hänschen
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Selbstverständlich ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes oder "Schiedsrichters" der nächste Schritt, wenn man die Entscheidung des Vorstandes nicht akzeptieren möchte oder sich absolut ungerecht behandelt fühlt.
Der nächste Schritt wäre ein Antrag bei der Hauptversammlung, bzw. die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung.
Wurde aber hier auch schon geschrieben...
Mit Kanonen auf Spatzen schiessen bringt grosse Streuverluste...
Dann heißt das nicht Luftamt sondern Luftfahrtbehörde und ratet mal welche zwei Bundesbehörden damit gemeint sind?
Die Luftfahrtbehörde muss ja auch die Platzordnung genehmigen.
Hierfür ist ausschliesslich die untere Luftfahrtbehörde zuständig, angesiedelt bei den Regierungspräsidien der Bundesländer.
Das heisst: Das Bundesverkehrsministerium als oberste Behörde hat diesen (und andere Luftfahrtbereiche) an die Länder delegiert.
Ist ja nicht so, das sich das LBA nicht für Modellflug interessiert und wenn es sie erst mal richtig interessiert wird es ungemütlich.
Dann erkläre doch bitte wo das LBA für Modellflug zuständig ist? Zumindest mir ist nichts bekannt.