Kenntnisnachweis

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Hm,

vollumfängliche Klarheit gibt die Stellungnahme von Herr Sonnenschein nicht her.

In unserer Flugbetriebordnung steht folgender Passus:

"Beim Fliegen ohne Flugleiter (weniger als 3 Modelle in der Luft) sind die o.g. Eintragungen im Flugbuch vom Steuerer selbst vorzunehmen, d.h. sowohl als Flugleiter und Steuerer."

Also ist der Steuerer in diesem Fall sein eigener Flugleiter, sonst dürfte er ja wohl nicht die Eintragungen als Flugleiter im Flugbuch vornehmen.
Warum sollte er nun einen Kenntnisnachweis benötigen? :D

Gruss
Axel
 

HPR40

User
Wenn wir nämlich die Kids nicht deutlich unter 14 Jahren dafür begeistert haben, wird es mit 14 Jahren und älter nur in ganz wenigen Fällen klappen, so meine Erfahrung. Und 100m Höhenbegrenzung sind wie Du auch schon angeführt hast schon für Einstiegsklassen wie RES zu wenig. Das ist wie wenn man Kindern unter 14 Fussballspielen nur mit Schaumstoffbällen erlauben würde.

Hans da stimme ich völlig überein mit Dir.
Mit dem was da steht würde die Jugendarbeit im tradionellen Modellflug mehr oder weniger obsolent werden.

Allerdings würde ich gerne dazu eine öffentliche Bestätigung des BMVI zu der Aussage sehen, zumal das im Krassen Gegensatz zu dem hier steht was seitens des DAeC mit dem BMVI schon letztes Jahr abgesprochen wurde.

Genau das war einer der zu klärenden Punkte der, eben wegen der Jugendarbeit, auf der Agenda ganz oben stand.

Eine Verfügung das Jugendliche U14 nur im LS Betrieb fliegen dürfen ist nach meiner Auffassung nicht durchführbar weil es nun mal auch Freiflugmodelle gibt die auch als Luftfahrzeug Modellflugzeug eingeordnet sind.

Na eben den Inhalt der AE. Dass man dort grundsätzlich fliegen darf ist ja schon durch die AE festgestellt, was, wie hoch, in welchem Sektor in der Regel auch.

Naja, auf der Wiese ohne AE regelt es dann der Luftraum ( ICAO Karte, wo und wie hoch ) und die LuftVO. Sollteste halt die nötigen Kenntnisse dazu haben wie das funktioniert.


Gruß Horst
 
Dies kann man auf der DMFV-Homepage lesen:
Hier der Link zum DMFV. LG Jochen

der DMFV schreibt:

Naturgeschützte Gebiete
Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.

Dafür hätte ich dann doch gerne eine rechtssichere Begründung.

Zudem finde ich es schade, dass unsere Verbände ein solches Gespräch beim BMVI nicht gemeinsam führen können...:cry:
 
Aktuell bekomme ich vom DAEC eine Karte mit "Kenntnisnachweis".

Das Porto und der Druck der Karte ist völlig rausgeschmissenes Geld.
Die wenigen Kunden ohne Druckmöglichkeit hätte man auf Anforderung mit dem Onlineausdruck per Post versorgen können.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Karte keine besondere Bedeutung hat und der rechtsverbindliche Nachweis für meinen Kenntnisnachweis weiter beim DAEC liegt. Ich schlepp die nicht auch noch mit.

Für einen vorläufigen Sofortnachweis vor Ort, hab ich ja den Onlineausdruck. Den kann man bei den Versicherungsnachweis heften oder auf den Sender kleben.

Sigi


Nachtrag: Ansonsten ist der Online-Kenntnisnachweis endlich mal eine schnelle, saubere und unkomplizierte Lösung, die dem Gesetz voll genügt. Man sollte das nicht weiter komplizieren.
Wir haben jetzt bereits zwei Karten mit unterschiedlichem Aufbau und Inhalt, aber "weiter so" das geht noch was.
 

BOcnc

User
Aktuell bekomme ich vom DAEC eine Karte mit "Kenntnisnachweis".

Das Porto und der Druck der Karte ist völlig rausgeschmissenes Geld.
Die wenigen Kunden ohne Druckmöglichkeit hätte man auf Anforderung mit dem Onlineausdruck per Post versorgen können.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Karte keine besondere Bedeutung hat und der rechtsverbindliche Nachweis für meinen Kenntnisnachweis weiter beim DAEC liegt. Ich schlepp die nicht auch noch mit.

Für einen vorläufigen Sofortnachweis vor Ort, hab ich ja den Onlineausdruck. Den kann man bei den Versicherungsnachweis heften oder auf den Sender kleben.

