Kommt 2020 europaweit die 120m Höhengrenze für Hangflug?

Der wirklich freie Hangflug war doch schon im April 2017 mit dem vollkommen unverhältnismäßigen Flugverbot über FFH-Gebieten Geschichte, das nehmen die Hangpiloten die nicht davon betroffen sind nur nicht so wahr und glauben den Verbänden ihre Sprüche dass sich außer Kenntnisnachweis und Dobrindt-Maut-Plakette nichts geändert hätte.
Die "Erfolgsgeschichte":rolleyes: dabei ist, dass wohl seit diesem Zeitpunkt weitgehend ungestört über FFH-Gebieten "im Vollzugsdefizit" geflogen wird.
Teilweise wird sogar erfolgreich "Realitätsverweigerung" geübt und dies überhaupt nicht so wahrgenommen.:cry:
Für mich könnten das schon fast Symptome des "Pippi-Langstrumpf-Syndroms" sein:rolleyes:.
Geht auch, aber...
 
Hallo, ich verstehe eure Aufregung nur zu gut, aber im Moment ist es einfach noch zu früh. Die EU hat meiner Meinung nach (z.B. für uns in D) Mindestanforderungen festgelegt.
Nun liegt es an unseren Verbänden was sie daraus machen...

Deshalb sollte man mit diesen Fragen an die Verbände herantreten, z.B. der DMFV hat demnächst seine Hauptversammlung... https://www.dmfv.aero/termine/jahreshauptversammlung-des-dmfv/

Einige habe ja meinen Blog gelesen, mehr weiss ich leider auch nicht...
 
Hallo, ich verstehe eure Aufregung nur zu gut, aber im Moment ist es einfach noch zu früh. Die EU hat meiner Meinung nach (z.B. für uns in D) Mindestanforderungen festgelegt.
Nun liegt es an unseren Verbänden was sie daraus machen...

Thema war gerade hier: "Wenn man ein solches "gesegnetes" Länd verlässt und in einem weniger "gesegneten" Urlaub macht oder gar dort leben muss:rolleyes:!"
Selbstverständlich werden wir in nächster Zeit immer wieder dem Hang / dem Springbaum rituelle Opfer bringen, damit die Segnungen im eigenen Land sich auch wirklich segensreich einstellen.:D

Modellflug "im Verbandsrahmen" wird voraussichtlich nur in einigen wenigen "gesegneten" Ländern stattfinden!
 
Auch "Einzelmitglieder" fliegen aller Voraussicht nach überall in D "im Verbandsrahmen". Die "Open-Kategory" muss deshalb wohl nicht bemüht werden.

Die Einzelmitgliedschaft hilft dir garnichts sobald du genehmigte (Vereins)Gelände verlässt kommt der Deckel :mad:

das Problem ist das Deutschland sich von der "tollen EU" alles diktieren lässt
 
DMFV Pressestelle, 28.02.2019 :

" EU entscheidet zugunsten der Modellflieger "

"Nach Monaten der Ungewissheit ist damit nun eine Entscheidung zugunsten :D der Modellflugsportler gefallen ....... und der Modellflugsport auch auf Europaebene zukünftig ohne Hürden !!! :D ausgeübt werden kann.

" Der Modellflug muss sich nicht :D nach den Definitionen und Einschränkungen einer Betriebserlaubnis der sogenannten „Spezifischen Kategorie“ des Drohnenbetriebs richten."

" Modellflugverbände und -Klubs sollen auf Verlangen !?! :confused: von ihren nationalen Behörden Betriebsgenehmigungen erhalten, die das Modellfliegen „im Rahmen“ ihrer Organisation die gleichen Möglichkeiten und Freiheiten gewährt wie bisher. "

" Das Hangfliegen soll europaweit im Rahmen der „Offenen Kategorie“ ausdrücklich erlaubt werden, also auch ohne die besondere Betriebserlaubnis eines Verbandes. " :D:D

GROSSE WORTE !!


