Fragen zur "EU Drohnenverordnung 2020" Klassifizierung

Sieh das mal positiv:

Das S bei UAS steht bekanntlich für System ud besteht aus 3 Elementen:
- Flugmodell
- Bodenstation (sprich Sender)
- Pilot

Damit bist du ab sofort nicht nur Pilot sondern Systemmanager:D
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Und noch eine gute Nachricht: Wir sind Piloten (von was genau muß man ja nicht sagen). Also demnächst in der langen Schlange am Airline-Check In: „Ich bin Pilot, lassen Sie mich vor!“ 😁😂
 
Martin das ist leider neues deutsches Recht und gilt aber nicht für Modellflugvereine die eine Aufstiegserlaubnis haben, welche eine größere Höhe zulässt.
Ich darf auf unserm Platz 1000ft hoch fliegen
Hi Uli - wir sprechen über CZ... ;)
Nebenbei ist es (Open) eben nicht "neues" deutsches Recht sondern EU Recht.
Neues deutsches "Recht" wäre §16 wenn es dann so weit ist.
 
Hi Uli - wir sprechen über CZ.
Hi Martin, wir sprechen doch über das Anliegen von Markus und der kommt aus Berlin oder?
Den Abstecher nach CZ hab ich auch gelesen , incl. der Abstandgeschichte zu unbeteiligten Personen.
Ich hab mir schon einige Mal einen Anschiss von unserem lieben Gerd G. eingehandelt, weil ich vom Thema abgewichen bin und deswegen wollte ich dazu nichts sagen:eek:

Ein Problem habe ich:
Welchen § 16 meinst du? LuftVG oder LuftVO?
Bekomme ich nicht auf die Kette, zumal die EU VO nur Artikel kennt und keine Paragraphen.
Hilf mir mal in den Sattel;)
 
Nur mal so nebenbei:
Ausgenommen von der Flughöhe von 120 m (Ausnahme Segler dürfen höher) regelt die EU VO eigentlich recht wenig, was so Dinge wie Abstände und ähnliches betrifft.
Die stehen in der deutschen LuftVO §§ §21a und §21b
Und genau die und weitere Bestimmungen werden durch das Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge jetzt an das deutsche Luftfahrtrecht angepasst.
Bedeutet die §§21a, 21b LuftVO werden geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hat meines Wissens bislang in D keine gesetzliche Regelung im Luftfahrtrecht für Vereine gegeben, das ist in der EU VO neu.
Damit werden die Vereine in die Pflicht genommen und der DMFV und der DAeC haben entsprechende Gespräche mit dem Ministerium geführt.
Die Verbände sollen das Thema wohl regeln.
So wie ich das verstanden habe, geht es bei Art. 16 darum, ob die bestehenden Modellflugvereine so weiter agieren können und ihre "Privilegien", wie z. B. höher fliegen zu dürfen, beibehalten können. Ich hab Informationen mein DMFV gelesen, dass so etwas wie "Bestandschutz" gelten soll.
Also alles was bisher in der Aufstiegserlaubnis zulässig war, soll weiter gelten.
Einschränkungen sind nicht beabsichtigt.
Das ist mein Info Stand.
Wer nicht auf einem Vereinsgelände fliegt, wird ja umgangssprachlich als Wildflieger bezeichnet.,
Wildflieger ist nicht abwertend gemeint, sondern das Wort hat sich so für Leute etabliert, die außerhalb eines Vereines fliegen.
Deswegen bitte nicht falsch verstehen.
Ja und die müssen sich jetzt leider an die engen EU Regeln halten.


Wo kommt denn die 150 km/h Geschichte her, die weiter oben angesprochen wurde?
Gibt es da eine Beschränkung in CZ?
In Deutschland kenne ich keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Modellflugzeuge:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Denke das Thema Art. 16 wird dem Markus auch nicht weiterhelfen. weil er als Drohnenflieger keinen Bedarf hat, auf einem Vereinsgelände zu fliegen.
Was will er da fotografieren oder filmen?
Einmal die Startbahn rauf und runter fliegen ist nicht das gewünschte Erlebnis:)
 
§16 ermöglicht nationale Regelungen für den Modellflug.
Hallo Jürgen, ich hab mir mal den Gesetzesentwurf durchgelesen (hier als PDF beigefügt), der wohl in den nächsten Wochen zu erwarten ist.
Der Art 16 der EU VO wird im § 21f LuftVO wiederzufinden sein.

Der Entwurf hat 92 Seiten🥴.
Lies bitte mal Seite 18
Da steht , was i. S. d. Art. 16 umgesetzt wird.
 

