neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Nun, daß unsere Modellflugplätze als Sportstätten gelten, ist wohl unbestritten. Daß sie durch ein Betretungsverbot diesen Status verlieren sollen, ist hanebüchen, diese Diskussion möchte ich nicht mit den Behörden führen!
Ich auch nicht.

Das einzige was mich überzeugen kann ist ein letztinstanzliches Gerichtsurteil. Wie Du schon weiter oben geschrieben hast sind Aussagen und Empfehlungen von Verbänden zwar schön aber nicht verbindlich. Das gilt aus meiner Sicht auch für Aussagen von Anwälten, zumal Verbände und Anwälte teils Gegenteiliges sagen.

Gruß
Heinz
 

aue

User
letztinstanzliches Gerichtsurteil
Kommt das dann vom Bundesgerichtshof oder von der Ethikkommission? 😉

Nein, im Ernst: Es gibt ja nicht die Zuständigkeit eines Gerichtes, weil es um behördliche Anordnungen geht, die von den lokalen Gerichten u.U. unterschiedlich interpretiert werden. Beurteilende Juristen geben eine Einschätzung über eine wahrscheinliche Interpretation wider, die ggf. eben auch anders gedeutet werden kann. Für wichtig und in jedem Fall zu beachten halte ich zwei Dinge: bei allen Tätigkeiten Abstand halten und ggf. Maske tragen sowie etwaigen konkreten Anordnungen von Ämtern und Ordnungswächtern Folge leisten.
 

S_a_S

User
Für wichtig und in jedem Fall zu beachten halte ich zwei Dinge: bei allen Tätigkeiten Abstand halten und ggf. Maske tragen sowie etwaigen konkreten Anordnungen von Ämtern und Ordnungswächtern Folge leisten.
und Bayern ordnet an, dass Sportstätten zu sind.

Mag in Hessen anders sein:
Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen
(Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen
Hausstand stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis Einzel, Tischtennis im Einzel, Golf mit
zwei Personen, Judo oder auch Schießsport ausüben. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in
Volkshochschulen und Tanzschulen entsprechend.

Abgesehen davon, wenn es keine Sportstätte ist, hat in dem Moment auch die AE keinen Bestand, dann kannst Du gleich auf die grüne Wiese gehn bzw. neben dem Gelände das fliegen, was ohne AE erlaubt ist.

Grüße Stefan
 
Au wei - da war das Wort "hier" zuviel. Ich hatte natürlich niemanden aus RC-Network gemeint - eher igendwelche öffentlichen Vertreter aus der näheren und weiteren Umgebung. Und jetzt nehmt mal alle das Wort "letztlinstanzlich" nicht zu ernst - man darf ja wohl noch an der einen oder anderen Stelle etwas übertreiben 😎
 
Zuletzt bearbeitet:
In NRW gilt ab Montag 22.2. eine neue Verordnung nach der Sportstätten wieder genutzt werden dürfen:

§9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan- lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausge- nommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Perso- nengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände ge- währleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umklei- den und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Bei uns im Verein wird nun gerade diskutiert wie das genau zu verstehen ist:
(wenn wir das mit den Leuten aus dem eigenen Haushalt mal raus lassen)

A - maximal insgesamt 2 Personen auf dem gesamten Platz und 5 Meter Abstand zwischen diesen Personen

oder

B - mehrere Gruppen die jeweils aus maximal 2 Personen bestehen, die innerhalb der Gruppen keinen besonderen Abstand einhalten müssen, zur nächsten 2er Gruppe müssen jedoch 5 Meter Abstand eingehalten werden

oder

C - so wie B aber so das jede Person zu egal welch anderer Person 5 Meter Abstand halten muss


Ob jetzt A, B oder C, super ist das man überhaupt wieder auf Modellflugplätzen fliegen darf! :) :) :)


Grüße
Piotre
 
Die 5m Abstand beziehen sich auf 2 Einzelsportler oder eben die 2er Gruppen oder die "Familiengruppe".
D.h., dass sich z.B. mehrere 2er Gruppen auf dem Platz aufhalten dürfen, wenn sie jeweils dauerhaft 5m Abstand zueinander halten, solange die Platz, bzw Vorbereitungsraumgröße das hergibt.
 
Bei uns im Verein haben wir schon vor dem Lockdown die Variante A gelebt.
Hat funktioniert.
Mehrere zweier Gruppen kann ich mir nicht vorstellen zumal die sich zwangsweise mischen werden. Und das soll ja vermieden werden
 
....zumal die sich zwangsweise mischen werden. Und das soll ja vermieden werden
das ist sicher richtig und evtl auch die Idee der Verordnung.
Man hat hier evtl unbewusst eine Grauzone geschaffen.
Beim Tennis spielen z.B. auch nicht immer die gleichen im Doppel (zumindest im Freizeitbereich) und es sitzen auch nicht immer die gleichen 2 auf der Wartebank daneben.
An Modellflieger hat dabei auch keiner gedacht. Hier hatte man die beiden, die zusammen 1 Std laufen gehen im Fokus.
Bei uns hält man aber auch in er 2er Gruppe zueinander immer noch 2m Abstand.
 
Schaut in so einem Fall bitte auch darauf, ob ihr irgendwo beschriebene Sicherheitszonen oder anderes einzuhalten habt,
wie z. B. festgeschriebens Aufhalten hinter Fangzäunen etc.
Da wird der benötigte Platz und damit die Zahl der Steuerer vielleicht sehr schnell reduziert werden müssen.
 
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