Hallo allerseits,
ich habe noch mal eine Frage dazu, wie AGL (Above Ground Level) für die Höhe bis zum Beginn des Luftraumes E bestimmt wird:
Gilt hier auch die Höhe über der Spitze der höchsten Erhebung im Umkreis von 8 km, wie in dem
Wikipediaartikel zur Sicherheitsmindesthöhe genannt oder ist hier die tatsächliche Höhe vom Flieger zum senkrecht darunter liegenden Grund gemeint. Ich fliege fast ausschließlich am Hang und da macht diese Unterscheidung schon einen großen Unterschied. Ich finde auch, dass es ja nahezu unmöglich ist, jeden "Graben", jedes "Seitentälchen" und jede "Bodensenke" mit einzubeziehen.
Die Frage geht an die, die es wirklich wissen, bitte keine Vermutungen äußern.
Hallo Joachim,
AGL gilt grundsätzlich über dem Boden, unabhängig von Hindernissen. Das ist wie eine zweite Ebene, die dem Boden exakt folgt, nur eben in der betreffenden Höhe.
Genaueres siehe hier:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/Luftraumstruktur_11122014.pdf
Hier kann man schön sehen, wie die Grenze des Luftraum G (AGL) dem Boden folgt.
Die in neueren ICAO-Karten eingezeichnete "Sicherheitsmindesthöhe" wurde eingeführt, um es dem Piloten zu erlauben, in einem schnellen Vergleich zu seinem Höhenmesser festzustellen, ob er hoch genug fliegt, um mit keinem Hindernis (Berg oder Gebäude) zu kollidieren. Sie ist rechtlich in keiner Weise bindend - der Pilot kann sie jederzeit nach Gutdünken unterschreiten.
Ich bin selber nur Modellflieger und kenne mich mit dem Regelwerk der manntragenden Fliegerei kaum aus. Allerdings ist mir aufgefallen, dass sich hier in RCN einige an einigen Stellen darüber beschwert haben, dass die Mindesthöhe auf 150 m herabgesetzt worden sei. Dies wird in dem
Wikiartikel allerdings so nicht bestätigt. Es ist nur die Rede davon, dass die Mindesthöhe von 600 m für den Motorflug nach Sichtflugregeln, die nach wie vor besteht, nur in Ausnahmefällen, wenn es nicht anders geht, unterschritten werden darf und nur dann bis auf die
Sicherheitsmindesthöhe von 300 m über besiedeltem Gebiet u. a. und 150 m über "freiem Feld" hinab. Mindesthöhe und Sicherheitsmindesthöhe sind also zu unterscheiden.
Völlig korrekt.
Die 150m "Mindesthöhe", die erst neuerdings gelten sollen, sind ein Mißverständnis.
Diese Mindesthöhe von 150m über Grund (sowie der horizonatle und vertikale Abstand um Hindernisse) gilt schon immer, nur galt lange Zeit ergänzend, daß Überlandfüge in über 2.000 ft stattfinden *sollten* (vor allem aus Lärmgründen).
Es ist also grundsätzlich immer möglich, daß ein manntragendes Flugzeug in 150m über Grund unterwegs ist - und das war schon immer so.
Vielleicht noch interessant ffür Hangflieger:
Hangflug kommt auch im echten Segelflug immer mehr in Mode, speziell in der thermiklosen Zeit. Es gibt derzeit in Deutschland einige Rennstrecken (
Bergstraße, Teuteburger Wald, Ostrand der schwäbischen Alp), die praktisch immer bei passendem Hangwind in Betrieb sind. Für Segelflugzeuge gibt es (betriebsartbedingt) keine Mindesthöhe - also kann es durchaus vorkommen, daß ein echtes Segelflugzeug auf gleicher Höhe mit den Modellen am selben Hang auftaucht... auch außerhalb der Alpen.
Hoffe, etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben
Andreas