Stefan Keller
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in der ab 2.11.2020 geltenden Verordnung steht:
"5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
...
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen"
Ohne engeren Kontakt wäre demnach der Modellflugbetrieb auf Modellflugplätzen weiter zulässig, halt als Individualsport keine Gruppen bilden...
"5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
...
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen"
Ohne engeren Kontakt wäre demnach der Modellflugbetrieb auf Modellflugplätzen weiter zulässig, halt als Individualsport keine Gruppen bilden...
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
Beschluss
www.bundesregierung.de