Hallo zusammen,
da hat sich neulich bei uns im Verein etwas ereignet was mich sehr ans Grübeln gebracht hat und wo ich seitens des Vorstandes bis jetzt noch keine Antworten auf meine Fragen hab.
Folgendes ist passiert:
Der uns für Verbrenner und Modelle über 5 kg zur Verfügung stehende Luftraum ist uns seinerzeit (vor ca. 30 Jahren) in der Aufstiegsgenehmigung zugeteilt worden. Auf die Einhaltung des Luftraums wird allgemein sehr geachtet, d. h. auch die Bewohner des nahegelegenen Dorfes sind informiert und sensibel. Das unserem Gelände am nächsten gelegene Haus des Dorfes ist ca. 500m entfernt.
Im vergangenen Jahr hat unser Schleppilot mit unserer Bellanca (140er King, 20kg) den Luftraum Richtung Dorf überschritten. Daraufhin hat es eine Beschwerde von gewissen Dorfbewohnern (die uns schon seit Jahren uns das Leben schwer machen) zu diesem "Vorfall" an unseren Vorstand gegeben. Angeblich gibt es auch ein Beweisvideo.
Ein ganz "eifriges" Mitglied (derjenige der in jeder Lebenslage Luft- und Vereinsrecht auswendig zitieren kann) hat von dieser Beschwerde erfahren und hat daraufhin einen Antrag an unseren Vorstand gerichtet mit der Forderung unseren Schleppiloten mit 1 Jahr Flugverbot zu belegen.
Unser Vorstand hat dann den Antrag genehmigt, allerdings das "Strafmaß" auf ein halbes Jahr reduziert, d. h. unser Schleppilot darf sich dieses Jahr bis zur Jahresmitte auf die Rentnerbank setzen und zuschauen. Auch wir 4 Großseglerpiloten gucken in die Röhre. Inwieweit dieses "Strafmaß" gerechtfertigt ist steht für mich erstmal zur Debatte.
Es gibt zu diesem "Vergehen" unseres Schleppiloten überhaupt keine Regelung im Verein. Weder in der Flugbetriebsordnung, in der Satzung noch sonstwo wird eine "Bestrafung" (in welcher Form auch immer) bei Luftraumverletzung erwähnt, geschweige denn irgendeine Festlegung des "Strafmaßes".
Jetzt meine Fragen:
Ist auf Antrag irgendeines Mitgliedes die Verhängung eines Flugverbots in einem solchen Ausmaß ohne irgendeine rechtliche Grundlage überhaupt möglichh und durchführbar?
Wie könnte man die Ahndung von Luftraumverletzungen in Zukunft angehen? Mir geht z. B. eine Vorgehensweise nach dem Flensburger Punktesystem durch den Kopf.
Für eure sachkompetenten Hinweise und Antworten wär ich euch sehr dankbar
Viele Grüße
Carl
da hat sich neulich bei uns im Verein etwas ereignet was mich sehr ans Grübeln gebracht hat und wo ich seitens des Vorstandes bis jetzt noch keine Antworten auf meine Fragen hab.
Folgendes ist passiert:
Der uns für Verbrenner und Modelle über 5 kg zur Verfügung stehende Luftraum ist uns seinerzeit (vor ca. 30 Jahren) in der Aufstiegsgenehmigung zugeteilt worden. Auf die Einhaltung des Luftraums wird allgemein sehr geachtet, d. h. auch die Bewohner des nahegelegenen Dorfes sind informiert und sensibel. Das unserem Gelände am nächsten gelegene Haus des Dorfes ist ca. 500m entfernt.
Im vergangenen Jahr hat unser Schleppilot mit unserer Bellanca (140er King, 20kg) den Luftraum Richtung Dorf überschritten. Daraufhin hat es eine Beschwerde von gewissen Dorfbewohnern (die uns schon seit Jahren uns das Leben schwer machen) zu diesem "Vorfall" an unseren Vorstand gegeben. Angeblich gibt es auch ein Beweisvideo.
Ein ganz "eifriges" Mitglied (derjenige der in jeder Lebenslage Luft- und Vereinsrecht auswendig zitieren kann) hat von dieser Beschwerde erfahren und hat daraufhin einen Antrag an unseren Vorstand gerichtet mit der Forderung unseren Schleppiloten mit 1 Jahr Flugverbot zu belegen.
Unser Vorstand hat dann den Antrag genehmigt, allerdings das "Strafmaß" auf ein halbes Jahr reduziert, d. h. unser Schleppilot darf sich dieses Jahr bis zur Jahresmitte auf die Rentnerbank setzen und zuschauen. Auch wir 4 Großseglerpiloten gucken in die Röhre. Inwieweit dieses "Strafmaß" gerechtfertigt ist steht für mich erstmal zur Debatte.
Es gibt zu diesem "Vergehen" unseres Schleppiloten überhaupt keine Regelung im Verein. Weder in der Flugbetriebsordnung, in der Satzung noch sonstwo wird eine "Bestrafung" (in welcher Form auch immer) bei Luftraumverletzung erwähnt, geschweige denn irgendeine Festlegung des "Strafmaßes".
Jetzt meine Fragen:
Ist auf Antrag irgendeines Mitgliedes die Verhängung eines Flugverbots in einem solchen Ausmaß ohne irgendeine rechtliche Grundlage überhaupt möglichh und durchführbar?
Wie könnte man die Ahndung von Luftraumverletzungen in Zukunft angehen? Mir geht z. B. eine Vorgehensweise nach dem Flensburger Punktesystem durch den Kopf.
Für eure sachkompetenten Hinweise und Antworten wär ich euch sehr dankbar
Viele Grüße
Carl