Flugverbot bei Verletzung des Luftraums

Ich würde, statt ein Vereinsmitglied zu bestrafen, mich bei dem lärmgeplagten Herrn entschuldigen für den Vorfall.

- das wäre mal das erste, muss aber vom Verursacher kommen...

- einen Anlieger als "Querulant" zu bezeichnen, ist schon ziemlich daneben (oder haben wir da etwas falsch verstanden?)...
 

micbu

User
Natürlich sind nicht alle Anwohner Querulanten, so war das nicht gemeint.
In diesem speziellen Fall kommt es aber so rüber, dass es ist. Vor allem, wenn zufällig genau dann wenn mal eine Schleppmaschine kurz den vorgeschriebenen Luftraum verlässt gerade dann dieser Flug gefilmt wurde.
Daraufhin hat es eine Beschwerde von gewissen Dorfbewohnern (die uns schon seit Jahren uns das Leben schwer machen) zu diesem "Vorfall" an unseren Vorstand gegeben. Angeblich gibt es auch ein Beweisvideo.
Hallo??? Ja klar, alle Anwohner filmen immer alle Flüge. ist schon klar.
Nein, bei so etwas legt man sich bewußt auf die Lauer um ein etwaiges Fehlverhalten dokumentieren zu können.
Es wird zum Sinn des Lebens den anderen zu überwachen und zu kontrollieren.
DAS ist dann ein Querulant, nicht die anderen Tausende von Anwohnern welche in der Nähe eines Modellflugplatzes wohnen.
Denn Fehler, von anderen, die dürfen einfach nicht passieren. Man selbst ist natürlich fehlerfrei.

Michael
 
DAS ist dann ein Querulant, nicht die anderen Tausende von Anwohnern
Du kannst sicher sein, dass sich bei so enorm geringer Distanz viele Anrainer gestört fühlen. Nur, weil sie nichts sagen, ist die Lärmstörung noch lange nicht bestens!

Und es ist vermutlich auch nicht so, dass bei knapper Überschreitung der erlaubten Flugzone ganz plötzlich eine Störung eintritt und bei knapper Einhaltung der Zone es lautlos ist für die Anrainer.
 
Natürlich sind nicht alle Anwohner Querulanten, so war das nicht gemeint.
In diesem speziellen Fall kommt es aber so rüber, dass es ist. Vor allem, wenn zufällig genau dann wenn mal eine Schleppmaschine kurz den vorgeschriebenen Luftraum verlässt gerade dann dieser Flug gefilmt wurde.

Hallo??? Ja klar, alle Anwohner filmen immer alle Flüge. ist schon klar.
Nein, bei so etwas legt man sich bewußt auf die Lauer um ein etwaiges Fehlverhalten dokumentieren zu können.
Es wird zum Sinn des Lebens den anderen zu überwachen und zu kontrollieren.
DAS ist dann ein Querulant, nicht die anderen Tausende von Anwohnern welche in der Nähe eines Modellflugplatzes wohnen.
Denn Fehler, von anderen, die dürfen einfach nicht passieren. Man selbst ist natürlich fehlerfrei.

Michael

Es sind nur einige wenige die uns das Leben schwer machen, aber diese wenige sind schon ein dickes Problem. Wir wissen definitiv, daß unser Flugplatz ständig von diesen wenigen mittels Ferngläser unter Beobachtung steht.

Da hat der Michael schon recht wenn er in diesem Fall vom "Sinn des Lebens den anderen zu überwachen und zu kontrollieren" schreibt.

Denn Fehler, von anderen, die dürfen einfach nicht passieren. Man selbst ist natürlich fehlerfrei.

Michael

Genauso sieht es aus!

Und die Dorfjugend rast mit hochdrehenden Crossrädern durch die Felder und Wiesen. Aber das ist wohl kein Problem:(
 
Wie ist euer Kontakt zu den Anliegern, wird er gepflegt, ladet Ihr sie mal zu einem Bier ein?
 
