Hangfluggebiet Moosberg bedroht

Ungustl

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Ich finde es ja immer wieder lustig, in einer Gesellschaft, wo industrielle Tiervernichtung ganz normal ist, einzelne Tiere jedoch wieder mehr Wert als Menschen zu haben scheinen, Bären und Neuntöter zum Beispiel.
 
Hallo Georg,
ich denke das beste was man tun kann, ist frühestmöglich in dem Verfahren mit einer glaubwürdigen Referenz aufzuwarten. Es gibt hierzu ornithologische Untersuchungen mit eindeutig positiver Bewertung. Zu finden auf der Seite des DMFV klick sowie der Finesseplus hier
Würde der Flugbetrieb erst ab August bis Mai erhalten, fiele ausgerechnet der attraktivste Zeitraum und somit auch der touristisch wertvollste weg. Mit diesem Argument sollten sich loyale Verbündete in der HM finden lassen- normalerweise sind das die für den Fremdenverkehr Zuständigen...
 

ralfboos

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Wo fliegst Du in Grän? In Zöblen oberhalb vom Restaurant Zugspitzblick?
Sorry für OT
Hi
Ich bin bisher nur in einer Wiese bei Grän mit meinen F3K,F5K Fliegern geflogen.
Wollte aber dieses Jahr, Juli/August auch mal was größeres mitnehmen.
Zöblen wollte ich letztes Jahr mal hoch, da stand aber nur Durchfahrt für Anreiner und ich hatte gerade keinen Flieger im Kofferraum.

Gruß Ralf
 

Kubli

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Habe auch unterschrieben, hoffe das alles ein gutes Ende nimmt und der Betrieb des Geländes weiterhin erlaubt bleibt
 
Kurzes Update zum Moosberg nach meinem gestrigen Kurzbesuch im Goldenen Lamm (Beschuldigter).

Zunächst einmal herzlichen Dank für die sehr schönen Kommentare und Ratschläge. Und vor allem an Claus Eckert den Initiator der Petition!

Die Kuh ist noch nicht ganz vom Eis.
Am 01.06.2023 fand ein weiterer Lokaltermin am Moosberg statt. Die Beklagten hatten Hern Mag. Jörg Oberwalder als Kenner des Gebietes mit Monitoring Erfahrung gegenüber der BH zur Beurteilung vorgeschlagen. Dabei stellte Mag. Jörg Oberwalder (ZOOLOGE, MEDIATOR) gegenüber der BH (Bezirkshauptmannschaft Reutte; vergleichbar mit unseren Landratsämter) klar das der Modellflug am Moosburg keinen signifikanten Einfluss auf die Population des Neuntöters hat. Das Kleine Schutzgebiet kann nur maximal. wie bereits 2004 ausgeführt, 4 Brutpaare beherbergen.
An der damaligen Situation hat sich nichts wesentliches geändert.
Der Vorwurf einer nicht vorhandenen schriftlichen Zulassung des Modellflug am Moosberg nach der Eu-Richtlinie konnte auch entkräftet werden.
Am Moosberg wird seit ca. 60 Jahren Modellflug betrieben. Also weit vor der Teilnahme des Gebietes am Projekt NATURA 2000 im Lechtal.
Der zitierte Paragraph der EU-Richtlinie sagt aus, das Veränderungen in der Nutzung des Gebietes einer schriftlichen Genehmigung bedürfen.
Das heißt aber auch das alles war vorher schon als Nutzung vorhanden wahr keine Änderung im Sinne des Paragraphen ist. Eine Erlaubnispflicht für den Modellflugbetrieb am Moosburg durch die Die EU-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht ableiten. Denn am Moosburg wurde bereits seit ca. 1963 Modellflug betrieben.
Die BH wird nun die Sachlage neu bewerten und wahrscheinlich (nach Ihrer Aussage) bis zum Herbst eine Entscheidung treffen.
Dies sind die üblichen Abläufe von Behördenentscheidungen die jetzt darum ringen müssen in der Sache ihr Gesicht nicht ganz zu verlieren.
Ein absolutes Flugverbot wäre sofort gekommen. Die Beklagten werden wahrscheinlich gegen Einschränkungen sogar den Klageweg beschreiten!

