Flugleiter droht mit Anzeige

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Hallo,
ein Bekannter, der nicht hier im Forum aktiv ist, hat mir folgende skandalöse Geschichte erzählt: Er hat ein 1 kg schweres Elektromodell in einem Abstand von 2 km von einem Flugplatz betrieben. Ab 1,5 km Abstand ist Modellflug ja erlaubnisfrei möglich. Es gibt dort keine Kontrollzone oder ähnliches. Max. Flughöhe ist bis Luftraum E, das sind dort 2500 Fuß/750 m, wenn ich mich nicht irre. Aus Sicherheitsgründen fliegt mein Bekannter dort aber nur 100-150 m hoch (also keine Thermikflüge), meist sogar niedriger. Sobald er in größerer Entfernung ein Flugzeug sieht oder hört, reduziert er seine Höhe auf etwa 10 m. Er weicht also vorschriftsmäßig nach unten aus, auch wenn das Flugzeug gar nicht direkt über ihn fliegt.

Er fliegt dort übrigens schon seit 20 Jahren, allerdings nur ein paar mal im Jahr. Er hat noch nie jemanden gefährdet und verstößt auch nicht gegen ein Gesetz. Da kommt plötzlich durch Zufall ein Flugleiter des besagten Flugplatzes bei ihm vorbei und pöbelt ihn an: "Das ist hier verboten". Ihn haben dann die Argumente meines Bekannten gar nicht interessiert, sondern er hat mit einer Anzeige gedroht.

Zu erwähnen sei noch, daß mein Bekannter kein Anfänger ist, der voll auf sein Modell konzentriert sein muß und somit gar nicht merkt, wenn sich ein Flugzeug nähert. Er hat jahrzehntelange Erfahrung und ist wirklich einer der besten Modellflieger in der näheren und weiteren Umgebung. Er hat sogar früher Kunstflugwettbewerbe gewonnen. Daß er versehentlich mit einem Flugzeug zusammenstößt, ist nach menschlichem Ermessen eigentlich nicht möglich. Auf besagtem Gelände fliegt er nur zur Entspannung einfache und langsame Modelle, die keinen Modellflugplatz brauchen, da kann er mühelos Ausschau halten nach anderen Flugzeugen und hat alle Zeit der Welt, um auszuweichen.

Wenn nun dieser Flugleiter meinem Bekannten dort das Fliegen verbieten will, obwohl es laut Gesetz erlaubt ist, ist das dann ein "unerlaubter Eingriff in den Luftverkehr" oder einfach nur Nötigung? Also ich würde den Typen anzeigen. Mein Bekannter möchte das allerdings nicht, weil er keinen Streß will. Aufgrund seiner Lebensumstände kann ich das nachvollziehen. Was meint ihr dazu? Kann man meinem Bekannten irgend ein Fehlverhalten vorwerfen? Wie würdet ihr vorgehen in einem solchen Fall?

Grüße
Bernd
 
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airshow

User
Hallo Bernd,

um das ganze würdigen zu können, müßte man auch die Sicht des Flugleiters kennen. So wie geschildert, ist es die Ansicht deines Bekannten.
Bei solchen Dingen helfen klärende Gespräche der Beteiligten.
Rate Deinem Bekannten,, er soll ein Gespräch suchen. Wenn greifbare Fakten vorliegen, ist es eher möglichhier einen Ratschlag zu geben.
 

aue

User
Hallo Bernd,

die LuftVO sagt zunächst das folgende:
"§ 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947(3)
Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind, wenn der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet oder die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz eingeholt worden ist,"

Sollten also keine weiteren speziellen örtlichen Regelungen vorliegen, fliegt dein Bekannter demnach völlig rechtskonform.
Ich würde folgendermaßen verfahren:
- den Flugleiter fragen, gegen welche Gesetze bzw. Auflagen der Bekannte angeblich verstößt,
- den Flugleiter fragen, über welche Berechtigung er verfügt, behördliche bzw. polizeiliche Aufgaben ausüben zu dürfen,
- die Aktionen des Flugleiters dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Name, Kfz-Kennzeichen, ggf. Foto,
- wenn möglich Zeugen eines Flugleiterbesuches hinzuziehen.