Dem Querulanten ist es völlig egal wer dieses Modell gesteuert hat. Er ist ein Pedant und möchte sein Recht durchsetzen, egal wie.
Als Verein muss man leider mit solch einem Mitmenschen leben. Diese Nörgler können dabei sehr unangenehm sein und das Überleben des Flugfeldes sogar in Gefahr bringen. Es sollte daher klar sein, dass die Vereinmitglieder sich peinlichst genau an die Auflagen halten sollten um dem Rest des Vereins nicht zu schaden. Die Bestrafung des Piloten ist Querulanten wahrscheinlich völlig egal, er sieht wohl "den Verein". Wie man im Verein mit der Geschichte umgeht ist dann wieder etwas anderes.
Ich empfinde die Strafe zwar auch als völlig übertrieben, aber gerade bei einem erfahrenen Piloten kann mir niemand erzählen, dass dieser nicht wusste, dass er sich zumindest der Flugzonengrenze nähert. Um dem Verein nicht zu schaden sollte er bereits solch eine Annäherung vermeiden. Im ersten Moment sollte der Flugleiter hier eingreifen, da dieser ja den Flugbetrieb überwacht. Eine Ermahnung sollte da zuerst einmal völlig ausreichen.
Im hier genannten Fall hat der der Flugleiter versagt. Der Vorstand sollte daher nun tätig werden und sowohl den Piloten, als auch den Flugleiter ermahnen. Alles was darüber hinausgeht ist, meiner Meinung nach, bei einem einmaligen Vergehen überzogen. Erst wenn so etwas wiederholt vorkommt sollte man ein Flugverbot aussprechen.
Hand auf Herz: Wer hält sich immer an die 50km/h im Ort? Hier frage ich speziell die Vorstandsmitglieder welche dieses Flugverbot ausgesprochen haben. Einmal schneller als 50km/h und schon 1/2 Jahr kein Autofahren mehr?? Das kann es ja wohl nicht sein.
Der Vorstand sollte Manns genug sein den Fehler einzusehen und das Flugverbot aufzuheben. Der Pilot und der Flugleiter sollten ihre Lektion gelernt haben.

Michael

Ist es wirklich die Pflicht eines Flugleiters jeden Flug zu überwachen?Ich halte das für unmöglich.
Ich komme immer noch nicht damit klar das der eigene Vorstand so extrem gegen Vereinskollegen schießt.Wo liegt denn überhaupt der Beweis das das Modell den vorgeschriebenen Flugraum verlassen hat?Kann man sich da wirklich auf das menschliche Auge verlassen?Ein Video ist ebenfalls recht zweifelhaft,denn mit Autozoom kann ich ein Modell näher ran holen als es in Wirklichkeit ist.Die Bestrafung ist völlig überzogen,denn eine Ermahnung(bitte beim nächsten Flug darauf zu achten den Flugraum nicht zu verlassen)hätte ausgereicht.Ich glaube ich würde aus so einem Verein austreten.
 

micbu

User
Ist es wirklich die Pflicht eines Flugleiters jeden Flug zu überwachen?
Jepp.
Um es mal krass auszudrücken: Der Flugleiter steht immer mit einem Bein im Knast, da er verantwortlich für den Flugbetrieb ist.

Michael
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hin und wieder geht der Vorstand auf die eine oder andere Veranstaltung im Dorf.

Aber ich kann jetzt nicht abschätzen welche Kontakte unser Verein bzw. unser Vorstand darüber hinaus zu den Dorfbewohnern hat.
Das ist also definitiv ausbaufähig! Das klingt so als wärt Ihr eine fremde Laus im Pelz. Wie wär's mal mit Ferienprogramm, Tag der offenen Tür …
Man könnte auch im benachbarten Ort einkaufen, auch wenn's etwas teurer ist, oder dort die Versammlungen abhalten. Es sind viele kleine Bausteine, die ein gutes Verhältnis schaffen können.

...
Hand auf Herz: Wer hält sich immer an die 50km/h im Ort? Hier frage ich speziell die Vorstandsmitglieder welche dieses Flugverbot ausgesprochen haben. Einmal schneller als 50km/h und schon 1/2 Jahr kein Autofahren mehr?? Das kann es ja wohl nicht sein.
...
Da gibt's zwei Betrachtungsebenen: Ich selber fahre schon mal etwas schneller, es ist ja dann mein Knöllchen.
Wenn aber bereits das erste Vergehen der gesamten Familie einschließlich Onkels und Tanten den Führerschein kosten würde, dann würde ich mich peinlich genau dran halten. Und das entspricht der Situation in einem Verein mit Aufstiegserlaubnis.

