Kenntnisnachweis

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Steffen

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die Amtsanmaßung des Verbandes nicht darauf, daß er eine Bevollmächtigung für die Erstellung der KN hat, sondern, daß er seine Befugnisse unrechmäßig überdehnt, indem er auf seinen Karten suggeriert, die Mitführung entsprechender Pässe sei obligatorisch.
ich frage mich, woher Du weisst, dass sich der DAeC da etwas anmaßt.

Nicht selten ist es eine Auflage an denjenigen, der die Berechtigung für die Ausstellung eiens Nachweises hat, dass er auch darauf hinweisen muss, was man zusammenhalten muss, wenn man den KN vorlegen will.

Meine Kenntnisnachweise (SPL, LAPL(A)) sind schliesslich auch nur mit Lichtbildausweis gültig.

Und nur so, um mal zu sagen, wie das in dem großen Land aller (angeblichen) Freiheiten ist: mein US-PPL ist auch nur mit ID gültig.

Übrigens: wenn ich einen Nachweis schreiben darf und drauf schreibe, dass der nur gültig ist wenn ein Stück Würfelzucker draufliegt, dann ist das so. Das maßt nix an, das ist einfach meine Angelegenheit wenn ich das gut finde...
 

Steffen

User
- Auf meinem Personalausweis steht nichts ähnliches.

- auch auf meinem Führerschein steht nichts ähnliches, obwohl man den ja beim Autofahren dabei haben muss.
Die ausstellende Behörde sieht keinen Grund dies zu vermerken, weil dies ja an anderer Stelle geregelt wird.
Auf den Lichtbildausweisen steht nicht, dass sie nur mit Lichtbildausweis gültig sind?
Das ist ja sensationell :cool:
 
Auf den Lichtbildausweisen steht nicht, dass sie nur mit Lichtbildausweis gültig sind?
Das ist ja sensationell :cool:

Steffen, nun interpretier doch einfach mal richtig, wenn man dir nicht haarklein aufschreibt.

Auf dem Personalausweis steht nicht drauf, "dass man den Personalausweis ständig mitführen muss".

Das muss auch nicht drauf stehen, denn wo und wann man den Perso dabei haben muss, wird an anderer Stelle geregelt.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Auf deutschem Boden musst du den Perso nicht dabei haben. Sobald du deutschen Boden ohne gültigen Perso verlässt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldstrafe geahndet wird.

Aber niemand in unserer Verwaltung erkennt irgendwo eine Notwendigkeit, dies auf dem Perso zu vermerken.
Das kommt nur den Denkern in unseren Verbänden in den Sinn.

Sigi
 
...Das kommt nur den Denkern in unseren Verbänden in den Sinn...Sigi

Kannst du, oder willst du nicht lesen? oder verstehst du das gelesene nicht? Evtl. könnten wir dann ja weiterhelfen...:confused:

Dabei stellt sich mir aber schon die Frage, wie du den KN geschafft hast (angeblich hast du ja einen bekommen), und ob du überhaupt irgendeine Art von Fahrzeug, ob am Boden, oder in der Luft, führen solltest...


... deine Unterhaltungsbeiträge versüssen so manch saure Gurkenzeit...;)
 
Übrigens: wenn ich einen Nachweis schreiben darf und drauf schreibe, dass der nur gültig ist wenn ein Stück Würfelzucker draufliegt, dann ist das so. Das maßt nix an, das ist einfach meine Angelegenheit wenn ich das gut finde...

Steffen da hast du natürlich vollkommen Recht, aber es es macht keinen Sinn dies zu tun.

Damit machst du aber jetzt genau diese Aussage, die ich nicht teile.

Du sagst, dass dein Nachweis ohne draufliegenden Würfelzucker nicht gültig ist,
meinst du damit vergleichend: wenn man fliege ohne die Karte dabei zu haben , ist man ohne gültigen Kenntnisnachweis in der Luft ist ... weil es der Kartenaussteller ja so will?