Wichtig ist, dass dein Bekannter stets freundlich/höflich und sachlich bleibt. Die Sache ist zwar ärgerlich, aber er soll sich nicht allein durch das Auftreten dieses selbsternannten Hilfssheriffs beeindrucken lassen.

Hat er eine Genehmigung des Grundstückeigentümers?
Dies ist zwar immer sinnvoll, kann aber nicht Grundlage eines Flugverbotes sein, fällt zudem ins Zivilrecht.

Schöne Grüße
Andreas
 

S_a_S

User
hallo Bernd,
eventuell mal den Standort genauer gegenprüfen. Nicht immer ist es ein Kreis um den Tower.
Und es kann noch andere Gründe geben.

Ein Flugleiter hat außerhalb des Flugplatzes keine Befugnis, nach irgendwelchen Personalien zu fragen. Klar kann er eine Anzeige (gegen Unbekannt oder den Halter von Fahrzeug xxx / Modell yyy) machen, aber dann ist es die Aufgabe der Behörden, dieser nachzugehen.

Grüße Stefan
 

UweH

User
Bei solchen Dingen helfen klärende Gespräche der Beteiligten.
Rate Deinem Bekannten,, er soll ein Gespräch suchen. Wenn greifbare Fakten vorliegen, ist es eher möglichhier einen Ratschlag zu geben.


Hallo Bernd,

wenn Dein Bekannter lt. LuftVO dort fliegen darf und ein Gespräch mit dem Flugleiter eine Anzeige nicht verhindern kann, dann kann er es auch darauf ankommen lassen und sich anzeigen lassen. Die Behörden stellen dann fest ob ein Verstoß vorliegt und wenn nicht, dann spricht nichts gegen weiter fliegen.
Die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstücksbesitzers ist nicht notwendig wenn die erlaubnisfreie Fliegerei durch das freie Betretungsrecht der Landschaft nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz gedeckt ist. Dabei sind die Betretungs-Einschränkungen aus dem Gesetz natürlich zu beachten, z.B. Betretunsgverbot landwirtschaftlicher Flächen usw.

Gruß,

Uwe.
 
🤞
Dieser " Flugplatz " ist womöglich nur ein Segelfluggelände, oder Sonderlandeplatz...
Diese Flugleiter, die eigentlich keine sind, haben auch dort nur sehr beschränkte Rechte
( Information, bei Unfall Rettung einleiten, Starts notieren....), verstehen sich aber gerne als Hilfspolizisten...

Wie Uwe oben anführt...
 

Steffen

User
Da kommt plötzlich durch Zufall ein Flugleiter des besagten Flugplatzes bei ihm vorbei und pöbelt ihn an: "Das ist hier verboten".
Da würde ich mich freundlich für den Hinweis bedanken und fragen, worauf das Verbot denn wohl basieren möge.

Ihn haben dann die Argumente meines Bekannten gar nicht interessiert, sondern er hat mit einer Anzeige gedroht.
Da würde ich mich dann sehr freundlich für die Anzeige bedanken und mitteilen, dass ich mich schon sehr darauf freue.

Solche Leute gibt's immer. Besonders schön ist es, wenn sie die Rennleitung rufen wollen. Die erklärt ihnen dann, dass sie falsch liegen.
 

Milan

User
...ich hätte den "Flugleiter" gefragt, ob er auch ein Bier möchte...
 
