Flugverbot bei Verletzung des Luftraums

Selbstverständlich ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes oder "Schiedsrichters" der nächste Schritt, wenn man die Entscheidung des Vorstandes nicht akzeptieren möchte oder sich absolut ungerecht behandelt fühlt.

Der nächste Schritt wäre ein Antrag bei der Hauptversammlung, bzw. die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung.
Wurde aber hier auch schon geschrieben...
Mit Kanonen auf Spatzen schiessen bringt grosse Streuverluste...

Dann heißt das nicht Luftamt sondern Luftfahrtbehörde und ratet mal welche zwei Bundesbehörden damit gemeint sind?
Die Luftfahrtbehörde muss ja auch die Platzordnung genehmigen.

Hierfür ist ausschliesslich die untere Luftfahrtbehörde zuständig, angesiedelt bei den Regierungspräsidien der Bundesländer.
Das heisst: Das Bundesverkehrsministerium als oberste Behörde hat diesen (und andere Luftfahrtbereiche) an die Länder delegiert.

Ist ja nicht so, das sich das LBA nicht für Modellflug interessiert und wenn es sie erst mal richtig interessiert wird es ungemütlich.

Dann erkläre doch bitte wo das LBA für Modellflug zuständig ist? Zumindest mir ist nichts bekannt.
 
Hallo dtd,

dann hast dich in der dritten Instanz zurückgeklagt auf den Platz (nach ca. 3 Jahren) und fliegst zum ersten Mal wieder. Dummerweise ist gerade böiger Wind, und die Nächste Sektorenverletzung ist fällig. Hm, dumm gelaufen, teurer Flug, Vereinsausschluß, weil die genug von Dir haben ...

Wie wär's denn mit etwas gesundem Menschenverstand und weniger Streitlust?
Man soll sich nichts gefallen lassen und durchaus prozessieren, wo es sinnvoll ist und man gute Aussichten hat, das Erreichte auch zu genießen. Wenn aber einer in einem solchen Fall vor den Kadi zieht, kann er kein Mitgefühl für sein Magengeschwür von mir erwarten.

Servus
Hans

Wenn man die Entscheidung des Vorstandes nicht akzeptieren möchte, dann bleibt einem wohl nichts anderes übrig als ein Schiedsrichter oder Rechtsanwalt einzuschalten.
Rechtsanwalt heißt nicht immer gleich Prozess.
Jedenfalls ist es kein gangbarer Weg, jedesmal wenn ein Mitglied eine Entscheidung des Vorstandes nicht mitträgt, eine Hauptversammlung einzuberufen. In dem Fall hier, wäre es ja eher eine außerordentliche Versammlung da es darum geht, die Strafe aufzuheben und eben so zu verkürzen (sonst lohnt sich das alles eh nicht).
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann bedarf es mind. 10% der Mitglieder die eine solche Versammlung beantragen (es sei denn in der Satzung ist andere "Masse" gefordert. Z.B. 1/3 oder so), um eine solche Versammlung einzuberufen. Es würde eine Liste mit entsprechender Anzahl von Unterschriften reichen.
 
Ich sehe da eigentlich ausser dem Austritt aus dem Verein überhaupt keine Möglichkeit. Es sei denn der Vorstand steht mit der Entscheidung alleine da, und die MV revidiert diese und macht deutlich dass diese Entscheidung quatsch war. Andernfalls muss man sich als Mitglied natürlich fragen, was man bereit ist an Demütigung überhaupt zu ertragen, um tatsächlich in Erwägung zu ziehen weiterhin in einem Verein zu bleiben bei dem man ein halbes Jahr Flugverbot hat.
Grundsätzlich braucht es für eine solche Aktion immer zwei Menschen, einer der Austeilt und einer der dies mit gesenktem Haupt entgegennimmt. Falls die verurteilte Person tatsächlich im Verein verbleibt, haben sich da anscheinend zwei gefunden.

gruß cyblord
 
Hallo Carl,

bei uns ist in der Satzung ist ein so genannter "Ehrenausschuß" verankert der über solche Vergehen dann richtet.
Dieser Ausschuß setzt sich aus einem Vorstandsmitglied, einem Gründungsmitglied und einem normalen Vereinsmitglid zusammen.
In dem 40 jährigem Bestehen unseres Vereins war es aber Gott sei Dank noch nie nötig diesen Ausschuß zu bemühen.
Wir haben auch sehr regen Schleppbetrieb mit Großmodellen und bei ungünstiger Westwindlage auch ein Problem mit der Grenze des zugewiesenen Luftraums. Wir ermahnen uns aber immer wieder gegenseitig den Luftraum einzuhalten. denn wir wollen alle noch möglichst lange auf unserem schönen Platz fliegen. Durch dieses Vorgehen kommt es auch nicht dazu das einzelne Mitglieder "Anzeigen" beim Vorstand erstatten.

