NACHTFLUG - Rechtliche Aspekte

Oh, da liegt ein großes Missverständnis vor, der fehlende Flugplatzzwang sagt nicht etwa, das man über 5 kg auf beliebiger Wiese fliegen dürfte. Damit hat das gar nix zu tun.
Über 5 kg braucht es immer eine AE auch auf der eigenen Wiese.

Im Modellflug sagt der fehlende Flugplatzzwang als juristischer Begriff lediglich, das Modellfluggelände keine Flugplätze im Sinne der Flugplätze der manntragenden Kollegen sind.
Im Modellflug gibt es den Begriff Flugplatz nicht, das sind immer Modellfluggelände und Aufstiegsgelände.

Hätten wir im Modellflug Flugplätze, hätten wir auch das uferlose Genehmigungsverfahren derselben am Hals... Dagegen ist das für Modellfluggelände eher einfach gehalten. (Ok ich weiß, einige die sowas durchgezogen haben würden da nicht wirklich zustimmen :cry: :D )

Gruß
Eberhard
 
Eberhard Mauk schrieb:
Oh, da liegt ein großes Missverständnis vor, der fehlende Flugplatzzwang sagt nicht etwa, das man über 5 kg auf beliebiger Wiese fliegen dürfte. Damit hat das gar nix zu tun.
Über 5 kg braucht es immer eine AE auch auf der eigenen Wiese.
Hatte er aber doch, so wie ich den Post verstehe. Wahrscheinlich eine personenbezogene.
 
Aus gegebenem Anlass...

Aus gegebenem Anlass...

...frisch ich das hier mal wieder auf.

Hallo zusammen,

ich wollt mal hören ob sich seit der Eröffnung des Themas nun eine Antwort aufgetan hat in der Frage wo, wann und wie ich denn mein 1,2Kilo schweres Elektronachtflugmodell fliegen darf?
Vorweg streiten sich ja die Geister. Gibts da mittlerweile Regelungen für?

Gruß Christian
 
Nun,

wohl überall da, wo keine ANDEREN Gesetze oder Verordnungen dies vorab verbieten.
Also Mindestabstände zu Flugplätzen, Luftraumstrukturen (Höhen) beachten, temporäre Luftraumänderungen beachten,
Was natürlich auch in die Waagschale fällt: keine anderen Personen in ihrem Wohlgefallen stören , z.B. durch Lärm, Lichtblendung usw. (Jäger, Fahrzeugführer) .

gruss rudi
 
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