Zäune (es sei denn, es sind reine Weidezäune) im Außenbereich sind immer problematisch und im Landschaftsschutzgebiet erst recht.
Dazu braucht Ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Befreiung von der Unteren Landschaftschutzbehörde (Kreis, Landratsamt).
Meines Wissens ist eine Aufstiegserlaubnis eine rein Luftfahrtrechtliche Angelegenheit, in der andere Belange gar nicht abgeprüft werden. Im Extremfall könnte man eine Aufstiegserlaubnis für ein Grundstück bekommen, auf dem man wegen anderer Belange (Lärmschutz, Landschaftsschutz etc.) gar nicht fliegen darf.
Bevor Ihr anfangt zu graben: Bei der zuständigen Behörde fragen!
GRüße, Nick