Ansonsten bin ich der Meinung, daß hier eine Ermahnung oder max. eine Woche Flugverbot ausreichend wären. Sollte das nicht hinzubiegen sein, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig, um Klarheit zu schaffen. Näheres zur außerordentlichen Versammlung regelt sicher die Satzung. Abhängig von deren Ergebnis kann man sich damit arrangieren oder den Verein verlassen.

Was mich noch interessieren würde: Abstand zum Dorf ist ca. 500 Meter, wie nahe dürft Ihr gemäß Flugsektor ranfliegen? Wenn der Flugsektor 300 Meter Radius erlaubt, bleiben noch kümmerliche 200 Meter Rest, da täte mich ein Protest nicht wundern, wenn sogar das unterschritten würde.

Servus
Hans
 
Hallo

wer war denn zu erst da, euer Platz oder die jetzigen ANWOHNER:
Ich denke mal euer Platz,wenn die Anwohner zuerst dann hättet ihr wahrscheinlich keine AE bekommen.
Aber das Verhalten ist mittlerweile in Deutschland sehr verbreitet obwohl man weis dass da was ist was Lärm verbreitet wird ein Haus gebaut
oder gekauft und wenn man Eingezogen ist, stören auf einmal die Nachbarn. Mit solchen Nachbarn werdet ihr mit eurem Platz nicht mehr glücklich.
Ich bin selbst in der Vorstandschaft in unserem Verein, so eine Strafe würde bei uns für das erste Mal nie ausgesprochen werden.
Ich finde die Strafe überzogen und lächerlich, währe anders wenn das öfters bei dem Piloten vorgekommen ist.
Ich würde wenn es eure Satzung zulässt einen Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung stellen und diesen Fall klären.

Gruß,Herbert
 
Es sind nur einige wenige die uns das Leben schwer machen, aber diese wenige sind schon ein dickes Problem. Wir wissen definitiv, daß unser Flugplatz ständig von diesen wenigen mittels Ferngläser unter Beobachtung steht.

Hallo Carl,

und genau aus diesem Grund kann ich die Entscheidung eures Vorstands gut verstehen. Denn er muss die Interessen des gesamten(!) Vereins gegenüber LBA und Anwohnern vertreten.

Die Auflagen sind nun einmal da und gültig.
Ob absichtlich oder unabsichtlich dagegen verstossen wird spielt keine Rolle, wenn es hart auf hart kommt wird euch das LBA die Aufstiegserlaubiss für den ganzen Verein entziehen.
Und weg ist weg, da gibt's keine (wieder abbaubaren Punkte) wie in Flensburg... :(


Das Strafmass ist sicher sehr schmerzhaft - aber es wird nicht ohne Wirkung bleiben. Und das ist nun mal der Sinn einer Strafe.
Auch hier kann ich euren Vorstand verstehen, denn man ist mit konkreten Forderungen auf ihn zugekommen auf die er reagieren musste. Wobei er die geforderte Strafe deutlich abgemildert hat.
Die Zeit bis Juni wird auch rumgehen, wir haben ja "schon" Mitte März... ;-)

Ich bin mir sicher das eurem Vorstand diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist, aber wenn ihr auf eurem Platz weiterfliegen wollt werdet ihr keine andere Wahl haben als euch strikt an die Auflagen zu halten.
Heute hat fast jedes Handy Film- und Fotofunktionen. Daher könnt ichr euch sicher sein das zukünftige Verstösse dokumentiert und eskaliert werden.


Gruß, Stefan
 
Hallo Carl,

sonderbare " Sachen " passieren in Deinem Verein.

... einige Fragen :

Hat die Mitgliederversammlung über die " Strafe " abgestimmt oder der Vorstand ?

Ist ein Mitglied aus dem Vorstand betroffen ?? .. und hat hier die Versammlung über die " Strafe " abgestimmt ??

mfg fjg
 
Jepp.
Um es mal krass auszudrücken: Der Flugleiter steht immer mit einem Bein im Knast, da er verantwortlich für den Flugbetrieb ist.

Michael

Naja, so kann man das nicht ausdrücken, denn das stimmt nicht. Für Flugleiter gibt es keine geseztliche klare Vorgaben für Modellflugplätze. Außerdem ist der Flugleiter immer Erfüllungsgehilfe des Vorstandes und daher haftet der Flugleiter auch nur in speziellen Fällen (wie jeder andere auch) persönlich.
Spielt hier aber doch hier auch keine Rolle.