Anhänge

  • Drucksache1928179.pdf
    1,5 MB · Aufrufe: 110
Wo kommt denn die 150 km/h Geschichte her, die weiter oben angesprochen wurde?
Gibt es da eine Beschränkung in CZ?
In Deutschland kenne ich keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Modellflugzeuge:confused:
es gibt keine 150kmh Beschränkung, auch nicht in der CZ.
es gibt eine Abstandvorschrift zu unbeteiligten Personen, die mind. den Abstand von 2 sek Flugdauer fordert.
ich habe als Bsp. 150kmh Überflug angenommen, und da wäre der Sicherheitsabstand schon mal ca. 83m.

ob die in der EU Verordnung festgelegten Sicherheitsabstände jetzt nur beim Wildfliegen, oder auch auf Modellflugplätzen Anwendung finden, finde ich nirgends
 
Es gab bereits Änderungen an dem Entwurf:
Moin Jürgen, danke für den Link zum DMFV.
Ich hatte in meinem Post #20 versehentlich genau diesen Änderungsentwurf angefügt.
Dort stehen folgendes:

In Nummer 4 wird § 21f Absatz 1 wie folgt geändert:

„Der Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder von Luftsportverbänden oder durch Mitglieder von in Luftsportverbänden organisierten Modellflugvereinen ist abweichend von den in der Durchführungsver-ordnung (EU) 2019/947 festgelegten Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist. Dabei ist sicher zu stellen, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.O-PEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten.“

Ich hab die ganze Geschichte so verstanden, dass alles beim Alten bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich kann kein "Behördisch" und möchte auch keine endlosen Paragraphen wiedergeben. Ich vermute, daß es sich so darstellt:

Die EU-Vorschriften sollen unbeteiligte Personen schützen, also Spaziergänger, Autofahrer etc., die zufällig am Flugplatz vorbeikommen. Zu diesen soll ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der (soweit ich es aus dem Stegreif weiß) 2x die Geschwindigkeit (km/h) des Modells im Meter beträgt. Beispielsweise bei 50 km/h Modellgeschwindigkeit sind es 100m seitlicher Abstand zu unbeteiligten Personen. Interessant wird es, wenn man landen (muss) und Spaziergänger befinden sich innerhalb dieses Bereiches. Was dann? Ich vermute, hier muß die Flugaufsicht eingreifen und was auch immer tun...

Personen am Modellflugplatz (Zuschauer, Piloten etc.) sind keine Unbeteiligten mehr, weil diese über die "Mission" des gerade fliegenden Modellpiloten informiert sind. Also z.B. das Modell mehr oder weniger stabil im genehmigten Luftraum auf, über und um den Flugplatz herum zu bewegen und als Abschluß eine bruchfreie Landung hinzulegen.

Aber bitte steinigt mich jetzt nicht und ich hoffe auf Richtigstellung, wenn ich Quatsch von mir gegeben habe!
 
Aber bitte steinigt mich jetzt nicht und ich hoffe auf Richtigstellung, wenn ich Quatsch von mir gegeben habe!
Nein, dass siehst du völlig richtig.
Ich wollte ähnliches schreiben.
Hier wurden die Begriffe Sicherheitsabstand und Unbeteiligte in den falschen Zusammenhang gebracht.
2x die Geschwindigkeit (km/h) des Modells im Meter beträgt.
Diese Formel kenne ich nicht.
An unserem Modellflugplatz führt unmittelbar (direkt an der Platzgrenze) ein asphaltierter Feldweg vorbei, der ständig von Fußgängern, Radfahrern und Fahrzeugen benutzt wird.
Deswegen steht in unserer Aufstiegserlaubnis, wir sollen eine Mindesthöhe von 20 m einhalten, die nur bei Start und Landung unterschritten werden darf.
Ärgerlich sind nur die Personen oder Fahrzeuge, die bei uns genau auf dem Stück Straße stehen bleiben,(Einflugschneise) um den Flugbetrieb zu beobachten.
Dies sprechen wir dann freundlich an und die gehen/ fahren dann auch weg.
Diese Personen (Unbeteiligte) werden dann von unserem Flugleiter (Beteiligter) angesprochen.

ich verstehe das mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht. Ist der dann für Modellflugplätze nicht gültigß Was ist denn dann am Fluglatz so grossartig anders, dass man Sicherheits Vorschriften ausser Kraft setzten kann.?
Es gibt keinen Unterschied und man setzt auch nichts außer Kraft
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir sollten das hier nicht vertiefen, es gehört nicht zum Anliegen des Threatstarters.
Ich befüchte sonst Mecker:D von einem Moderator
 
also per LBA Definition sind auch Piloten, die das Fluggeschehen nicht im Blick haben und sofort darauf reagieren können --- unbeteiligt --
bei Sicherheits Abstand steht mind 30 und mind den Abstand den das Modell in 2sek zurücklegt (Reaktionszeit).
So einfach ist das also nicht.
 
mind den Abstand den das Modell in 2sek zurücklegt (Reaktionszeit).
Wie gesagt, solche Regeln kenne ich nicht und denke die kann man auch nur schwer einhalten, weil die 2 Sek doch wohl geschwindigkeitsabhängig sind.
Es macht einen Unterschied, ob ich einen Jet einlande oder mit einem Hubi einschwebe.
Eine Geschwindigkeit zu schätzen ist schwer, es sei denn das Modell hat eine Telemetrie (Staurohr), welches die Geschwindigkeit dem Piloten ansagt.

Wo steht das denn, mit den 2 Sekunden? :confused:
Wäre mir neu
...oder ist das eine CZ Regel?
 
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