LEGAL oder nicht FRSKY TFR8 8-Kanal-Empfänger, kompatibel mit Futaba 2.4GHz FASST

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rubberduck

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Seit Abschaffung der "Genehmigung zum Betrieb von Fernsteueranlagen" und der "FTZ-Typprüfungen", ist der Betreiber eigenverantwortlich:

:) Jürgen

Hallo Jürgen,
ist schon klar was du uns damit sagen willst ... natürlich machen sich erfahrene Modellbauer Gedanken darüber was sie kaufen und was nicht.

Die Frage ist nur: "Wenn ein Jugendlicher z.B. mit einem "exotischen" RC-System auf den Platz kommt, das er meinetwegen bei Conrad oder sonstwo gekauft hat .. soll man ihm deswegen das Fliegen verbieten, weil seine Anlage keine sog. Markenanlage ist ???

Im juristischen Sinne ist auch eine Modelcraft-Anlage legal .. ob ich damit fliegen würde ist was anderes.

gruss
jürgen
 

PW

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Hallo,

also wenn die Anlage eine gültige, korrekte Konformitätserklärung hat, kann er fliegen ! Deswegen sollte man die Konformitätserklärung immer bei sich haben.


Gruss

PW
 

smaug

User
Hallo,

also wenn die Anlage eine gültige, korrekte Konformitätserklärung hat, kann er fliegen ! Deswegen sollte man die Konformitätserklärung immer bei sich haben.


Gruss

PW

GENAU!...darum trage ich immer alle Konformitätserklärungen für Notebook, Handy und Blauzahnohrhörer auf mir! Selbst wenn ich Abends im Bett liege und meine Blauzahnfernbedienung benutze liegt die Konformitätserklärung auf meinem Nachttisch griffbereit! Man kann ja nie wissen ob ein Hobbynetzpolizist mir böses will.
Tja man hat es nicht einfach als 2G4 Anwender...immer mit einem Fuss im Gefängniss. :(

Gruss
Smaug
 
aber trotzdem gebetsmühlenartig deutsches Recht, EU-Konformitäten und auch sonst wenig hilfreiches ?
...

Wenn Dich die rechtliche Situation im Fürstentum Liechtenstein derart interessiert, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem DMFV Kompetenzreferat Funk bzw. dem Verbandsanwalt.

Eine eigene Modellflugorganisation gibt es in Liechtenstein nicht. Die Modellflieger dort sind dem Aero Club der Schweiz angegliedert.

Für die restlichen 99.9% der Leser reicht wohl eher der bereits genannte link:

http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/

:) Jürgen
 
...
Die Frage ist nur: "Wenn ein Jugendlicher z.B. mit einem "exotischen" RC-System auf den Platz kommt, das er meinetwegen bei Conrad oder sonstwo gekauft hat .. soll man ihm deswegen das Fliegen verbieten, weil seine Anlage keine sog. Markenanlage ist ???
...

Wenn er eine Konformitätserklärung für seine Fernsteuerung und die obligatorische Haftpflichtversicherung hat - wer wollte ihm da das Fliegen verbieten?

:) Jürgen
 

PW

User gesperrt
Hallo Smaug,

Deinen Personalausweis oder Führerschein, Versicherungsausweis etc. hast Du doch immer dabei.

Also wenn jemand mit einer Exotenanlage daherkommt.... lasse ich ihn nicht fliegen als Flugleiter, wenn er mir die Erklärung nicht vorlegt. Bei bestimmten Anlage weiss ich eben, dass sie so was haben (Jeti, MPX,Futaba usw.), bei Exoten weiss ich dieses eben nicht.

Und jeder, der so was kauft dürfte doch wohl wissen, dass man eine Konformitätserklärung braucht. Wer so blöd ist, sich Teile ohne solche Erklärungen zu kaufen, muss eben damit rechnen, dass er nicht fliegen darf und im Falle eines Falles von seiner Versicherung in Regress genommen wird.



Gruss

PW
 

smaug

User
Hallo Smaug,

Deinen Personalausweis oder Führerschein, Versicherungsausweis etc. hast Du doch immer dabei.

Also wenn jemand mit einer Exotenanlage daherkommt.... lasse ich ihn nicht fliegen als Flugleiter, wenn er mir die Erklärung nicht vorlegt. Bei bestimmten Anlage weiss ich eben, dass sie so was haben (Jeti, MPX,Futaba usw.), bei Exoten weiss ich dieses eben nicht.
Richtig PW, desshalb verlange ich von jedem Gast der mein Haus betritt eine Konformitätserklärung seines Handys. :D

Und jeder, der so was kauft dürfte doch wohl wissen, dass man eine Konformitätserklärung braucht. Wer so blöd ist, sich Teile ohne solche Erklärungen zu kaufen, muss eben damit rechnen, dass er nicht fliegen darf und im Falle eines Falles von seiner Versicherung in Regress genommen wird.