...ich hätte den "Flugleiter" gefragt, ob er auch ein Bier möchte...
Naja damit hätte man diesem Herren ein Argument geliefert, Verdacht auf Trunkenheit am Knüppel....
Aber, dieser Herr hat ausserhalb seines " Hoheitsbereiches " überhaupt keine Befugnis zu irgendwas, ob innerhalb interessiert niemanden.
Ich würde weiter dort fliegen gehen wie die vergangenen Jahre, wenn bei mir die rechtl. Voraussetzungen zutreffen ( und die lernt man auch zum Kenntnisnachweis ) , und ich würde künftig dort mal lieber zu zweit fliegen, also mit Zeugen: Der Herr FL macht sich nämlich mglw. Themen wie Amtsanmassung, Beleidigung, Nötigung zu eigen. Und dazu sollte man selbst Zeugen haben. Wenn er während eines Fluges einen anmacht, dann könnte sich das auch störend auf die Luftfahrtsicherheit auswirken und mich zur Notlandung zwingen, mit Schaden am eigenen Material.......
 

Milan

User
Ich muss doch nicht jeden Ball der mir zugespielt wird annehmen....einfach vorbeirollen lassen und noch eins draufsetzen wäre in diesem Fall für mich die Devise gewesen.
Wenn irgend ein mir unbekannter den Michel (Pausenclown) performt bekommt er ,was ihm noch mehr Adrenalin beschert.
 
Wenn man sich seiner Sache sicher ist kann man ja den Fragesteller mal etwas hinterfragen.
"echt? Wogegen verstoße ich denn gerade?"
Kommt da nix halbwegs Fundiertes, dann kann man seine Gegenüber etwas einschätzen und dann angemessen Antworten/weiter diskutieren.

Allerdings kann, wie schon Vorredner angemerkt haben, anhand der Beschreibung nicht die tatsächliche Lage eingeschätzt werden.
Daher verbietet sich eine Beurteilung an dieser Stelle.
 
. Max. Flughöhe ist bis Luftraum E, das sind dort 2500 Fuß/750 m, wenn ich mich nicht irre. Aus Sicherheitsgründen fliegt mein Bekannter dort aber nur 100-150 m hoch

Außerhalb von Modellflugplätzen mit entsprechender Aufstiegserlaubnis gilt mittlerweile generell ein Deckel von 120m. A1/A3 Schein ist auch obligatorisch und Kennzeichnung der Modelle nur um sich nicht angreifbar zu machen.


Betreuungsrecht und Legalität außerhalb vom 1,5km Radius wurde ja schon angesprochen.
 
Außerhalb von Modellflugplätzen mit entsprechender Aufstiegserlaubnis gilt mittlerweile generell ein Deckel von 120m. A1/A3 Schein ist auch obligatorisch und Kennzeichnung der Modelle nur um sich nicht angreifbar zu machen.


Betreuungsrecht und Legalität außerhalb vom 1,5km Radius wurde ja schon angesprochen.
nicht wenn man Mitglied in einem Verband mit Betriebserlaubnis ist und einen entsprechenden Nachweis beim Verband abgelegt hat. Dann ist man aus der OC raus.

120m Deckel und A1/A3 braucht man nur wenn man kein Mitglied in einem entsprechenden Verband ist oder sich in der EU außerhalb Deutschland aufhält und dort fliegen möchte.
 
Ich gehe davon aus das das Gelände über https://maptool-dipul.dfs.de/?language=de geprüft ist und keine Einschränkungen vorliegen oder diese aus den Weg geräumt sind.
Der Kollege über die Mitgliedschaft in einem Verband mit Betriebserlaubnis, Schulungs-Kenntnisnachwes und Versicherung verfügt. Die Zustimmung des Grundstückeigentümers eingholt hat.
Wenn alle diese Dinge vorliegen und erfüllt sind, würde ich der Anzeige entspannt entgegen sehen oder gar selber eine Anzeige auslösen die nähmlich wegen der Behinderung des Betriebes mit unbemannten Luftfahrtgeräten-Modellsport und Nötigung.
Wenn beide Parteien im gleichen Luftsportverband Mitglied und eine Eskalation vermiden werden soll könnte eine Aufklärung über die Modellflugkommision an den anderen Luftsportclub abhilfe schaffen.
 
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