Ich bitte darum mit der Unterstützung der Petition noch nicht aufzuhören. Erst wenn ein abschließender positiver Bescheid für das Hangfluggebiet am Moosberg erfolgt ist und der Initiator dies für notwendig erachtet!


Mfg
Georg
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Georg,

vielen Dank für die Informationen.
Allerdings bin ich nicht Initiator der Petition. Das ist Rene.
Ich habe lediglich nach Kenntnis der Petition, diese hier eingestellt.

Das Fluggebiet am Moosberg und insbesondere die Familie Schweißgut liegt mir und vielen anderen hier am Herzen.
 
...und es sollte darum gehen, dass der Hangflug (in umweltverträglicher und vernünftiger Form) grundsätzlich erlaubt bleiben muss und nicht unter einen Erlaubnisvorbehalt fällt. Es wäre nämlich ein Paradigmenwechsel und erweist sich als enorm schwierig, etwas grundsätzlich Verbotenes ausnahmsweise zu erlauben. Umgekehrt gehört etwas grundsätzlich Erlaubtes nur wohlbegründet verboten. Umweltschutz in allem Ehren... aber auch da gilt es eben die Verhältnismäßigkeit zu wahren
 
Es giebt leider Publikationen die schon lange wiederlegt sind, jedoch von Behörden und Umweltverbänden gerne wieder aufgegriffen werden so wurde mir in einem Schriftwchsel mit der Stadt Dortmund zum neune Landschaftspaln unter anderm mitgeteilt.

In einer Publikation des Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft heißt es zu Modellflugzeugen:
"Vögel reagieren auf ein solches Feindschema oft relativ automatisch z. B. mit Flucht oder Sich-Ducken (Angeborener Auslösemechanismus, Schleidt 1961). Die unkalkulierbaren Flugmanöver der Modelle (horizontal und vertikal), verbunden mit hohen Winkelgeschwindigkeiten, rufen eine besonders starke Reaktion hervor (Rossbach 1982). Hinzu kommt die Lärmbelastung bei motorisierten Modellen. Die Fluchtdistanzen verschiedener Vogelarten liegen im Bereich von 200 bis 400 m, maximal 600 m (Abb. 5). Damit wird eine weit über den eigentlichen Flugplatz hinausgehende Fläche entwertet (Opitz 1990)." (vgl. KOMENDA-ZEHNDER, S.; BRUDERER, B. 2002: Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna. Literaturstudie. Schriftenreihe Umwelt Nr. 344. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. Siehe Kap. 3.1.5, S. 34)

Derartige Schriftsätze sind bei Vogelschützern und um die Umwelt besorgte Bürger sehr beliebt.
Wenn ein sehr um die Umwelt "besorgter Bürger" dann massiv ggf. mit Unterstützung von Umweltverbänden auf die zuständige Behörde zugeht, verfinstert sich der Modellfliegerhimmel rasch.
Wenn ich den Sachverhalt alle Beschreibungen und die Expertenmeinung des Zoologen lese,
kann ich nur zur Meinung kommen das ein besonders besorgter Bürger, dem der Modellflug ein Dorn im Auge ist, die Behörde aufgemischt und augeschreckt hat.
Ich habe das in den zwei Vereinen in denen ich im Vorstand tätig bin mehrfach erlebt, das der Artenschutz instrumentalisiert worden ist um Modellflug zu Verbieten. Auch durch meine Tätigkeit im Verband erlebe ich ähnliche Vorgänge die anderen Vereinen wiederfährt.
Deshalb bin ich froh das es die Brutvogelstudie des DMFV giebt da diese als einziege Nachweist das die alten Puplikationen nicht objektiv erstellt worden sind.
Ich würde mich sehr freuen wenn auch andere Luftsportverbände auch außerhalb von Deutschland ähnliche Untersuchungen in Auftrag geben würden um den Unfug endlich ein Ende zu setzen.
Gruß
Martin
 
