Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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Eisvogel

User
Oha, was ist das? Manifestiert sich hier gerade ein Beispiel des zwanghaften Posten-müssens?

Absolut kein Konsens mit dem aktuellen Thema, völlige Abwesenheit von kontextbezogenen Argumenten, deshalb Ausweichen auf absolut schwachsinnige Vergleiche.
Ein User mit Verstand hätte erkannt, dass das Thema ausgereizt ist und einfach mal die Finger stillgehalten. Aber bei krankhafter Postinitis ist das natürlich unmöglich...was für ein bedauernswertes Erscheinungsbild. :cry:

Na stell dir vor, ich hab schon bei der ersten Seite erkannt daß das Thema ausgereizt ( bzw. ein Schmarrn) ist und deshalb hier einen "lächerlichen" Vergleich gepostet.
Aber jemand der zum Lachen in der Keller geht versteht das wohl nicht...:rolleyes:
 

UweHD

User
Ich sehe diesen Thread als ein Zeichen der Hoffnung.

Solange sich erwachsene Menschen tagelang über sowas die Köpfe zerbrechen, scheint es allen noch gut zu gehen und es bestehen keine echten Probleme :)
 

jreise

User
Harald, deine Deutung des Verordnungstextes speziell in Bezug auf § 21a Absatz 4 Satz 3 haben wir gelesen. Vielen Dank für die Mühe, die du dir hier machst, das meine ich ehrlich. Du hast das nun mehrmals wiederholt, ich glaube es haben jetzt alle verstanden, wie du das interpretierst. Andere interpretieren das aber anders, ich glaub Steffen hatte dir versucht zu erklären, dass man genau diese Stelle auch anders lesen kann. Und auch Herr Sonnenschein hat hier wohl offensichtlich Zweifel an der Eindeutigkeit, sonst würde er nicht von "Unsicherheiten in der neuen Verordnung" reden.

Du bist überzeugt dass deine Meinung richtig und alle anderen falsch sind. Ok, davon wird dich wohl keiner abbringen können. Letztlich wird hier jeder Leser die verschiedenen Meinungen lesen, gegeneinander abwägen und das für ihn passene übernehmen. Das ist der Sinn an so einem Diskussionsforum.

Gruß Jörg

PS: Herr Sonnenschein schreibt oben in seiner Mail: "Kann ein Kenntnisnachweis zur sofort gültigen Voraussetzung für etwas gemacht werden, obwohl er erst ab dem 01.10.2007 verpflichtend ist?". Das ist der Punkt. Ich denke, eindeutig, rechtlich sicher oder glasklar, wie hier manche schreiben, ist diese Verordnung wirklich nicht formuliert.
 
Falsch!

Erst nachdem die üblichen Verfahrensweisen in einem demokratischen Rechtsstaat versagt hätten, könne der bürgerliche Ungehorsam eine letzte Zuflucht darstellen und sei damit keine normale politische Handlung. – Im Normalfall müssen die institutionellen Möglichkeiten, gegen getroffene Entscheidungen vorzugehen, etwa durch Befolgung des Rechtsweges, ausgeschöpft sein.

Du kannst ja so verfahren...ich würde ein Leben nach solchen Richtlinien für nicht sinnvoll erachten.

Alles das, was wir tun, müssen wir meiner Meinung nach in Eigenverantwortung machen und da können Gesetze nur den groben Weg vorgeben.
Und ab und an muss man ganz klare Position beziehen, lange bevor alles gerichtlich ausgelotet ist und manchmal auch gegen bestehendes Recht.
Zur Erinnerung sage ich nur Mutlangen, Wackersdorf und Gorleben. Und diese Liste liesse sich endlos fortsetzen.

Leider haben wir, wie diese Diskussion hier ja ganz klar zeigt, mit der neuen LuftVO genau wieder solch einen Fall, wo der Bürger sich gelinde gesagt
vollkommen vera......t vorkommt und deshalb ist eigenverantwortliches Handeln angesagt.

