuftVO (§ 16 LuftVO für RMZ usw.) ebenfalls jeder nachlesen.
Weshalb der Verfasser dann auch noch die in der NfL 2022-1-2651 unter 2. Art der Flugbeschränkungen veröffentlichten Regelungen ignoriert und statt dessen eine frei erfundene Variante unters Volk bringt, bleibt wohl auf ewig sein Geheimnis.
Seine Behauptung "Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt." ist nämlich schlicht falsch.
Doch dies ist der korrekte Wortlaut aus der NfL 2022-1-2651:
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind
.
.
g) Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen […] sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird…
Es ist also das genaue Gegenteil von "Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt."
Aber mit der DAeC-Buko Modellflug sollte ich wohl nachsichtiger umgehen. Letztlich haben die Verantwortlichen dort nur stumpf abgeschrieben, was der DAeC auf seiner Web-Site diesbezüglich verbreitet. Das ist nämlich vermutlich der Ursprung des gesamten Unfugs...
Wem darf man denn als Modellflieger heutzutage noch vertrauen, wenn sich selbst der DAeC als Desinformationsquelle entpuppt?
Es ist aber nicht mein Stil, nur in destruktiver Kritik zu verharren. Das hilft letztlich niemand. Wie es besser aussehen könnte, habe ich hier versucht darzustellen. Die Inhalte der "Nachrichten für Luftfahrer" (NfL) habe ich dort so allgemeinverständlich wie möglich abgefasst, ohne damit jedoch deren Inhalt zu verfälschen. Vor allem sind die unanschaulichen Koordinatenlisten zu aussagekräftigen Kartenausschnitten verarbeitet worden, die zusätzlich durch die Angabe der betroffenen Vereinsgelände vervollständig worden sind.
So oder so ähnlich stelle ich mir eine wirklich fachgerechte Information vor, die weitgehend Rücksicht auf den Kenntnisstand der "normalen" Modellflieger nimmt. Es wäre also durchaus machbar, wenn man nur wollen wollte!
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