Hallo Compositas
bin ich Blind?
Ich sehe auf der Seite von Finesse schöne Berichte zur Biodiversität jedoch keine weitere Studie. Weiter wird die Brutvogelstudie des DMFV beschrieben und veröffentlicht.
Schöne Berichte , Beschreibungen und Projekte giebt es zu genüge auch von anderen Verbänden. Ich meine Aber eine wissenschaftliche Studie und nicht nur hübsche Bilder von Modellflugzeugen mit Vögeln.
 
Die Frage ist gut
dennoch sollten sich die Nationalen Luftsport Verbände - Modellflugverbände der jeweiligen Länder vorrangiege gedanken dazu machen. Möglicher weise auch in Kooperation mit anderen Nationalen Luftsport Verbände - Modellflugverbände oder in zusammenarbeit mit Unversitäten und Doktoranten.
Falsch verstandener Umweltschutz kann für unseren Sport, Existensgefährdent sein. Eine gut angelegte Studie ist meiner Meinung nach, gut angelegtes Geld.
Moglicher weise muss auch mal für ein Jahr die Sportförderung von Wettbewerbspiloten zurück gefahren und das eine oder andere Hochglansprospekt eingespart werden. Der Klingelbeutel auch mal bei den Sportbünden rumgehen.
Gruß
Martin
 
man könnte hier evtl. auch europäisch denken, mal wieder zur Abwechslung... es gibt ja einen entsprechenden Dachverband mit vielen nationalen Verbänden als Mitglieder (und potentielle Nutznießer) 🤔
 
Hallo Compositas wenn du den EMFU meinst ? der Könnte eventuell Koordinieren mehr erwarte ich nicht. Der EMFU hat sich gegründet als ansprechpartner der Modellflieger gegenüber der EASA und um so was wie den Art 16 in die EU Durchführungsverordnung zu etablieren.
Du kannst Frank mal fragen, wenn er hier nicht ohne hin schon mitliest.
Der Gedanke das so was passieren muss muss aber aus den Nationalen Verbänden kommen. Wenn die Notwendigkeit erkannt ist kann mann auch andere um Mithilfe fragen und einen Klingelbeutel rumgehen lassen oder einen Spendenaufruf veröffentlichen. Das Schieben von der einen Zuständigkeit zur Nächsten hat noch nie Funktioniert. Das funktioniert dann ähnlich wie Beamtenmikado.
Gruß
Martin
 
Wir in Österreich haben seit 2 Jahren die Möglichkeit eine Artikel 16 Genehmigung bei der ACG zu beantragen wie auch schon immer bei den Gemeinden eine Sportstätten Widmung für unsere Modellfluggelände zu beantragen.

Im Zuge der Sportstättenwidmung wird auch die Naturverträglichkeit seitens der BH geprüft.

Nur dieses Verfahren stellt den Bestand eines Modellfluggeländes sicher und da gehört auch ein Hang dazu.
Dies ist der zur Zeit gültige Gesetzesrahmen in Österreich, Sportstätte, Art.16.

So ist es eben, kostet Geld und Aufwand aber bietet dann auch eine gewisse Sicherheit gegenüber Willkür und irgendwelchen noch kommenden Auflagen wie z.B. Naturschutzgebiete,…..
Mehr geht zur Zeit nicht und es wird sicher nicht besser.

Der Modellflug wird auf genehmigte Plätze zurückgedrängt, schön langsam aber stetig!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hallo Gemeinde

Bin vor 10 Tagen am Moosberg auf dem Weg nach Fiss vorbei gefahren. Dabei musste ich an die Petition denken die ich auch mit Unterschrieben hatte.
Seit Anfang Juni ist es still geworden hier im Thema.
Weiß jemand schon was "Neues" vom Moosberg?
 
