Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

Eine Haftpflichtversicherung schließt man nicht ab um anderen den Schaden zu ersetzen sondern um sein eigenes Vermögen zu schützen welches durch berechtigte Schadensersatzansprüche gefährdet ist.

Torsten
 
Eine Haftpflichtversicherung schließt man nicht ab um anderen den Schaden zu ersetzen

Wikipedia schreibt da folgendes zu:
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100, § 101 VVG).

Soweit passt das ja zusammen aber bei einer versicherten Gefälligkeitshandlung, ersetzt die Versicherung einen Schaden, den ich bei einem Dritten verursacht und ihm zugefügt habe
Genau diese Option kann man versichern und schließt diese Lücke.

Sorry wenn ich bemerken darf:
Das wurde alles bereits hier angesprochen und es ist schade, dass es überlesen oder nicht gelesen wurde.
Jetzt wiederholt es sich und wir drehen uns im Kreis
Dadurch ändert sich weder die Ausgangssituation noch die Rechtslage
 
Zuletzt bearbeitet:
Uli ich habe es etwas einfacher formuliert. Aber so ist der Text rechtlich korrekt. Die Gefälligkeitsschäden decken die Lücke. Soweit sollte s jetzt jedem klar sein. Jetzt geht es nur noch darum ob es ein Gefälligkeitsschäden ist oder ob der Flugzeugführer Vorrang hat. Ähnlich wie beim Auto. Wenn ich dich bitte mein Auto in die Garage zu fahren und du vergisst das Tor aufzumachen, so ist das eigentlich ein Gefälligkeitsschäden. Trotzdem muss die Kasko des Autos zahlen. Wenn du mich bittest dein Auto zu reparieren und ich mache den Motor kaputt, dann wäre das ein Gefälligkeitsschaden.

Torsten
 
Ja Torsten, ich verstehe dich und sehe das auch wie du.
Beim PKW habe ich eine Halterhaftpflicht und mein Fehler an deinem Garagentor zahlt die Kasko.
In dem Falle wohl die Vollkasko.
Ich hatte das weiter oben am Beispiel eines LKW Fahrers, der für eine Spedition fährt und einen Unfall baut, versucht deutlich zu machen.
 
Wenn du mich bittest dein Auto zu reparieren und ich mache den Motor kaputt, dann wäre das ein Gefälligkeitsschaden.
Denke der Unterschied besteht darin, dass die Reparatur nicht im ursprünglichen Zusammenhang mit dem "Fahren" steht, was ja der eigentliche Gegenstand der Pkw Versicherung ist
 
Hast du Haftpflicht mit Gefälligkeitshandlung?
Ja hab ich
Dann bohr Du das Loch in die Wand
Wenn ich das Loch in die eigene Wand bohre, hab ich natürlich ein Problem, dann habe ich mir selbst keinen Gefallen getan.
Aber mir ist folgendes passiert:
Hab einer Freundin in der Küche ein Untertischgerät ausgetauscht und angeschlossen.
Dann ist über Nacht eine der Leitungen abgegangen, die Wohnung stand unter Wasser und in der Wohnung darunter waren die Decke und die Wände naß.
Also Fremdschaden.
Die Versicherung hat gezahlt.
Da hab ich echt Glück gehabt🥴
Daraus habe ich aber auch gelernt.
Finger weg von Sachen, wo man keine Ahnung von hat.
Für die Wand hab ich übrigens so ein Gerät, wo man Leitungen mit aufspüren kann😄 aber im Moment keinen Grund rum zu bohren🙂

Wobei ich Stromleitungen für gefährlicher halte.
Im besten Fall spricht der Fi Schalter an aber es kann auch anders ausgehen.
Schwimmen kann ich aber das hilft bei Strom nicht.
 
Hier wird ja viel geschreiben und es kommt doch zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Auch RA Sonnenschein vom DMFV kann da nicht helfen.
S_a-S hat es auf der ersten Seite schon recht deutlich geschrieben.
Beispiel F-Schlepp, auch hier wird nicht gezahlt, wenn z. B. der Segler beim Start einhacken und so die Schleppmaschine dadurch einen Schaden erleiden sollte. Der Seglerpilot ist ja hier auch der Verursacher.
Man begibt sich selbst (beide Modellpiloten) bewusst in den Betriebsgefahrenbereich des anderen.
Nichts anderes ist es, wenn ich jemanden mein Modell werfen lassen oder gar einfliegen lasse.
Krasses Beispiel, das Modell stürtzt aus irgend welchen Gründen beim einfliegen ab. Soll er jetzt den Schaden ersetzen?
Dazu auch ein Aufsatz von RA Dr jur. Walter Felling in der Modell 11/2010.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ihr geht davon aus, daß es entweder einen zweiten steuernden Piloten (Schleppgespann) gibt oder das Flugzeug in der Luft oder damit im “Machtbereich“ des Fernsteuerers ist (Beispiel Einfliegen). In meinem Fall hatte der Fernsteuerer keine Möglichkeit einzugreifen (oder war zu keinem Zeitpunkt aktiv), weil ich mit dem Segler in der Hand rückwärts umgefallen war. Erst kurz vor dem Aufprall auf den Boden ließ ich den Segler los, um mich abzustützen.

Der Fall liegt jetzt beim Versicherungsombudsmann, der für mich und den Geschädigten die letzte Instanz bedeutet.

Egal wie die Sache ausgeht: Jeder, der als Starthelfer fungiert oder als Pilot jemanden um Hilfe bittet, muß sich im Klaren sein, welche Konsequenzen ein Schaden haben kann. Es gibt jedenfalls keine Gewißheit, daß die private Haftpflicht reguliert. Damit bleibt im schlimmsten Fall neben dem finanziellen Schaden auch eine beschädigte Freundschaft oder zumindest eine moralische Problematik zurück. Diese Gefahr besteht bei mir nicht, aber das ist nicht selbstverständlich.
 
Dein Fall ist ein typischer Grenzfall. Beispiele dafür gab es ja schon. Es wäre wohl anders ausgegangen wenn du beim Tragen auf dad Modell gestolpert wärst.

Torsten
 
Dein Fall ist ein typischer Grenzfall.
Hallo Thorsten
wie Robin schreibt, ist er nach hinten gefallen
Wenn die Versicherungen einen Unterschied machen, ob man nach vorne stolpert oder nach hinten umfällt, ist wirklich schon grenzwertig 😄 :D
....aber für mich nicht nachvollziehbar :confused:
Robin wird hier schreiben, wie es beim Ombudsmann ausgegangen ist und dann sind wir alle klüger;)
 
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