Hallo zusammen,
ich versuche gerade das deutsche Rechtssystem zu verstehen, da ich meinem Neffen einen EPP-Wurfgleiter geschenkt habe.
Auszug aus dem RCN-Magazin:
Heisst dass , das für jeden Gummiflitschenflieger eine Flughaftpflichversicherung abgeschlossen werden muss?
Wie sieht's aus mit Frisbee oder Bumerang? Das sind doch auch "nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte"?
Ist das nicht ein bisschen "Overkill"?
Gruß,
Stephan
ich versuche gerade das deutsche Rechtssystem zu verstehen, da ich meinem Neffen einen EPP-Wurfgleiter geschenkt habe.
Auszug aus dem RCN-Magazin:
§ 102 LuftVZO
Vertragsinhalt
[....]
(3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.
Heisst dass , das für jeden Gummiflitschenflieger eine Flughaftpflichversicherung abgeschlossen werden muss?
Wie sieht's aus mit Frisbee oder Bumerang? Das sind doch auch "nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte"?
Ist das nicht ein bisschen "Overkill"?
Gruß,
Stephan