ICAO-Karte ??

Hallo,

da ich nicht in Besitz einer Fluglizenz bin, bin ich mir nicht ganz sicher was dieses "Symbol" in der aktuellen ICAO Karte der DFS bedeutet:

ICAO_04.JPG

Meine Interpretation:

Auf der Seite auf dem dieser Kasten sich befindet (oberhalb des blauen Striches, von unten links nach halb rechts ansteigend) ist die Flugzone E auf 1000 Fuss (AGL) über Grund angesenkt.
Für mich als Modellflieger sind nur noch 1000 Fuss (AGL) über Grund (ca. 304 m) als max. Flugobergrenze erlaubt.

LG

Jochen

PS. I Falls ich durch die Abbildung gegen Urheberrechte verstoßen sollte, bitte ich den Beitrag sofort zu löschen.
PS. II Falls der Beitrag nicht hier her gehört, bitte verschieben.
 

micbu

User
Der erste Teil deiner Interpretation ist richtig. Der zweite nicht.
Wo bitte steht, dass Modellflug nur in Luftraum G erlaubt ist?

Michael
 
Luftraum E ist kontrollierter Luftraum. Da ist Modellflug ohne Freigabe durch die DFS verboten.
Insofern von Jochen alles korrekt.
 

micbu

User
Theoretisch so hoch wie der Luftraum E reicht, also bis FL100.
Für die Praxis bedeuted das, du musst nur bei der Flugsicherung anrufen und dir telefonisch eine Freigabe für Luftraum E geben lassen, dann darfst du so hoch fliegen wie du Sichtkontakt zum Modell hast.
Das Märchen, dass Modellflug nur auf G beschränkt ist lässt sich einfach nicht ausrotten.
Wie sieht das überhaupt mit Flugmodellen ohne eigenen Antrieb aus? Braucht man dazu eine Genehmigung um in E einfliegen zu dürfen? Der entsprechende § liest sich da etwas undeutlich

Zitat:
§ 16a LuftVO
Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums
(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für
1. Fallschirmsprünge und den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen;
2. Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;
.

.
.


Michael
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

D. h. für unseren Verein bzw. für mich:
- generell bis 1000 Fuss (AGL)
- und mit Genehmigung der Flugsicherung höher

LG
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michael,

ich wollte den von dir zitierten Gesetzestext nachlesen und finde den nicht so vor wie du ihn hier eingestellt hast.

Habe hier die Version mit Ausfertigungsdatum 29.10.2015:

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 16 Luftraumordnung

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt Folgendes fest:
1. die Fluginformationsgebiete zur Durchführung des Fluginformationsdienstes und des Flugalarmdienstes,
2. die kontrollierten und unkontrollierten Lufträume nach Anhang SERA.6001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 innerhalb der Fluginformationsgebiete,
3. die Zonen mit Funkkommunikationspflicht nach Anhang SERA.6005 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012,
4. die Zonen mit Transponderpflicht nach Anhang SERA.6005 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.
(2) Im kontrollierten Luftraum können Flüge nach Sichtflugregeln ganz oder teilweise in einem räumlich und zeitlich begrenzten Umfang von der Flugsicherungsorganisation untersagt werden, wenn es der Grad der Inanspruchnahme durch den der Flugverkehrskontrolle unterliegenden Luftverkehr zwingend erfordert.
(3) Die Flugsicherungsorganisation kann zur Durchführung von militärischem Flugverkehr in Lufträumen, in denen auch für Flüge nach Sichtflugregeln eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist, zeitlich begrenzt Gebiete festlegen, in denen Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln ganz oder teilweise untersagt sind oder Beschränkungen unterliegen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich ist.


Schau ich ins falsche Gesetz ??

LG
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:

micbu

User
Ja, tust du.
Du musst in §16a nachsehen, nicht in §16 :)

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass es §16a gar nicht mehr gibt. Das ist jetzt §21 der LuftVo.
Sorry!


Michael
 

micbu

User
Ja. Ich habe es oben schon verbessert. Aus §16a wurde mittlerweile §21. Sorry.


Michael
 
Das bedeutet für Modellflieger, große Teile von Rheinland-Pfalz haben eine Höhenbeschränkung von 1000 Fuß.
Teilweise geht dieser Bereich rüber nach Baden-Württemberg, die Bergstraße hoch bis Frankfurt.

Wenn ich die Karte richtig lesen kann.

Der Bildausschnitt stammt aus der aktuellen Online-ICAO-Karte der DFS, westlich von Landau bzw. Neustadt unterhalb des Hindernisses mit der Zahl 2105 (Fuß).

