Eberhard Mauk
User †
Oh, da liegt ein großes Missverständnis vor, der fehlende Flugplatzzwang sagt nicht etwa, das man über 5 kg auf beliebiger Wiese fliegen dürfte. Damit hat das gar nix zu tun.
Über 5 kg braucht es immer eine AE auch auf der eigenen Wiese.
Im Modellflug sagt der fehlende Flugplatzzwang als juristischer Begriff lediglich, das Modellfluggelände keine Flugplätze im Sinne der Flugplätze der manntragenden Kollegen sind.
Im Modellflug gibt es den Begriff Flugplatz nicht, das sind immer Modellfluggelände und Aufstiegsgelände.
Hätten wir im Modellflug Flugplätze, hätten wir auch das uferlose Genehmigungsverfahren derselben am Hals... Dagegen ist das für Modellfluggelände eher einfach gehalten. (Ok ich weiß, einige die sowas durchgezogen haben würden da nicht wirklich zustimmen )
Gruß
Eberhard
Über 5 kg braucht es immer eine AE auch auf der eigenen Wiese.
Im Modellflug sagt der fehlende Flugplatzzwang als juristischer Begriff lediglich, das Modellfluggelände keine Flugplätze im Sinne der Flugplätze der manntragenden Kollegen sind.
Im Modellflug gibt es den Begriff Flugplatz nicht, das sind immer Modellfluggelände und Aufstiegsgelände.
Hätten wir im Modellflug Flugplätze, hätten wir auch das uferlose Genehmigungsverfahren derselben am Hals... Dagegen ist das für Modellfluggelände eher einfach gehalten. (Ok ich weiß, einige die sowas durchgezogen haben würden da nicht wirklich zustimmen )
Gruß
Eberhard