Gut so PW, du wirst sicher auch jedes einzelne Servo, Kabel, Akku etc. auf CE und Konformität der Blöden prüfen um eine Aufstiegerlaubniss zu erteilen, denn unmündig und blöd sind die Modellbauer. Doch zum Glück gibt es Hobbypolizisten wie dich die Blöde vor bösem schützen. :p

Gruss
Smaug
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Sehr misstrauisch sogar.
Es gibt keine DOC. Das Ding, das du zitiert hast, ist wertlos.
Der Testbericht für EN 300 328 ist ein Witz und ebenfalls wertlos. Der ist unvollständig und in Teilen total falsch. Besonders pikant ist, dass dort kein einziger Empfänger getestet wurde.
Da darf man schon etwas misstrauisch werden, wenn man so einen Käse sieht.
 
Jetzt muss ich bei so viel geballter Fachkompetenz hier mal fragen:
Wenn ich mit meinem Frsky auf dem Platz auftauche, dann kan doch niemand, also wirklich gar niemand ernsthaft nachvollziehen, wo ich das gekauft habe. Ob das nun bei Engel, Osmot oder eben direkt in Konkong bezahlt wird, ändert doch nichts an der Technik. Weshalb also sollte jemand das Fliegen damit verbieten, nur weil man so`n albernen Wisch nicht dabei hat? Den kann ich mir doch ebenfalls selbst erstellen, wenn ich will. Was sagt das denn aus? Ist das Modul aus Honkong etwa illegaler als jenes, welches ich in D erworben habe? Ich verstehe das ehrlich gesagt überhaupt gar nicht.

Gruß Mirko
 
Hallo
Nachdem ich so einiges über das Quanum gelesen habe, bin ich verunsichert. Ich suche schon lange einen alternativ Empfänger für meine FF10 Futaba Fasst 2.4GHz.
Nun bin ich auf den TFR8 8Kanal Empfänger von Frsky gestossen. Der scheint ja auch aus China zu kommen. Er wird von eflight CH verkauft. Ist dieser nun legal oder nicht. Wie soll ich das nun anstellen um zu Wissen ob es einlegaler Empfänger ist? Beim Quanum ist ja auch ein FC CE Zeichen drauf. Genauso wie beim berühmten berüchtigten Assan System.
Darf man überhaupt noch mit ruhigem Gewissen beim Händler oder Internetshop im eigenen Land was kaufen??

Ist doch ein Irsinn das ganze oder nicht!

Ich befürchte ich habe dem Patenkind was Ilegales im Fachhandel gekauft. Nämlich so ein Ferngesteuertes Auto aus China.

Gruss Ruedi

MICH interessert die Gesetzeslage in Liechtenstein nur insoweit, daß ICH dem Ruedi behilflich sein wollte.
Sorry dafür, ich werd in Zukunft auch nicht mehr lesen, sondern nur antworten :cry:
 
MICH interessert die Gesetzeslage in Liechtenstein nur insoweit, daß ICH dem Ruedi behilflich sein wollte.
Sorry dafür, ich werd in Zukunft auch nicht mehr lesen, sondern nur antworten :cry:

Und was passt Dir an meiner Antwort an Ruedi nicht:

http://www.rc-network.de/forum/show...2.4GHz-FASST?p=2168001&viewfull=1#post2168001

CE Kennzeichnung und die dazugehörige gültige Konfomitätserklärung dürfte auch in der Schweiz bzw. Liechtenstein den gesetzlichen Anforderungen genügen. Üblicherweise richtet man sich auch da nach den EU Normen. ;)

:) Jürgen
 

smaug

User
Sehr misstrauisch sogar.
Es gibt keine DOC. Das Ding, das du zitiert hast, ist wertlos.
Der Testbericht für EN 300 328 ist ein Witz und ebenfalls wertlos. Der ist unvollständig und in Teilen total falsch. Besonders pikant ist, dass dort kein einziger Empfänger getestet wurde.

Hallo
Ok, dann setz doch bitte mal den Rotstift an und kläre auf was an den Produckten von FrSky nicht konform sein soll.

Da darf man schon etwas misstrauisch werden, wenn man so einen Käse sieht

;) Evtl. liegt es auch nur daran das Schweizer grundsätzlich... mehr Vertrauen gegenüber Käse haben ;) ...oder einfach generell weniger zu übertriebener Selbstregulierung neigen.