Jetzt hört es aber auf, soviel Unsinn kann eigentlich nicht sein.

Für mich bleibt mein Kenntnisausweis gültig, auch wenn ich die Karte nicht bei mir trage.
Wenn dies nicht richtig ist, sollten die hier schreibenden Vertreter der Verbände mich belehren und das richtig stellen.

Sigi
 

Steffen

User
Steffen, nun interpretier doch einfach mal richtig, wenn man dir nicht haarklein aufschreibt.
Schreib einfach was Du meinst, dann muss man nicht raten, was Dir vorschwebt.

- Auf dem Ausweis des Deutschen Aeroclubs (Kenntnisnachweis) steht:
" Diese Bescheinigung ist beim Betrieb ... vom Steuerer im Original zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen."

Es ist für mich nicht erklärbar, warum dieser Satz auf dem Ausweis steht.
Hm, das heisst nach den mir bisher bekannten Regeln der deutschen Sprache doch: auf dem Personalausweis steht nicht drauf, dass man einen Lichtbildausweis mitführen muss..


Aber niemand in unserer Verwaltung erkennt irgendwo eine Notwendigkeit, dies auf dem Perso zu vermerken.
Das kommt nur den Denkern in unseren Verbänden in den Sinn.
Ist doch nett, dass sie es draufschreiben, sonst wüssten kurzdenkende Menschen nicht, dass man den Lichtbildausweis dazu benötigt.

Sonst kommt der Schelm ja auf die Idee, den KN seines Nachbarn zu nehmen...
Weiss gar nicht, wie die Behörden auf so eine idee kommen, dass jemand sowas böses tun würde :rolleyes:
 

Steffen

User
Für mich bleibt mein Kenntnisausweis gültig, auch wenn ich die Karte nicht bei mir trage.
Wenn dies nicht richtig ist, sollten die hier schreibenden Vertreter der Verbände mich belehren und das richtig stellen.
lies doch einfach die NfL.

Wenn Du keinen Lichtbildausweis hast, ist das kein gültiger Nachweis (bitte nicht mit nicht vorhandener Nachweis verwechseln), eine Ordnungswidrigkeit und kann dann einfach geahndet werden. Darauf weisst das Papierchen hin, finde ich nett, dass da eine Gebrauchsanleitung drauf ist.

ich würde daher, falls ich mal meinen Perso nicht dabei habe, bei einem Ramp-Check keine Diskussion mit der Behörde führen...

aber mach Du ruhig, macht es den Jungs bestimmt leicht, über den Lapsus hinwegzusehen...
 
Steffen, ich hatte deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen, als ich schrieb

Zu der von dir verlinkten NFL 2-347-17 . Genau da beginnt mein Unverständnis.

In dieser NFL wird der Nachweis für unbemannte Fluggeräte nach LuftVo geregelt.
Modellflugzeuge werden hier nicht erwähnt (die LuftVO macht immer diesen Unterschied)

Der in der vorgegebenen Bescheinigungstext lautet:
Bescheinigung über eine
bestandene Prüfung zum
Nachweis ausreichender
Kenntnisse zum Steuern
von unbemannten Fluggeräten
gemäß § 21a
Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der
Luftverkehrs-Ordnung

Es geht somit um eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung für Kenntnisse und Steuern, also eindeutig unbemannte Fluggeräte, für dessen Betrieb man bestandene Prüfung braucht.

Diese NFL 2-347-17 gilt somit nicht für die reine Unterweisung bei dem Kenntnisnachweis zum fliegen eines Modellflugzeuges.

Sigi

Entschuldigung, das Zitat aus der NFL war nicht vollständig.
Es fehlte die Nennung des §.
Ausdrücklich wird hier nur Bescheinigunge Nr. (2) genannt
die Nr. (3) für Modellflugzeuge wird nicht erwähnt.

