flusiflieger
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Hm,
vollumfängliche Klarheit gibt die Stellungnahme von Herr Sonnenschein nicht her.
In unserer Flugbetriebordnung steht folgender Passus:
"Beim Fliegen ohne Flugleiter (weniger als 3 Modelle in der Luft) sind die o.g. Eintragungen im Flugbuch vom Steuerer selbst vorzunehmen, d.h. sowohl als Flugleiter und Steuerer."
Also ist der Steuerer in diesem Fall sein eigener Flugleiter, sonst dürfte er ja wohl nicht die Eintragungen als Flugleiter im Flugbuch vornehmen.
Warum sollte er nun einen Kenntnisnachweis benötigen?
Gruss
Axel
vollumfängliche Klarheit gibt die Stellungnahme von Herr Sonnenschein nicht her.
In unserer Flugbetriebordnung steht folgender Passus:
"Beim Fliegen ohne Flugleiter (weniger als 3 Modelle in der Luft) sind die o.g. Eintragungen im Flugbuch vom Steuerer selbst vorzunehmen, d.h. sowohl als Flugleiter und Steuerer."
Also ist der Steuerer in diesem Fall sein eigener Flugleiter, sonst dürfte er ja wohl nicht die Eintragungen als Flugleiter im Flugbuch vornehmen.
Warum sollte er nun einen Kenntnisnachweis benötigen?
Gruss
Axel