Ich wünsch euch allen eine Unfall-, bruchfreie und "harmonische" Saison 2012
Tommy
 

Marcus M

User
Mit C bitte...

Ne im ernst, wenn ein Vorstand sowas macht, von einem Vereinskamerad angestiftet.
Ich geh auf den Platz zum fliegen und um leute zu treffen aber wenn man nen fehler machst und dann den Sommer versaut bekommst, was hat das mit Vereinsleben zu tun ?

Entfernungen und Höhen einschätzen ist generell extrem schwer, das macht das ganze noch lächerlicher... macht mal nen Test und pack nen GPS logger ins Modell...
 
Jetzt mit "C"

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Hallo Marcus,

sicher ist die Maßnahme hart, ob sie gerechtfertigt ist maße ich mir nicht an zu urteilen.

Soweit hier im Beitrag zu lesen ist ja ohnehin der Platz unter Beobachtung und solange die Spielregeln eingehalten werden ist es wohl als Bestandsschutz zu sehen.
Nun muss der Vorstand eben für den Erhalt des Platzes agieren, so hat er halt recht wenig Spielraum.

Klar, wer hat schon gerne ein Flugverbot - aber es könnte gerechtfertigt sein, wir kennen die realen Verhältnisse vor Ort nicht. Möglich, dass es zu hart ist, möglich dass es notwendig und richtig war.
Wir werden es nicht hier rausfinden...

Ich verbuche das mal unter ungewöhnliche Maßnahme.
 
Mit C bitte...

Ne im ernst, wenn ein Vorstand sowas macht, von einem Vereinskamerad angestiftet.
Ich geh auf den Platz zum fliegen und um leute zu treffen aber wenn man nen fehler machst und dann den Sommer versaut bekommst, was hat das mit Vereinsleben zu tun ?

Entfernungen und Höhen einschätzen ist generell extrem schwer, das macht das ganze noch lächerlicher... macht mal nen Test und pack nen GPS logger ins Modell...

Gebe dir in allen Punkten recht,aber einfach aus dem Verein austreten ist auch keine optimale Lösung.Ich fliege mittlerweile fast 35 Jahre im Verein und habe dort schon viele Vorstände kommen und gehen sehen.Wenn ich der betreffende Pilot gewesen wäre,wüsste ich nicht genau wie ich mich verhalten hätte.Ein gutes Vereinsklima sieht anders aus,aber irgendwann gibt es auch wieder einen neuen Vorstand,der im Wohle der Mitglieder handelt.Und genau hier hat dieser Vorstand für mich versagt,denn er spricht Verbote für etwas aus,was er nicht beweisen kann.Bei so einer harten Strafe müssten die Beweise hieb.-und stichfest sein,aber das sind Sie hier nicht,denn Flughöhen und Entfernungen kann man mit dem bloßen Auge nicht genau abschätzen.Bei der Vermutung das man den Flugraum überschritten hat,hätte eine mündliche Verwarnung vollkommen ausgereicht.
 

