Flugleiterrechte

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Hans Rupp

Vereinsmitglied
Unbekannte Fremdanlage

Unbekannte Fremdanlage

Hmmm,

ich habe mir im Zusammenhang mit den aufkommenden 2,4GHZ-Anlagen auch schon mal die Frage gestellt, was ich als Flugleiter mache, wenn einer mit so einer Funke ankommt.

Mein derzeitiger, "interner" Entscheidungsstand:
- ausser den Spektrum-Anlagen sind mir keine Anlagen mit einem regulären Importeur bekannt; wer einen andere Anlage daherbringt soll mir bitte die Zulassung bzw. Erklärung eines Importeurs zur Zulässigkeit beibringen
- größere Modelle haben mit Spektrum-Anlagen Startverbot, da Hauptimporteur Graupner das nur für Parkflyer etc. "freigegeben" hat
- fliegen darf mit Spektrum nur, was ich als "Parkflyer" oder vergleichbar einstufe
- CE-Zeichen ansehen

Hans
 

Börny

User
...und eine "Konformitätserklärung"...(Verwendungszweck: Übertragungssystem zur Fernsteuerung von Modellen, Seite 32 Bedienungsanleitung der Spektrum DX-2.0 von Graupner)

Holm & Rippenbruch,
Börny
 
Modellflugflugleiter

Modellflugflugleiter

Regelt lieber erst mal eure Tagesmitgliedschaften, bevor ihr dem rechtlich, im Modellflugbereich, nicht existierenden "Flugleiter" in der selbst gebastelten Flugordnung irgendwelche Rechte einräumt, die unhaltbar sind. Leider wurde der Modellflugflugleiter jetzt in die NfL übernommen, Futter für die Bürokraten, sonst nichts. Es sei denn jemand kann anhand von Zahlen nachweisen, dass durch den Einsatz von Modellflugflugleitern die Unfallzahlen signifikant sinken.

Natürlich macht es Sinn bei viel Flugbetrieb oder Veranstaltungen einen "Informierer" oder einen "Gefahrenabwehrer" zu haben, aber auch das kann man eigenverantwortlich vor Ort regeln, denn eigentlich sind ALLE am Flugbetrieb beteiligten auch verantwortlich.

Die AE gilt für die Mitglieder des Vereins. Also braucht man Sonder- oder Tagesmitgliedschaften.

Also ist folgendes zu regeln:
Wer darf Anträge auf Tagesmitgliedschaften entgegennehmen?
Welche Formulierung muss drauf?

Ohne entsprechendes Equipment keine Mitgliedschaft. Ganz ohne Modellflugflugleiter.

Gruß
Jo
 

Börny

User
cumulonimbus schrieb:
Regelt lieber erst mal eure Tagesmitgliedschaften, bevor ihr dem rechtlich, im Modellflugbereich, nicht existierenden "Flugleiter" in der selbst gebastelten Flugordnung irgendwelche Rechte einräumt, die unhaltbar sind.

....wo kommst denn Du her ?! Einen größeren Schwachsinn hab' ich noch nirgends gelesen.

cumulonimbus schrieb:
Also ist folgendes zu regeln:
Wer darf Anträge auf Tagesmitgliedschaften entgegennehmen?
Welche Formulierung muss drauf?
Jo

....und was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun ?


Holm & Rippenbruch,
Börny
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Wo ist eigentlich das Problem?

Wo ist eigentlich das Problem?

Zurück zur Frage:

Voll GFK schrieb:
Darf / soll / muss der Flugleiter einschreiten ? Oder ist der Gastflieger alleine verantwortlich, dass alles passt.

ist doch eigentlich völlig klar. Nicht nur der Flugleiter, sondern auch jedes andere Vereinsmitglied auf dem Platz sollte einschreiten. Hier wird mit nicht erlaubter Frequenz geflogen. Nicht mehr + nicht weniger. Wenn ein Autofahrer neben unserem Platz (oder sonstwo) mit 35Mhz fährt dann schreite ich auch ein, egal ob Flugleiter oder nicht.

Wenn schon die Frage disuktiert wird, ob auf dem eigenem Platz der Flugleiter einem Gast bei nicht legaler Frequenz Startverbot erteilen darf....was macht ihr denn, wenn ihr im Park fliegen wollt und da mal eben ein Auto- oder Bootfahrer auf eurem Kanal unterwegs ist? Weggehen oder was sagen?