Sigi


Nachtrag: Ansonsten ist der Online-Kenntnisnachweis endlich mal eine schnelle, saubere und unkomplizierte Lösung, die dem Gesetz voll genügt. Man sollte das nicht weiter komplizieren.
Wir haben jetzt bereits zwei Karten mit unterschiedlichem Aufbau und Inhalt, aber "weiter so" das geht noch was.

Ich bin jedenfalls froh die Karte bekommen zu haben. Passt gut zur Versicherungskarte. Und das teuerste ist sicher der Versand. Aber dafür haben wir ja bezahlt
 
...
Das Porto und der Druck der Karte ist völlig rausgeschmissenes Geld.
...

Ja, genau.
Vielleicht ist das sogar der Sinn der Übung, denn wenn die Verbände plötzlich anfangen an den Kenntnisnachweisen Geld zu verdienen, dann droht nachher noch der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Da ist es für den Verband am Ende vielleicht tatsächlich günstiger, die Einnahmen, die nicht für den Webauftritt und die Verwaltung dre Kenntnisnachweise benötigt werden, für eine Plastikkarte zu verpulvern.

Beste Grüße,

Lutz
 
Nur zur Erinnerung: der Preis für den KN wurde vom Gesetzgeber festgesetzt...:rolleyes:, für meine PPL Verlängerung habe ich alle 2 Jahre etwa dasselbe bezahlt...
 
irritier doch nicht immer wieder sachbezogen und mit Fakten.

Ein Blick auf die Gesellschaftsformen (Plural) des Deutschen Modellflieger-Verbands (genauso des Deutschen Aero-Clubs) lässt erkennen, daß für die Werbetassen, -schlüsselanhänger und sonstige Fanartikel/Merchandising/dummes Zeugl das Problem schon seit Jahrzehnten erledigt ist.

Das gilt übrinx für vermutlich "fast alle" Betriebe mit mehr als 25 Leuten. Halt alle die, die ohne Steuerberater innert weniger Jahre vom FA hingerichtet würden.

Rumnölen macht so doch gar keinen Spaß mehr... ;)

Ach so. Vergesst das oben :-!

servus,
Patrick, dem von seiner Fliegerei nur noch das BZF II geblieben ist
 
hi Patrick, für das BZF II musst du heute aber einen Sprachtest ablegen, ob wir den bestehen?;), evtl. gerade so, mit angelernten Kenntnissen...


...schon wieder Kenntnisse...ich hab doch von nix keine...:rolleyes:
 
Nee, das Funkzeugnis ist das einzige, was einem bei der Fliegerei nicht verfällt. Meines hatte ich über Winter 76/77 gelernt, die Prüfung im Frühjahr abgelegt. Können kann ich's schon lang ned mehr.

servus,
Patrick
 
Ein Blick auf die Gesellschaftsformen (Plural) des Deutschen Modellflieger-Verbands (genauso des Deutschen Aero-Clubs) lässt erkennen, daß für die Werbetassen, -schlüsselanhänger und sonstige Fanartikel/Merchandising/dummes Zeugl das Problem schon seit Jahrzehnten erledigt ist.

Genau, für die kommerziellen Sachen haben solche Vereine eine Service-GmbH.
Den Kenntnisnachweis macht man aber nicht bei der Service-GmbH, sondern beim Verein, denn nur der hat die Berichtigung dazu. Also muss der Verein das Geld loswerden, z.B. an seine Service GmbH.
Das kommt halt dabei raus, wenn man Gesetze und Verordnungen einfach mal so dahinschludert.

Beste Grüße,

Lutz
 
Nur zur Erinnerung: der Preis für den KN wurde vom Gesetzgeber festgesetzt...:rolleyes:, für meine PPL Verlängerung habe ich alle 2 Jahre etwa dasselbe bezahlt...

Hans, das ändert aber überhaupt nichts an der Art der Abrechnung mit dem Finanzamt.
Aber der Kenntnisnachweis wird nicht im gemeinnützigen Bereich der Verbände gehandhabt, da Umsatzsteuer gezahlt wird.

Aber was soll's, viele freuen sich über das Plastikteil, aber ein dünner Ausdruck trägt nicht so dick auf.

Sigi
 

BOcnc

User
Bei einigen scheint es schwierig zu sein über den Tellerrand zu schauen und müssen über alles meckern was sie selber nicht brauchen.
 

funky

User
Der Kenntnisnachweis als Checkkarten- Format vom DAeC ist völlig ok. Das wir den kostenlos zugeschickt bekommen haben auch. Niemand regt sich bei uns darüber auf – im Gegenteil, das wurde als zusätzlicher Service vom Verband sehr positiv wahr genommen.

Ich frage mich was manche hier immer zu meckern haben. Die Saison hat begonnen – geht fliegen!

VG Frank
 
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