Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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Mal ´ne bescheidene Frage: In der neuen LuftVO steht ja, dass der seitliche(!) Mindestabstand zu Menschenansammlungen mindestens 100 m betragen muss: siehe §21 b, Satz 2: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s0683.pdf']__1494015443572 (Seite 685).
Wie, bitteschön, sollen dann zukünftig noch Modellflugtage stattfinden können? Wenn man das Gesetz beachten will (und muss!), müssen die Zuschauer in 100 Meter Entfernung von der Piste stehen. D.h., sie sehen die Flieger nur noch winzig klein.

Fazit: Adieu mit den schönen Modellflugtagen! :cry:

Gruß Guido

Das wurde schon geklärt bevor du gefragt hast.;)
Fazit: nix "Adieu mit den schönen Modellflugtagen!":)
 

vollker

User
Gebührenerhebung <> Gebühreneintreibung

Gebührenerhebung <> Gebühreneintreibung

Es wird nicht ausgeführt, ob die Gebühren bei den Verbänden bleiben
oder abgeführt werden müssen. ...


Wer Gebühren erhebt, treibt sie keinesfalls nur für andere ein und führt sie deshalb auch nicht an irgendwen ab. Der Satz "Gebührenerhebung durch beauftragte Luftsportvereine" ist eindeutig.
 

Eisvogel

User
Ich will alles und alles umsonst

Ich will alles und alles umsonst

Wer Gebühren erhebt, treibt sie keinesfalls nur für andere ein und führt sie deshalb auch nicht an irgendwen ab. Der Satz "Gebührenerhebung durch beauftragte Luftsportvereine" ist eindeutig.

und natürlich sofort!

Sch...egal wer den Gegenwert eines Billigservos einschiebt. Für diesen lächerlichen Betrag darf man 10 Jahre sorgenfrei fliegen. Hätten die Verbände ihren Beitrag um 2,50€ pro Jahr erhöht wär das selbe rausgekommen, und vermutlich mit dem selben Gejammer und Geschrei :rolleyes:
 
...
Sch...egal wer den Gegenwert eines Billigservos einschiebt. Für diesen lächerlichen Betrag darf man 10 Jahre sorgenfrei fliegen. Hätten die Verbände ihren Beitrag um 2,50€ pro Jahr erhöht wär das selbe rausgekommen, und vermutlich mit dem selben Gejammer und Geschrei :rolleyes:
Nur ganz grob:
100.000 Modellflieger x 25,- = 2.500.000 Euro

Also so lächerlich finde ich 2,5 Millionen Euro grad nicht.
Das hätte ich gerne auf'm Konto...

Und dann sind es auch nicht 10 Jahre, sondern nur 5. - Mein Wissensstand.

Und ICH darf immer noch ohne irgendeinen Schein sorgenfrei Mofa fahren.
Und das für den Rest meines Lebens. ('ne Mofa muss ich mir unbedingt mal kaufen...)

CU Eddy
 

Eisvogel

User
Nur ganz grob:
100.000 Modellflieger x 25,- = 2.500.000 Euro

Also so lächerlich finde ich 2,5 Millionen Euro grad nicht.
Das hätte ich gerne auf'm Konto...

Und dann sind es auch nicht 10 Jahre, sondern nur 5. - Mein Wissensstand.

Und ICH darf immer noch ohne irgendeinen Schein sorgenfrei Mofa fahren.
Und das für den Rest meines Lebens. ('ne Mofa muss ich mir unbedingt mal kaufen...)

CU Eddy

Lächerlich sind nicht die 2,5 Mille, sondern der Beitrag jedes einzelnen dazu.
Sollens 5 Jahre sein, macht 5 Euros pro Jahr, immer noch lächerlich.

Mofa, ja, aber erzähl das mal den Jahrgängen ab 1965. Auch hier wurde "nachgebessert", deshalb als Beispiel untauglich. Vor allem auch deshalb weil du zum Mofafahren ein Schildchen brauchst, das kostet dich jährlich wesentlich mehr als der Verbandsbeitrag + Versicherung + Kenntnisnachweis.
Bleibt noch das Radfahren, mal schaun wie lange das ohne Schein noch geht :(
 
Lächerlich sind nicht die 2,5 Mille, sondern der Beitrag jedes einzelnen dazu.
Sollens 5 Jahre sein, macht 5 Euros pro Jahr, immer noch lächerlich.
Da hast Du schon Recht. Für den Einzelnen sind 5,-p.a. Euro tragbar.