Gruß
Gregor
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
@ Jo:
Wir haben Flugleiterpflicht an der Teck (am Wochenende und unter der Woche bei mehr als 3 Modellen in der Luft) und zwar schon lange. Und wir werden kontrolliert. Der Flugleiter erteilen die persönliche Aufstiegsberechtigung, Liste aller Flugleiter liegt dem Regierungspräsidium vor. Ist alles geregelt. Brauchst Dir bei uns darum keine Sorgen machen :)

@Frank
Kannte ich noch nicht, aber im Buschfunk war ja zu hören, dass Futaba sehr bald eine legale 2,4GHZ-Anlage bzw. HF-Module mit voller Reichweite anbieten soll. Schon lieferbar?

Ich warte darauf, dass es für meine MC24 ein 2,4GHZ-Modul von Graupner gibt. Soll es auch irgendwann geben.

Hans
 

BZFrank

User
Hans,

laut Futaba Mitte April, ich steh auf der Lieferliste...

Details dazu passen zwar von der Art des Themas eher in die 'Fernsteuerung' Rubrik. Es aber in jedem Fall keine 'Parkflyer'-Anlage, sondern Vollreichweite und auch für Grossmodelle möglich, das wurde mir auch von einem Futabamitarbeiter bestätigt und steht auch so in der Anleitung der Anlage.

Dort gilt aber auch das hinten ein CE draufklebt und eine Zertifizierung dabei ist, wie üblich.

Grüße

Frank
 

Termnak

User
Hallo

Regelungen oder Vorschriften gibt es bei unseren Hobby genügend.Jeden Piloten sollte klar sein was er betreibt,wie es zulässig ist und welchen Schaden er anrichten könnte wenn.....Habe ich nicht Gewußt?Dummheit schützt vor Strafe nicht.Da ich schon habe Pferde kotzen sehen sollen ab und an Modellpiloten die schon 20 Jahre fliegen die ein oder andere Vorschrift auf die leichte Schulter nehmen.Nach dem Motto ich bin der Star nach mir die Sinnflut.....

Was ich damit meine ist,was nützt es wenn 50% Wissen was erlaubt ist und sich daran halten und der Rest dies durch Leichtsinn kaputt macht.

Zum Anfangspost,würde ich wenn ich Flugleiter oder als Mitglied vor Ort wäre nicht gestatten das auf einen nicht für Flugmodelle frei gegebenen Kanal geflogen wird.Nur,die Vernunft kann nicht überall sein.

Den Gastpiloten und Mitgliedern möchte ich sagen,das es schwer ist ein vernüftiges Modellfluggelände zu betreiben falls man den Nervenkrieg mit der AE überwunden hat.Macht dies nicht aus Überheblichkeit kaputt.


Gruß Jürgen
 
@Hans. Doch ich mache mir Sorgen, darüber das bei euch alles so perfekt geregelt ist. Nimm mir das nicht übel, schön wenn es euch gefällt, ich finde es ist unnötig. Ein Flugbuch verhindert keine Unfälle, genauso wenig wie der restliche bürokratische Unfug mit dem Modellflugflugleiter.

Wer weiß denn noch wie der Flugleiter entstand?

Es war nicht die Erkenntnis mittels einer Studie oder der Erfahrung, dass dadurch das Modellfliegen sicherer wird. Bei den Großen wird es jedenfalls unsicherer http://img.edsb.airworkpress.com/red/fof/BFU-Bulletin200504.jpg

@Börny. Schau mal in eure AE. An wen ist die gerichtet? Den Verein. Wer ist das? Die Mitglieder des Vereins. Die NfL 59/06 machts deutlich. Musterbescheid B. (4) Mit ein bisschen nachlesen kommt man dann auch drauf, dass damit die Frage beantwortet ist. In der AE steht auch, dass nur genehmigte Frequenzen benutzt werden dürfen (Amtsblatt RegTP, jetzt Bundesnetzagentur).


Gruß
Jo
 
Flugleiter, Tagesmitgliedschaft

Flugleiter, Tagesmitgliedschaft

Ups, doppelt.
 
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