Bescheinigung über eine
bestandene Prüfung zum
Nachweis ausreichender
Kenntnisse zum Steuern
von unbemannten Fluggeräten
gemäß § 21a
Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der
Luftverkehrs-Ordnung
 
Zuletzt bearbeitet:

Steffen

User
Steffen, dein Problem ist doch, das du anfängst zu raten.
Nö, Du verlangst zu raten, ich habe einfach nur gelesen, was Du schreibst.

Ist aber eigentlich auch egal, ich habe wenig Verständnis dafür sich so künstlich aufzuregen, wegen des einfachen Hinweises in einem Stück Papier, dass dies nunmal nur mit einem Lichtbildausweis als Beleg funktioniert.

Das ist nämlich auch dann so, wenn es der DAeC nicht hineinschreiben würde.
 
Sigi hat wirklich recht!

Es gibt per Gesetz keine Mitführungspflicht dieser Bescheinigung für Flugmodellsportler, respektive eines Ausweises/Passes.

Wenn dies auch für die in den NfL abgebildeten Bescheinigungen steht, dann gilt das nur für alle anderen Luftfahrzeuge gemäß §6 LuftVO.

Eine zusätzliches Mitführen des KN ist gesetzlich nicht bestimmt. Ich habe nirgends etwas gefunden. Hier maßen sich die Verbände Befugnisse entgegen des Gesetzes an, in dem durch das Wörtchen "ist" der Eindruck erweckt wird, daß dieser KN mitzuführen sei. Offensichtlich haben diese übersehen, daß (Nr.3) fehlt, so wie Sigi erkannte.

Ansonsten solle man mir den § zeigen, der eine Mitführungspflicht des KN fordert.
Gruß
Tom
 
Hallo Tom

Aber du hast auch erkannt, dass meine "Mitdiskutierer" mit voller Absicht treten und nur lesen was ihnen in den Kram passt.
Ich wünsche mir, dass ich hier immer die Contenance bewahren werde.

Sehr enttäuscht bin ich allerdings von Hänschen.

Dank an dich für korrektes lesen.

Sigi
 
Hi Sigi,

na Absicht wollen wir doch nicht unterstellen....
Man kann keinem einen Vorwurf machen,
gibt es doch hierzulande über 200.000 Gesetze , und wer - außer vielleicht unsereiner- liest sich das dann schon so akribisch durch.
Es ist auch menschlich, daß es einem schwer fällt, sich korrigieren zu müssen.
Daher halten wir ja die "Conti", schließlich wollen wir uns ja damit gegenseitig helfen.
Leute anderer Meinung sind ja nicht unsere Feinde.

PS: Ich liebe übrigens die Juristerei und lese sehr gerne Gesetzestexte, Urteile wie Beschlüsse (auch wenn diese nicht unterschrieben sind...) und habe regelmäßige Termine beim AG, LG und Ende Mai wieder beim OLG. Ich bin -geschäftlich bedingt- nicht ganz rechtsunkundig und für einen Nicht-Volljuristen mit überdurchschnittlicher Prozesserfahrung. Außerdem schreibe ich i.d.R. meine Verteidigungsschriften oder Erwiderungen auch selbst, sofern kein Anwaltszwang herrscht dann aber als Zuarbeit. Ich verliere so auch nie.

Gruß
Tom
 

Eisvogel

User
Wie soll man nachweisen, daß man den Nachweis hat, wenn man den Nachweis nicht dabei hat :confused:

Heißt der etwas Nachweis, damit man NACHträglich nachweisen kann daß man den hat, aber nicht dabei hat weil man nicht glaubt daß das was auf den Nachweis steht auch einen Sinn hat :confused::rolleyes:

Da könnte man glatt drüber nachdenken ob es Sinn macht, so manchem von euch den Nachweis zwangsweise ans Ohr zu tackern, oder noch besser, aufs Hirn zu tätowieren :(
 
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