Beim ersten Lesen :D:D:D:

Beim genauen Lesen : :confused::confused::confused:

Bei näherer Betrachtung : :( :eek: :cry::
 
Die Einzelmitgliedschaft hilft dir garnichts sobald du genehmigte (Vereins)Gelände verlässt kommt der Deckel :mad:
Das ist mit aller Wahrscheinlichkeit falsch, was du da behauptest.
Es gibt keinen rechtlichen Bezug zu "genehmigten (Vereins-) Geländen". Es geht um den "Modellflug im Verbandsrahmen" und der ist per se nicht auf Vereinsgelände beschränkt.
Eine ganz "böse" "competent authority" könnte natürlich daher kommen und definieren: "Modellflug im Verbandsrahmen findet nur auf dem Vereinsgelände statt!"
Deshalb habe ich ja auch dringend empfohlen...
Selbstverständlich werden wir in nächster Zeit immer wieder dem Hang / dem Springbaum rituelle Opfer bringen, damit die Segnungen im eigenen Land sich auch wirklich segensreich einstellen.:D
Man muss natürlich auch hoffen, dass die "competent authority" und die Verbände sich ein bisschen lieb haben.:D:rolleyes:
 

glipski

User
Die Einzelmitgliedschaft hilft dir garnichts sobald du genehmigte (Vereins)Gelände verlässt kommt der Deckel :mad:...

Die Umsetzung auf Landes- und Verbandseben steht ja noch aus. Aber ich würde mal vehementer widersprechen. Zitat aus dem Artikel vom DMFV: dass die Genehmigung zumidest für alle DMFV-Mitglieder und die Gäste unserer Vereine gelten soll. Eingeschlosse. ist dabei nicht nur das Fliegen auf den Flugplätzen unserer Clubs, sonder an allen Orten, an denen wir auch derzeit fliegen können. Zitat Ende.

Als Einzelmitglied werde ich danach auch auf der Wiese fliegen können und falle nicht in die Open Catgory.

Grüße Gerhard
 

UweH

User
DMFV Pressestelle, 28.02.2019 :

Dort wird auch das:

"By derogation of paragraph 2, unmanned sailplanes with a MTOM, including payload, of less than 10 kg, may be flown at a height in excess of 120 metres above the ground or the water, provided that the unmanned sailplane is not flown at a height greater than 120 metres above the remote pilot at any time."

so interpretiert:

"Sein Segler (oder Elektrosegler) kann dabei ruhig einige hundert Meter über Grund fliegen, so der Pilot auf Sichtweite fliegt und das Modell nicht höher als 120 Meter über sich selbst hinaussteigen lässt."

Also ich bin zwar als E-Fluggegner vervorurteilt, aber ich lese da bei der EASA nichts von Elektrosegler und habe das auch nicht geschrieben. Vielleicht steht das "electric" vor dem "sailplane" dort noch woanders, hab mir nicht das ganze Dokument duchgelesen :rolleyes:
 

maddyn

User
HI

solange sich unsre Verbände nicht mit den Verantwortlichen des Verkehrsministeriuns hinsetzen und ne Regelung finden
gilt für UNS ALLE DAS WIR IN DER OPEN KATEGORIE unterwegs sind
egal ob Einzelmitglied oder sonnst was
 
Also ich bin zwar als E-Fluggegner vervorurteilt, aber ich lese da bei der EASA nichts von Elektrosegler und habe das auch nicht geschrieben. Vielleicht steht das "electric" vor dem "sailplane" dort noch woanders, hab mir nicht das ganze Dokument duchgelesen :rolleyes:
Es ist viel schöner und gruseliger:rolleyes::D!
Im Hauptdokument (nicht im Annex, wo der Begriff ‘unmanned sailplane’ benutzt wird) steht unter Artikel 2 (Seite 7) als Definition:

"(22) ‘unmanned sailplane’ means an unmanned aircraft that is supported in flight by the dynamic reaction of the air against its fixed lifting surfaces, the free flight of which does not depend on an engine.
It may be equipped with an engine to be used in case of emergency."