Ich versuche aber das Ganze zu sehen. Und da finde ich die Art und Weise
wie und ob wir verkauft worden sind, zumindest mal fragwürdig und diskutabel.

Man kann eine solche Diskussion natürlich versuchen ins Lächerliche zu ziehen,
indem man sie auf Kleinigkeiten reduziert, das wird aber der Komplexität der
gesammten Vorgänge mMn nicht wirklich gerecht.

Mein Beispiel mit dem Mofa-Schein ist schon tauglich. Solche Dinge funktionieren
mehrfach: Rente mit 67, Mütterrente usw - alles Jahrgangsabhängig geregelt.
Und das kann im Modellflug nicht funktionieren?

Du siehst einen Grashalm, ich die Wiese. ;)

Just my 2 cent...

CU Eddy
 
Moin auch,

für mich liegt ihr beide nicht daneben - egal, ob ich mir Grashalme oder die Wiese oder den Rasen anschaue, Moos ist immer mit drin.
Inzwischen ist die Diskutiererei über die angebrachte Höhe des Beitrages oder nicht nur hinfällig.
Fest steht, das der Nachweis für einige zur Ausübung ihres Hobbys erforderlich sein wird - für andere halt nicht.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er da mitmacht oder nicht.

Laut und deutlich Publik machen, dass wieder eine neue Gängelung mit Gebühren für den privaten Gebrauch künstlich erzeugt wurde soll man trotzdem.
Die extrem fragwürdige Wirksamkeit und genauso extrem fragwürdige Motivation zur Gängelung der reinen Hobbynutzer genauso.

Über die Sinnhaftigkeit kann man sich genauso lange und ausgiebig und genauso fruchtlos streiten wie über die Kennzeichnungspflicht ab 250g, die Maut u. ä.

Wetter ist nicht schlecht, ich geh mal Fliegen.
 
Da hast Du schon Recht. Für den Einzelnen sind 5,-p.a. Euro tragbar.

Ich versuche aber das Ganze zu sehen. Und da finde ich die Art und Weise
wie und ob wir verkauft worden sind, zumindest mal fragwürdig und diskutabel.

Man kann eine solche Diskussion natürlich versuchen ins Lächerliche zu ziehen,
indem man sie auf Kleinigkeiten reduziert, das wird aber der Komplexität der
gesammten Vorgänge mMn nicht wirklich gerecht.

Mein Beispiel mit dem Mofa-Schein ist schon tauglich. Solche Dinge funktionieren
mehrfach: Rente mit 67, Mütterrente usw - alles Jahrgangsabhängig geregelt.
Und das kann im Modellflug nicht funktionieren?

Du siehst einen Grashalm, ich die Wiese. ;)

Just my 2 cent...

CU Eddy

Mit Deiner Meinung rennst Du hier offene Türen ein, auch wenn sich viele mittlerweile damit abgefunden haben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass schlimmeres vermieden wurde.

Adressat für Diese Anliegen sind nur noch die Politik und die Verbände, da können wir hier diskutieren soviel wir wollen...

Gruß Ralph
 

Eisvogel

User
Mein Beispiel mit dem Mofa-Schein ist schon tauglich. Solche Dinge funktionieren
mehrfach: Rente mit 67, Mütterrente usw - alles Jahrgangsabhängig geregelt.
Und das kann im Modellflug nicht funktionieren?

Du willst also Bestandsschutz für die alten Modellflieger und den Darfschein für die Anfänger?
Wie wird dann Anfänger definiert?
Oder nach Jahrgang, z.B. alle ab Geburtsjahr 2005?
Oder nach Eintritt in den Verband? Was ist mit den "alten" Wildfliegerprofis, die in keinem Verband sind/waren?

Warum alles nochmals verkomplizieren und aus ner Mücke nen Elefanten machen? Jeder der frei fliegen will zahlt die paar Knutscherl und gut ists.
 
Du willst also Bestandsschutz für die alten Modellflieger und den Darfschein für die Anfänger?
Wie wird dann Anfänger definiert?
Oder nach Jahrgang, z.B. alle ab Geburtsjahr 2005?
Oder nach Eintritt in den Verband? Was ist mit den "alten" Wildfliegerprofis, die in keinem Verband sind/waren?

Warum alles nochmals verkomplizieren und aus ner Mücke nen Elefanten machen? Jeder der frei fliegen will zahlt die paar Knutscherl und gut ists.
Genau so! bzw Geburtsjahr 2003, wenn es korrekt überlegt sein soll ^^ Wir haben 2017, nicht 2019.