Gruss
Smaug
 

rmug

User
Hallo

Wohne in der Zwischenzeit wieder in der Schweiz. Und bin auch Mitglied im Aero Clup. Danke für die vielen Antworten. Es interessiert mich aber auch was in Europa Sache ist. Habe mal bei unserem Vereinschef nachgefragt, sein Aussage war sehr nüchtern. Kein Problem wenn Du das Produkt im Fachhandel in der Schweiz gekauft hast, ist es in Ordnung!
Dann habe ich noch einen Freund angerufen der Schadenexperte bei einer Versicherung ist. Er meint der Händler müsse die Geschäftsbedingungen einhalten und sich an die Vorschriften halten. Wenn er ein illegales System verkauft ohne den Hinweis, nur für Export. Da mache er sich strafbar. Bei einem Schaden müsse einfach die Rechnung vorhanden sein!! Er kann aber nur für die CH sprechen und das mit Vorbehalt, da er kein Jurist ist! Auch hat er es nicht weiter abgeklärt.
Werde jetzt einfach bei Eflight oder Topmodel mal nachfragen wie es um die Konformitätserklärung steht. Bei Unsicherheit bleibe ich lieber bei den Futaba Empfänger.
Fliege nun schon im 3 Jahr mit der FF10 und originalen Empfänger und habe noch nie ein Problem gehabt. Und will mir sicher auch keine noch selber schaffen!

Gruss Ruedi
 

PW

User gesperrt
Hallo Mirko,

wenn Du den "albernen Wisch" (Du meinst die Konformitätserklärung) nicht dabei hast und der Flugleiter Zweifel hat, dann darf er Dich nicht fliegen lassen.

Ist genauso wie wenn ein Gastpilot erscheint, aber nicht nachweisen kann, dass er versichert ist.

So einfach ist das...

Und wenn Du meinst, Dir selber den Wisch ausstellen zu dürfen unter dem Motto "kann ich selber, merkt ja eh keiner", na dann viel Spass mit zusätzlichen strafrechtlichen Konsequezen.

Verfügt ein System über keine gültige oder gar keine Konformitätserklärung, dann ist es illegal und darf nicht betrieben werden.


Und diese Vergleiche mit Handys etc. hinken doch gewaltig; aber zumindest hat mein Handy eine gültige Konformitätserklärung.

Die Sache ist doch ganz einfach:

- gibt es keine Konformitätserklärung = illegal
- gibt es eine, aber die entspricht nicht den geltenden Vorschriften = illegal
- gibt es eine und die entspricht allen Anforderungen = legal

Der Fachreferent DAeC Funkt hat ja mal einen Link eingestellt, welche Anforderungen an eine gültige Konformitätserklärung gestellt werden.





Gruss

PW
 
CE Kennzeichnung und die dazugehörige gültige Konfomitätserklärung dürfte auch in der Schweiz bzw. Liechtenstein den gesetzlichen Anforderungen genügen. Üblicherweise richtet man sich auch da nach den EU Normen. ;)

:) Jürgen

Ich gebe mal Deine Empfehlung weiter: Wenn Dich die rechtliche Situation im Fürstentum Liechtenstein derart interessiert, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem DMFV Kompetenzreferat Funk bzw. dem Verbandsanwalt.

Alles andere wäre ja Spekulaton, kein ZDF
 
Ich gebe mal Deine Empfehlung weiter: Wenn Dich die rechtliche Situation im Fürstentum Liechtenstein derart interessiert, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem DMFV Kompetenzreferat Funk bzw. dem Verbandsanwalt.

Alles andere wäre ja Spekulaton, kein ZDF

Thema ZDF: Die Worte "dürfte" und "üblicherweise" wurden verwendet, weil niemand alle Nuancen des Schweizer Rechts berücksichtigen kann.

Verhältnis EU-Normen und die Schweiz - zum Nachlesen:

http://www.nike-kultur.ch/fileadmin/user_upload/Bulletin/2005/05/pdf/normen_europa.pdf

EU-Richtlinien werden in der Regel nicht nur in der Europäischen Gemeinschaft, sondern auch in den EFTA-Ländern (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) sowie einigen Drittstaaten berücksichtigt.

:) Jürgen
 
Hallo Peter

wenn Du den "albernen Wisch" (Du meinst die Konformitätserklärung) nicht dabei hast und der Flugleiter Zweifel hat, dann darf er Dich nicht fliegen lassen.

Zitat Dieter Perkum
Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind.

Klartext, der Flugleiter muß diesbezüglich garnichts. Selbst wenn er vermutet das CE und Konformitätserklärung nicht vorhanden sind, obliegt es weiterhin dem Betreiber sprich Piloten. Der Flugleiter muß das nicht überprüfen.

Und wenn Du meinst, Dir selber den Wisch ausstellen zu dürfen unter dem Motto "kann ich selber, merkt ja eh keiner", na dann viel Spass mit zusätzlichen strafrechtlichen Konsequezen.