Die Satzung gibt es her, also handelt der Vorstand innerhalb der Vorgaben. Sollte es dem betreffenden Piloten nicht passen, steht ihm jederzeit der Rechtsweg frei. D.h. sich zunächst mit einer eigenen Beschwerde an den Vorstand wenden und dieser Maßnahme widersprechen. Das ist aber kein muss. Generell kann auch gleich ein Anwalt eingeschaltet werden. Eine Hauptversammlung oder gar eine Abstimmung mit den Mitgliedern ist in keinster Weise erforderlich. Dabei immer daran denken, der Vorstand übt das Hausrecht aus.
Letztlich kann den Fall aber niemand wirklich beurteilen, da keiner dabei war. Wer weiss, vielleicht war das sogar eine berechtigte "Bestrafung"?
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Eine Hauptversammlung oder gar eine Abstimmung mit den Mitgliedern ist in keinster Weise erforderlich.
...
Erforderlich ist das natürlich nicht, war ja nur ein Vorschlag. Laut unserer Satzung beispielsweise ist eine außerordentliche HV einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder das verlangt.

Und mal ganz ehrlich: Mit einem Rechtsanwalt anzurücken ist in meinen Augen Quatsch. Wenn man die Kosten, den Zeitaufwand und den Verschleiß an Nerven einberechnet, dann ist ein Vereinswechsel die wesentlich elegantere Lösung.

Servus
Hans
 

Cabona

User
Leute ist doch ganz einfach, seht erst mal in die Aufstiegsgenehmigung.
Dann heißt das nicht Luftamt sondern Luftfahrtbehörde und ratet mal welche zwei Bundesbehörden damit gemeint sind?
Die Luftfahrtbehörde muss ja auch die Platzordnung genehmigen.
Ist ja nicht so, das sich das LBA nicht für Modellflug interessiert und wenn es sie erst mal richtig interessiert wird es ungemütlich.
Mal ein Blick in die LuftVG werfen, besonders mal darüber nachdenken warum Modellflugzeuge dort aufgeführt sind.
Von daher würde ich das mal nicht allzu sehr hochkochen lassen. Ein Rechtsanwalt einzuschalten, könnte dem Schuß ins eigene
Knie gleichkommen. Außerdem diskutiert man so etwas nicht öffentlich in einem Forum in dem jeder mit lesen kann.;)
 

micbu

User
Außerdem ist der Flugleiter immer Erfüllungsgehilfe des Vorstandes
Dem ist nicht so. Er ist kein Erfüllungsgehilfe des Vorstandes. Er steht, iseine Funktion betreffend, über dem Vorstand.
Solange er "im Dienst" ist, ist er der alleinige Entscheider was den Flugbetrieb angeht (innerhalb der geltenden Regelung AE/Satzung).


Michael
 
Dem ist nicht so. Er ist kein Erfüllungsgehilfe des Vorstandes. Er steht, iseine Funktion betreffend, über dem Vorstand.
Solange er "im Dienst" ist, ist er der alleinige Entscheider was den Flugbetrieb angeht (innerhalb der geltenden Regelung AE/Satzung).


Michael

Stimmt. Sollte auch "quasi" heißen. Er ist der einzige Entscheider, auch richtig. In den beiden Punkten gebe ich dir Recht.

Selbstverständlich ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes oder "Schiedsrichters" der nächste Schritt, wenn man die Entscheidung des Vorstandes nicht akzeptieren möchte oder sich absolut ungerecht behandelt fühlt.
Ansonsten gilt halt Entscheidug akzeptieren und Basta.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Selbstverständlich ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes ...

Hallo dtd,

dann hast dich in der dritten Instanz zurückgeklagt auf den Platz (nach ca. 3 Jahren) und fliegst zum ersten Mal wieder. Dummerweise ist gerade böiger Wind, und die Nächste Sektorenverletzung ist fällig. Hm, dumm gelaufen, teurer Flug, Vereinsausschluß, weil die genug von Dir haben ...

Wie wär's denn mit etwas gesundem Menschenverstand und weniger Streitlust?
Man soll sich nichts gefallen lassen und durchaus prozessieren, wo es sinnvoll ist und man gute Aussichten hat, das Erreichte auch zu genießen. Wenn aber einer in einem solchen Fall vor den Kadi zieht, kann er kein Mitgefühl für sein Magengeschwür von mir erwarten.

Servus
Hans
 
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