Deinen "Darfschein" darf man ja sowieso erst ab Alter 14 Jahre bekommen.
Wo hättest Du für so eine Regelung ein Problem gesehen?

Ich weiss schon, dass der Zug abgefahren ist. Jedenfalls zur Zeit. Evtl kommt noch einer?
Aber es soll angeblich auch schon mal nachträgliche Verbesserungen/Erleichterungen
gegeben haben, siehe zB Allgemeinzuteilung (Entfallen der Fernsteuerungsanmeldung (2006?))

Und wenn wir hier diskutieren, Ralph, dann lesen das nicht nur wir!
Hier lesen auch insgeheim Leute mit, denen man Überlegungen mittels dieser
Diskussionen hier mal vorhalten kann, sollte und muss.
Deswegen lasse ich mich hier überhaupt aus. Man soll oben wissen, dass unten
nachgedacht wird und es auch Leute gibt, die nicht alles lächerlich und nebensächlich
finden.

Wobei ich mich immer noch frage, was aus dem "Kenntnisnachweis" überhaupt mal wird. ^^
Im Mai 2016 hiess es noch "Befähigungsnachweis" und in 1 Jahr (12 Monate) ist seitens
der Verbände dazu nichts gekommen. Aber auch GAR NICHTS! Es war einfach eine grobe
Unüberlegtheit seitens des DAeC, ohne über die Folgen nachzudenken. Das wurde dann
dankend vom BMVI aufgenommen und umgesetzt. Dilletanten praxisfern am grünen Tisch. Alle!

Ab 1.10.2017 sollen alle interessierten Modellflieger so ein Papier in der Hand haben?
In weniger als 5 Monaten 100.000 Scheine austellen? Das ist, gelinde gesagt, Schwachsinn hoch 10.
Und daran müssen sich mMn die Verbände messen lassen.

Just my 2 cent

CU Eddy
 

Eisvogel

User
Genau so! bzw Geburtsjahr 2003, wenn es korrekt überlegt sein soll ^^ Wir haben 2017, nicht 2019.

Deinen "Darfschein" darf man ja sowieso erst ab Alter 14 Jahre bekommen.
Wo hättest Du für so eine Regelung ein Problem gesehen?

Im Prinzip kein Problem, aber bei der Maßnahme geht es ausschließlich ums abkassieren. Da finde ich es gerechter alle zu beteiligen, als nur den Jugendlichen ihr Taschengeld abzunehmen.

Wie ich schon mal geschrieben hab: eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags hätts auch getan.
 

Malmedy

User
Ab 1.10.2017 sollen alle interessierten Modellflieger so ein Papier in der Hand haben?
In weniger als 5 Monaten 100.000 Scheine austellen?

Ich denke, dass diese Annahme nicht realistisch ist. Den Kenntnisnachweis benötigen Modellflieger, die außerhalb AE-Plätzen ("grüne Wiese") mit Modellen > 2kg fliegen. Das dürften bei Weitem keine 100.000 sein. Dazu kommt, dass diese Bescheinigung erst ab 01.10. gefordert ist, da dürfte für etliche die Saison schon zu Ende sein, so dass sie sich mit dem Schein übern Winter Zeit lassen dürfen.

Was eher noch irritiert, ist die geforderte Gebühr von 25,-. Wenn eine Behörde die Bescheinigung ausstellt (nach § 21 d), kann ich das noch verstehen. Wenn aber die Luftsportverbände (z.B. DMFV) das Ausstellen der Bescheinigung an ihre Mitgliedsvereine delegieren (nach § 21 e) - wer soll da zu wessen Gunsten und mit welcher Begründung 25,- verlangen? Wenn das kommt, bin ich mal wirklich gespannt auf Verfahren und Begründung! Jedenfalls wäre ich als Verein nicht ohne weiteres bereit, 25,- an den DMFV abzuführen, wenn der Aufwand für die Bescheinigung überwiegend beim Verein liegt. Und den Verein kann man wohl kaum zwingen, für sich selber Gebühren zu kassieren.

