MFSD besteht bei Modellhaftpflicht auf den MFSD Kentnisnachweis DMFV wird nur eingeschränkt anerkannt

warum der MFSD seinen Mutterverband verlässt.

Hallo Andreas
Hier hat ein Vogel etwas vom Baum gepfiffen. Den Vogel habe ich auch schon an anderer Stelle zum gleichen Tema gehört.
Ich habe noch nichts schwarz auf weis in einer Tagesordnung zum Verbandstag gelesen. Dann bedarf es noch einer Mehrheit....... bis dahin sind das ungesicherte Erkenntnisse.
Gruß
Martin
 
Danke noch mal in die Runde,
Irgendwie ist trotz der falschen Überschrift sehr viel Information zusammen gekommen.

Hallo Admins,
Von mir aus kann das hier geschlossen werden.
 
Was soll das nun ?

Ich wiederhole mal zum gefühlt 78.x

Der Kenntnisnachweis ist die " Pilotenlizenz " der Modellflieger, damit wissen wir unsere Kenntnisse in den relevanten Regeln nach.

In der manntragenden Luftfahrt gilt auch nicht alles überall, die haben viel mehr Einschränkungen als wir.
Nein, das ist so grottenfalsch wie die dobrindtsche Bezeichnung Drohnenführerschein.
Es ist lediglich eine der Vorgaben um Fliegen nach Verbandsregeln in Deutschland zu ermöglichen.
Eine Lizenz wäre etwas völlig anderes und das sollt auch hänschchen klar sein ;)
 
Es ist ja erstaunlich, wer sich da zum Thema meldet, ohne etwas dazu zu sagen zu haben. Alte Themen werden stattdessen zur eigenen Erbauung aufgewärmt. Wenn du schon off-topic schreibst, fände ich es interessanter, wenn du als MFSD-Bediensteter mal etwas zu den offiziellen Gründen schreiben würdest, warum der MFSD seinen Mutterverband verlässt.
Hallo Andreas,

was sollen immer die persönlichen Angriffe, wenn jemand off-topic angefangen hat warst Du das wohl und dazu noch (mal wieder) Verbandsbashing betreibst nach dem Motto "MFSD , kleinkariert".
Karsten hat lediglich öffentlich gemacht das der DMFV genau das gleiche geschrieben hat (was natürlich nicht erwähnt wurde und damit wieder einseitig berichtet) und im Grunde der DMFV fast das gleiche schreibt wie der MFSD.

Draußen auf den Modellfluggeländen ist nämlich kaum ein Unterschied, wohl aber auf der rechtlichen Ebene weil beide Verbände eben eine jeweils andere BE erhalten haben.

Fakt ist und bleibt, dass wenn man einen Nachweis braucht (wie hier richtig erwähnt braucht man ja nicht immer einen) ist es immer besser diesen bei dem Verband zu machen wo man Mitglied / versichert ist damit man nicht auf einer "Grünen Wiese" (nicht Modellfluggelände) versicherungstechnisch evtl. Probleme bekommen könnte.

Nachtrag: denn wenn die Verbände schon explizit darauf hinweisen könnte ich mir vorstellen das sich die Versicherungen evtl. darauf beziehen und dann könnte es Probleme geben (also könnte, ich weiß es ja nicht).

Was MFSD/DAeC betrifft scheinen das internas zu sein die hier mit Sicherheit dann nichts zu suchen haben, schon garnicht in diesem Beitrag.

Gruß
Manfred
 
Internas? Was die Spatzen bereits von den Dächern pfeifen.
Und wo sonst, wie hier bei RCN sollte man solche elementaren Dinge diskutieren?

MfG Henni
War klar das Du jetzt kommst :cool:

Ich weiß nicht was da los ist, das mir auch egal, aber meines Wissens nach ist der MFSD dort immer noch Mitglied also gibt es nichts zu diskutieren. Und wie gesagt hat das HIER nichts zu suchen. Wenn Ihr es besser wisst dann macht doch dazu einen neuen Beitrag auf.

Gruß
Manfred
 
Ich weiß schon was da los ist.
Beide Verbände kennen den komischen Kenntnisnachweis des jeweils anderen nur eingeschränkt an. Ein Armutszeugnis von beiden.
So so..........
Auszug von der DMFV-Seite (Beitrag "Kenntnisnachweis" vom 05.07.2022):
Der Schulungsnachweis des MFSD wird für den Betrieb auf Modellfluggeländen von DMFV-Vereinen ersatzweise anerkannt.
 
Glaube Eisvogel meinte damit die Grüne Wieses das es dort eben nicht egal ist welchen Nachweis man hat, aber da hat meiner persönlichen Meinung nach schon das LBA versagt als es die BE's zugelassen hat.
Und die BE's können definitiv nicht gleich sein, der MFSD hat diese freundlicherweise offen gelegt und dort in der BE wird auf die StRfF des MFSD bezug genommen. Weil die StRfF eben nicht für den DMFV gelten, der bezieht sich auf die NFL bzw. Gemeinsamen Grundsätzen 2018 ist es unmöglich das diese identisch wären.

Nachtag: also rein rechtlich. Inhaltlich steht in den StRfF eigenlich nichts anderes drin als das was man schon seit 50 Jahren auf den Plätzen gelebt hat, sogar mit der ein oder anderen Erleichterung wie z.B. Flugleiterregelung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Schulungsunterlagen waren bestandteil des Antrages des MFSD und das wird auch beim DMFV so gewesen sein, damit sind die Schulungen bestandteil der jewiligen VBE. Da wir wissen das im Antragsverfahren keiner vom dem anderen abgeschrieben hat, sind auch die Inhalte unterschiedlich. Aus dieser Betrachtung würde jeder Verband ihrer eigenen VBE zuwieder handeln, wenn die Teilnemer an einer VBE, nicht durch den eigenen Verband dazu angehalten werden, den entsprechenden Nachweis zu erwerben.
Gruß
Martin
 

Eisvogel

User
Aus dieser Betrachtung würde jeder Verband ihrer eigenen VBE zuwieder handeln, wenn die Teilnemer an einer VBE, nicht durch den eigenen Verband dazu angehalten werden, den entsprechenden Nachweis zu erwerben.
1. sind die Gesetze und Vorschriften für alle gleich
und 2. gelten die Nachweise ja für die ausgewiesenen Fluggelände.