Wie das im Einzelfall auszusehen hat kann ja immer noch jeder selbst entscheiden.;)
 
Mach den Segler fertig und flieg. Solltest du ne Geldstrafe bekommen mach ich den Spendenthread auf und bin der erste der ordentlich reinbuttert!
Wenn´s dich einsperren bring ich täglich Essen ;)

und von mir gibts ne Kletterpflanze , für die Flucht :-):D
 
Ne, bestimmt nicht. Wenn so unverantwortlich mit einer derart groben Säge an dem Ast gesägt wird, auf dem wir alle sitzen, vergesse ich jegliche Freundlichkeit.

Auch solche Aussagen in die weite Welt hinaus zu posaunen, macht mich noch unfreundlicher.

Zitat Zitat von no mercy Beitrag anzeigen
Fazit für mich : fliegen gehen wie bisher. Und genau das mach ich gleich auch. Mit ruhigem Gewissen.

Gruss,
Axel.

Wisst ihr, wo das letztlich hinführen wird? Jeglicher Modellflug außerhalb von Modellflugplätzen wird wegen dümmlicher Ignoranz der bestehenden Regeln gänzlich verboten. Dann habt ihr Regelverweigerer auf ganzer Linie gewonnen und könnt euch weitere 1000 Postings lang über die ach so schlimmen und ungenauen Gesetzesformulierungen aufregen.

Aha. Alle, die nicht zu 110% und ohne jedwede Ausnahme Regeln und Gesetze befolgen, sind also dumme Ignoranten, die mit Vorsatz und aller Macht alles sabotieren. Alter Schwede, dann hab ich ja alles falsch gemacht ! :eek:


Dann werd ich gleich direkt mal zur Autobahn fahren und auf dem Standstreifen touch & go üben, anschliessend zum Flughafen um deren Landebahnen zu testen ( sind ja schön breit ), und das rumturnen um die Hochspannungsleitungen im Umspannwerk darf ich auch nicht vergessen.

Das sich dabei sicher ansammelnde Publikum wird bei der Gelegenheit gleich mit einer Flugshow direkt über ihren Köpfen beglückt; wäre doch gelacht, wenn man denen nicht eine neue Frisur verpassen könnte.


...............


Manche geben Sachen von sich, mein lieber Scholli... :rolleyes:


PS : nicht das hier noch jemand hyperventilierend die Rennleitung ruft; das kursiv geschriebene ist eine Spielart des Sarkasmus ( nach Holofernes´ Texte geh ich lieber mal auf Nummer sicher... ).





Gruss,
Axel.
 

graefi

User
Macht alle einfach gschwind den Luftfahrerschein, dann brauchts den geschissenen Phantom-Kenntnisnachweis nicht und ihr habt kein Problem in der Übergangsphase.....:D:D
 
Zitat Beginn:

Wichtige Aktualisierung des DMFV zur Novellierung LuftVO

... Die Personen, die über die Verbände eine solche Bescheinigung erhalten, werden in einer entsprechenden Datenbank registriert. ...

Thomas, Danke für die Info.

Da bin ich aber mal sehr gespannt, wie diese Datenbank gestaltet wird.
Wer führt diese, wer hat Zugriffsrecht...

Gruß
Axel
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn aus dem Kenntnisnachweis nicht bald was wird, hab ich das meiste wieder vergessen ;)
 
Kosten für Kenntnisnachweis

Kosten für Kenntnisnachweis

Hatte gestern Post in meinem Email-Fach. Habs zuerst gar nicht so beachtet bis ich den zweiten Teil genauer gelesen habe.

Finde ich gut: ich darf den Kenntnisnachweis online machen und darf dafür auch noch 25 gnädige Euros abdrücken.