Ich finde das eine tolle Definition via "Notfall"!!! Ob der schon so oft gesehene Start am Hang mit laufendem Motor schon so ein "Notfall" ist???:rolleyes:
Ein beliebiger Motor der im "Notfall" benutzt werden kann, ist also erlaubt. Der muss also nicht elektrisch sein.

Ob das einer rechtlichen Prüfung bezüglich Normenklarheit standhält, wage ich nicht zu beurteilen.

Gentlemen, you may start your engine in case of emergency!;)
 
"Sein Segler (oder Elektrosegler) kann dabei ruhig einige hundert Meter über Grund fliegen, so der Pilot auf Sichtweite fliegt und das Modell nicht höher als 120 Meter über sich selbst hinaussteigen lässt."

Ja, die 120m über "Standort des Piloten" am Hang wurde sozusagen nachgeschoben, als man gemerkt hat , daß 120 über Talgrund am Hang !! ein Blödsinn war. Trotzdem sind die 120 am Hang
auch Mist . ( Auf der WaKU leben wir allerdings mit 50 oder 100 über Standort schon länger ...geht, aber ist nicht so toll )

" Ein beliebiger Motor der im "Notfall" benutzt werden kann, ist also erlaubt."
Notfalls ? Modellfliegen ist bei mir immer ein Notfall ! ;-)

Joh
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo.
um mal eine Antwort auf die ursprüngliche Frage:
Kommt 2020 europaweit die 120m Höhengrenze für Hangflug?
zu geben:

Für die Pizzadrohne: JA!
Für den Modellflug: NEIN!
Entgegen anderslautender Horrormeldungen gibt es für den Modelllug im Rahmen der Verbände oder Vereine durch die EASA keine Höhenbegrenzung. Weder für den Hangflug so sonstwie.

Gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Die EASA darf das garnicht. Die New Basic Rules als rechtliche Basis und der Implementing Act in sich schliessen das aus.

Hat sich hier eigentlich mal jemand die Mühe gemacht, den §16 des Implemting Acts zu lesen und zu verstehen? Waren wohl nicht so viele. Wäre aber mal hilfreich und der Inhalt ist an diversen Stellen erklärt worden.

Aber vielleicht kann mir ja mal jemand eine Quellenangabe aus der Regulierung für die Höhenbeschränkung des Modellflugs auf 120m liefern.
 
Langsam nervt das notorische Nichtwahrnehmenwollen:mad:, dass es Menschen gibt, die ausserhalb des eigenen "Verbandsrahmen"-Inlandes Hangflugurlaub im europäischen Ausland machen wollen.:o
Da hilft auch und gerade der "§16 des Implemting Acts" nichts! Und das Wiederholen des immer gleichen "Alternative Fakten"-Mantras auch nicht!!!:cry: Das macht nur für die "Zuhausebleiber" Sinn!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Langsam nervt das notorische Nichtwahrnehmenwollen:mad:, dass es Menschen gibt, die ausserhalb des eigenen "Verbandsrahmen"-Inlandes Hangflugurlaub im europäischen Ausland machen wollen.:o
Da hilft auch und gerade der "§16 des Implemting Acts" nichts! Und das Wiederholen des immer gleichen "Alternative Fakten"-Mantras auch nicht!!!:cry: Das macht nur für die "Zuhausebleiber" Sinn!

Was schon seit geraumer Zeit nervt, ist deine penetrante Ignoranz der Möglichkeiten der kommenden Regelungen.
In der Open Category ist der Betrieb in anderen Ländern klar geregelt und im Rahmen des §16 wird ist der Erhalt der existierenden, nationalen Gastfliegerregelungen angestrebt. Die Bemühungen der diversen europäischen Verbände ignorierst du und trollst hier nur rum, ohne jemals einen stichhaltigen Beleg deiner Behauptungen geliefert zu haben. Könntest du das mal bleiben lassen und deine Behauptungen hier auf harte Fakten und nicht auf irgendwelches Zeug aus der Yellow-Press zu gründen.
Du kannst davon ausgehen, das einige Leute an relevanter Stelle mit dem Thema befasst sind, an deren Informationsstand du nicht ansatzweise heranreichst und die an Stellen agieren, zu denen zu keinen Zugang hast.
Es gibt Leute die sehr viel Zeit, Arbeit und Geld in die Sache investieren. Du trollst nur rum.
Lass das bitte bleiben.
Du bist nebenbei einer der Hauptgründe, aus dem ich mich aus der regelmässigen Information über den Casus EASA zurückgezogen habe. Ich habe weder die Zeit noch die Nerven, gegen solche Trollerei anzukämpfen.
 