Mein Angelschein gilt ja auch überall, nicht nur für Fließgewässer!
 
DFMS besteht bei Modellhaftpflicht auf den DFMS Schulungsnachweis DMFV wird nur eingeschränkt anerkannt.

Du schreibst auch, du hättest dich getäuscht.

Wie wäre es, wenn du dich mal fragen würdest, wie es zu dieser Täuschung kam?
Hast du dich hier


nicht gewarnt gefühlt? Da steht doch ausdrücklich "für Mitglieder".

Gut, da steht auch "für Gastflieger".
Liegt da vielleicht der Hase in seinem Pfeffer herum?
Hast du gedacht, du wärest Gastflieger des DMFV?

Der MFSD schreibt auf seiner entsprechenden Seite


ebenfalls mehrfach, dass der Schulungsnachweis für die eigenen Verbandsmitglieder gilt, anders als beim DMFV schränkt er bei "Gastfliegern" aber ausdrücklich auf solche aus dem Ausland ein.
Vielleicht ist das hilfreicher und hätte dich (und andere) vor dem Irrtum bewahrt, es sei egal, wo man ihn macht?

Ehrlich gesagt, verstehe ich gar nicht, warum der DMFV "für Gastflieger" anbietet. Darunter versteht man ja in der Regel einfach nur solche, die nicht im konkreten Verein Mitglied sind.
Die sind aber entweder durch den eigenen Verein in einem Verband oder direkt per DMFV/MFSD in einem Verband.

Gut, es soll ja noch die (wenigen) geben, die eine besondere, ausreichende Privathaftpflicht haben. Sind die gemeint?

Ich befürchte, dass dieses generelle Angebot auch an Nichtmitglieder, nämlich an jegliche "Gastflieger", den Irrtum provozieren könnte.
 
1. sind die Gesetze und Vorschriften für alle gleich
und 2. gelten die Nachweise ja für die ausgewiesenen Fluggelände.

Mein Angelschein gilt ja auch überall, nicht nur für Fließgewässer!
Hallo Eisvogel
du liegst leider nicht richtig.
Jeder der beiden Verbände hat auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen einen Antrag auf Erteilung einer Verbandsbetriebserlaubnis gestellt, so wie es im§16 der Luft Vo geschrieben ist.
Die Inhalte der beiden Anträge waren nicht gleich. Der DMFV hat sich auf die Fortführung der alten NFL zur Errteilung von Aufstiegserlaubnissen berufen, der MFSD hat einen Antrag gestellt der auf den Standartisierten Regeln basiert. Das LBA hat diesen Handlungsspielraum gesehen. Ferner sind auch die Schulungsinhalte des Kenntnisnachweises teil des Antrages gewesen, somit ist es unauswichlich das Modellpiloten die nach einer bestimmten Verbandsbetriebserlaubnis fliegen möchten, auch den Passenden Schulungs oder Kenntnisnachweis erbringen.
Gruß
Martin
 
Hallo Eisvogel ich muss mich berichtigen. Ich war heute morgen noch nicht richtig wach
Die Nationale Umsetzung des §16 der Eu Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist im §21f zusammen mit 21g LuftVo erfolgt
§ 21f​
Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947​
§ 21g​
Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände​
Das Ändert aber nichts an den unterschiedlichen Anträgen und den daraus resultierenden Erlaubnissen
Gruß
Martin
 

Holze01

User
Mein Führerschein gilt (fast) weltweit, ebenso ist es mit dem Pilotenschein. Bei dem "Kenntnisnachweis" handelt es sich doch auch um einen Pilotenschein, den nur niemand so nennen will oder darf. Genereller Fehler ist es, diesen Schein irgendwelchen Verbänden zu überlassen die mit dieser Aufgabe offensichtlich überfordert sind. Mein Vorschlag: Pilotenschein für ferngesteuerte Flugobjekte, entweder ausgestellt vom LBA oder wie beim Führerschein von gesetzlich beauftragten Stellen. Gültigkeit: immer und überall, evtl. eben mit Medical. 😎
 

aue

User
Was für ein absurder Thread, was für eine absurde Diskussion, was für überflüssige Beiträge . . . Die Ausgangslage (DMO-Kunde mit DMFV-Kenntnisnachweis) ist sehr ungewöhnlich und dürfte nur selten vorkommen. Zudem wäre es allenfalls theoretisch ein Problem, sollte jemand mit dem "falschen" Kenntnisnachweis fliegerisch unterwegs sein. Ein Verlust von Versicherungsschutz lässt sich daraus nicht konstruieren.

Was bleibt? Die durch ein offizielles Verbandsschreiben verursachte Verwirrung und Verunsicherung von Modellfliegern sowie eine wilde Orgie an halbjuristischen Interpretationsversuchen, die nur eines gemeinsam haben: unbedarfte Modellflieger werden abgeschreckt, keiner blickt irgendwo durch.

Was tun? Fliegen gehen, egal, mit ob mit Kenntnis- oder Schulungsnachweis. Fliegen ist nachweisbar therapeutisch hochwirksam und schützt davor, sich in unsinnigen Forenbeiträgen zu verlieren.

Schöne Grüße
Andreas
 
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