Manuel m

User
Vorstand,der im Wohle der Mitglieder handelt.Und genau hier hat dieser Vorstand für mich versagt,denn er spricht Verbote für etwas aus,was er nicht beweisen kann
Hallo
mach Dir mal Gedanken ob da nicht der Verein Geschützt wurde, nicht Jede Beschwede kommt auch auf dem Platz an!
Ich bin Verantwortlicher Flugleiter in einem Verein mit 100 Mitgliedern,wenn sich Jemand bei uns Beschwert(kommt Super selten vor) wird mit dem Beschwerdeführer Ruhig und Sachlich bei einem Bier besprochen was wir tun können. Wir musten auch schon mit Piloten Sprechen um die Flugweise zu Ändern.Was Ich Zwischen den Zeilen Gelesen habe ist:Schleppflieger, Groß, Laut, Hoher Vollgasanteil, Große anzahl an Starts, weiter Aktionsradius.
Wenn eine Kategorie Modelle Ärger bei Anwohnern auslöst dann wohl Schlepper (und Jets) Ich möcht Wetten der Anwohner hat sich schon mehrmals
Beschwert, und nun ein Beweisvideo angefertigt.
Denkt mal aus sicht der Anwohner.
Ich sehe das so, es brauch nur einer aus der Reihe zu Tanzen und alle haben Stress, und der regelmäßige Schleppflieger hat das Größte Potential für Stress. Also immer die ganze Vorgeschicht kennen, und dann Urteilen. 6 Monate Flugverbot sollten auf Jedenfall über das Ziel hinausgeschossen sein.
Ich denke 4 Wochen kein Schlepper fliegen und sich beim Anwohner Entschuldiegen wäre wohl angebracht.
Denkt mal drüber nach
MFG Manuel
 
Hallo
mach Dir mal Gedanken ob da nicht der Verein Geschützt wurde, nicht Jede Beschwede kommt auch auf dem Platz an!
Ich bin Verantwortlicher Flugleiter in einem Verein mit 100 Mitgliedern,wenn sich Jemand bei uns Beschwert(kommt Super selten vor) wird mit dem Beschwerdeführer Ruhig und Sachlich bei einem Bier besprochen was wir tun können. Wir musten auch schon mit Piloten Sprechen um die Flugweise zu Ändern.Was Ich Zwischen den Zeilen Gelesen habe ist:Schleppflieger, Groß, Laut, Hoher Vollgasanteil, Große anzahl an Starts, weiter Aktionsradius.
Wenn eine Kategorie Modelle Ärger bei Anwohnern auslöst dann wohl Schlepper (und Jets) Ich möcht Wetten der Anwohner hat sich schon mehrmals
Beschwert, und nun ein Beweisvideo angefertigt.
Denkt mal aus sicht der Anwohner.
Ich sehe das so, es brauch nur einer aus der Reihe zu Tanzen und alle haben Stress, und der regelmäßige Schleppflieger hat das Größte Potential für Stress. Also immer die ganze Vorgeschicht kennen, und dann Urteilen. 6 Monate Flugverbot sollten auf Jedenfall über das Ziel hinausgeschossen sein.
Ich denke 4 Wochen kein Schlepper fliegen und sich beim Anwohner Entschuldiegen wäre wohl angebracht.
Denkt mal drüber nach
MFG Manuel

Auch dir gebe ich Recht,aber wenn ich als Vorstand jemanden bestrafe,müsste die Beweislage eindeutig sein.Und eine eindeutige Beweislage ist das hier nicht.
Vernünftig wäre es gewesen wenn die beteiligten Personen mal ein Gespräch unter 4 Augen geführt hätten(also auch mit dem besagten Anwohner).Das angeblich so beweislastige Video hätte ich mir auch mal vorführen lasen.
 
Auch dir gebe ich Recht,aber wenn ich als Vorstand jemanden bestrafe,müsste die Beweislage eindeutig sein.Und eine eindeutige Beweislage ist das hier nicht.
Vernünftig wäre es gewesen wenn die beteiligten Personen mal ein Gespräch unter 4 Augen geführt hätten(also auch mit dem besagten Anwohner).Das angeblich so beweislastige Video hätte ich mir auch mal vorführen lasen.

Woher wissen wir denn das hier die Beweislage nicht eindeutig ist? Wo ist denn die Schuld oder Unschuld bewiesen?
Doch nicht etwa in der subjektiven Äußerung/Schilderung eines indirekt betroffenen Mitgliedes? WEnn man nämlich das Eingangspsotign liest, dann ist das auch alles andere als sachlich. Es kann daher keine Basis sein um eine Ungerechtigkeit "aufzudecken".
 
Weil es eigentlich keine eindeutige Beweislage geben kann.Eindeutig wäre es,wenn Mitglieder oder Vorstand bei dem betreffenden Anwohner zu Besuch gewesen wäre.
Dann hätte man gemeinsam das Modell beobachten können.Alles andere sind Vermutungen und Schätzungen über Entfernung und Flughöhe.
 
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