Nur der Richtigkeit halber ,die 9.Ausnahmneverordnung bezieht sich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Diese können sowohl mehrspurig als auch einspurig sein ,es gibt auch Kraftfahrstraßen mit 2 zu 1 Verteilung.
Entscheidend ist die Kennzeichnung durch das entsprechende Schild.
Und richtig ,im Ausland gelten die jeweils landesüblichen Gesetze und Bestimmungen!
Und zum Modelltransport ….jeder Anhänger ,wo nicht mindestens 3 Männerjets reinpassen ist unbrauchbar
Klugscheiss und Angebermodus aus…...
Gruß Frank