Gruß, Michael
 
Hallo Michael,

Den Kenntnisnachweis benötigen Modellflieger, die außerhalb AE-Plätzen ("grüne Wiese") mit Modellen > 2kg fliegen. Das dürften bei Weitem keine 100.000 sein. Dazu kommt, dass diese Bescheinigung erst ab 01.10. gefordert ist, da dürfte für etliche die Saison schon zu Ende sein, so dass sie sich mit dem Schein übern Winter Zeit lassen dürfen.
Tja, da liegst du leider falsch, denn außerhalb von Plätzen mit AE, also deiner genannten grünen Wiese, wird bereits jetzt schon eine Bescheinigung gefordert, wenn man Modelle mit mehr als 2 kg Fluggewicht über 100 m fliegen möchte. Das ist insbesondere für die vielen Piloten bitter, die ein Segelflugmodell, eventuell auch mit Elektromotor, in der Thermik fliegen lassen wollen.

Ich weiß wovon ich rede, denn ich bin selber davon betroffen. Wir fliegen nämlich auf einem Platz ohne AE, einfach deswegen weil wir diese bisher nicht gebraucht haben und daher auch nicht erlangen konnten (gemäß Aussage des Verantwortlichen unseres zuständigen Luftamtes). Unser 1. Vorstand hat uns vor ein paar Tagen erst entsprechend informiert, nachdem er eine offizielle Stellungnahme des DAeC auf eine entsprechende Anfrage erhalten hatte. Damit ist beispielsweise F-Schlepp oder F3B-Training auf unserem Platz streng genommen nicht mehr legal machbar, jedenfalls solange nicht bis diese Bescheinigung erlangt werden kann.

Gruß, Karl Hinsch
 

UweHD

User
Dieser Schein interessiert doch bis zum 01.10 maximal den Modellflieger selbst. Da wird absolut, und ich meine absolut, keine Sau nach krähen, wenn man diese Saison sein Segelfliegerchen auf nicht-AE Plätzen oder "wild" fliegen geht - so wie sonst auch schon immer

Und kommt jetzt nicht mit der Versicherung. Wenn ein Flieger runterfällt und etwas beschädigt, dann ist selten eine zu hohe Flughöhe dafür ursächlich. Und andere Versicherungsfälle in Beszug auf Modellflugzeuge habe ich noch nicht erlebt.
 
Tja Uwe, mit der Einstellung "legal, illegal, scheißegal" kann man natürlich alles machen, zumindest solange, bis man von entsprechenden, staatlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, usw.) eingebremst wird. Aber auch ein Schaden, den man verursacht hat und der nicht von der Versicherung gezahlt wird, weil man eben Veordnungen missachtet hat, kann schon ins Geld gehen.

Gruß, Karl Hinsch
 

UweHD

User
Karl, ich habe versucht, die Kausalität darzulegen. Du kannst das natürlich einfach ignorieren und mit der Illegalitäts-Keule kommen, die erschlägt immer alles.

Mach wie du meinst und lass deinen Flieger dieses Jahr am besten Zuhause. Die zahlreichen Unfälle mit Modellflugzeugen in >100m Flughöhe lassen mich manchmal auch nicht mehr ruhig schlafen ;)
 
Hallo Uwe,

tja, ich weiß nicht ob ich das genauso locker sehen würde, wenn ich in der Haut eines Vereinskollegen stecken würde, der vor einer Woche sein Großmodell aus den Augen verloren hat, das daraufhin auf ein Gebäude gestürzt und glücklicherweise nur Sachschaden verursacht hat. Dummerweise war die Polizei bereits vor Ort und hat auch so einige weitere Kräfte organisiert (z.B. Feuerwehr), die natürlich auch so einiges an Kosten verursacht haben dürften. Leider hat er auch vor Ort einen Fehler gemacht, in dem er der Polizei die Flughöhe genannt hat, bei der er das Modell aus den Augen verloren hat. Das ist jetzt alles aktenkundig, weitere Ermittlungen und mögliche Ahndung wegen Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz sind angekündigt, eventuell bereits eingeleitet.
Was das für Auswirkungen auf den Verein und auch auf den damals eingesetzten Flugleiter hat ist jedenfalls auch noch nicht klar. Die Versicherung hat jedenfalls erst mal einen Hebel um bei der Kostenübernahme Zicken zu machen, mal sehen.

Übrigens, ich bin persönlich gar nicht so sehr betroffen, denn ich fliege momentan vor allem F5J Modelle, und die liegen deutlich unter 2 kg Fluggewicht.

Gruß, Karl Hinsch
 
Meines Wissens nach befinden wir uns in der Ubergangszeit (Übergangsfrist). Ab dem 1.10. muss dann die Bescheinigung entsprechend vorliegen.
Ansonsten bitte gerne darlegen, wer (wann und und welcher Voraussetzung) diese jetzt schon einfordern darf.
 
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