Heute kam die neue " Modell Flieger" des DMFV:

Großer Artikel zu dem Thema ab Seite 24 ff. Lohnt sich zu lesen, ich möchte hier nicht alles zitieren.
Nur das:

Seite 26, FAQ: Wenn ich im Ausland am Hang fliegen möchte, darf ich das in Zukunft?
Antwort DMFV: " Jeder erhält eine internationale Registrierungsnummer und braucht einen Kenntnisnachweis, dieser wird hoffentlich !! international anerkannt...
...usw, usw........ Wiegt ihr Segelflugmodell unter 10 kg darf es beliebig :confused: hoch über Grund fliegen, wenn auch in Sichtweite und nicht höher als 120 Meter über dem Piloten" Zit. Ende

Grübel, grübel... für mich heisst das , es gibt am Hang eine 120m Beschränkung über dem Standort des Piloten. Anders kann ich das nicht interpretieren.

Zum Glück, weisst du Frank, mehr als der DMFV , ich bin äussert beruhigt, daß wir weiter höher am Hang fliegen können .
 
Was ist denn eigentlich die Motivation für die Einführung dieser Höhenbegrenzung? Gab es Kollisionen mit dem bemannten Luftverkehr?
Was könnten die Konsequenzen sein, wenn man zu hoch fliegt? Wer will das kontrollieren?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Was ist denn eigentlich die Motivation für die Einführung dieser Höhenbegrenzung? Gab es Kollisionen mit dem bemannten Luftverkehr?
Was könnten die Konsequenzen sein, wenn man zu hoch fliegt? Wer will das kontrollieren?

Das ist eine sehr gute Frage. Ich frage mich das schon länger. Mir fehlt einfach das Motiv.

In Österreich soll die 150m-Grenze aus Rücksicht auf den bemannten Luftverkehr eingeführt worden sein. Also ein Sicherheitsmotiv. Ich kenne aus eigener Erfahrung tief fliegende Segelflugzeuge und Motorsegler in den Alpen, die den Modellflieger schon mal zum Runterdrücken zwangen.

Jetzt kommen 120m so gut wie überall. Meine ganz verrückte, vollkommen aus der Luft gegriffene Verschwörungswahn-Theorie: Der Luftraum über 120m soll generell für andere Zwecke freigehalten werden, ausgenommen von bestimmten Gebieten wie z.B. Modellflugplätzen, die per Geofencing umflogen werden können. Stichwort "Lufttaxis". Zum Beispiel.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Was ist denn eigentlich die Motivation für die Einführung dieser Höhenbegrenzung? Gab es Kollisionen mit dem bemannten Luftverkehr?
Was könnten die Konsequenzen sein, wenn man zu hoch fliegt? Wer will das kontrollieren?
Es gibt keine explizite Höhenbegrenzung für den Modellflug.
 
Es gibt keine explizite Höhenbegrenzung für den Modellflug.


Mein lieber Frank, jetzt mach aber mal einen Punkt.
Du beschimpfst hier andere, scheinst aber selbst völlig uneinsichtig zu sein.
(Sorry aber das musste jetzt mal raus !)

Dann ruf bei DMFV an und sage ihnen, daß sie Fehlinformationen verbreiten.
Und sie mögen bitte das aktuelle Heft zurückrufen und einstampfen.

Ich wiederhole es gerne nochmal " Flieger Modell" Ausgabe 02 April/Mai 2019. Seite 26 , FAQs die 5.
Klarer kann man die Höhenbeschränkung nicht ausdrücken.

Joh
 
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