Nur gut das wir als Volk doof sind und uns bis zum Exzess schröpfen lassen können.
a138.gif


https://photos.google.com/share/AF1...?key=R0lGZmtLdjhPdXBnaXdQR3hwd2hycUY0SkJLVU5n
 

maddyn

User
HI

tja wer bereichert sich da? der bund oder die verbände?

mal ehrlch modelle und akkus im 4 stelligen bereich im keller haben und über 25€ für 5 jahre
jammern is schon auf sehr hohem nibveo
 

onki

User
Hallo,

Es ist noch nicht all zu lang her, da musste man 50 DM bezahlen, um eine Frequenzzuteilungsurkunde für seinen Sender zu bekommen mit 10 Jahren Gültigkeit.
Das ist in etwa gleich einzuordnen wie der Kenntnisnachweis.
Und nun wird hier rumgejammert, wenn man 25 Euro bezahlen muss für die Tatsahe, das einem der Luftraum erhalten wird.
Unglaublich - wir können heilfroh sein, diesen Kompromiss errungen zu haben. Und wenn Aufwand entsteht, entstehen nunmal auch Kosten.
Du darfst dir die 25 Euro aber natürlich sparen und gerne nur unter 100m fliegen.
Und diese populistische Phrasendrescherei bringt uns keinen Schritt weiter.

Gruß
Onki
 
[Ironie an]
Ach, alles halb so schlimm, da gibt es sicherlich wieder einen super billig Kenntnisnachweis den man zollfrei von einem bekannten schnäppchen Dealer aus Hong Kong bekommen kann.
[Ironie aus]

Ich finde auch das man sich hier bezüglich der Kosten eines Nachweises auf sehr hohem Niveau jammert.

Viele Grüße,
Andy
 

vollker

User
HI

tja wer bereichert sich da? der bund oder die verbände?

Aus Drucksache 39/17, Seite 39, Begründung, Besonderer Teil:

"Entsprechend wird auch Abschnitt III um eine neue Nummer 25a ergänzt als Grundlage für eine Gebührenerhebung durch beauftragte Luftsportvereine, die eine entsprechende Bescheinigung für Steuerer von Flugmodellen ausstellen, § 21e LuftVO."
 
Aus Drucksache 39/17, Seite 39, Begründung, Besonderer Teil:

"Entsprechend wird auch Abschnitt III um eine neue Nummer 25a ergänzt als Grundlage für eine Gebührenerhebung durch beauftragte Luftsportvereine, die eine entsprechende Bescheinigung für Steuerer von Flugmodellen ausstellen, § 21e LuftVO."
Es wird nicht ausgeführt, ob die Gebühren bei den Verbänden bleiben
oder abgeführt werden müssen.

Entweder eine neue Steuer oder, ich wiederhole mich ungerne,
Dobrindt hat die Verbände gekauft.

Nein, ich setze jetzt keinen Sarkasmus-Smilie. ;)

Gibt es denn jetzt, nachdem das Wort "Kenntnisnachweis" ca. 9-10 Monate bekannt ist,
was Neues dazu?

Der DMFV hat jetzt eine "Copterseite" aufgemacht: copter.aero - gaaaanz wichtig!


CU Eddy
 

Gast_13782

User gesperrt
LuftVO §21 b, Satz 2

LuftVO §21 b, Satz 2

Mal ´ne bescheidene Frage: In der neuen LuftVO steht ja, dass der seitliche(!) Mindestabstand zu Menschenansammlungen mindestens 100 m betragen muss: siehe §21 b, Satz 2: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s0683.pdf']__1494015443572 (Seite 685).
Wie, bitteschön, sollen dann zukünftig noch Modellflugtage stattfinden können? Wenn man das Gesetz beachten will (und muss!), müssen die Zuschauer in 100 Meter Entfernung von der Piste stehen. D.h., sie sehen die Flieger nur noch winzig klein.

Fazit: Adieu mit den schönen Modellflugtagen! :cry:

Gruß Guido
 
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