MFSD besteht bei Modellhaftpflicht auf den MFSD Kentnisnachweis DMFV wird nur eingeschränkt anerkannt

Eisvogel

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die Frage hat sich garnicht gestellt.
Also keine Vorgabe vom LBA, sondern von den Verbänden gemachte Einschränkung.

Beide Anträge hatten je andere Lösungsansätze um zu einer VBE zu gelangen.....
Zum Glück haben beide Anträge zu einer VBE geführt......
Ich könnte mir vorstellen das jeder Verband neben den Mindestanforerungen aus der LUFT VO auch die Speziellen Inhalte des Jeweils andern Verbandes unterichtet und bescheinigt.
Beide Anträge haben also zu EINER VBE geführt. Gleiche Vorschriften für beide Verbände bzw. deren Mitglieder. Was für Verbands-spezielle Inhalte sollte es da geben?
 

FAG_1975

Vereinsmitglied

Eisvogel

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"Die in den vorgelegten Dokumenten beschriebenen Verfahren sind einzuhalten. Grundlage für diese Genehmigung ist die Verfahrensdokumentation „standardisierte Regeln für Flugmodelle" des Modellflugsportverbandes Deutschland e.V."

Quelle:
Das bedeutet doch nur, daß die Fragen zum Nachweis aus den jeweils eingereichten Katalog stammen müssen.
Daß dann der bestandene Schein des anderen Verbands nicht anerkannt werden darf kann ich nirgends lesen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
"(3) Jeder gemäß Ziff. 3.2.2 dieses Regelwerks angemeldete Pilot, der Inhaber eines gültigen anerkannten Schulungsnachweises ist, bedarf vor Aufnahme des Flugbetriebs der Einweisung in alle Regelungen, die aufgrund der Örtlichkeit, an der sein Flugbetrieb stattfindet, einzuhalten sind, insbesondere in die örtlich geltenden Flugbedingungen und ggf. -beschränkungen, Regelungen zum Schutz vor Fluglärm sowie Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und Natur. Die Einweisung kann von jedem Piloten vorgenommen werden, der Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises gemäß Ziff. 5.3.1 dieses Regelwerks ist. Die Einweisung entfällt, wenn der Pilot nach Satz 1 dieses Absatzes den Schulungsnachweis gemäß Ziff. 5.3.1 dieses Regelwerks erwirbt und solang dieser gültig ist."

Quelle: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/strff/?query-10-page=31
 

Eisvogel

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aus deinem link:

(1) Ist ein gemäß Ziff. 3.2.2 dieses Regelwerks angemeldeter Pilot Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises eines anderen Luftsportverbandes als den MFSD, ........., kann der MFSD diesen anderen Schulungsnachweis als Schulungsnachweis gemäß Ziff. 5.3.1 dieses Regelwerks anerkennen.
 
Das Pfundst ja
Und Zwar auf einem Vereinsgelände.
Auf de Grünen Wiese must du dich nicht als Gast oder innerhalb deines Vereinses als geschulter Pilot ausgeben.
Es ist die Entscheidung des Einzelen an eienem einsamen Ort zu Fliegen an dem keine weitere ortnende Kraft Wie ein Verein oder eine IG vorhanden ist, die eine Platzordnung aufgestellt haben und das Gelände bei Ihrem Verband angezeigt haben.
An diesem einsamen Platz gelten einzig die Vorgaben und Auflagen die die Behörde dem Verband gemacht hat, dazu gehört auch die spezifische Ausbildung der am Flugbetrieb beteiligten Piloten. Die Schulungsunterlagen mussten beim LBA im Zuge der Antragsstelung zur VBE mit eingereicht werden.
Die Unterlagen zum Antrag sind somit Teil der Erlaubnis.
Und es ist nicht so wie du es in Beitrag 82 beschrieben hast, das es eine Verbandsbetriebserlaubnis giebt, das geht aus meinen zuvor gemachten Erleuterungen hervor. Jeder Verband hat für sich Beantragt und entsprechend seinem Antrag auch eine eigene Erlaubnis erhalten.
Ich hatte einen Weg auf gezeigt wie das Dilemmer lösen könnte.
Dazu muss der Wille beider Verbände und des LBA vorhanden sein.
Wo bei ich mich frage warum sich damit die Verbände beschäftigen müssen. Für Leute die nicht wissen welchem Verband sie angehören, die nicht zwei Sätze hintereinander lesen und verstehen können.
Die Zusammenarbeit, gegenseitige Anerkennung auf den Vereinsgeländen ist gesichert und in der Sache ausreichend.
Gruß
Martin
 

S_a_S

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Erwin,
habe ich da schon ausgeführt, dass zum anerkannten Nachweis immer auch eine Einweisung durch einen MFSD-Schulungsnachweisinhaber in die Örtlichkeit gehört.

Wobei Örtlichkeit bei den StRfF nicht strikt auf Modellflugplätze beschränkt ist, so wie es beim DMFV verankert ist.