LG
Jochen
 
Hi, wäre es bitte nicht sinnvoll, bei der Deutschen Flugsicherungs Gmbh anzurufen, um diese Fragen zu klären? Aeronautical Information Service: AIS-Centre (AIS-C) Telefon: 069/78072-500
Der Herr Staatssekretär, Michael Odenwald, mit dem sich der DMFV neulich traf, ist ja schliesslich der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Firma würde die demnächst vielen neuen Kunden beginnen kennenzulernen.
Gruss Dietmar
 
Hallo Jochen,

ja, du interpretierst die Karte richtig. Es ist ein großer Bereich, in dem die kontrollierte Luftraum E auf 1000ft AGL abesenkt wurde. Der Bereich geht im Westen bei Saarbrücken los, reicht im Süden einschließlich Neustadt bis im Osten hinter Heidelberg und erstreckt sich im Norden bis hinter Frankfurt... (Landau selbst liegt südlich der Zone und ist nicht beschränkt, d.h. 2500ft AGL)

Dein Ansprechpartner für eine Freigabe wäre Langen Information, Telefonnummer hat Dietmar schon rausgesucht. Vielleicht hilft das hier noch: http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/

Bis dahin ist - zumindest ohne Freigabe - bei 1000ft ein Deckel drauf...

Grüße

Christian
 
@Christian, danke!
@ Jochen, nicht abwimmeln lassen, in aller Ruhe alles durchfragen, ggfs auch im Detail erklären lassen. Die DFS ist ein Dienstleister und für den Modellflug haben sie -bis jetzt noch- keinen Preiskatalog, ggfs. daraufhinweisen, Du hast ja nicht alle NOTAMs und aktuell nicht die neueste ICAO-Karte vorliegen, Du möchtest nur sicher gehen...
Wir fliegen zwar keinen Airbüss, sind aber per Gesetz auch umfassend zugelassene Luftraumnutzer mit der niedrigsten Unfallrate.
Gruss Dietmar

P.S. Mann, Mann, Mann, was ein Mist auf uns zukommt. Die DFS ist organisatorisch absolut nicht darauf vorbereitet, eventuell mit 2500 Vereinen und etwaigen Sonderveranstaltungen, wie Prowing, Jetpower usw, und den unzähligen kommenden Flugtagen irgendwie klarzukommen, die primär als erste im Kundensektor beauftragten Luftfahrtabteilungen (mit ihren Berufsanfängern, die üblicherweise dort eingesetzt werden) in den Bundesländern schon mal gar nicht. Die DFS wird ggfs. von dort behördenintern beteiligt.
 
Das bedeutet für Modellflieger, große Teile von Rheinland-Pfalz haben eine Höhenbeschränkung von 1000 Fuß.
Teilweise geht dieser Bereich rüber nach Baden-Württemberg, die Bergstraße hoch bis Frankfurt.

Wenn ich die Karte richtig lesen kann.

Der Bildausschnitt stammt aus der aktuellen Online-ICAO-Karte der DFS, westlich von Landau bzw. Neustadt unterhalb des Hindernisses mit der Zahl 2105 (Fuß).

LG
Jochen

Jochen, hast Du bitte mal einen Link zur Online-ICAO-Karte der DFS. Ich fürchte nämlich, dass ich hier nördlich von Heidelberg auch betroffen bin. Hier galt bislang 2500 Fuß...

Bei der DFS habe ich nur das hier gefunden und da steht als maximale Flughöhe für Flugmodelle 30 m ab 1,5 km Entfernung vom Flugplatz. Aber so dicht an Flugplätzen will ich ja gar nicht fliegen.

Gruß

Joachim
 
Hallo Joachim,

du musst dich kostenlos bei der www.DFS.de anmelden.
Folgende Schritte:
www.dfs.de
die Maus auf "Services" und dann A1S-Portal auswählen.
dort findest du die Punkte "Login" und "Registrierung".
Dann registrieren -> "register" drücken.

Sobald du einen User hast findest du den Punkt "Flugvorbereitung" den Eintrag "VFReBULLETIN" den anklicken.
Jetzt erscheint im untern Bereich eine Karte.
In der Karte ist rechts oben der Punkt "Karten" mit der Maus drüber fahren und ICAO auswählen.
Jetzt kannst du in die Karte zu deinem Ort reinscrollen.

Geschafft.

Anhang anzeigen 1501996
Mist: Weinheim 1000 Fuß.

LG
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
1.) bei DFS kostenlos registrieren. Dauert evtl. 1 Tag.
https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp

2.) Klicke auf "FLugvorbereitung"
3.) Wähle darunter VFR eBulletin
4.) im Kartenfenster Klicke auf "KARTEN" danm ICAO anhakeln,
5.) sich zum gewünschten Ort reinzoomen.

gruss rudi.
 
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