Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

Noch einmal, es geht nicht um das tragen, umfallen.
In einem BGH Urteil heißt es, eine Haftung greift nur zugunsten von Geschädigten, die am Betrieb des Luftfahrzeuges in keiner Weise beteiligt waren. Und wenn ich den Segler werfe, bin ich beteiligt und der Besitzer hat keine Regressansprüche an mich.
Viele Modellflieger haben es vergessen oder wissen es überhaupt nicht, der Modellflug fällt unter die LuftVO.
 
..... eine beschädigte Freundschaft oder zumindest eine moralische Problematik zurück. Diese Gefahr besteht bei mir nicht, aber das ist nicht selbstverständlich.
Moin Robin,

bei dem Abschluss musste ich ob der Deutungsmöglichkeiten doch etwas lächeln.
Weiter oben wurde es schon irgendwo geschrieben: wenn ich auf den Platz gehe, weiß ich, dass ich mit Spreisseln im Müllsack zurückkommen kann.
Ich akzeptiere es deshalb auch, dass das jemandem unabsichtlich passieren kann, den ich um Hilfe bitten muss.
Wenn jemand so wie du dabei nach hinten umfallen sollte, wäre ich persönlich einfach nur froh, wenn Helfer und Modell (auch in der Reihenfolge) die geringstmöglichen Blessuren davontragen.
Ich brauchte mich noch nicht um was anderes kümmern, mir wurde zwar schon geerdet, aber ich habe noch keinem geerdet.
 
In einem BGH Urteil
Hallo, ich hätte gerne mal den Link zu dem Urteil, möchte es lesen
Ich habe den Verdacht, dass es in dem Urteil um die Halterhaftpflicht der Modellflugversicherung geht.
Davon reden wir aber nicht, wenn du aufmerksam gelesen hast, sondern von der versicherten Gefälligkeitshandlung der privaten Haftpflichtversicherung von Robin.
Die Regulierung dieser Versicherung steht hier zur Debatte., dafür hat Robin einen Termin beim Ombudsmann
Halbwissen bringt mich hier nicht weiter, an Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen, deswegen bitte den Link zum BGH Urteil
 
Ist das Tragen schon Betrieb eines Luftfahrzeuges? Eher nein. Das werfen aber schon. Das habe ich gemeint.

Torsten
natürlich gehört das schon zum Betrieb. Denn ohne aufheben kann ich es nicht werfen.
Der Betrieb würde auch schon damit beginnen, wenn ich als Helfer die Haube aufmachen würde, um die Empfangsanlage einzuschalten.

Aber zum Ausgangspunkt, wenn ich jemanden bitte, mein Modell in die Luft zu werfen, ist das mein eigenes Risiko. Wie oft passiert es auf Modellflugplätzen, dass ein Modell schlecht geworfen wird und dann wieder auf dem Boden einschlägt und Blessuren bekommt. Soll dann jeweils die VS vom Werfer greifen ? Doch betimmt nicht.
 
Ist das Tragen schon Betrieb eines Luftfahrzeuges? Eher nein. Das werfen aber schon. Das habe ich gemeint.

Torsten

Da hast du recht aber ich wiederhole mich:
Hier geht es um den Anspruch an die private Haftpflicht wegen Gefälligkeitshandlung und nicht um die Modellflughaftpflicht
Lese bitte mal von oben nach unten, bitte 🥴

"Tu mir einen Gefallen, nimm meinen Flieger und werfe ihn"

Darum geht es.
Die Gefälligkeit beginnt mit der Übernahme, dem ersten Anfassen des Modells.
Was wäre denn, wenn ich beim ersten Anfassen zu feste zupacke und ein Loch in die Fläche drücke?
Auch da würde die Gefälligkeitsversicherung schon greifen.
 
Na ja ich habe auch letztens eine 4m asw24 verloren weil ein Kollege die trotz Anweisung schlecht gestiegen hat. Er hat es aber nicht besser gekonnt. Ich bin im deswegen nicht böse. War mein Fehler ihn darum zu bitten da ich wusste er ist da nicht so erfahren. Konsequenzen sind eine Reparatur und ein Startwagen

Torsten
 
Betrieb eines Luftfahrzeuges
Es ist eine interessante Frage:

wann ist ein Luftfahrzeug in Betrieb?
Ich habe mal nach allen Richtungen gegoogelt und bin auf keine eindeutige Definition gestoßen.
Je nach Rechtsgebiet wird es sicherlich verschiedene Ansätze geben.
Da kann man ohne weiters Vergleiche mit der manntragenden Luftfahrt heranziehen, weil das Luftrecht ein Modellflugzeug nach §1 LuftVG ebenfalls als Luftfahrzeug bezeichnet und gleichstellt.
- Das Flugzeug parkt auf dem Vorfeld-- kein Flugbetrieb, da bin ich mir relativ sicher;)
- Der Pilot steigt ein und macht den Pre check--- Flugbetrieb?
- Die Passagiere steigen ein---Flugbetrieb?
- Die Motore starten---Flugbetrieb?
- Der Flieger dockt ab und wird gepushed--- Flugbetrieb?
- Auf dem Taxiway---Flugbetrieb?
Und irgendwann ist der Flieger in der Luft und dann sicherlich in Betrieb.
Das ganze braucht man jetzt nur noch auf den Modellflugbereich übertragen:
- Tragen des Modells vom Auto zum Fluggelände--kein Flugbetrieb oder?
- Andere machen ab hier bitte weiter :D :D 😿

Ich wüsste da keine verbindliche Antwort zu geben.:confused:

Eines weiß ich sicher:
Ein Flughafen ist nicht in Betrieb, wenn er geschlossen ist :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier nicht um die Frage, ob es weit weg von Robins Angelegenheit.
Die DMFV VS ist auf jeden Fall raus aus der Sache.
Wenn er eine VS mit Gefälligkeitshaftung hat (habe ich z. B. vorher noch nie von gehört, dass es soetwas gibt) müsste die VS den Schaden begleichen.

Zum Flugbetrieb bei der BW gehört z. B. schon die Erstellung des Flugauftrages wenn ich mich da so nach 16 Jahren Pensionärsdasein noch richtig erinnere.
 
- Tragen des Modells vom Auto zum Fluggelände--kein Flugbetrieb oder?
Nun, da hat mir der Justiziar eines uns allen bekannten Verbands einmal erklärt dass das bereits als "in Betrieb" gewertet werden kann.
Spätestens unstrittig in Betrieb ist ein Modell wenn die RC unter Spannung ist.

Würde sich daher die Frage stellen ob das hier der Fall war - wenn ja, definitiv in Betrieb!
Aber welche Konstrukte hier aus den Fingern gesogen werden und wenn sich jeder so verhalten würde...naja...
 

micbu

User
In einem BGH Urteil heißt es, eine Haftung greift nur zugunsten von Geschädigten, die am Betrieb des Luftfahrzeuges in keiner Weise beteiligt waren. Und wenn ich den Segler werfe, bin ich beteiligt und der Besitzer hat keine Regressansprüche an mich.
Das hat nichts dem Fall von hier zu tun, denn hier geht es nicht um einen Schaden den das Modell angerichtet hat.
 
betrieb ist bei halterhaftpflicht : .... wenn der Wind darauf einwirken kann . War mal ne Frage für ppl theorieprüfung modell bis 150 kg,, wenn ich nicht irre.
 
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