Neues zum Moosberg
War letzte Woche wieder einmal eine Woche zum Hangsegelfliegen am Moosberg im "Goldenen Lamm".
Leider besteht die Bezirkhauptmannschafft Reutte (BH) weiterhin auf einem Flugverbot am Moosberg von 01.05 bis 15.08 jeden Jahres. Sie hat dies am 29.08.2023 Herrn Rene Schweißgut (Hotel "Goldenes Lamm") mitgeteilt.
Die Begründung lautete in etwa so: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, das innerhalb der Vogelbrutzeit eine erhebliche Beeinträchtigung
des Natura 2000 Gebietes "Tiroler Lech" durch den Modellsegelbetrieb eintreten könnte". Nur nebei bemerkt der Moosburg ist nur ca. 1%
des gesamten Natura 2000 Gebietes "Tiroler Lech" und der Segelflugbetrieb dort soll das gasamte Gebiet beieinträchtigen können?
Von der Ausganngsstörung des Brutgeschäftes des Neuntöters war nichts mehr zu lesen. Sein Bestand hat sich seit der Gründung des Natura 200 Gebietes "Tiroler Lech" im Jahre 2004 nachweislich, trotz des negativen Einfluss der Landwirtschaft (Umstellung von 2 X Heu auf 5 X Grassilage im Jahr) und des Klimawandels auf den Insektenbestand (Nahrungsquelle des Neuntöters), nicht verändert.
Einen Nachweis Ihrer Vermutung einer möglichen Beinträchtigung bleib die BH aber gänzlich schuldig.
Der bisher über Jahrzehnte stattfindende Modellsegelflug ohne naturrechliche Beanstandungen wiederspricht eindeutung der Vermutung
der BH Reutte.
Die BH Reutte verlangt das zum Modellsegelflug eine naturschutzrechliche Bewilligung zum Modellsegelflug innerhalb der Vogelbrutzeit
notwendig ist.
Mit folgendem Abschlußsatz:" Sollte ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden, darf auf nachfolgende Bestimmungen hingewiesen werden".
Es werden dann über ca. 4 Seiten verschiedene Gestze aufgeführt z. B. Natura 2000-Gebiet usw..
Nach den aufgeführten Gesetzen und Verordnungen könnte in der Brutzet auch das Wandern, Radfahren, Mountenbiken und selbst das Betreten des Lechwanderwegs verboten werden.
Mittlerweile hat sich Rene einen Rechtsbeistand genommen und Herr Dr. Jur. Walter Felling hat für Ihn Einspruch erhoben.
Eine Antwort seitens der BH steht noch aus.
Es ist auch generell noch zu klären ob die BH in Österreich überhaupt befugt ist luftfahrtrechtliche Verbote zu erlassen!
In der BRD ist dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzieg vom 26.01.2023 in der Weise geklärt, das nur der BUND die Gestzgebungskompetenz für den Luftvehrkehr hat. Auf dieses Urteil gab es in der FMT 04.2023 einen kleinen Hinweis.
Ich frage mich warum ich bisher von meinem Verband (DMFV) und in der Verbandszeitschrift (modellflieger) noch nichts über dieses bahnbrechende Urteil gelesen habe. Zum DAEC kann ich dazu nichts sagen. Ich bin kein Mitglied dieses Verbandes.
Nur bei der IG-Hangflug gab es einen Hinweis im Forum!
Ich frage mich nun sind wir als Modellflieger wirklich gut in von unseren Verbänden vertreten, wenn wir von Ihnen nicht erfahren was andere Personen für uns erstritten haben. Und im DMFV "modellflieger" Themen wie "Viertuelle Mitgliederversammlungen nach Corona" und "Der Flugleiter ist immer noch aktuell" behandelt werden.

Fazit: Die Kuh ist noch nicht vom Eis!
Es kann ernst werden bis zu einer Klage.

Mfg
Georg
 

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