Steffen
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ich frage mich, woher Du weisst, dass sich der DAeC da etwas anmaßt.die Amtsanmaßung des Verbandes nicht darauf, daß er eine Bevollmächtigung für die Erstellung der KN hat, sondern, daß er seine Befugnisse unrechmäßig überdehnt, indem er auf seinen Karten suggeriert, die Mitführung entsprechender Pässe sei obligatorisch.
Nicht selten ist es eine Auflage an denjenigen, der die Berechtigung für die Ausstellung eiens Nachweises hat, dass er auch darauf hinweisen muss, was man zusammenhalten muss, wenn man den KN vorlegen will.
Meine Kenntnisnachweise (SPL, LAPL(A)) sind schliesslich auch nur mit Lichtbildausweis gültig.
Und nur so, um mal zu sagen, wie das in dem großen Land aller (angeblichen) Freiheiten ist: mein US-PPL ist auch nur mit ID gültig.
Übrigens: wenn ich einen Nachweis schreiben darf und drauf schreibe, dass der nur gültig ist wenn ein Stück Würfelzucker draufliegt, dann ist das so. Das maßt nix an, das ist einfach meine Angelegenheit wenn ich das gut finde...