Der Hersteller oder aber der Importeur ist zur Abgabe einer Konformitätserklärung verpflichtet. Ohne darf er die Anlage nicht in Verkehr bringen und betreiben. Das gilt auch für Eigenimporteure.

Für mich heißt das, hol ich mir die Dinger aus dem außer europäischen Ausland, bin ich der Importeur, und damit zur Ausstellung einer Konformitätserklärung verpflichtet. Welche zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen sollen mir da drohen weil ich den von mir geforderten Wisch ausstelle? Natürlich mit meinem Namen, Adresse und Unterschrift.

Zusätzliche Konsequenzen könnten es höchstens geben, wenn ich den Wisch nicht ausstelle!

Klar ist das ggf. ein Spiel mit dem Feuer, insbesondere wenn man nicht sicher weiß, ob die jeweilige Anlage/Module den hiesigen Vorschriften entsprechen. Dann habe ich ggf. rechtliche Konsequenzen zu tragen, weil meine abgegebene Konformitätserklärung falsch war, aber nicht weil ich sie abgegeben haben.


Ich bin durchaus der Meinung, das es wichtig ist darauf zu achten, daß die Vorschriften eingehalten werden. Und ich bin auch der Meinung, daß viel zu wenig kontrolliert wird. Nicht nur Eigen- sondern auch gewerbliche Importeure. Und bei der von einigen hier breitgetretenen Scheiß Egal Mentalität wünsche ich mir auch manchmal fast, daß mal einer erwischt wird.


Aber ob ein System hier illegal ist oder nicht, macht sich nicht daran fest wer der Importeur ist. Am Importeur macht sich nur fest, wer die Konsequenzen zu tragen hat, sollte das System illegal sein.

Und es gibt eine ganze Reihe ausländischer Produkte, die sich vortrefflich an die EU Vorschriften halten. Bei denen somit auch nichts gegen einen Eigenimport und eine selbst ausgestellte Konformitätserklärung spricht. (Z.B. eine T8fg aus den USA Urlaub um mal das China Klischee zu durchbrechen.)


Grüße
Werner
 

PW

User gesperrt
Hallo Werner,

er kann (!) aber prüfen ... ! Und wenn ich als Flugleiter Zweifel habe, dann prüfe ich das bzw. muss das sogar prüfen.

Wie dann später ein Gericht die Sache sieht ...? Wenn ein Gericht dann noch den Flugleiter sagt "Sie hätten prüfen müssen."..., dann sieht man alt aus als Flugleiter.

Wie bereits oft gesagt:

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand !





Gruss

PW
 

Julez

User
Es ist doch auch erlaubt, sich generell selber elektrische oder elektronische Sachen zu bauen, einen Akku z.B. oder eine Segelwinde, oder einen Elektromotor.
Das sind "elektrische Betriebsmittel", welche generell der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Ich habe dutzende Geräte hier ohne CE und sonstigen Prüfvorschriftskrempel, weil ich sie selber (um)gebaut habe, vom Schneidetrafo bis zum Netzteil.
Genauso gibt es hunderte von Modellbauern, welche mit selbstgebauten Motoren unterwegs sind. Und ich habe von keinem gehört, der ein CE-Zeichen für seinen Motor hat.
Wichtig ist das CE Zeichen doch nur, wenn ich die Sachen verkaufen will.
Solange ich sie ausschließlich selber benutze, kann mir die CE-Kennzeichnung egal sein.
Da der entsprechende Empfänger nicht funkt, kann auch niemand anders gestört werden.
Wenn er also für den Eigengebrauch angeschafft wird, kann er auch ohne CE benutzt werden, nur halt nicht verkauft, oder bereitgestellt.
Falls jemand anderer Meinung ist, soll er bitte stichhaltig begründen, warum man CE-freie Akkus und Motoren benutzen darf, nicht aber CE-freie Empfänger.
 
...
Da der entsprechende Empfänger nicht funkt, kann auch niemand anders gestört werden.
Wenn er also für den Eigengebrauch angeschafft wird, kann er auch ohne CE benutzt werden, nur halt nicht verkauft.
Falls jemand anderer Meinung ist, soll er bitte stichhaltig begründen, warum man CE-freie Akkus benutzen darf, nicht aber CE-freie Empfänger.

Hallo Julian,

wie bereits geschrieben: Du störst zwar mit so einem Empfänger keine anderen Modellflieger (da er nicht sendet), aber in den entsprechenden Normen sind m.W. auch Forderungen an die Betriebssicherheit des Empfängers beschrieben. Wenn dein Empfänger nicht CE konform ist, wird er in bestimmten Situationen u.U. nicht mehr zufriedenstellend funktionieren, wo ein CE konformer Empfänger noch keine Probleme hätte. Eine Funkstrecke ist halt stets etwas komplizierter als ein einfaches Kabel, oder ein Akku.

:) Jürgen
 
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