Das wäre jetzt doch etwas verquer, dies auf einen DMFV Piloten mit DMFV-Schein auf der grünen Wiese anzuwenden, weil da darf er ja ohnehin nach DMFV-BE fliegen.

Aber für einen Gastpiloten aus dem Ausland oder einen Verbandslosen eine Möglichkeit (nach Anmeldung für 3 Monate) mit dem MFSD-Kumpel an einem Spot zu fliegen. Ist die Einweisung erfolgt, kann er dort auch ohne Kumpel weiterfliegen (z.B. auch auf dem Platz, wenn nach Platzordnung alleine ohne Flugleiter geflogen werden darf).

Und die sehr spezielle Konstellation eines MFSD-Mitglieds nur mit DMFV-Nachweis ist ja nicht unheilbar (Nachweis selbst machen oder sich für "seine" grüne Wiese einmal dokumentiert einweisen lassen), falls für den geplanten Flugbetrieb überhaupt ein Nachweis benötigt wird.

Grüße Stefan
 
Hallo Erwin
dazu kann ich keine Aussage tätigen, Ich habe zwar das komplette Antragsschreiben des MFSD gelesen. Aber der Zugang zu den Akten des DMFV in dieser Sache ist mir nicht möglich gewesen.
Ich kann mir jedoch vorstellen das es nach dem Beschluss des Bundesrates zur neuen Luft VO, der DMFV einen Antrag gestellt ha,t in dem auch der Modellflug des DMFV auf der Grünen Wiese auch mit 12 Kg beschrieben wurde, anders könnte er diesen Modellflug nicht betreiben wie er es veröffentlicht hat. Erst mit dem Inkrafttreten der LUFT VO vom 14. Juni 2021 war es Rechtssicher geregelt, wer einen Antrag auf Verbandsbetriebserlaubnis entgegennimmt und was die Anforderungen zu diesem Antrag sind.
Siehe hierzu Luft Vo §21f und §21g
Alle zuvor gestellten Anträge zu einer Vebandsbetriebserlaubnis sind wenn überhaupt nur zur Kenntnis genommen worden und anschließend in das schwarze Loch der nicht zuständigen Behörde gefallen.
 

Eisvogel

User
Ja Martin,
man kann drehen, wenden und von allen Seiten betrachten.
Es liegt in der Hand der Verbände, ob sie sich soweit einigen könnten um den jeweils anderen Nachweis anzuerkennen. Vermutlich könnts sogar nur ein Verband lösen, indem er den anderen anerkennt und diesen damit in Zugzwang bringt.

Somit aussichtslos!
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Wo ist das Problem? Wenn Ich aus welchem Grund auch immer den "falschen" Kenntnisnachweis gemacht habe ist das sicher eher mein Fehler als der meines Verbandes. Als Lehrgeld abhaken wie den zerstörten Flieger weil man sich verknüppelt hat und den Richtigen machen. Wenn sich alle Fehler mit <30€ beheben lassen würden....
 

Racerbuk

User
Naja, als Fehler würde ich das nicht bezeichnen. Sondern eher als Verbandsgängelei. Wär ja ungefähr so als wenn ein Führerschein der in Bayern gemacht wurde nicht von der Landesregierung oder dem Verkehrsministerium in BW anerkannt wird, oder nur zum Teil.
 
Ja Martin,
man kann drehen, wenden und von allen Seiten betrachten.
Es liegt in der Hand der Verbände, ob sie sich soweit einigen könnten um den jeweils anderen Nachweis anzuerkennen. Vermutlich könnts sogar nur ein Verband lösen, indem er den anderen anerkennt und diesen damit in Zugzwang bringt.

Somit aussichtslos!
Du machst dir das zu einfach und Verbandsgängelei sehe ich da auch nicht.

Das hat auch eine juristische Demission
Es Geht um die Inhalte einer Erlaubnis die von einer Zuständigen Behörde (LBA) ausgestellt wurde. Die Schulungsunterlagen, die beim Antrag mit eingereicht worden sind, werden autm. Teil der Erlaubnis. Somit auch Teil des Verwaltungsaktes.
Das einfache Händeschütteln der Verbände reicht da nicht, da auch das LBA mit eingebunden werden müsste.

Sollten beide Verbände einen Gemeinsamen Schulungs-Kenntnisnachweis für eine gute Idee halten, muss ein weiterer Verwaltungsakt angestoßen werden, der möglicher weise mit Bearbeitungsgebühren behaftet ist. Zweitens ist unsicher wie dann bestehende Nachweise zu bewerten sind oder ob das Rad auf null gedreht werden muss und alle noch einmal eine Prüfung ablegen müssen.

Wenn ich mir vorstelle das eine derartige Aktion angestoßen werden soll, weil ein kleiner Bruchteil der deutschen Modellflugwelt den Film nicht verstanden hat, bezeichne ich die Forderung zum Jetzigen Zeitpunkt als komplett überflüssig, Zeitverschwendung und Geldvernichtend

Gruß

Martin
 
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